OZG NRW kommunal – Onlinedienste zum Onlinezugangsgesetz

OZG-Leistung: Widmung bzw. Einziehung einer Straße ( OZG-ID : 10612 )

Themenfeld : Bauen & Wohnen > Lage : Bauen & Immobilien
Priorität : 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Zuständigkeiten
  • Bund
  • Land
  • Kommunal
Ministerien (Land)
  • Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
Fachlichkeiten
  • Tiefbauamt
Regelungskompetenz
  • Bund
  • Land
Regelungskompetenz Ministerien (Land)
  • Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
Besonders häufig geschieht die Widmung im Straßen- und Wegerecht: eine Straße, ein Platz oder ein Weg erhält durch die Widmung den Status einer öffentlichen Sache und wird somit für den Gemeingebrauch freigegeben. Zugleich wird festgelegt, um welche Straßenklasse es sich handelt (Bundesstraße, Landstraße, Kreisstraße, Gemeindestraße). Die Einziehung beziehungsweise Entwidmung einer Straße ist ein Verwaltungsakt (Allgemeinverfügung). Mit der Einziehung verliert eine gewidmete Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Straße steht dann der Allgemeinheit zur Nutzung nicht mehr zur Verfügung. Die Teileinziehung ist eine Allgemeinverfügung, durch welche die Widmung nachträglich auf bestimmt Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzungskreise beschränkt wird.

Leika-Leistungen

Leika-Bezeichnung Landesredaktion letzte Änderung Leika-ID Leika-Typ Gesetzeskürzel SDG1 SDG2 Status
Einziehung einer Straße 24.08.2022 99108023000000 2/3 offline (noch nicht in Betrieb)
Einziehung einer Straße öffentliche Bekanntmachung 24.08.2022 99108023095000 2/3 offline (noch nicht in Betrieb)
Widmung einer Straße 27.09.2021 99108022000000 2/3 FStrG, FstrG offline (noch nicht in Betrieb)
Widmung einer Straße öffentliche Bekanntmachung 06.07.2021 99108022095000 2/3 FStrG, FstrG offline (noch nicht in Betrieb)

Stichwörter

Name Url Beschreibung Teilnehmer IT Dienstleister Teilnehmer sonstige
EfA-Übernahme durch NRW in Klärung
grundsätzlich keine Eignung für Verwendung eID