Abendgymnasium Aufnahme
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23.04.2021
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99088018034000
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einem Weiterbildungskolleg Bildungsgang Abendgymnasium anmelden.
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Abitur nachholen, Abi nachmachen, Abitur-Online, Weiterbildungskolleg, Fachhochschulreife (schulischer Teil), Allgemeine Hochschulreife, berufsbegleitend, neben dem Beruf, zweiter Bildungsweg, Lernen in Distanz
- Information für 115 / Kurztext
-
An einem Weiterbildungskolleg anmelden: Bildungsgang Abendgymnasium
Im Bildungsgang Abendgymnasium können Erwachsene mit abgeschlossener Berufsausbildung oder mindestens zweijähriger Berufserfahrung bzw. dieser gleichgestellten oder anrechenbaren Tätigkeiten
neben der Arbeit die allgemeine Hochschulreife erlangen.
Abschlüsse: mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), Fachhochschulreife (schulischer Teil), allgemeine Hochschulreife
Unterricht in der Regel an fünf Abenden pro Woche
ggf. Vormittags- und Nachmittagskurse
mindestens 20 Unterrichtsstunden, im Vorkurs mindestens 12 Stunden
je nach Abschluss und Bildungsstand dauert die Weiterbildung in der Regel drei bis vier Jahre
Über die Aufnahme an einem Abendgymnasium entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
- Teaser
- Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens zweijährige Berufserfahrung und möchten neben dem Beruf die allgemeine Hochschulreife oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben? Dann informieren Sie sich hier über den Bildungsgang Abendgymnasium.
- Volltext
- Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung, oder eine mindestens zweijährige Berufserfahrung oder können eine dieser gleichgestellte bzw. anrechenbare Tätigkeit nachweisen und möchten neben dem Beruf die allgemeine Hochschulreife oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben? Dann können Sie den Bildungsgang Abendgymnasium am Weiterbildungskolleg besuchen.
Der Bildungsgang ist gegliedert in:
Vorkurse (je nach Einstufung)
Einführungsphase (1.-2. Semester)
Qualifikationsphase (3.-6. Semester)
Schulabschlüsse der Sekundarstufe I können nach zwei Semestern (einem Jahr), die Fachhochschulreife (schulischer Teil) nach vier Semestern (zwei Jahren) und das Abitur in der Regel nach sechs Semestern (drei Jahren) erworben werden.
Wenn Sie einen mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) haben, beginnen Sie in der Regel im ersten Semester. Je nach Vorkenntnissen können Sie beantragen, in das zweite oder dritte Semester aufgenommen zu werden.
Wenn Sie keinen mittleren Schulabschluss haben, besuchen Sie in der Regel den Vorkurs im Abendgymnasium oder ein entsprechendes Bildungsangebot der Abendrealschule. Der Besuch des Vorkurses oder der Abendrealschule kann durch eine Eignungsprüfung ersetzt werden.
Die Entscheidung über die Einstufung trifft die Schulleitung.
Der Unterricht findet in der Regel an fünf Abenden in der Woche statt. Die meisten Weiterbildungskollegs mit dem Bildungsgang Abendgymnasium bieten daneben Vormittagskurse, einige auch Nachmittagskurse an. Das Unterrichtsangebot umfasst wöchentlich mindestens 20 Unterrichtsstunden, im Vorkurs mindestens 12 Stunden.
Ein besonderes Angebot im Bildungsgang Abendgymnasium stellt der Lehrgang Abitur-Online mit verringerten Präsenzzeiten an der Schule dar: Etwa die Hälfte der Unterrichtsstunden wird im Selbststudium über eine Lernplattform zu Hause am heimischen Computer und mit ergänzenden schriftlichen Lernmaterialien absolviert.
Über die Aufnahme an einem Abendgymnasium entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
- Erforderliche Unterlagen
-
- Voraussetzungen
- Um den Bildungsgang Abendgymnasium besuchen zu können, müssen Sie:
mit Beginn des ersten Semesters mindestens 18 Jahre alt sein.
eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit vorweisen können. Es werden angerechnet oder gleichgestellt:
Dienstzeiten bei der Bundeswehr oder der Bundespolizei
abgeleisteter Wehr- und Zivildienst
ein abgeleistetes soziales oder als gleichwertig anerkanntes freiwilliges Jahr
selbstständige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person
nachgewiesene Arbeitslosigkeit
bei Eintritt in den Bildungsgang und bis einschließlich zum dritten Semester berufstätig oder von der Arbeitsagentur als arbeitssuchend anerkannt sein. Die selbstständige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person ist einer Berufstätigkeit gleichgestellt.
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- Kosten
- Die Weiterbildung im Bildungsgang Abendgymnasium ist kostenlos.
Der Besuch eines Weiterbildungskollegs kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden
- Verfahrensablauf
-
Die Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme notwendig ist.
- Bearbeitungsdauer
- umgehend nach Vorlage aller Unterlagen
- Fristen
- Anmeldefristen sind nicht vorgesehen. Sie können den Kurs entweder im Februar oder nach den Sommerferien beginnen.
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- https://wbk-nrw.de/bildungsgaenge/abendgymnasium/
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/WBK/index.html
https://www.schulministerium.nrw.de/sites/default/files/documents/Weiterbildungskolleg-Druckfassung.pdf
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- 23.04.2021 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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Abendrealschule
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23.04.2021
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99088026000000
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online
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Informationen zur Abendrealschule
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Realschulabschluss nachholen, Hauptschulabschluss nachholen, Schulabschluss nachmachen, Weiterbildungskolleg, berufsbegleitend, neben dem Beruf, zweiter Bildungsweg, Abschluss Sekundarstufe I, Hauptschulabschluss, Hauptschulabschluss nach Klasse 10, Fachoberschulreife, mittlere Reife
- Information für 115 / Kurztext
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An einem Weiterbildungskolleg anmelden: Bildungsgang Abendrealschule
Für in der Regel jüngere Menschen ab Erreichen des 18. Lebensjahrs, die jeweils berufstätig sind oder eine mindestens sechsmonatige Berufstätigkeit bzw. als Berufstätigkeit anerkannte Tätigkeit nachweisen können und neben der Arbeit einen Abschluss der Sekundarstufe I nachträglich erwerben möchten.
Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Hauptschulabschluss nach Klasse 10, mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
Je nach Abschluss und Bildungsstand dauert die Weiterbildung in der Regel zwei Jahre (vier Semester). Je nach Vorkenntnissen: Verkürzung um bis zu zwei Semester.
Unterrichtszeit: wöchentlich 20 bis 22 Stunden
- Teaser
- Sie möchten Ihren Abschluss neben dem Beruf nachholen? Dann informieren Sie sich hier über den Bildungsgang Abendrealschule.
- Volltext
- Sie möchten Ihren Abschluss neben dem Beruf nachholen? Dann können Sie den Bildungsgang Abendrealschule am Weiterbildungskolleg besuchen.
Folgende Abschlüsse können Sie erwerben:
Hauptschulabschluss
Hauptschulabschluss nach Klasse 10
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), der mit der Berechtigung zum Besuch von Bildungsgängen des Berufskollegs, die zur allgemeinen Hochschulreife führen, verbunden sein kann.
Die Dauer des Bildungsgangs richtet sich nach den Vorkenntnissen (Abschluss und Bildungsstand). Es erfolgt eine Einstufung. Regelmäßig dauert die Abendrealschule zwei Jahre (vier Semester). Je nach Vorkenntnissen können Sie die Ausbildungsdauer um bis zu zwei Semester verkürzen. Die Unterrichtszeit umfasst wöchentlich 20 bis 22 Stunden.
Wenn Sie keinen Schulabschluss haben, müssen Sie im Regelfall einen Vorkurs besuchen. Das gilt auch, wenn Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache nicht ausreichen, Sie keine Kenntnisse in der obligatorischen Fremdsprache besitzen oder die Jahrgangsstufe 9 nicht erreicht haben.
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- Um den Bildungsgang Abendrealschule besuchen zu können, müssen Sie:
eine Berufstätigkeit oder eine berufliche Vorerfahrung von mindestens sechs Monaten vorweisen.
einen Hauptschulabschluss haben oder die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.
mindestens 17 Jahre alt sein (bei Eintritt in das 1. Semester).
