Leika-Bezeichnung: Anwaltlicher Beistand für Zeugen ( Leika-ID : 99046049000000 )
Status
:
offline (noch nicht in Betrieb)
Leika-Typ
:
2/3
Priorität
:
4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
- Land
- Land
- Ministerium der Justiz
Rechtsgrundlage / Gesetze / SDG
- Rechtsgrundlage
- § 68b Strafprozessordnung (StPO) [http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__68b.html]
- Gesetze
- Strafprozessordnung
- Gesetzeskürzel
- StPO
- SDG1
- Nein
- SDG2
- Nein
Stichwörter
Name | Url | Beschreibung | Teilnehmer IT Dienstleister | Teilnehmer sonstige |
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Justizleistung | Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat entschieden, dass Justizleistungen vom OZG ausgeklammert werden. Auch die Leistung zur Handelsregistereintragung ist eine Leistung der Justizverwaltung, die nach Auffassung des BMJV Teil der Judikative ist und damit nicht im Geltungsbereich des OZG liegt. Für Justizleistungen ist die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (BLK) zuständig, die OZG-Leistungen durch die Justizministerien der OZG-Federführer künftig unterstützen möchte. |