Leika-Bezeichnung: abgeschleppte Fahrzeuge Informationserteilung ( Leika-ID : 99108008013000 )
Status
:
offline (noch nicht in Betrieb)
Leika-Typ
:
5
Priorität
:
4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
- Kommunal
- Ordnungsamt
- Kommunal
Rechtsgrundlage / Gesetze / SDG
- Rechtsgrundlage
- Die Kosten des Abschleppunternehmens und die Verwaltungsgebühren sind gemäß § 24 Ordnungsbehördengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 3 des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und § 77 VwVG NRW und der hierzu ergangenen Ausführungsverordnung (VwVG - VO VwVG NRW) zu erstatten.
- Gesetze
- Ordnungsbehördengesetz
- Gesetzeskürzel
- OBG
- SDG1
- Nein
- SDG2
- Nein