OZG-Leistung: Anlagen zur nichtmedizinischen Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen ( OZG-ID : 10752 )
Themenfeld
:
Umwelt
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Lage
:
Anlagen & Stoffe
Priorität
:
4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
- Land
- Kommunal
- Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
- Umweltamt
- Bezirksregierungen
- Bund
Heutzutage kommen zahlreiche Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken zum Einsatz. Darunter fallen beispielsweise Anwendungen mit Lasern, intensiven Lichtquellen (etwa IPL-Geräte) oder anderen optischen Strahlungsquellen, aber auch Ultraschallanwendungen sowie Anwendungen mit Magnetfeldern und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern. Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) enthält unter anderem Anforderungen an den Betrieb von Anlagen, die nichtionisierende Strahlung aussenden und zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen eingesetzt werden. Diese Anforderungen richten sich an den Betreiber der Anlagen. Er trägt Sorge dafür, dass der sichere und ordnungsgemäße Betrieb fortwährend gewährleistet wird.
Leika-Leistungen
Leika-Bezeichnung | Landesredaktion letzte Änderung | Leika-ID | Leika-Typ | Gesetzeskürzel | SDG1 | SDG2 | Status |
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Anzeige des Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken | 05.04.2023 | 99003056000000 | 2/3 | offline (noch nicht in Betrieb) | |||
Anzeige des Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken Entgegennahme | 03.01.2022 | 99003056261000 | 2/3 | offline (noch nicht in Betrieb) |