OZG NRW kommunal – Onlinedienste zum Onlinezugangsgesetz

OZG-Leistung: Lebensbescheinigung ( OZG-ID : 10102 )

Themenfeld : Arbeit & Ruhestand > Lage : Rente & Soziale Entschädigung
Priorität : 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Zuständigkeiten
  • Bund
  • Kommunal
Fachlichkeiten
  • Einwohner- und Meldeamt
  • Bürgerdienstleistungszentrum
Regelungskompetenz
  • Bund
Eine Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument, welches vom örtlichen Einwohnermeldeamt auf Antrag erteilt wird. Bei Deutschen, die im Ausland leben, wird die Lebensbescheinigung vom jeweiligen deutschen Generalkonsulat ausgestellt.

Erforderlich ist eine Lebensbescheinigung häufig für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland.

Die Bescheinigung enthält u. a. folgende Angaben:

Bestätigung, dass die Person laut Melderegister lebt. Beschreibung der Person mit folgenden Angaben:
Name / Namenszusatz / Geburtsname / Geburtsnamenszusatz / Vorname
Geburtsdatum und Geburtsort
gemeldet in: ....................

In den meisten Fällen erhalten die Bürger hierfür einen Vordruck ihres Rententrägers, auf dem Sie dann die Bestätigung vornehmen lassen können. Hierzu ist die persönliche Vorsprache beim zuständigen Amt erforderlich.
EIN ANTRAGSFORMULAR ZUR LEISTUNG EXISTIERT BISHER NICHT.
Die Fallzahlen für die Lebensbescheinigung sind, nach Rücksprache mit einigen Fachämtern, eher gering, weshalb die Leistung durch das MAGS depriorisiert wurde .

Leika-Leistungen

Leika-Bezeichnung Landesredaktion letzte Änderung Leika-ID Leika-Typ Gesetzeskürzel SDG1 SDG2 Status
Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung 08.02.2022 99114032012000 1 SGB VI 1 offline (noch nicht in Betrieb)
Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse für im Ausland lebende Rentenbezieher Anforderung 27.09.2021 99158002012000 1 offline (noch nicht in Betrieb)