Leika-Bezeichnung: Entschädigung für Opfer von Gewalttaten ( Leika-ID : 99051001000000 )
Status
:
offline (noch nicht in Betrieb)
Leika-Typ
:
2/3
Priorität
:
3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
- Kommunal
- Landschaftsverbände
- Land
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Rechtsgrundlage / Gesetze / SDG
- Rechtsgrundlage
- Opferentschädigungsgesetz (OEG) [http://www.gesetze-im-internet.de/oeg/], Bundesversorgungsgesetz (BVG) [http://www.gesetze-im-internet.de/bvg/]
- Gesetze
- Bundesversorgungsgesetz, Opferentschädigungsgesetz
- Gesetzeskürzel
- BVG, OEG
- SDG1
- Nein
- SDG2
- Nein
Online-Dienste
Name | Url | Beschreibung |
---|---|---|
Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer | https://formulare.lvr.de/lip/form/display.do?%24context=026991F8C5170A6FF64E | |
Entschädigung für Opfer von Gewalttaten | https://amt24.sachsen.de/web/guest/leistung/-/sbw/Opfer+von+Gewalttaten+Entschaedigung+beantragen-6000366-leistung-0 |
Opfer von Gewalttaten (z.B. eines Raubüberfalls), welche dabei gesundheitliche Schäden erleiden und wirtschaftliche Folgen zu tragen haben, erhalten auf Antrag Versorgung und Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz. Seit Anfang des Jahres können betroffene bzw. geschädigte Personen oder Hinterbliebene von Verstorbenen nun selbst, durch sie beauftragte Angehörige oder Bevollmächtigte den Antrag auf Entschädigung im Freistaat Sachsen komplett online stellen. Gemäß § 3 SächsKomSozVG ist der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) für den Vollzug dieser Verwaltungsleistung zuständig. Er hat den entsprechenden Antragsassistenten auf dem Serviceportal Amt24 in enger Zusammenarbeit mit der Sächsischen Staatskanzlei konzipiert, entwickelt und umgesetzt. Weiterführende Informationen sind hier zu finden: www.onlinezugangsgesetz.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/OZG/DE/2021/03_hilfe_fuer_opfer_von_gewalttaten_aktuell.html |