OZG NRW kommunal – Onlinedienste zum Onlinezugangsgesetz

Leika-Bezeichnung: Anwaltlicher Beistand für Zeugen ( Leika-ID : 99046049000000 )

Themenfeld Recht & Ordnung > Lage Gerichtliche und außergerichtliche Verfahren > OZG-Leistung : Gerichtsverfahren und -urteile
Status : offline (noch nicht in Betrieb)
Leika-Typ : 2/3
Landesredaktion letzte Änderung: 06.07.2021
Priorität : 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Zuständigkeiten
  • Land
Regelungskompetenz
  • Land
Regelungskompetenz Ministerien (Land)
  • Ministerium der Justiz

Rechtsgrundlage / Gesetze / SDG

Rechtsgrundlage
§ 68b Strafprozessordnung (StPO) [http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__68b.html]
Gesetze
Strafprozessordnung
Gesetzeskürzel
StPO
SDG1
Nein
SDG2
Nein

Stichwörter

Name Url Beschreibung Teilnehmer IT Dienstleister Teilnehmer sonstige
Justizleistung Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat entschieden, dass Justizleistungen vom OZG ausgeklammert werden. Auch die Leistung zur Handelsregistereintragung ist eine Leistung der Justizverwaltung, die nach Auffassung des BMJV Teil der Judikative ist und damit nicht im Geltungsbereich des OZG liegt. Für Justizleistungen ist die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (BLK) zuständig, die OZG-Leistungen durch die Justizministerien der OZG-Federführer künftig unterstützen möchte.

Föderales Informationsmanagement (FIM)