OZG NRW kommunal – Onlinedienste zum Onlinezugangsgesetz

OZG-Leistung: Fliegende Bauten ( OZG-ID : 10733 )

Themenfeld : Bauen & Wohnen > Lage : Bauen & Immobilien
Priorität : 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Regelungskompetenz
  • Land
Regelungskompetenz Ministerien (Land)
  • Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
Fliegende Bauten (z.B. Fahrgeschäfte, Zelte, Tribünen, Bühnen) bedürfen i.d.R. einer Ausführungsgenehmigung bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden. Die Ausführungsgenehmigung wird befristet erteilt und kann auf Antrag verlängert werden.
Die Ausführungsgenehmigung und deren Verlängerung wird von der obersten Bauaufsichtsbehörde oder von ihr beauftragten anderen Behörden (z.B. TÜV, Landesprüfämter usw.) erteilt. Der Erteilung der Ausführungsgenehmigung und deren Verlängerung geht eine technische Vor-Ort-Abnahme voraus.
Die Fristen bis zu einer erforderlichen Verlängerung unterscheiden sich nach Gefährdungspotential und liegen zwischen einem und fünf Jahren.
Bei der Erteilung der Ausführungsgenehmigung wird von der erteilenden Behörde ein Prüfbuch für den Fliegenden Bau erstellt. Es enthält neben technischen Unterlagen die Ausführungsgenehmigung, deren Verlängerungen und ggf. erforderlichen Auflagen. Die Aufstellung des Fliegenden Baus ist bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen und das Prüfbuch vorzulegen. Diese entscheidet über eine ggf. vorher durchzuführende Gebrauchsabnahme.

Leika-Leistungen

Leika-Bezeichnung Landesredaktion letzte Änderung Leika-ID Leika-Typ Gesetzeskürzel SDG1 SDG2 Status
Fliegende Bauten Änderung 06.04.2022 99012016011000 4 offline (noch nicht in Betrieb)
Fliegende Bauten Verlängerung 06.04.2022 99012016020000 4 offline (noch nicht in Betrieb)
Fliegende Bauten Gebrauchsabnahme 12.08.2020 99012016031000 4 online
Fliegende Bauten Ausführungsgenehmigung Verlängerung 77000000006672 4 offline (noch nicht in Betrieb)
Fliegende Bauten Ausführungsgenehmigung Erteilung 77000000006673 4 offline (noch nicht in Betrieb)

OZG Umsetzungsprojekte

Umsetzungsprojektname Umsetzungsstatus Vorbereitung NRW Projektleitung
Baubescheid und Baugenehmigung Start Roll-out NRW 01.01.2019 Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung , d-NRW Anstalt öffentlichen Rechts

Stichwörter

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EfA-Übernahme durch NRW in Klärung