OZG NRW kommunal – Onlinedienste zum Onlinezugangsgesetz

OZG-Leistung: Abwasserabgabe ( OZG-ID : 10711 )

Themenfeld : Umwelt > Lage : Abfall & Umweltschutz
Priorität : 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Zuständigkeiten
  • Land
Ministerien (Land)
  • Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Regelungskompetenz
  • Bund
  • Land
Regelungskompetenz Ministerien (Land)
  • Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
Für das Einleiten von Abwasser in Gewässer ist ein Entgelt zu entrichten. Unter Abwasser wird das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser (Niederschlagswasser) bezeichnet. Die Höhe der Abwasser-abgabe bemisst sich anhand der Menge und Schädlichkeit des eingeleiteten Abwassers. Zahlungspflichtig sind alle Benutzer des Gewässers (Direkteinleiter). Die Abgabe wird bundesweit erhoben und ist an die Länder zu entrichten.

Leika-Leistungen

Leika-Bezeichnung Landesredaktion letzte Änderung Leika-ID Leika-Typ Gesetzeskürzel SDG1 SDG2 Status
Abwasserabgabe Festsetzung 09.09.2022 99129029002000 2/3 AbwAG 1 offline (noch nicht in Betrieb)