OZG NRW kommunal – Onlinedienste zum Onlinezugangsgesetz

OZG-Leistung: Anlagen zur nichtmedizinischen Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen ( OZG-ID : 10752 )

Themenfeld : Umwelt > Lage : Anlagen & Stoffe
Priorität : 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Zuständigkeiten
  • Land
  • Kommunal
Ministerien (Land)
  • Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
Fachlichkeiten
  • Umweltamt
  • Bezirksregierungen
Regelungskompetenz
  • Bund
Heutzutage kommen zahlreiche Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken zum Einsatz. Darunter fallen beispielsweise Anwendungen mit Lasern, intensiven Lichtquellen (etwa IPL-Geräte) oder anderen optischen Strahlungsquellen, aber auch Ultraschallanwendungen sowie Anwendungen mit Magnetfeldern und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern. Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) enthält unter anderem Anforderungen an den Betrieb von Anlagen, die nichtionisierende Strahlung aussenden und zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen eingesetzt werden. Diese Anforderungen richten sich an den Betreiber der Anlagen. Er trägt Sorge dafür, dass der sichere und ordnungsgemäße Betrieb fortwährend gewährleistet wird.

Leika-Leistungen

Leika-Bezeichnung Landesredaktion letzte Änderung Leika-ID Leika-Typ Gesetzeskürzel SDG1 SDG2 Status
Anzeige des Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken 05.04.2023 99003056000000 2/3 offline (noch nicht in Betrieb)
Anzeige des Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken Entgegennahme 03.01.2022 99003056261000 2/3 offline (noch nicht in Betrieb)