OZG NRW kommunal – Onlinedienste zum Onlinezugangsgesetz

Leika-Bezeichnung: Hundehaltung Meldung ( Leika-ID : 99110009014000 )

Themenfeld Engagement & Hobby > Lage Tierhaltung > OZG-Leistung : Hundehaltung
Status : offline (noch nicht in Betrieb)
Leika-Typ : 4
Landesredaktion letzte Änderung: 07.03.2022
Priorität : 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Zuständigkeiten
  • Land
  • Kommunal
Ministerien (Land)
  • Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
  • Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Fachlichkeiten
  • Steueramt
  • Ordnungsamt
Regelungskompetenz
  • Land
  • Kommunal
Regelungskompetenz Ministerien (Land)
  • Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
  • Steueramt
  • Ordnungsamt
  • Einwohner- und Meldeamt

Rechtsgrundlage / Gesetze / SDG

Rechtsgrundlage
Landeshundegesetz - https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=5116&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=372687
Gesetze
Landeshundegesetz
Gesetzeskürzel
LHundG
SDG1
Nein
SDG2
Nein

Online-Dienste

Name Url Beschreibung
Hundeanmeldung/-abmeldung/-ummeldung https://formulare.kdvz-frechen.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/59783a6be4b07e298be66b07 Die Hundeanmeldung/-abmeldung/-ummeldung wurde initial mit Frechen entwickelt. Hintergrund hierfür war eine möglichst medienbruchfreie Abbildung des Prozesses „Hund“. Gelöst wurde das Problem durch die Erstellung eines individuellen Formularassistenten auf HTML5 Basis mit dem Formularserver von Form-Solutions. Sämtliche relevanten Bestandteile für den Prozess werden online abgedeckt, inkl. Nachweisen zur Sachkunde und Verhaltensprüfung. Der Dienst beginnt mit Angaben zum Halter, über die Angaben zum Hund, wie bspw. die Auswahl der Hunderasse und Angaben zu Größe und Gewicht des Tieres. Beide Angaben beeinflussen die zum Abschluss des Dienstes zu entrichtende Gebühr. Im Anschluss werden die Daten automatisiert so aufbereitet, dass die Daten aus der XML Datei in entsprechende Akten für das Ordnungsamt, als auch für die Steuerakte aufbereitet werden.
Hundeanmeldung https://hunde-anmeldung.stadt-koeln.de/ Zur Anmeldung eines Hundes können Sie das Online-Verfahren nutzen. Falls Sie Ihren Hund außer beim Steueramt auch beim Ordnungsamt anmelden müssen, fällt eine Gebühr in Höhe von 25 Euro an. Das erledigen Sie am Ende der Anmeldung mit ePayment (elektronische Bezahlung). Wenn Sie Ihren Hund nur zur Hundesteuer anmelden müssen, entfällt dieser elektronische Bezahlvorgang. Über die Hundesteuer erhalten Sie einen Bescheid.
Für bestimmte Hunde ist eine Hundeerlaubnis erforderlich, die durch einen separaten Bescheid erfolgt.
Wenn Sie ePayment nicht nutzen wollen, verwenden Sie ein PDF-Formular, das Sie ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an uns zurückschicken. Diese finden Sie hier.

Bei Fragen zur Hundesteuer wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: hundesteuer@stadt-koeln.de
Bei Fragen zur Haltung nach dem Landeshundegesetz wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: ueberwachung-hundehaltung@stadt-koeln.de
Digitale Bürgerdienstleistungen Grundantrag Diese Serviceportalleistung wird im Rahmen dieses Projekts weiterentwickelt und die Übertragbarkeit in der Region getestet. Neben der Umsetzung der Lebenslage Umzug sind die Implementierung der Hundesteuer und der Abfallbehälter in das Serviceportal sowie die Anbindung an die Services der Kreisverwaltung vorgesehen.
https://digital-soest.de/projekte/11-e-government/49-digitale-buergerdienstleistungen

Umsetzungsprojekte

Umsetzungsprojekte Vorbereitung (Projektantrag bewilligt) Projektabschluss Zuwendungsempfänger
Digitale Bürgerdienstleistungen Grundantrag 05.04.2019 15.12.2020 Soest

Föderales Informationsmanagement (FIM)