Als Berufstätigkeit zählt auch:
geringfügige Beschäftigung (mit Bezahlung)
abgeleisteter Wehr- oder Zivildienst
Freiwilligendienst
ggf. Bescheinigte Arbeitslosigkeit (anteilsmäßig)
(angefangene) Ausbildung
Führung eines eigenen Familienhaushaltes (mindestens 2 Personen)
Kindererziehungszeit
Pflege eines Angehörigen
- Kosten
- Die Weiterbildung im Bildungsgang Abendrealschule ist kostenlos.
Der Besuch eines Weiterbildungskollegs kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden
- Verfahrensablauf
-
Die Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme notwendig ist.
- Bearbeitungsdauer
- umgehend nach Vorlage aller Unterlagen
- Fristen
- In der Regel können Sie nach den Sommerferien und zum 1. Februar mit dem Schulbesuch starten. Die Abendrealschule in der Nähe gibt hierzu genaue Auskunft.
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- - https://wbk-nrw.de/bildungsgaenge/abendrealschule/
- https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/WBK/index.html
- https://www.schulministerium.nrw.de/sites/default/files/documents/Weiterbildungskolleg-Druckfassung.pdf
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- 23.04.2021 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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Abendrealschule Aufnahme
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12.09.2022
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99088026034000
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4
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1
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online
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Schülerinnen und Schüler für die Anmeldung an einem Weiterbildungskolleg Bildungsgang Abendrealschule anmelden.
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Realschulabschluss nachholen, Hauptschulabschluss nachholen, Schulabschluss nachmachen, Weiterbildungskolleg, berufsbegleitend, neben dem Beruf, zweiter Bildungsweg, Abschluss Sekundarstufe I, Hauptschulabschluss, Hauptschulabschluss nach Klasse 10, Fachoberschulreife, mittlere Reife
- Information für 115 / Kurztext
- An einem Weiterbildungskolleg anmelden: Bildungsgang AbendrealschuleFür in der Regel jüngere Menschen ab Erreichen des 18. Lebensjahrs, die jeweils berufstätig sind oder eine mindestens sechsmonatige Berufstätigkeit bzw. als Berufstätigkeit anerkannte Tätigkeit nachweisen können und neben der Arbeit einen Abschluss der Sekundarstufe I nachträglich erwerben möchten.Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Hauptschulabschluss nach Klasse 10, mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)Je nach Abschluss und Bildungsstand dauert die Weiterbildung in der Regel zwei Jahre (vier Semester). Je nach Vorkenntnissen: Verkürzung um bis zu zwei SemesterUnterrichtszeit: wöchentlich 20 bis 22 StundenÜber die Aufnahme an einer Abendrealschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
- Teaser
- Sie möchten Ihren Abschluss neben dem Beruf nachholen? Dann informieren Sie sich hier über den Bildungsgang Abendrealschule.
- Volltext
- Sie möchten Ihren Abschluss neben dem Beruf nachholen? Dann können Sie den Bildungsgang Abendrealschule am Weiterbildungskolleg besuchen. Folgende Abschlüsse können Sie erwerben:HauptschulabschlussHauptschulabschluss nach Klasse 10Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), der mit der Berechtigung zum Besuch von Bildungsgängen des Berufskollegs, die zur allgemeinen Hochschulreife führen, verbunden sein kann.Die Dauer des Bildungsgangs richtet sich nach den Vorkenntnissen (Abschluss und Bildungsstand). Es erfolgt eine Einstufung. Regelmäßig dauert die Abendrealschule zwei Jahre (vier Semester). Je nach Vorkenntnissen können Sie die Ausbildungsdauer um bis zu zwei Semester verkürzen. Die Unterrichtszeit umfasst wöchentlich 20 bis 22 Stunden.Wenn Sie keinen Schulabschluss haben, müssen Sie im Regelfall einen Vorkurs besuchen. Das gilt auch, wenn Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache nicht ausreichen, Sie keine Kenntnisse in der obligatorischen Fremdsprache besitzen oder die Jahrgangsstufe 9 nicht erreicht haben.Über die Aufnahme an einer Abendrealschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- Um den Bildungsgang Abendrealschule besuchen zu können, müssen Sie:eine Berufstätigkeit oder eine berufliche Vorerfahrung von mindestens sechs Monaten vorweisen.einen Hauptschulabschluss haben oder die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.mindestens 17 Jahre alt sein (bei Eintritt in das 1. Semester).Als Berufstätigkeit zählt auch:geringfügige Beschäftigung (mit Bezahlung)abgeleisteter Wehr- oder ZivildienstFreiwilligendienstggf. Bescheinigte Arbeitslosigkeit (anteilsmäßig)(angefangene) AusbildungFührung eines eigenen Familienhaushaltes (mindestens 2 Personen)KindererziehungszeitPflege eines Angehörigen
- Kosten
- Die Weiterbildung im Bildungsgang Abendrealschule ist kostenlos.
Der Besuch eines Weiterbildungskollegs kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden.
- Verfahrensablauf
- Die Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme notwendig ist.
- Bearbeitungsdauer
- umgehend nach Vorlage aller Unterlagen
- Fristen
- In der Regel können Sie nach den Sommerferien und zum 1. Februar mit dem Schulbesuch starten. Die Abendrealschule in der Nähe gibt hierzu genaue Auskunft.
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- https://wbk-nrw.de/bildungsgaenge/abendrealschule/
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/WBK/index.html
https://www.schulministerium.nrw.de/sites/default/files/documents/Weiterbildungskolleg-Druckfassung.pdf
- Hinweise / Besonderheiten
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- Fachlich freigegeben am
- 12.09.2022 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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allgemeinbildende Schulen
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23.04.2021
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99088003000000
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online
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Informationen zu allgemeinbildenden Schulen
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Einschulung, Grundschulanmeldung, Einschulungsuntersuchung, Primarstufe, Grundschule, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Hauptschule, Realschule, Sekundarschule, Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Mittlere Reife, Mittlerer Schulabschluss, Fachoberschulreife, Gesamtschule, Gymnasium, Abitur, Ersatzschule, Ergänzungsschule, Förderschule, Abendschule, Abendrealschule, Avendgymnasium, Kolleg, Zweiter Bildungsweg
- Information für 115 / Kurztext
-
Allgemeinbildende Schulen sind alle Schulen außer dem Berufskolleg.
Sie vermitteln Allgemeinwissen.
- Teaser
- Allgemeinbildende Schulen sind alle Schulen außer dem Berufskolleg.
- Volltext
- Allgemeinbildende Schule ist der Oberbegriff für alle Schulen, die nicht mit einem Berufsabschluss enden. Gemeinsam ist diesen Schulen die Vermittlung von Allgemeinwissen im Gegensatz zur primären Vermittlung von Fachwissen an berufsbildenden Schulen.
Allgemeinbildende Schulen in Nordrhein-Westfalen sind: Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen; Gymnasien, Gesamtschulen, Schularten mit mehreren Bildungsgängen, Förderschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs sowie Ersatz- und Ergänzungsschulen.
- Erforderliche Unterlagen
- unterschiedlich je nach Schulform
- Voraussetzungen
- unterschiedlich je nach Schulform
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
-
Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.
- Bearbeitungsdauer
- Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der gewünschten Schule oder von der jeweiligen Schule unmittelbar.
- Fristen
- unterschiedlich je nach Schulform
- Formulare
- unterschiedlich je nach Schulform
- Weiterführende Informationen
- - https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/schulformen
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- 23.04.2021 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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allgemeinbildende Schulen Aufnahme
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23.04.2021
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99088003034000
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4
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online
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einer allgemeinbildenden Schule anmelden.
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Abendrealschule, Gesamtschule, Gymnasium, Hauptschule, Abendgymnasium, Realschule, Einschulung, Grundschulanmeldung, Einschulungsuntersuchung, Primarstufe, Grundschule, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Mittlere Reife, Mittlerer Schulabschluss, Abitur, Ersatzschule, Ergänzungsschule, Förderschule, Abendschule, Kolleg, Zweiter Bildungsweg, Fachoberschulreife, Sekundarschule
- Information für 115 / Kurztext
-
Allgemeinbildende Schulen sind alle Schulen außer dem Berufskolleg.
Sie vermitteln Allgemeinwissen.
Über die Aufnahme an einer allgemeinbildenden Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
- Teaser
- Allgemeinbildende Schulen sind alle Schulen außer dem Berufskolleg.
