OZG-Leistung: Anschluss an die öffentliche Versorgung ( OZG-ID : 10610 )
Themenfeld
:
Bauen & Wohnen
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Lage
:
Wohnen & Umzug
Priorität
:
3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
- Kommunal
- Untere Wasserbehörde
- Land
- Kommunal
- Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
- Untere Wasserbehörde
Es ist Pflicht der kommunalen Selbstverwaltung, Anwohnern einen Anschluss an die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu gewährleisten und diesen zu betreiben. Die Ausführung dieser Aufgabe wird grundsätzlich durch einen Zusammenschluss von Kommunen in Zweckverbände organisiert oder durch privatrechtliche Dienstleister wie den Berliner Wasserbetrieben übernommen. Kommunenspezifisch gibt es ggf. separate Dienstleister für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.Es ist außerdem Pflicht der kommunalen Selbstverwaltung, Anwohnern einen Anschluss an die Strom- und Gasnetze zu gewährleisten – neben den kommunal beauftragten Dienstleistern kann diese Aufgabe auch durch von der Kommune unabhängig agierende Privatdienstleister angeboten werden. Der Betrieb von Strom- und Gasnetzen liegt außerhalb der Pflichten der kommunalen Selbstverwaltung.
Leika-Leistungen
Leika-Bezeichnung | Landesredaktion letzte Änderung | Leika-ID | Leika-Typ | Gesetzeskürzel | SDG1 | SDG2 | Status |
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Öffentliche Wasserversorgung Sicherstellung | 06.04.2022 | 99129012168000 | 4 | WHG | 1 | offline (noch nicht in Betrieb) |
OZG Umsetzungsprojekte
Umsetzungsprojektname | Umsetzungsstatus | Vorbereitung NRW | Projektleitung |
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Wasser und Abwasser | Pilotierung NRW | 01.05.2021 | Rahmenvertragspartner KDN |