Leika-Bezeichnung: Ausnahme vom Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 Zulassung ( Leika-ID : 99089045007000 )
Status
:
offline (noch nicht in Betrieb)
Leika-Typ
:
2/3
Priorität
:
3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
- Land
- Kommunal
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
- Ordnungsamt
- Bund
- Land
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Rechtsgrundlage / Gesetze / SDG
- Rechtsgrundlage
- § 24 Absat 1 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) [http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__24.html]
- Gesetze
- Sprengstoffgesetz
- Gesetzeskürzel
- SprengG
- SDG1
- Ja
- SDG2
- Nein
Online-Dienste
Name | Url | Beschreibung |
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Pyrotechnische Gegenstände | https://informationsplattform.ozg-umsetzung.de/iNG/app/detail?id=126529&nav=RegKO_RO_TF_Arbeit&tb=projectdetails&pager | Für die Veranstaltung von Feuerwerken außerhalb von Silvester ist eine Genehmigung (Abbrenngenehmigung) erforderlich. Hierzu soll ein EfA-Dienst unter der Federführung von Hamburg erarbeitet werden. Auch die Lagergenehmigung für pyrotechnische Gegenstände ist in diesem Dienst enthalten, für diese Leistung sind in NRW jedoch die Bezirksregierungen zuständig. |
OZG Umsetzungsprojekte
Umsetzungsprojektname | Vorbereitung NRW | Projektleitung | Projekt-Umsetzungsstatus |
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Lager- und Abbrenngenehmigungen für pyrotechnische Gegenstände | 22.10.2020 | Dataport | Umsetzung NRW |