- Volltext
- Allgemeinbildende Schule ist der Oberbegriff für alle Schulen, die nicht mit einem Berufsabschluss enden. Gemeinsam ist diesen Schulen die Vermittlung von Allgemeinwissen im Gegensatz zur primären Vermittlung von Fachwissen an berufsbildenden Schulen.
Allgemeinbildende Schulen in Nordrhein-Westfalen sind: Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen; Gymnasien, Gesamtschulen, Schularten mit mehreren Bildungsgängen, Förderschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs sowie Ersatz- und Ergänzungsschulen.
Über die Aufnahme an einer allgemeinbildenden Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
- Erforderliche Unterlagen
- unterschiedlich je nach Schulform
- Voraussetzungen
- unterschiedlich je nach Schulform
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
-
Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.
Erst mit der ausdrücklichen Mittteilung, dass Ihr Kind an der gewählten Schule aufgenommen wurde, ist das Aufnahmeverfahren abgeschlossen und das Kind verbindlich in der jeweiligen Schule aufgenommen.
- Bearbeitungsdauer
- Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der gewünschten Schule oder von der jeweiligen Schule unmittelbar.
- Fristen
- unterschiedlich je nach Schulform
- Formulare
- unterschiedlich je nach Schulform
- Weiterführende Informationen
- - https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/schulformen
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- 23.04.2021 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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allgemeinbildende Schulen Aufnahme Gesamtschule
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23.04.2021
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99088003034005
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4
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1
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online
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einer Gesamtschule anmelden.
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Aufnahme, Schulanmeldung, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Hauptschule, Realschule, Sekundarschule, Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Mittlere Reife, Mittlerer Schulabschluss, Fachoberschulreife, Gymnasium, Gymnasiale Oberstufe, Fachabitur, Abitur, Fachhochschulreife
- Information für 115 / Kurztext
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Schulform für alle Leistungsstärken
alle Abschlüsse der Sekundarstufe I sowie der schulische Teil der Fachhochschulreife und die Allgemeine Hochschulreife
fast immer gebundene Ganztagsschulen
über die Aufnahme an einer Gesamtschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter
- Teaser
- Sie möchten Ihr Kind an einer Gesamtschule anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform.
- Volltext
- Sie möchten Ihr Kind an einer Gesamtschule anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform.
Sie können Ihr Kind an der Gesamtschule anmelden, wenn es erfolgreich die Grundschule absolviert hat.
Die Gesamtschule ist eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens. Sie arbeitet mit Kindern und Jugendlichen aller Leistungsstärken und hält Laufbahnentscheidungen möglichst lange offen. Aufgrund ihres besonderen pädagogischen Konzeptes sind Gesamtschulen fast immer gebundene Ganztagsschulen. An der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden, die auch an der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium erworben werden.
Die Gesamtschule umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II die dreijährige gymnasiale Oberstufe.
Sekundarstufe I
In der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:
der Hauptschulabschluss nach Klasse 9
der Hauptschulabschluss nach Klasse 10
der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10
Mit diesem Abschluss wird bei entsprechender Leistung die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs erworben.
Sekundarstufe II / Gymnasiale Oberstufe
Die gymnasiale Oberstufe setzt den Bildungsgang der Klassen 5 bis 10 fort. Neben der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) kann dort auch der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden. Es gibt eine einheitliche dreijährige gymnasiale Oberstufe an Gesamtschulen und Gymnasien.
Über die Aufnahme an einer Gesamtschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
- Erforderliche Unterlagen
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Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
von der Grundschule ausgehändigter Anmeldeschein
Empfehlung der Grundschule für die zukünftige Schulform
Personalausweise der Erziehungsberechtigten
ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten, der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann
- Voraussetzungen
-
Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich abgeschlossen.
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
-
Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.
- Bearbeitungsdauer
- Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der gewünschten Schule oder von der Gesamtschule unmittelbar.
- Fristen
- Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest.
Informationen zu den Anmeldefristen und zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen erhalten Sie insbesondere bei der Grundschule, den weiterführenden Schulen oder beim jeweiligen Schulträger.
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- - https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Gesamtschule/index.html
- http://broschüren.nrw/sekundarstufe-1
- https://broschuerenservice.nrw.de/files/download/pdf/broschuere-die-sekundarstufe-i-2019-druckfassung-pdf_von_die-sekundarstufe-i-in-nordrhein-westfalen-informationen-fuer-eltern_vom_staatskanzlei_3158.pdf
- Hinweise / Besonderheiten
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- Fachlich freigegeben am
- 23.04.2021 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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allgemeinbildende Schulen Aufnahme Grundschule
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23.04.2021
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99088003034001
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1
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einer Grundschule anmelden
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Einschulung, Grundschulanmeldung, Schuleingangsuntersuchung, Primarstufe, Erste Klasse, Erster Schultag, Gemeinsames Lernen/"inklusive Bildung", Zurückstellung vom Schulbesuch, Vorzeitige Einschulung, Betreuung, Kinderbetreuung, Nachmittagsbetreuung, Schulbetreuung, Offene Ganztagsschule, OGS
- Information für 115 / Kurztext
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Umfasst die Klassen 1 bis 4 und vermittelt grundlegende Lerninhalte
Kinder mit und ohne Behinderung bzw. Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung werden in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung)
Kinder, die bis zum 30. September 6 Jahre alt werden, werden zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig und müssen eingeschult werden
Anmeldung bis zum 15. November des Vorjahres
Vorzeitige Einschulung auf Antrag möglich
Zurückstellung vom Schulbesuch nur aus erheblichen Gründen möglich
Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter
- Teaser
- Sobald Ihr Kind schulpflichtig wird, müssen Sie es an der Grundschule anmelden.
- Volltext
- Im Kalenderjahr bevor Ihr Kind schulpflichtig wird, müssen Sie es an der Grundschule anmelden. In der Grundschule werden die Grundlagen der Bildung und des Lernens vermittelt. Sie ist die gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens für alle Kinder und umfasst die Klassen 1 bis 4.
Der Regelförderort von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen oder Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ist die allgemeine Schule, d.h. im Bereich der Primarstufe die Grundschule. Hier werden sie gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung).
In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.
Sie müssen Ihr Kind bis zum 15. November eines Jahres anmelden, wenn es im folgenden Jahr schulpflichtig wird. Sie erhalten etwa zehn bis elf Monate vor Schulbeginn ein Schreiben vom Schulverwaltungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde oder von der jeweiligen Grundschule selbst. Darin werden Sie gebeten, Ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren statt.
Wenn Sie die Einschulung Ihres Kindes wünschen, das nach dem 30.09. geboren ist, können Sie die vorzeitige Einschulung beantragen. Nach einem Beratungsgespräch entscheidet die Schulleitung über die Aufnahme des Kindes.
Schulpflichtige Kinder können nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens und weiterer, von Ihnen beigebrachter fachärztlicher oder fachtherapeutischer Stellungnahmen.
In der Regel stellen die Eltern über die allgemeine Schule einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung. Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, den Förderschwerpunkt oder die Förderschwerpunkte bzw. die Notwendigkeit zieldifferenter Förderung. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann auch die Grundschule den Antrag auf Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung stellen. Besteht ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, schlägt die Schulaufsichtsbehörde den Eltern mindestens eine allgemeine Schule vor, an der ein Angebot zum Gemeinsamen Lernen eingerichtet ist. Abweichend hiervon können Eltern für ihr Kind jedoch die Förderschule wählen, für die ihnen die Schulaufsichtsbehörde mindestens eine solche Schule mit dem für die Schülerin oder den Schüler festgestellten Förderschwerpunkt vorschlägt.
Über die Aufnahme an einer Grundschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
- Erforderliche Unterlagen
-
Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
Personalausweise der Erziehungsberechtigten
Ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
Ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten, der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann
Nachweis über die Schuleingangsuntersuchung
Schreiben des Schulträgers zur Schulanmeldung
- Voraussetzungen
- Ihr Kind hat bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet und ist somit schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
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Der Schulträger informiert die Eltern über den Zeitraum für die Anmeldung zu den Grundschulen.
Die Eltern nehmen Kontakt mit der Schule ihrer Wahl auf und bitten um einen Anmeldetermin.
Wenn dieses nicht geschieht, wird durch die geplant aufnehmende Grundschule ein Bußgeldverfahren initiiert.
Bei der Anmeldung müssen alle Erziehungs- und Sorgeberechtigten das Anmeldeformular unterzeichnen.
