OZG NRW kommunal – Onlinedienste zum Onlinezugangsgesetz

OZG-Leistung: Typenprüfung ( OZG-ID : 10730 )

Themenfeld : Bauen & Wohnen > Lage : Bauen & Immobilien
Priorität : 3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Zuständigkeiten
  • Kommunal
Fachlichkeiten
  • Untere Baubehörde
Regelungskompetenz
  • Land
Regelungskompetenz Ministerien (Land)
  • Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
Wenn bauliche Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen wiederholt in ähnlicher Weise ausgeführt werden sollen, müssen die bautechnischen Nachweise für jeden Anwendungsfall der Baurechtsbehörde bzw. dem Prüfingenieur erneut zur Prüfung vorgelegt werden. Der damit verbundene Aufwand kann erheblich reduziert werden, wenn für diese baulichen Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen ein Typenprüfbericht vorliegt. Die bautechnischen Unterlagen von typengeprüften baulichen Anlagen oder Teilen von baulichen Anlagen brauchen nur einmal von einem Prüfamt für Standsicherheit geprüft werden. Nach erfolgter Typenprüfung können die Gegenstände dieser Prüfung innerhalb der jeweiligen Geltungsdauer beliebig oft ausgeführt und angewendet werden. Die prüfenden Stellen für die verschiedenen Bauvorhaben brauchen nur noch die Übereinstimmung der Ausführung mit den typengeprüften Unterlagen festzustellen. Eine detaillierte, objektbezogene Einzelprüfung durch einen Prüfingenieur oder eine Bauaufsichtsbehörde ist somit nicht mehr erforderlich.

Leika-Leistungen

Leika-Bezeichnung Landesredaktion letzte Änderung Leika-ID Leika-Typ Gesetzeskürzel SDG1 SDG2 Status
Typenprüfung Erteilung 99012029001000 4 offline (noch nicht in Betrieb)
Typenprüfung Erteilung Verlängerung 77000000006632 4 offline (noch nicht in Betrieb)

OZG Umsetzungsprojekte

Umsetzungsprojektname Umsetzungsstatus Vorbereitung NRW Projektleitung
Baubescheid und Baugenehmigung Start Roll-out NRW 01.01.2019 Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung , d-NRW Anstalt öffentlichen Rechts