OZG NRW kommunal – Onlinedienste zum Onlinezugangsgesetz
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Leika-Leistungen
Die in der Datenbank ozg.kdn.de hinterlegten Informationen zur OZG-Umsetzung stellen den Stand bis zum 31.12.2022 dar.
Kommunale Verwaltungsleistungen in NRW
Die Zahl der Leistungen, die Kommunen in NRW für Menschen und Organisationen bereithalten, ist immens. Eine Methode der Klassifizierung von kommunalen Verwaltungsprozessen ist der Leistungskatalog der deutschen Verwaltung, genannt LeiKa. Hier entsteht für die Kommunen in NRW ein Überblick:
Welche Leistungen sind in NRW kommunal? Welche Fachämter sind in der Regel zuständig?
Wie sind die Leistungen im OZG-Gesamtumsetzungsplan der Kommunen in NRW priorisiert?
Für welche kommunalen Leistungen gilt die europäische Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG)?
Die öffentliche Verwaltung entwickelt sich weiter. Die Bundes- und Landesredaktionen aktualisieren regelmäßig die Leika-Liste der deutschen Verwaltungsleistungen.
Förderdarlehen über die KfW in Verbindung mit Förderung des Bundes für die energetische Sanierung von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen oder den Ersterwerb von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen – Nr. 151/152
Förderdarlehen über die KfW in Verbindung mit Förderung des Bundes für die energetische Sanierung von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen oder den Ersterwerb von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen – Nr. 151/152 Gewährung
Förderdarlehen über die KfW in Verbindung mit Förderung des Bundes für Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt oder beim Verwendungszweck der Tiefengeothermie (Premium) – Nr. 271/281, 272/282
Förderdarlehen über die KfW in Verbindung mit Förderung des Bundes für Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt oder beim Verwendungszweck der Tiefengeothermie (Premium) – Nr. 271/281, 272/282 Gewährung
Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor (Diesel)
Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor (Diesel) Gewährung