Die jeweilige Grundschule entscheidet in Absprache mit dem zuständigen Schulamt über die Aufnahme und teilt Ihnen die Entscheidung schriftlich mit. Erst mit der ausdrücklichen Mittteilung, dass Ihr Kind an der Grundschule aufgenommen wurde, ist das Aufnahmeverfahren abgeschlossen und das Kind an der Grundschule aufgenommen.
Bei der Aufnahme in eine Grundschule, sei es im Rahmen der Regelaufnahme oder bei einer vorzeitigen Aufnahme, bedarf es im Regelfall eines persönlichen Vorstellungstermins in der Schule mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter und zwar unabhängig davon, ob der formlose Anmeldeantrag per Post versandt, persönlich übergeben oder online übersendet wird, damit sich die Schulleiterin oder der Schulleiter einen Eindruck über das Kind verschaffen kann.
- Bearbeitungsdauer
- Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der gewünschten Schule oder von der jeweiligen Schule unmittelbar.
- Fristen
- Bis zum 15. November eines Jahres müssen alle Kinder angemeldet sein, die im folgenden Jahr schulpflichtig sind.
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- - broschüren.nrw/grundschule/home/#!/Home
- https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Grundschule/Anmeldung/index.html
- https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Grundschule/Ganztag-und-Betreuung/index.html
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- 23.04.2021 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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allgemeinbildende Schulen Aufnahme Gymnasium
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23.04.2021
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99088003034004
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4
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1
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online
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einem Gymnasium anmelden.
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Aufnahme, Schulanmeldung, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Fachoberschulreife, Fachhochschulreife, Gym, Mittlere Reife, Realschulabschluss, Hauptschulabschluss, Abitur, Abi
- Information für 115 / Kurztext
-
Vermittlung einer vertieften allgemeinen Bildung
Höchster Abschluss: Allgemeine Hochschulreife
alle weiteren Abschlüsse der Sekundarstufe I möglich
Befähigung zur Aufnahme eines Hochschulstudiums und einer beruflichen Ausbildung
in NRW Gymnasien in G9- und wenige in G8-Ausprägung
Über die Aufnahme an einem Gymnasium entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
- Teaser
- Sie möchten Ihr Kind an einem Gymnasium anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform.
- Volltext
- Sie möchten Ihr Kind an einem Gymnasium anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform.
Sie können Ihr Kind am Gymnasium anmelden, wenn es erfolgreich die Grundschule absolviert hat. Bitte berücksichtigen Sie auch die Grundschulempfehlung.
Es gibt das NRW-Gymnasium in G8- und G9-Ausprägung. Der Regelfall ist das Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang.
Für beide Ausprägungen gilt:
Ziel des Gymnasiums ist die Vermittlung einer vertieften allgemeinen Bildung, die zur Aufnahme eines Hochschulstudiums befähigt und für eine berufliche Ausbildung qualifiziert. Der Unterricht soll zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und zu abstrahierendem, analysierendem und kritischem Denken führen.
Beide Bildungsgänge des Gymnasiums sind auf die Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) ausgerichtet. Auch alle weiteren allgemeinbildenden bzw. gleichwertigen Schulabschlüsse der Sekundarstufe I sowie der schulische Teil der Fachhochschulreife können am Gymnasium erworben werden.
Der Unterricht wird in der Sekundarstufe I im Klassenverband und in Kursen als Wahlpflichtunterricht erteilt. Andere Unterrichtsformen können für begrenzte Zeit an die Stelle des Unterrichts im Klassenverband und in Kursen treten.
Zu den Regelungen für das G9-Gymnasium:
Das Gymnasium im neunjährigen Bildungsgang umfasst in der sechsjährigen Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II die dreijährige gymnasiale Oberstufe. Das Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang vergibt am Ende der Klasse 10 den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) und erteilt mit der Versetzung die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und der Bildungsgänge der Berufskollegs, die zur allgemeinen Hochschulreife führen. Schülerinnen und Schüler mit besonders guten Leistungen werden am Ende der Klasse 10 bereits zum Besuch auch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe zugelassen. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich (vgl. § 43 Abs. 3 APO-S I).
Zu den Regelungen für das G8-Gymnasium:
Das Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang umfasst in der fünfjährigen Sekundarstufe I (Erprobungs- und Mittelstufe) die Klassen 5 bis 9 und in der Sekundarstufe II die dreijährige gymnasiale Oberstufe (Einführungs- und Qualifikationsphase).
Das Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang erteilt mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und der Bildungsgänge der Berufskollegs, die zur allgemeinen Hochschulreife führen. Das Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang erteilt mit der Versetzung am Ende der Einführungsphase die Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe und vergibt den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife).
Über die Aufnahme an einem Gymnasium entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
- Erforderliche Unterlagen
-
Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
von der Grundschule ausgehändigter Anmeldeschein
Empfehlung der Grundschule für die zukünftige Schulform
Personalausweise der Erziehungsberechtigten
ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten, der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann
- Voraussetzungen
-
Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich abgeschlossen.
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
-
Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.
- Bearbeitungsdauer
- Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der gewünschten Schule oder von dem Gymnasium unmittelbar.
- Fristen
- Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest.
Informationen zu den Anmeldefristen und zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen erhalten Sie insbesondere bei der Grundschule, den weiterführenden Schulen oder beim jeweiligen Schulträger.
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- - https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/schulformen/gymnasium
- http://broschüren.nrw/sekundarstufe-1
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- 23.04.2021 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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allgemeinbildende Schulen Aufnahme Hauptschule
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23.04.2021
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99088003034002
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4
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1
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einer Hauptschule anmelden.
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Aufnahme, Schulanmeldung, Hauptschule, Hauptschulabschluss, mittlere Reife, mittlerer Schulabschluss, Fachoberschulreife, Sekundarstufe I
- Information für 115 / Kurztext
-
grundlegende allgemeine Bildung, die insbesondere auf eine Berufs- und Arbeitswelt vorbereitet
Abschlüsse der Sekundarstufe I
Klassen 5 bis 10
Über die Aufnahme an einer Hauptschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
- Teaser
- Sie möchten Ihr Kind an einer Hauptschule anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform.
- Volltext
- Sie möchten Ihr Kind an einer Hauptschule anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform.
Sie können Ihr Kind an der Hauptschule anmelden, wenn es erfolgreich die Grundschule absolviert hat. Bitte berücksichtigen Sie auch die Grundschulempfehlung.
Die Hauptschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende allgemeine Bildung, die insbesondere auf eine Berufsorientierung und Lebensplanung vorbereitet.
In der Hauptschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:
der Hautschulabschluss (nach Klasse 9),
der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (Typ 10 A),
der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) (Typ 10 B).
Hauptschulabschluss nach Klasse 9:
Mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 in die Klasse 10 haben die Schülerinnen und Schüler den Hauptschulabschluss erreicht. Dies wird auf dem Zeugnis vermerkt. Eine Besonderheit an der Hauptschule ist, dass die Klasse 10 in zwei Formen mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten geführt wird (Klasse 10 Typ A und Klasse 10 Typ B). Das Versetzungszeugnis der Klasse 9 enthält daher auch einen Vermerk, ob die Schülerin oder der Schüler den Unterricht in der Klasse 10 Typ A oder Typ B fortsetzt.
Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Typ A:
Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 Typ A werden auf den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 vorbereitet. Mit dem erfolgreichen Besuch der Klasse 10 Typ A und dem erfolgreichen zentralen Prüfungsverfahren wird der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erworben. Der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 berechtigt zur Aufnahme einer Ausbildung oder zum Besuch des Berufskollegs, um dort einen höherwertigen Schulabschluss (Fachoberschulreife) zu erwerben.
Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) Typ B:
Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 Typ B werden auf den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) vorbereitet. Mit dem erfolgreichen Besuch der Klasse 10 Typ B und dem erfolgreichen zentralen Prüfungsverfahren wird der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben.
Sind die Leistungen in allen Fächern befriedigend, so beinhaltet dieser Abschluss auch die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder des Beruflichen Gymnasiums am Berufskolleg.
Über die Aufnahme an einer Hauptschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
- Erforderliche Unterlagen
-
Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
von der Grundschule ausgehändigter Anmeldeschein
Empfehlung der Grundschule für die zukünftige Schulform
Personalausweise der Erziehungsberechtigten
ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten, der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann
- Voraussetzungen
-
Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich abgeschlossen.
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
-
Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.
