OZG-Leistung: Anzeigepflichten nach Trinkwasserverordnung ( OZG-ID : 10486 )
Themenfeld
:
Gesundheit
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Lage
:
Gesundheitsvorsorge
Priorität
:
2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
- Kommunal
- Gesundheitsamt
- Land
- Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
Leika-Leistungen
Leika-Bezeichnung | Landesredaktion letzte Änderung | Leika-ID | Leika-Typ | Gesetzeskürzel | SDG1 | SDG2 | Status |
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Anzeige nach §13 Trinkwasserverordnung | - | 2/3 | online | ||||
Bereitstellung von Analyse-/ Messdaten von Messstellen an Oberflächengewässern und im Grundwasser einschließlich ausgewählter Stammdaten sowie Gewässerdaten | 77000000000449 | 2/3 | offline (noch nicht in Betrieb) | ||||
Anzeige nach §13 Trinkwasserverordnung Entgegennahme | 09.09.2022 | 99129045261000 | 3 | offline (noch nicht in Betrieb) |
Online-Dienste
Name | Url | Beschreibung |
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Anzeigepflichten nach Trinkwasserverordnung | https://informationsplattform.ozg-umsetzung.de/iNG/app/detail?id=125789&nav=RegKO_RO&tb=projectdetails&pager | Die Errichtung oder Änderungen im Betrieb von Wasserversorgungsanlagen müssen dem Gesundheitsamt angezeigt werden. Regelmäßige Untersuchungen von Trinkwasser stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben und Grenzwerte eingehalten werden. Amtliche Kontrolluntersuchungen der Gesundheitsämter ergänzen die Untersuchungen der Wasserversorgungsunternehmen. Darüber hinaus werden die Hausinstallationen in größeren Mietshäusern in regelmäßigen Abständen auf Legionellen kontrolliert. Dazu bestehen Prüfungs- und Anzeigepflichten. Informationen erteilen das jeweils zuständige Gesundheitsamt, Wasserversorgungsunternehmen, der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches sowie das Umweltbundesamt. |
OZG Umsetzungsprojekte
Umsetzungsprojektname | Umsetzungsstatus | Vorbereitung NRW | Projektleitung |
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Anzeigepflicht nach Trinkwasserverordnung | Umsetzung NRW | 01.11.2021 |