OZG-Leistung: Typenprüfung ( OZG-ID : 10730 )
Themenfeld
:
Bauen & Wohnen
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Lage
:
Bauen & Immobilien
Priorität
:
3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
- Kommunal
- Untere Baubehörde
- Land
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
Wenn bauliche Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen wiederholt in ähnlicher Weise ausgeführt werden sollen, müssen die bautechnischen Nachweise für jeden Anwendungsfall der Baurechtsbehörde bzw. dem Prüfingenieur erneut zur Prüfung vorgelegt werden. Der damit verbundene Aufwand kann erheblich reduziert werden, wenn für diese baulichen Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen ein Typenprüfbericht vorliegt. Die bautechnischen Unterlagen von typengeprüften baulichen Anlagen oder Teilen von baulichen Anlagen brauchen nur einmal von einem Prüfamt für Standsicherheit geprüft werden. Nach erfolgter Typenprüfung können die Gegenstände dieser Prüfung innerhalb der jeweiligen Geltungsdauer beliebig oft ausgeführt und angewendet werden. Die prüfenden Stellen für die verschiedenen Bauvorhaben brauchen nur noch die Übereinstimmung der Ausführung mit den typengeprüften Unterlagen festzustellen. Eine detaillierte, objektbezogene Einzelprüfung durch einen Prüfingenieur oder eine Bauaufsichtsbehörde ist somit nicht mehr erforderlich.
Leika-Leistungen
Leika-Bezeichnung | Landesredaktion letzte Änderung | Leika-ID | Leika-Typ | Gesetzeskürzel | SDG1 | SDG2 | Status |
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Typenprüfung Erteilung | 99012029001000 | 4 | offline (noch nicht in Betrieb) | ||||
Typenprüfung Erteilung Verlängerung | 77000000006632 | 4 | offline (noch nicht in Betrieb) |
OZG Umsetzungsprojekte
Umsetzungsprojektname | Umsetzungsstatus | Vorbereitung NRW | Projektleitung |
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Baubescheid und Baugenehmigung | Start Roll-out NRW | 01.01.2019 | Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung , d-NRW Anstalt öffentlichen Rechts |