- Bearbeitungsdauer
- Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der gewünschten Schule oder von der Hauptschule unmittelbar.
- Fristen
- Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest.
Informationen zu den Anmeldefristen und zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen erhalten Sie insbesondere bei der Grundschule, den weiterführenden Schulen oder beim jeweiligen Schulträger.
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- - https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Hauptschule/FAQ-A--Z/index.html
- http://broschüren.nrw/sekundarstufe-1
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- 23.04.2021 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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allgemeinbildende Schulen Aufnahme Realschule
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23.04.2021
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99088003034003
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4
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1
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einer Realschule anmelden.
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Aufnahme, Schulanmeldung, Sekundarstufe I, Mittlere Reife, Mittlerer Schulabschluss, Fachoberschulreife, Oberschule
- Information für 115 / Kurztext
-
An der Realschule werden praktische Fähigkeiten und das Interesse an theoretischen Zusammenhängen gefördert.
Abschlüsse der Sekundarstufe I
Klassen 5 bis 10
Über die Aufnahme an einer Realschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
- Teaser
- Sie möchten Ihr Kind an einer Realschule anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform.
- Volltext
- Sie möchten Ihr Kind an einer Realschule anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform.
Sie können Ihr Kind an der Realschule anmelden, wenn es erfolgreich die Grundschule absolviert hat. Bitte berücksichtigen Sie auch die Grundschulempfehlung.
In der Realschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:
ein dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertiger Abschluss,
ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss,
der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife)
Mit dem mittleren Schulabschluss an einer Realschule kann ein Ausbildungsberuf oder ein Bildungsgang am Berufskolleg gewählt werden, um dort einen höheren Abschluss zu erwerben. Wer die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erhält, kann die gymnasiale Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines beruflichen Gymnasiums am Berufskolleg besuchen.
Über die Aufnahme an einer Realschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
- Erforderliche Unterlagen
-
Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
von der Grundschule ausgehändigter Anmeldeschein
Empfehlung der Grundschule für die zukünftige Schulform
Personalausweise der Erziehungsberechtigten
ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten, der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann
- Voraussetzungen
-
Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich abgeschlossen.
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
-
Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.
- Bearbeitungsdauer
- Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der gewünschten Schule oder von der Realschule unmittelbar.
- Fristen
- Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest.
Informationen zu den Anmeldefristen und zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen erhalten Sie insbesondere bei der Grundschule, den weiterführenden Schulen oder beim jeweiligen Schulträger.
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- - https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Realschule/index.html
- http://broschüren.nrw/sekundarstufe-1
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- 23.04.2021 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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Aufnahme in weiterführende Schulen
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23.04.2021
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99088008000000
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4
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1
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Allgemeine Informationen beim Übergang in eine weiterführende Schule
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Schulberatung, Grundschule, Sekundarstufe I, Förderschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Sekundarschule
- Information für 115 / Kurztext
-
Vor dem Übergang von Schülerinnen und Schülern von der Grundschule in eine weiterführende Schule können Eltern Beratungsmöglichkeiten in den Schulen wahrnehmen.
Eltern können sowohl die Beratungsmöglichkeiten der besuchten Grundschule als auch der weiterführenden Schulen nutzen.
Weiterführende Schulen sind Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Sekundarschulen sowie Förderschulen.
Über die Aufnahme an einer weiterführenden Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
- Teaser
- Wenn Ihr Kind vor dem Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule steht, können Sie die Beratungsmöglichkeiten in den Schulen nutzen.
- Volltext
- Beendet Ihr Kind die 4. Klasse der Grundschule und wechselt zum neuen Schuljahr auf eine weiterführende Schule? Es wird empfohlen, die Beratungsangebote der besuchten Grundschule und ggf. die der weiterführenden Schule wahrzunehmen.
In Nordrhein-Westfalen gibt es folgende Formen der weiterbildenden Schulen:
Hauptschule
Realschule
Gymnasium
Gesamtschule
Sekundarschule
Förderschule
Die Grundschule empfiehlt mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse Schulformen, die für Ihr Kind geeignet erscheinen. Diese Empfehlung ist jedoch nicht verbindlich, das heißt, Sie als Eltern können Ihr Kind bei der Schule Ihrer Wahl anmelden.
Über die Aufnahme an einer weiterführenden Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter
- Erforderliche Unterlagen
- Für Beratung an der weiterführenden Schule:
Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
Empfehlung der Grundschule für die künftige Schulform
Personalausweise der Erziehungsberechtigten
ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises der/des Erziehungsberechtigten, die/der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann.
- Voraussetzungen
- Ihr Kind wechselt zum nächsten Schuljahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule.
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
-
Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleitung über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest.
Die Beratung sollte vor dem Anmeldeverfahren erfolgen.
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- http://broschüren.nrw/sekundarstufe-1
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- 23.04.2021 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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Berufliches Gymnasium
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26.03.2021
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99088019000000
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4
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1
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online
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Informationen zum Beruflichen Gymnasium
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Aufnahme an einem beruflichen Gymnasium, allgemeine Hochschulreife, Abitur, Zentralabitur, Doppelqualifizierung, Staatlich geprüfte Assistentinnen und Assistenten, Berufsausbildung nach Landesrecht
- Information für 115 / Kurztext
-
Berufliches Gymnasium
Erwerb eines Berufsabschlusses nach Landesrecht (Assistentin/Assistent; Erzieherin/ Erzieher) und der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder
Erwerb von beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der allgemeinen Hochschulreife (Abitur)
Schülerinnen und Schüler eines Beruflichen Gymnasiums können beruflich orientierte Schwerpunkte setzen
- Teaser
- Hier erhalten Sie Informationen zum Beruflichen Gymnasium.
- Volltext
- An einem Beruflichen Gymnasium können Sie:
die allgemeine Hochschulreife und zusätzlich einen Berufsabschluss oder
berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die allgemeine Hochschulreife erwerben.
Sie verfolgen das Ziel die allgemeine Hochschulreife und zusätzlich einen Berufsabschluss zu erwerben? Mit dieser Doppelqualifizierung stehen Ihnen verschiedene Wege offen. Das Abitur berechtigt zum Studium an allen Hochschulen.
Unterricht
Das Berufliche Gymnasium gliedert sich in Fachbereiche. Bildungsgänge des Beruflichen Gymnasiums, die doppeltqualifizierend einen Berufsabschluss nach Landesrecht und die allgemeine Hochschulreife vermitteln, dauern bis zu vier Jahre.
Der Unterricht in Beruflichen Gymnasien ist in Grund- und Leistungskurse gegliedert. Die Fächer der Stundentafel sind nach Aufgabenfeldern geordnet: sprachlich-literarisch-künstlerisch, gesellschaftswissenschaftlich und mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch. Religionslehre und Sport oder Sport/Gesundheitsförderung sind keinem Aufgabenfeld zugeordnet.
Im berufsbezogenen Lernbereich werden die Profil bildenden Fächer sowie in der Regel Mathematik, eine Naturwissenschaft, Englisch, die zweite Fremdsprache, Informatik und Wirtschaftslehre unterrichtet. Diese Fächer bereiten gezielt auf ein entsprechendes Studium vor.
Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch, Religionslehre, Sport und Gesellschaftslehre mit Geschichte. Im Differenzierungsbereich können die Schulen individuelle und regionale Schwerpunkte anbieten.
In der Jahrgangsstufe 12 wird ein Betriebspraktikum von mindestens vier Wochen durchgeführt.
Am Ende der Jahrgangsstufe 13 sind die Abiturprüfung und der erste Teil der Berufsabschlussprüfung abzulegen. Der zweite Teil der Berufsabschlussprüfung zu Staatlich geprüften Assistentinnen und Assistenten erfolgt nach einem schulisch begleiteten zwölfwöchigen Betriebspraktikum in der Jahrgangsstufe 14.
Die Erzieherinnen und Erzieher absolvieren nach der Abiturprüfung und dem ersten Teil der Berufsabschlussprüfung in der Jahrgangsstufe 14 ein zwölfmonatiges Berufspraktikum, das mit dem zweiten Teil der Berufsabschlussprüfung endet.
Nach erfolgreichem Durchlaufen des Bildungsganges, erwerben Sie die Abschlüsse
Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Berufsabschluss nach Landesrecht
Anschlussmöglichkeiten:
Studium an allen Hochschulen
Einstieg in die Berufstätigkeit
Sie verfolgen das Ziel berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die allgemeine Hochschulreife zu erwerben?
