OZG NRW kommunal – Onlinedienste zum Onlinezugangsgesetz

Leika-Bezeichnung: elektronischer Aufenthaltstitel ( Leika-ID : 99010006000000 )

Themenfeld Ein- & Auswanderung > Lage Einwanderung > OZG-Leistung : Aufenthaltstitel
Status : offline (noch nicht in Betrieb)
Leika-Typ : 2/3
Landesredaktion letzte Änderung: 16.07.2021
Priorität : 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Zuständigkeiten
  • Bund
  • Land
  • Kommunal
Ministerien (Land)
  • Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
Fachlichkeiten
  • Ausländerbehörde
Regelungskompetenz
  • Kommunal
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
  • Ausländerbehörde

Rechtsgrundlage / Gesetze / SDG

Rechtsgrundlage
EU-Verordnung zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige (Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13.06.2002) [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2002:157:0001:0007:DE:PDF], EU-Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 (Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18.04.2008) [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:115:0001:0007:DE:PDF], Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige vom 12. April 2011 [http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id%3D%2527bgbl111s0610.pdf%2527%5D]
Gesetze
Verordnung (EG)
Gesetzeskürzel
EU-Verordnung
SDG1
Ja
SDG2
Nein

Online-Dienste

Name Url Beschreibung
digitaler Aufenthaltstitel https://informationsplattform.ozg-umsetzung.de/iNG/app/detail?id=103653&nav=RegKO_RO&tb=projectdetails&pager Mit der Beschlussvorlage der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten vom 19.12.2019 und
17.06.2020 wird die OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“ im Sinne des „Einer-für-Alle/Viele“-Modells auf
Grundlage der Ergebnisse des Digitalisierungslabors durch das federführende Bundesland
Brandenburg in Zusammenarbeit mit der AKDB entwickelt. Aufgrund der Vielzahl der Teilleistungen
und der Zielgruppe ist der Schwierigkeitsgrad und der Umfang des Umsetzungsprojektes als sehr
komplex anzusehen. Damit möglichst viele Bundesländer von der entwickelten Lösung profitieren
können, ist eine gebündelte Weiterentwicklung und ggf. zentraler ein Betrieb notwendig. Um dies
verwirklichen zu können, ist die Mitwirkung weiterer Bundesländer dringend erforderlich. Hierzu hat
das Land Brandenburg mit einer Interessensabfrage vom 13.07.2020 weitere Bundesländer zur
Weiterentwicklung der genannten Lösung aufgerufen. Eine Beteiligung seitens NRW an dem „EinerFür-Alle/Viele-Modell“ nutzt Fachexpertisen anderer Bundesländer und vermeidet eine zeit- und
kostenaufwendige Neuentwicklung.
Vor dem Hintergrund der Einladung durch Brandenburg empfehlen wir uns der gemeinsamen Lösung
zumindest in der Entwicklung anzuschließen.

OZG Umsetzungsprojekte

Umsetzungsprojektname Vorbereitung NRW Projektleitung Projekt-Umsetzungsstatus
Aufenthaltstitel 01.08.2020 d-NRW Anstalt öffentlichen Rechts Start Roll-out NRW

Föderales Informationsmanagement (FIM)