OZG NRW kommunal – Onlinedienste zum Onlinezugangsgesetz

OZG-Leistung: Anzeigepflichten nach Trinkwasserverordnung ( OZG-ID : 10486 )

Themenfeld : Gesundheit > Lage : Gesundheitsvorsorge
Priorität : 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Zuständigkeiten
  • Kommunal
Fachlichkeiten
  • Gesundheitsamt
Regelungskompetenz
  • Land
Regelungskompetenz Ministerien (Land)
  • Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr

Leika-Leistungen

Leika-Bezeichnung Landesredaktion letzte Änderung Leika-ID Leika-Typ Gesetzeskürzel SDG1 SDG2 Status
Anzeige nach §13 Trinkwasserverordnung - 2/3 online
Bereitstellung von Analyse-/ Messdaten von Messstellen an Oberflächengewässern und im Grundwasser einschließlich ausgewählter Stammdaten sowie Gewässerdaten 77000000000449 2/3 offline (noch nicht in Betrieb)
Anzeige nach §13 Trinkwasserverordnung Entgegennahme 09.09.2022 99129045261000 3 offline (noch nicht in Betrieb)

Online-Dienste

Name Url Beschreibung
Anzeigepflichten nach Trinkwasserverordnung https://informationsplattform.ozg-umsetzung.de/iNG/app/detail?id=125789&nav=RegKO_RO&tb=projectdetails&pager Die Errichtung oder Änderungen im Betrieb von Wasserversorgungsanlagen müssen dem Gesundheitsamt angezeigt werden. Regelmäßige Untersuchungen von Trinkwasser stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben und Grenzwerte eingehalten werden. Amtliche Kontrolluntersuchungen der Gesundheitsämter ergänzen die Untersuchungen der Wasserversorgungsunternehmen. Darüber hinaus werden die Hausinstallationen in größeren Mietshäusern in regelmäßigen Abständen auf Legionellen kontrolliert. Dazu bestehen Prüfungs- und Anzeigepflichten. Informationen erteilen das jeweils zuständige Gesundheitsamt, Wasserversorgungsunternehmen, der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches sowie das Umweltbundesamt.

OZG Umsetzungsprojekte

Umsetzungsprojektname Umsetzungsstatus Vorbereitung NRW Projektleitung
Anzeigepflicht nach Trinkwasserverordnung Umsetzung NRW 01.11.2021