In Verbindung von allgemeiner und beruflicher Bildung gelangen Sie in diesen Bildungsgängen zum Abitur, sofern Sie über die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verfügen.
Unterricht
Das Berufliche Gymnasium gliedert sich in Fachbereiche. Der Unterricht in Beruflichen Gymnasien ist in Grund- und Leistungskurse gegliedert. Die Fächer der Stundentafel sind nach Aufgabenfeldern geordnet: sprachlich-literarisch-künstlerisch, gesellschaftswissenschaftlich und mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch. Religionslehre und Sport oder Sport/Gesundheitsförderung sind keinem Aufgabenfeld zugeordnet.
Im berufsbezogenen Lernbereich werden die Profil bildenden Fächer sowie in der Regel Mathematik, eine Naturwissenschaft, Englisch, die zweite Fremdsprache, Informatik und Wirtschaftslehre unterrichtet. Diese Fächer bereiten gezielt auf ein entsprechendes Studium oder eine Berufsausbildung vor.
Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch, Religionslehre, Sport und Gesellschaftslehre mit Geschichte. Im Differenzierungsbereich können die Schulen individuelle und regionale Schwerpunkte anbieten.
Nach erfolgreichem Durchlaufen des Bildungsganges, erwerben Sie die den Abschluss
Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Anschlussmöglichkeiten
Studium an allen Hochschulen
Berufsausbildung
- Erforderliche Unterlagen
- Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und
evtl. Passbilder
evtl. weitere Unterlagen je nach Schule
- Voraussetzungen
- Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
-
Die Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung zum Beruflichen Gymnasium über das Internetportal Schüler Online abgeben.
Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
- Bearbeitungsdauer
- umgehend nach Vorlage aller Unterlagen
- Fristen
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- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/berufliches-gymnasium-anlage-d/index.html
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- 26.03.2021 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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Berufliches Gymnasium Aufnahme
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18.10.2022
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99088019034000
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4
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1
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online
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einem Beruflichen Gymnasium anmelden.
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Aufnahme an einem Beruflichen Gymnasium, Berufsausbildung nach Landesrecht, allgemeine Hochschulreife, Abitur, Zentralabitur, Doppelqualifizierung, Staatlich geprüfte Assistentinnen und Assistenten
- Information für 115 / Kurztext
- Berufliches Gymnasium AufnahmeErwerb eines Berufsabschlusses nach Landesrecht (Assistentin/Assistent; Erzieherin/ Erzieher) und der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oderErwerb von beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der allgemeinen Hochschulreife (Abitur)Schülerinnen und Schüler eines Beruflichen Gymnasiums können beruflich orientierte Schwerpunkte setzen.Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
- Teaser
- Hier erfahren Sie, wie sich Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einem Beruflichen Gymnasium anmelden können.
- Volltext
- An einem Beruflichen Gymnasium können Sie:die allgemeine Hochschulreife und zusätzlich einen Berufsabschluss oderberufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die allgemeine Hochschulreifeerwerben. Sie verfolgen das Ziel die allgemeine Hochschulreife und zusätzlich einen Berufsabschluss zu erwerben? Mit dieser Doppelqualifizierung stehen Ihnen verschiedene Wege offen. Das Abitur berechtigt zum Studium an allen Hochschulen.UnterrichtDas Berufliche Gymnasium gliedert sich in Fachbereiche. Bildungsgänge des Beruflichen Gymnasiums, die doppeltqualifizierend einen Berufsabschluss nach Landesrecht und die allgemeine Hochschulreife vermitteln, dauern bis zu vier Jahre.Der Unterricht in Beruflichen Gymnasien ist in Grund- und Leistungskurse gegliedert. Die Fächer der Stundentafel sind nach Aufgabenfeldern geordnet: sprachlich-literarisch-künstlerisch, gesellschaftswissenschaftlich und mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch. Religionslehre und Sport oder Sport/Gesundheitsförderung sind keinem Aufgabenfeld zugeordnet.Im berufsbezogenen Lernbereich werden die Profil bildenden Fächer sowie in der Regel Mathematik, eine Naturwissenschaft, Englisch, die zweite Fremdsprache, Informatik und Wirtschaftslehre unterrichtet. Diese Fächer bereiten gezielt auf ein entsprechendes Studium vor.Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch, Religionslehre, Sport und Gesellschaftslehre mit Geschichte. Im Differenzierungsbereich können die Schulen individuelle und regionale Schwerpunkte anbieten.In der Jahrgangsstufe 12 wird ein Betriebspraktikum von mindestens vier Wochen durchgeführt.Am Ende der Jahrgangsstufe 13 sind die Abiturprüfung und der erste Teil der Berufsabschlussprüfung abzulegen. Der zweite Teil der Berufsabschlussprüfung zu Staatlich geprüften Assistentinnen und Assistenten erfolgt nach einem schulisch begleiteten zwölfwöchigen Betriebspraktikum in der Jahrgangsstufe 14.Die Erzieherinnen und Erzieher absolvieren nach der Abiturprüfung und dem ersten Teil der Berufsabschlussprüfung in der Jahrgangsstufe 14 ein zwölfmonatiges Berufspraktikum, das mit dem zweiten Teil der Berufsabschlussprüfung endet.Nach erfolgreichem Durchlaufen des Bildungsganges, erwerben Sie die AbschlüsseAllgemeine Hochschulreife (Abitur)Berufsabschluss nach LandesrechtAnschlussmöglichkeiten:Studium an allen HochschulenEinstieg in die Berufstätigkeit Sie verfolgen das Ziel berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die allgemeine Hochschulreife zu erwerben?In Verbindung von allgemeiner und beruflicher Bildung gelangen Sie in diesen Bildungsgängen zum Abitur, sofern Sie über die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verfügen. UnterrichtDas Berufliche Gymnasium gliedert sich in Fachbereiche. Der Unterricht in Beruflichen Gymnasien ist in Grund- und Leistungskurse gegliedert. Die Fächer der Stundentafel sind nach Aufgabenfeldern geordnet: sprachlich-literarisch-künstlerisch, gesellschaftswissenschaftlich und mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch. Religionslehre und Sport oder Sport/Gesundheitsförderung sind keinem Aufgabenfeld zugeordnet.Im berufsbezogenen Lernbereich werden die Profil bildenden Fächer sowie in der Regel Mathematik, eine Naturwissenschaft, Englisch, die zweite Fremdsprache, Informatik und Wirtschaftslehre unterrichtet. Diese Fächer bereiten gezielt auf ein entsprechendes Studium oder eine Berufsausbildung vor.Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch, Religionslehre, Sport und Gesellschaftslehre mit Geschichte. Im Differenzierungsbereich können die Schulen individuelle und regionale Schwerpunkte anbieten.Nach erfolgreichem Durchlaufen des Bildungsganges, erwerben Sie die den AbschlussAllgemeine Hochschulreife (Abitur)AnschlussmöglichkeitenStudium an allen HochschulenBerufsausbildungÜber die Aufnahme an einem Beruflichen Gymnasium entscheidet die Schulleitung.
- Erforderliche Unterlagen
- Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:eine Kopie des letzten Schulzeugnisses undevtl. Passbilderevtl. weitere Unterlagen je nach Schule.
- Voraussetzungen
- Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
- Kosten
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- Verfahrensablauf
- Die Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung zum Beruflichen Gymnasium über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/fachschule-anlage-e/beschreibung-der-bildungsgaenge/beschreibung.html
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- 18.10.2022 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorschlag vom kommunalen OZG-Umsetzungsteam NRW
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Kolleg
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06.04.2022
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99088004000000
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1
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online
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
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- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Berufskolleg, Fachhochschulreife
- Information für 115 / Kurztext
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- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Kolleg Aufnahme
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06.04.2022
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99088004034000
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4
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1
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online
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Vorzeitige Einschulung
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29.04.2021
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99088012000000
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4
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1
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Informationen zur vorzeitige Einschulung in der Grundschule
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Einschulung, Grundschulanmeldung, Schuleingangsuntersuchung, erste Klasse, vorzeitige Einschulung, Kann-Kind, Schuleingangsprüfung, Schulfähigkeit
- Information für 115 / Kurztext
-
Kinder, die bis zum 30. September 6 Jahre alt werden, werden zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig und müssen eingeschult werden.
vorzeitige Einschulung auf Antrag möglich
Über die Aufnahme an einer Grundschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
- Teaser
- Sie können eine vorzeitige Einschulung beantragen, wenn Ihr Kind schon vor Beginn der Schulpflicht eingeschult werden soll.
