Umsetzungsprojektname: Hygienebelehrung (Gesundheitszeugnis)
Eine Nachnutzung der Einer-für-Alle Lösung für NRW ist vonseiten der Themenfeld-Federführung Niedersachsen für Q2 2022 geplant (Stand: März 2022)
Projektleitung | |
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Mitarbeit zugesichert (Projekt-Kernteam Fach + IT) | |
An Mitarbeit interessiert (erweitertes Projektteam) |
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Finanzierung | |
Fachlichkeiten |
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voraussichtliches Zielportal |
Ansprechperson für das Themenfeld Gesundheit
Notizen
Ausgangslage
Die Bestätigung der Teilnahme an der Belehrung nach §43 IfSG ist Voraussetzung für die Arbeit mit Lebensmitteln (z. B. Gastronomie) und weist daher eine sehr hohe Nachfrage auf. Aktuell erheben Gesundheitsämter hierfür eine Gebühr von 20-30 €. Es besteht keine Ortsgebundenheit bei der Belehrung. Es steht Gesundheitsämtern frei, Belehrungen zu erteilen, stattdessen auf das Angebot anderer Gesundheitsämter zu verweisen oder die Nutzergruppe einzuschränken (z.B. nach Wohnort). Die ausstellenden Gesundheitsämter führen eine Liste der Bescheinigungen über erteilte Belehrungen.
Bis Ende Februar 2020 handelte es sich bei der Hygienebelehrung ausschließlich um Präsenzveranstaltungen. Daraus resultiert Aufwand (u.a. Personal, passende räumliche und technische Ausstattung), dem die Gebühreneinnahmen entgegenstehen.
Die Änderung des §43 IfSG zum 01.03.2020 bedeutet: Die Leistung kann nun komplett ohne Behördengang in Anspruch genommen werden. Es bedarf theoretisch nur noch einer zentralen App für die Hygienebelehrung – deutschlandweit – sofern sich ein behördlicher Anbieter dafür findet. Stand heute ist uns eine praktische Verfügbarkeit einer solchen zentralen App aber nicht bekannt. Es stellen sich Fragen der Gebührenerhebung, wenn die Belehrung über eine zentral angebotene App durchgeführt wird.
Aufgrund der aktuellen Situation wurden provisorische Lösungen für eine Online-Hygienebelehrung notwendig. Hier sind die halbautomatisierte Belehrung des Gesundheitsamts Neuss & des Technologiezentrums Glehn GmbH (Weiterbildungs-Träger, 100%ige Tochter des Kreis Neuss), sowie das Webinar-System der Stadt Münster bekannt.
Dieses Projekt soll vrs. als EfA-Lösung aus der Themenfeld-Federführung Niedersachsen von NRW nachgenutzt werden.
Beschreibung: Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Wenn Bürgerinnen und Bürger bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, sind sie verpflichtet max. 3 Monate vor Tätigkeitsbeginn an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilzunehmen. In der Belehrung erfahren Bürgerinnen und Bürger, wie die Übertragung von Infektionskrankheiten minimiert werden kann, wie Symptome erkannt werden können und wann eine Tätigkeit auf Grund einer Infektionskrankheit nicht weiter ausgeübt werden darf. Bürgerinnen und Bürger erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Erstbelehrung, die der Arbeitgeber vor einem Tätigkeitsantritt benötigt.
Weitere Hinweise:
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Die gesamte Online-Belehrung kann durch die Digitalisierung nun bequem und jederzeit von zu Hause, am Beschäftigungsort oder jedem anderen Ort durchgeführt werden.
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In kurzen Erklärvideos wird der hygienische Umgang mit Lebensmitteln erläutert. Im Anschluss sind dazu Fragen zu beantworten.
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Die Belehrung ist erst erfolgreich bestanden, wenn alle Fragen korrekt beantwortet wurden und ggf. der Bezahlvorgang über das angebundene ePayment Verfahren abgeschlossen wurde.
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Die Bescheinigung muss zunächst noch persönlich im jeweiligen Gesundheitsamt abgeholt werden. Eine automatisierte Bescheinigung befindet sich bereits in der Entwicklung und wird für alle nachnutzenden Bundesländer bereitgestellt.
