Leika-Bezeichnung: elektronischer Aufenthaltstitel ( Leika-ID : 99010006000000 )
Status
:
offline (noch nicht in Betrieb)
Leika-Typ
:
2/3
Priorität
:
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
- Bund
- Land
- Kommunal
- Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
- Ausländerbehörde
- Kommunal
- Ausländerbehörde
Rechtsgrundlage / Gesetze / SDG
- Rechtsgrundlage
- EU-Verordnung zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige (Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13.06.2002) [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2002:157:0001:0007:DE:PDF], EU-Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 (Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18.04.2008) [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:115:0001:0007:DE:PDF], Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige vom 12. April 2011 [http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id%3D%2527bgbl111s0610.pdf%2527%5D]
- Gesetze
- Verordnung (EG)
- Gesetzeskürzel
- EU-Verordnung
- SDG1
- Ja
- SDG2
- Nein
Online-Dienste
Name | Url | Beschreibung |
---|---|---|
digitaler Aufenthaltstitel | https://informationsplattform.ozg-umsetzung.de/iNG/app/detail?id=103653&nav=RegKO_RO&tb=projectdetails&pager |
Mit der Beschlussvorlage der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten vom 19.12.2019 und 17.06.2020 wird die OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“ im Sinne des „Einer-für-Alle/Viele“-Modells auf Grundlage der Ergebnisse des Digitalisierungslabors durch das federführende Bundesland Brandenburg in Zusammenarbeit mit der AKDB entwickelt. Aufgrund der Vielzahl der Teilleistungen und der Zielgruppe ist der Schwierigkeitsgrad und der Umfang des Umsetzungsprojektes als sehr komplex anzusehen. Damit möglichst viele Bundesländer von der entwickelten Lösung profitieren können, ist eine gebündelte Weiterentwicklung und ggf. zentraler ein Betrieb notwendig. Um dies verwirklichen zu können, ist die Mitwirkung weiterer Bundesländer dringend erforderlich. Hierzu hat das Land Brandenburg mit einer Interessensabfrage vom 13.07.2020 weitere Bundesländer zur Weiterentwicklung der genannten Lösung aufgerufen. Eine Beteiligung seitens NRW an dem „EinerFür-Alle/Viele-Modell“ nutzt Fachexpertisen anderer Bundesländer und vermeidet eine zeit- und kostenaufwendige Neuentwicklung. Vor dem Hintergrund der Einladung durch Brandenburg empfehlen wir uns der gemeinsamen Lösung zumindest in der Entwicklung anzuschließen. |
OZG Umsetzungsprojekte
Umsetzungsprojektname | Vorbereitung NRW | Projektleitung | Projekt-Umsetzungsstatus |
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Aufenthaltstitel | 01.08.2020 | d-NRW Anstalt öffentlichen Rechts | Start Roll-out NRW |