- Volltext
- Möchten Sie, dass Ihr Kind eingeschult wird, obwohl es nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09., geboren ist? Dann können Sie eine vorzeitige Einschulung beantragen.
In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.
Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern unter Berücksichtigung des über die Aufnahme des Kindes. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird. Eine Altersbegrenzung nach unten besteht dabei in Nordrhein-Westfalen nicht.
Über die Aufnahme an einer Grundschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. Mit der Anmeldung selbst ist Ihr Kind noch nicht in die Schule aufgenommen.
- Erforderliche Unterlagen
-
Antrag der Eltern
Darüber hinaus kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen.
Geburtsurkunde
- Voraussetzungen
-
Ihr Kind ist am 01.10. des Jahres der geplanten Einschulung noch nicht 6 Jahre alt. Eine Altersbegrenzung nach unten besteht in Nordrhein-Westfalen nicht.
Ihr Kind verfügt über einen für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand und ein ausreichend entwickeltes soziales Verhalten.
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
- Zu den bekanntgegeben Anmeldeterminen für die Grundschulen können Sie unmittelbar in der gewünschten Grundschule auch die vorzeitige Aufnahme Ihres Kindes beantragen.
Die Anmeldung erfolgt zusammen mit dem Kind an der gewünschten Grundschule.
Wenn sich bei dem Anmeldetermin Hinweise ergeben, dass Ihr Kind nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und somit eine erfolgreiche Mitarbeit in der Schule erheblich gefährdet ist, wird eine Sprachstandsfeststellung nach einem standardisierten Verfahren durchgeführt.
Nach der Anmeldung erhalten Sie vom für Sie zuständigen Gesundheitsamt eine Einladung für die Schuleingangsuntersuchung Ihres Kindes.
Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind auch wirklich aufgenommen ist.
Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren gemäß § 1 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) statt.
Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens erhalten Sie von der Schulleitung eine Mitteilung über die Aufnahme ihres Kindes (Aufnahmebescheid).
Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme ihres Kindes notwendig ist.
- Bearbeitungsdauer
- Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der der gewünschten Schule ist oder von der Grundschule unmittelbar.
- Fristen
- Beachten Sie die Anmeldetermine der jeweiligen Grundschule.
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Grundschule/Anmeldung/index.html
Informationen zum Anmeldeverfahren finden Sie regelmäßig auch in den Internetangeboten der Kommune, der Träger der von Ihnen gewünschten Grundschule oder im Internetangebot der jeweiligen Grundschule.
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- 29.04.2021 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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Vorzeitige Einschulung Erlaubnis
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09.09.2022
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99088012005000
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4
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1
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Vorzeitige Einschulung in der Grundschule beantragen
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Einschulung, Grundschulanmeldung, Schuleingangsuntersuchung, erste Klasse, vorzeitige Einschulung, Kann-Kind, Schuleingangsprüfung, Schulfähigkeit
- Information für 115 / Kurztext
- Kinder, die bis zum 30. September 6 Jahre alt werden, werden zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig und müssen eingeschult werden.vorzeitige Einschulung auf Antrag möglichÜber die Aufnahme an einer Grundschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
- Teaser
- Sie können eine vorzeitige Einschulung beantragen, wenn Ihr Kind schon vor Beginn der Schulpflicht eingeschult werden soll.
- Volltext
- Möchten Sie, dass Ihr Kind eingeschult wird, obwohl es nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09., geboren ist? Dann können Sie eine vorzeitige Einschulung beantragen.In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern unter Berücksichtigung des über die Aufnahme des Kindes. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird. Eine Altersbegrenzung nach unten besteht dabei in Nordrhein-Westfalen nicht.Über die Aufnahme an einer Grundschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. Mit der Anmeldung selbst ist Ihr Kind noch nicht in die Schule aufgenommen.
- Erforderliche Unterlagen
- Antrag der ElternDarüber hinaus kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen.Geburtsurkunde
- Voraussetzungen
- Ihr Kind ist am 01.10. des Jahres der geplanten Einschulung noch nicht 6 Jahre alt. Eine Altersbegrenzung nach unten besteht in Nordrhein-Westfalen nicht.Ihr Kind verfügt über einen für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand und ein ausreichend entwickeltes soziales Verhalten.
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
- Zu den bekanntgegeben Anmeldeterminen für die Grundschulen können Sie unmittelbar in der gewünschten Grundschule auch die vorzeitige Aufnahme Ihres Kindes beantragen.Die Anmeldung erfolgt zusammen mit dem Kind an der gewünschten Grundschule.Wenn sich bei dem Anmeldetermin Hinweise ergeben, dass Ihr Kind nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und somit eine erfolgreiche Mitarbeit in der Schule erheblich gefährdet ist, wird eine Sprachstandsfeststellung nach einem standardisierten Verfahren durchgeführt.Nach der Anmeldung erhalten Sie vom für Sie zuständigen Gesundheitsamt eine Einladung für die Schuleingangsuntersuchung Ihres Kindes.Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind auch wirklich aufgenommen ist.Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren gemäß § 1 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) statt.Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens erhalten Sie von der Schulleitung eine Mitteilung über die Aufnahme Ihres Kindes (Aufnahmebescheid).Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme ihres Kindes notwendig ist.
- Bearbeitungsdauer
- Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der der gewünschten Schule ist oder von der Grundschule unmittelbar.
- Fristen
- Beachten Sie die Anmeldetermine der jeweiligen Grundschule.
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- Informationen zum Anmeldeverfahren finden Sie regelmäßig auch in den Internetangeboten der Kommune, der Träger der von Ihnen gewünschten Grundschule oder im Internetangebot der jeweiligen Grundschule.
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- 09.09.2022 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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Wechsel in eine andere Schulform
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22.06.2021
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99088013000000
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4
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1
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Informationen zum Wechsel der Schulform
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Schulberatung, Sekundarstufe I, Förderschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Sekundarschule
- Information für 115 / Kurztext
-
Wechsel in eine andere Schulform
Wechsel der Schulform unter verschiedenen Voraussetzungen möglich
Eltern können Wechsel beantragen
Schule kann empfehlen, dass leistungsstarke Schülerinnen und Schüler in eine höhere Schulform wechseln.
Schülerinnen und Schüler, die nicht erneut dieselbe Klasse wiederholen können und noch schulpflichtig sind, müssen in der Regel in eine niedrigere oder in eine integrierte Schulform wechseln.
Über die Aufnahme an einer Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
- Teaser
- Sie wünschen für Ihr Kind einen Wechsel der Schulform? Dann können Sie einen Wechsel der Schulform bis zum Ende der Klasse 8 bei der Schule beantragen.
- Volltext
- Sie wünschen für Ihr Kind einen Wechsel der Schulform? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Wechsel der Schulform beantragen.
Ein Schulformwechsel hat Einfluss auf den Bildungsweg Ihres Kindes. In der 4. Klasse der Grundschule erhält es für die Wahl des weiteren Bildungsganges ab der 5. Klasse eine Empfehlung für die Schulform. Diese Schullaufbahnempfehlung ist nicht bindend. Sie können Ihr Kind auch an einer anderen Schulform anmelden.
Vor Abschluss der Erprobungsstufe (am Ende der Klasse 6) wird unter Berücksichtigung des Leistungsstandes, der bisherigen von der Schule durchgeführten Fördermaßnahmen und der zu erwartenden Entwicklung der Schülerin oder des Schülers geprüft, ob die gewählte Schulform weiterhin besucht oder die Schulform gewechselt werden soll.
Sollte sich in der Klasse 7 bis zum Ende der Klasse 8 herausstellen, dass die gewählte Schulform nicht die am besten geeignete für Ihr Kind ist, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit des Wechsels in eine andere Schulform. Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen.
Wird bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, entscheiden Sie, ob ihr Kind an eine Förderschule wechselt oder im gemeinsamen Lernen an der Grundschule bzw. weiterführenden allgemeinbildenden Schule verbleibt.
In der Sekundarstufe I prüft die Schule darüber hinaus jährlich, ob den Eltern leistungsstarker Schülerinnen und Schüler der Wechsel ihres Kindes von der Hauptschule zur Realschule oder zum Gymnasium und von der Realschule zum Gymnasium zu empfehlen ist.
