OZG-Leistung: Bauvorbescheid und Baugenehmigung ( OZG-ID : 10519 )
Themenfeld
:
Bauen & Wohnen
>
Lage
:
Bauen & Immobilien
Priorität
:
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
- Kommunal
- Untere Baubehörde
- Land
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
Wenn Neubauten errichtet oder Veränderungen an Bauten vorgenommen werden, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig, sofern diese nicht baugenehmigungsfrei sind. Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann eine Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung für eine verbindliche Vorentscheidung gestellt werden. Der daraus folgende Vorbescheid bindet die Bauverwaltung für einen Zeitraum von drei Jahren. Es besteht die Möglichkeit, den aktuellen Verfahrensstand von Bauanträgen über das „Elektronische Bau- und Genehmigungsverfahren“ abzufragen.
Leika-Leistungen
OZG Umsetzungsprojekte
Umsetzungsprojektname | Umsetzungsstatus | Vorbereitung NRW | Projektleitung |
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Baubescheid und Baugenehmigung | Start Roll-out NRW | 01.01.2019 | Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung , d-NRW Anstalt öffentlichen Rechts |
Umsetzungsprojekte
Umsetzungsprojekte | Vorbereitung (Projektantrag bewilligt) | Projektabschluss | Zuwendungsempfänger |
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GeoSmartChange | 01.11.2019 | 31.03.2022 | Bottrop , Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen |
3D-Stadtmodell Soest | 01.04.2019 | 31.12.2021 | Soest |
Stichwörter
Name | Url | Beschreibung | Teilnehmer IT Dienstleister | Teilnehmer sonstige |
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OZG-Prio-Liste | Liste der OZG-Leistungen mit Bundes-Priorität 1 und 2, auf die Laut Mail von d-NRW vom 22.4.21 der Fokus nun liegt (ehemals "103er-Liste"). |