OZG-Leistung: Abwasserabgabe ( OZG-ID : 10711 )
Themenfeld
:
Umwelt
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Lage
:
Abfall & Umweltschutz
Priorität
:
4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
- Land
- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
- Bund
- Land
- Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
Für das Einleiten von Abwasser in Gewässer ist ein Entgelt zu entrichten. Unter Abwasser wird das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser (Niederschlagswasser) bezeichnet. Die Höhe der Abwasser-abgabe bemisst sich anhand der Menge und Schädlichkeit des eingeleiteten Abwassers. Zahlungspflichtig sind alle Benutzer des Gewässers (Direkteinleiter). Die Abgabe wird bundesweit erhoben und ist an die Länder zu entrichten.
Leika-Leistungen
Leika-Bezeichnung | Landesredaktion letzte Änderung | Leika-ID | Leika-Typ | Gesetzeskürzel | SDG1 | SDG2 | Status |
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Abwasserabgabe Festsetzung | 09.09.2022 | 99129029002000 | 2/3 | AbwAG | 1 | offline (noch nicht in Betrieb) |