Leika-Bezeichnung: Gesundheitszeugnis ( Leika-ID : 99003009000000 )
Status
:
offline (noch nicht in Betrieb)
Leika-Typ
:
2/3
Priorität
:
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
- Land
- Kommunal
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
- Gesundheitsamt
- Land
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Rechtsgrundlage / Gesetze / SDG
- Rechtsgrundlage
- § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) [http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__43.html]
- Gesetze
- Infektionsschutzgesetz
- Gesetzeskürzel
- IfSG
- SDG1
- Ja
- SDG2
- Nein
Online-Dienste
Name | Url | Beschreibung |
---|---|---|
Hygiene-Online-Belehrung | ||
Online-Belehrung des TZG | https://tz-glehn.de/kurse/belehrung-nach-dem-infektionsschutzgesetz/ | |
Leistungen zum Infektionsschutz | https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/portal/a3start/0/client/index.html?verfahrenId=709&startAPI=https%3A%2F%2Fwww.navo.niedersachsen.de%2Fnavo2%2Fportal%2Fa3start%2F58065%2Fapi1#/intro | Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Wenn Bürgerinnen und Bürger bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, sind sie verpflichtet max. 3 Monate vor Tätigkeitsbeginn an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilzunehmen. In der Belehrung erfahren Bürgerinnen und Bürger, wie die Übertragung von Infektionskrankheiten minimiert werden kann, wie Symptome erkannt werden können und wann eine Tätigkeit auf Grund einer Infektionskrankheit nicht weiter ausgeübt werden darf. Bürgerinnen und Bürger erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Erstbelehrung, die Arbeitgeber vor einem Tätigkeitsantritt benötigt. |
OZG Umsetzungsprojekte
Umsetzungsprojektname | Vorbereitung NRW | Projektleitung | Projekt-Umsetzungsstatus |
---|---|---|---|
Hygienebelehrung (Gesundheitszeugnis) | 01.08.2020 | Umsetzung NRW |