Leika-Bezeichnung: Anzeige nach §13 Trinkwasserverordnung ( Leika-ID : 77000000000067 )
Status
:
offline (noch nicht in Betrieb)
Leika-Typ
:
2/3
Landesredaktion letzte Änderung:
Priorität
:
2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
- Kommunal
- Gesundheitsamt
- Land
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Rechtsgrundlage / Gesetze / SDG
- Rechtsgrundlage
- Gesetze
- Gesetzeskürzel
- SDG1
- Nein
- SDG2
- Nein
Online-Dienste
Name | Url | Beschreibung |
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Anzeigepflichten nach Trinkwasserverordnung | https://informationsplattform.ozg-umsetzung.de/iNG/app/detail?id=125789&nav=RegKO_RO&tb=projectdetails&pager | Die Errichtung oder Änderungen im Betrieb von Wasserversorgungsanlagen müssen dem Gesundheitsamt angezeigt werden. Regelmäßige Untersuchungen von Trinkwasser stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben und Grenzwerte eingehalten werden. Amtliche Kontrolluntersuchungen der Gesundheitsämter ergänzen die Untersuchungen der Wasserversorgungsunternehmen. Darüber hinaus werden die Hausinstallationen in größeren Mietshäusern in regelmäßigen Abständen auf Legionellen kontrolliert. Dazu bestehen Prüfungs- und Anzeigepflichten. Informationen erteilen das jeweils zuständige Gesundheitsamt, Wasserversorgungsunternehmen, der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches sowie das Umweltbundesamt. |
Veranstaltungserlaubnis | https://service.wirtschaft.nrw/antrag/veranstaltungserlaubnis |
OZG Umsetzungsprojekte
Umsetzungsprojektname | Vorbereitung NRW | Projektleitung | Projekt-Umsetzungsstatus |
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Veranstaltungserlaubnis | 01.07.2020 | Start Roll-out NRW | |
Anzeigepflicht nach Trinkwasserverordnung | 01.11.2021 | Umsetzung NRW |