OZG NRW kommunal – Onlinedienste zum Onlinezugangsgesetz

Leika-Bezeichnung: Ausbildungs- und Befähigungsnachweise ( Leika-ID : 99058020000000 )

Themenfeld Unternehmensführung & -entwicklung > Lage Aus-, Weiterbildung & Sachkunde > OZG-Leistung : Ausbildungserlaubnis
Status : offline (noch nicht in Betrieb)
Leika-Typ : 2/3
Landesredaktion letzte Änderung: 27.09.2021
Priorität : 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Zuständigkeiten
  • Bund
  • Land

Rechtsgrundlage / Gesetze / SDG

Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 3 EU/EWR-Handwerk-Verordnung (EU/EWR HwV) [http://www.gesetze-im-internet.de/eu_ewrhwv/__3.html]
Gesetze
EU/EWR-Handwerk-Verordnung (EU/EWR HwV) [http://www.gesetze-im-internet.de/eu_ewrhwv/__3.html]
Gesetzeskürzel
EU/EWR HwV
SDG1
Ja
SDG2
Nein

Online-Dienste

Name Url Beschreibung
Tiertransport - Befähigungsnachweis (Antrag auf Erteilung eines Befähigungsnachweises - Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen) https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/tiertransport-befaehigungsnachweis/ Tiertransporte und die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten stellen hohe Anforderungen an die beteiligten Personen. Für den Transport von Pferden, Schweinen, Rindern, Schafen, Ziegen und Geflügel über eine Entfernung ab 65 Kilometern benötigen Fahrer und Betreuer einen Befähigungsnachweis.

Tiertransporte können durch die zuständige Behörde jederzeit angehalten und kontrolliert werden.

Der Befähigungsnachweis wird bei entsprechender Sachkunde von der Veterinärabteilung ausgestellt. Es wird eine abgeschlossene qualifizierte Ausbildung, die nach dem 05.01.2007 erfolgt sein muss, oder ein Sachkundelehrgang als Fortbildung vorausgesetzt. Weitere Informationen können den gesetzlichen Bestimmungen entnommen werden oder telefonsich erfragt werden.

Föderales Informationsmanagement (FIM)