OZG-Leistung: Widmung bzw. Einziehung einer Straße ( OZG-ID : 10612 )
Themenfeld
:
Bauen & Wohnen
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Lage
:
Bauen & Immobilien
Priorität
:
4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
- Bund
- Land
- Kommunal
- Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
- Tiefbauamt
- Bund
- Land
- Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
Besonders häufig geschieht die Widmung im Straßen- und Wegerecht: eine Straße, ein Platz oder ein Weg erhält durch die Widmung den Status einer öffentlichen Sache und wird somit für den Gemeingebrauch freigegeben. Zugleich wird festgelegt, um welche Straßenklasse es sich handelt (Bundesstraße, Landstraße, Kreisstraße, Gemeindestraße). Die Einziehung beziehungsweise Entwidmung einer Straße ist ein Verwaltungsakt (Allgemeinverfügung). Mit der Einziehung verliert eine gewidmete Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Straße steht dann der Allgemeinheit zur Nutzung nicht mehr zur Verfügung. Die Teileinziehung ist eine Allgemeinverfügung, durch welche die Widmung nachträglich auf bestimmt Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzungskreise beschränkt wird.
Leika-Leistungen
Leika-Bezeichnung | Landesredaktion letzte Änderung | Leika-ID | Leika-Typ | Gesetzeskürzel | SDG1 | SDG2 | Status |
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Einziehung einer Straße | 24.08.2022 | 99108023000000 | 2/3 | offline (noch nicht in Betrieb) | |||
Einziehung einer Straße öffentliche Bekanntmachung | 24.08.2022 | 99108023095000 | 2/3 | offline (noch nicht in Betrieb) | |||
Widmung einer Straße | 27.09.2021 | 99108022000000 | 2/3 | FStrG, FstrG | offline (noch nicht in Betrieb) | ||
Widmung einer Straße öffentliche Bekanntmachung | 06.07.2021 | 99108022095000 | 2/3 | FStrG, FstrG | offline (noch nicht in Betrieb) |
Stichwörter
Name | Url | Beschreibung | Teilnehmer IT Dienstleister | Teilnehmer sonstige |
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EfA-Übernahme durch NRW in Klärung | ||||
grundsätzlich keine Eignung für Verwendung eID |