Sie können den EfA-Antrag HIER in einer ersten Demo-Umgebung aufrufen und testen.
Stand: März 2022
Eingereicht am | Projektphase | Eingereicht durch | Nur für Projekt-Teams und Gremien: Steckbrief-Dokument im KDN-Portal |
Mrz 20 | Konzeption | Kommunen | https://mitgliederportal.kdn.de/download/attachments/27361734/2020-03-23_NRW-Steckbrief%20Hygienebelehrung.docx?version=5&modificationDate=1585635879000&api=v2 |
Jun 20 | Umsetzung | Kommunen | https://mitgliederportal.kdn.de/download/attachments/35556024/2020-06-05_NRW_Steckbrief_KDN_Hygienebelehrung.docx?api=v2 |
Synonyme (zur Pflege des kommunalen BIS (Behörden-Informationssystem)):
§ 43 IfSG, § 43 Infektionsschutzgesetz, Belehrung, Belehrung nach § 43, Bescheinigung des Gesundheitsamtes, Gesundheitsamt, Gesundheitsbelehrung, Gesundheitszeugnis, IfSG, Infektionsschutz, Infektionsschutzgesetz, Lebensmittelhygiene, Schulung, Unterrichtungsnachweis
Umsetzungs-Status
Status der Leika Leistungen im Projekt
Online-Dienste
Name | Url | Beschreibung |
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Hygiene-Online-Belehrung | ||
Online-Belehrung des TZG | https://tz-glehn.de/kurse/belehrung-nach-dem-infektionsschutzgesetz/ | |
Leistungen zum Infektionsschutz | https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/portal/a3start/0/client/index.html?verfahrenId=709&startAPI=https%3A%2F%2Fwww.navo.niedersachsen.de%2Fnavo2%2Fportal%2Fa3start%2F58065%2Fapi1#/intro | Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Wenn Bürgerinnen und Bürger bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, sind sie verpflichtet max. 3 Monate vor Tätigkeitsbeginn an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilzunehmen. In der Belehrung erfahren Bürgerinnen und Bürger, wie die Übertragung von Infektionskrankheiten minimiert werden kann, wie Symptome erkannt werden können und wann eine Tätigkeit auf Grund einer Infektionskrankheit nicht weiter ausgeübt werden darf. Bürgerinnen und Bürger erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Erstbelehrung, die Arbeitgeber vor einem Tätigkeitsantritt benötigt. |
OZG-Leistungen
OZG-Leistung | OZG-ID | Zuständigkeiten | Lage | Themenfeld | Priorität | Status |
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Leistungen zum Infektionsschutz | 10608 | Land Kommunal | Gesundheitsvorsorge | Gesundheit | 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW | offline (noch nicht in Betrieb) |
Leika Leistungen
Leika-Bezeichnung | Landesredaktion letzte Änderung | Leika-ID | Leika-Typ | Gesetzeskürzel | SDG1 | SDG2 | Status | Projekt-Umsetzungsstatus |
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Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz | 16.07.2021 | 99003002000000 | 2/3 | IfSG | 1 | offline (noch nicht in Betrieb) | Umsetzung NRW | |
Föderales Informationsmanagement (FIM) |
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Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung | 16.07.2021 | 99003002022000 | 2/3 | 1 | offline (noch nicht in Betrieb) | Umsetzung NRW | ||
Föderales Informationsmanagement (FIM) |
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Gesundheitszeugnis Ausstellung | 16.07.2021 | 99003009012000 | 2/3 | IfSG | 1 | offline (noch nicht in Betrieb) | Umsetzung NRW | |
Föderales Informationsmanagement (FIM) |
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Gesundheitszeugnis Ausstellung für Personen | 01.12.2021 | 99003009012001 | 2/3 | IfSG | 1 | offline (noch nicht in Betrieb) | Umsetzung NRW | |
Föderales Informationsmanagement (FIM) |
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Gesundheitszeugnis | 16.07.2021 | 99003009000000 | 2/3 | IfSG | 1 | offline (noch nicht in Betrieb) | Umsetzung NRW | |
Föderales Informationsmanagement (FIM) |