Schülerinnen und Schüler, die die Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt und die Höchstverweildauer in der Sekundarstufe I noch nicht überschritten haben, müssen in der Regel die Schulform wechseln, wenn sie dieselbe Klasse bereits einmal wiederholt haben und erneut nicht die Versetzung in die nächsthöhere Klasse erreichen.
Über die Aufnahme an einer Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
- Erforderliche Unterlagen
- Informationen hierzu können Sie den Ausführungen der jeweiligen Schulform entnehmen.
- Voraussetzungen
-
evtl. Zeugnisse
Beschluss der Versetzungskonferenz der bisher besuchten Klasse
für den Wechsel in eine Förderschule: Nachweis sonderpädagogischer Förderbedarf
für den Wechsel ins Gymnasium ab Klasse 8 (G9), ab Klasse 7 (G8): Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
-
Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.
- Bearbeitungsdauer
- Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der gewünschten Schule oder von der jeweiligen Schule unmittelbar.
- Fristen
- Sie müssen die Anträge in der Regel im Verlauf des 2. Halbjahres, spätestens 6 Wochen vor Ausgabe der Jahreszeugnisse bei der Schule stellen.
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- http://broschüren.nrw/sekundarstufe-1
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- 22.06.2021 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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Wechsel in eine andere Schulform Erlaubnis
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22.06.2021
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99088013005000
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4
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1
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Schulform wechseln
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Schulberatung, Sekundarstufe I, Förderschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Sekundarschule
- Information für 115 / Kurztext
-
Wechsel in eine andere Schulform Erlaubnis
Wechsel der Schulform unter verschiedenen Voraussetzungen möglich
Eltern können Wechsel beantragen
Schule kann empfehlen, dass leistungsstarke Schülerinnen und Schüler in eine höhere Schulform wechseln
Schülerinnen und Schüler, die nicht erneut dieselbe Klasse wiederholen können und noch schulpflichtig sind, müssen in der Regel in eine niedrigere oder in eine integrierte Schulform wechseln
Über die Aufnahme an einer Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
- Teaser
- Sie wünschen für Ihr Kind einen Wechsel der Schulform? Dann können Sie einen Wechsel der Schulform bis zum Ende der Klasse 8 bei der Schule beantragen.
- Volltext
- Sie wünschen für Ihr Kind einen Wechsel der Schulform? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Wechsel der Schulform beantragen.
Ein Schulformwechsel hat Einfluss auf den Bildungsweg Ihres Kindes. In der 4. Klasse der Grundschule erhält es für die Wahl des weiteren Bildungsganges ab der 5. Klasse eine Empfehlung für die Schulform. Diese Schullaufbahnempfehlung ist nicht bindend. Sie können Ihr Kind auch an einer anderen Schulform anmelden.
Vor Abschluss der Erprobungsstufe (am Ende der Klasse 6) wird unter Berücksichtigung des Leistungsstandes, der bisherigen von der Schule durchgeführten Fördermaßnahmen und der zu erwartenden Entwicklung der Schülerin oder des Schülers geprüft, ob die gewählte Schulform weiterhin besucht oder die Schulform gewechselt werden soll.
Sollte sich in der Klasse 7 bis zum Ende der Klasse 8 herausstellen, dass die gewählte Schulform nicht die am besten geeignete für Ihr Kind ist, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit des Wechsels in eine andere Schulform. Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen.
Wird bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, entscheiden Sie, ob ihr Kind an eine Förderschule wechselt oder im gemeinsamen Lernen an der Grundschule bzw. weiterführenden allgemeinbildenden Schule verbleibt.
In der Sekundarstufe I prüft die Schule darüber hinaus jährlich, ob den Eltern leistungsstarker Schülerinnen und Schüler der Wechsel ihres Kindes von der Hauptschule zur Realschule oder zum Gymnasium und von der Realschule zum Gymnasium zu empfehlen ist.
Schülerinnen und Schüler, die die Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt und die Höchstverweildauer in der Sekundarstufe I noch nicht überschritten haben, müssen in der Regel die Schulform wechseln, wenn sie dieselbe Klasse bereits einmal wiederholt haben und erneut nicht die Versetzung in die nächsthöhere Klasse erreichen.
Über die Aufnahme an einer Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
- Erforderliche Unterlagen
- Informationen hierzu können Sie den Ausführungen der jeweiligen Schulform entnehmen.
- Voraussetzungen
-
evtl. Zeugnisse
Beschluss der Versetzungskonferenz der bisher besuchten Klasse
für den Wechsel in eine Förderschule: Nachweis sonderpädagogischer Förderbedarf
für den Wechsel ins Gymnasium ab Klasse 8 (G9), ab Klasse 7 (G8): Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
-
Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist
- Bearbeitungsdauer
- Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der gewünschten Schule oder von der jeweiligen Schule unmittelbar.
- Fristen
- Sie müssen die Anträge in der Regel im Verlauf des 2. Halbjahres, spätestens 6 Wochen vor Ausgabe der Jahreszeugnisse bei der Schule stellen.
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- http://broschüren.nrw/sekundarstufe-1
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- 22.06.2021 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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Zurückstellung vom Schulbesuch
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23.04.2021
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99088014000000
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4
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1
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Zurückstellung vom Schulbesuch durch die Schulleitung
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Einschulung, Grundschulanmeldung, Schuleingangsuntersuchung, Erste Klasse, Schulfähigkeit, Beeinträchtigung, Fördermaßnahmen
- Information für 115 / Kurztext
-
Einmalige Zurückstellung durch Schulleitung möglich
Zurückstellung nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen
- Teaser
- Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen von der Schulleiterin oder dem Schulleiter für ein Jahr zurückgestellt werden.
- Volltext
- In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.
Die Schulleitung kann Ihr Kind einmalig für ein Schuljahr vom Schulbesuch zurückstellen, wenn zu erwarten ist, dass es den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule aus erheblichen gesundheitlichen Gründen nicht entsprechen kann oder eine erhebliche gesundheitliche Belastung zu befürchten ist.
Schulpflichtige Kinder können in NRW nur für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Sie als Eltern sind anzuhören. Die Schulleiterin oder der Schulleiter trifft die Entscheidung über eine Zurückstellung nicht nur auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens, sondern berücksichtigt auch weitere, von Ihnen beigebrachte fachärztliche oder fachtherapeutische Stellungnahmen zu berücksichtigen, die erhebliche Anhaltspunkte mit einem belegten gesundheitlichen Bezug für eine Zurückstellung enthalten. Dabei können auch präventive Gesichtspunkte mit einbezogen werden.
Die Zeit der Zurückstellung wird in der Regel auf die Dauer der Schulpflicht nicht angerechnet.
- Erforderliche Unterlagen
-
Schulärztliches Gutachten
- Voraussetzungen
-
Feststellung, dass Ihr Kind aus erheblichen gesundheitlichen Gründen den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entspricht
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- broschüren.nrw/grundschule/home/#!/Home
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Grundschule/Anmeldung/index.html
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- 23.04.2021 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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Zurückstellung vom Schulbesuch Zustimmung
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23.04.2021
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99088014134000
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4
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1
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Zurückstellung vom Schulbesuch beantragen
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Einschulung, Grundschulanmeldung, Schuleingangsuntersuchung, Schulfähigkeit, Beeinträchtigung, Fördermaßnahmen, Erste Klasse
- Information für 115 / Kurztext
-
Antrag der Eltern auf Zurückstellung vom Schulbesuch des Kindes
Einmalige Zurückstellung durch Schulleitung möglich
Zurückstellung nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen
- Teaser
- Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen von der Schulleitung für ein Jahr zurückgestellt werden. Sie können dies bei der Grundschulanmeldung beantragen.
- Volltext
- In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.
Sie als Eltern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch zu stellen, wenn zu erwarten ist, dass das Kind den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule aus erheblichen gesundheitlichen Gründen nicht entsprechen kann oder eine erhebliche gesundheitliche Belastung zu befürchten ist.
Schulpflichtige Kinder können in NRW nur für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Sie als Eltern sind anzuhören. Schulleitungen treffen die Entscheidung über eine Zurückstellung nicht nur auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens, sondern berücksichtigen auch weitere, von Ihnen beigebrachte fachärztliche oder fachtherapeutische Stellungnahmen zu berücksichtigen, die erhebliche Anhaltspunkte mit einem belegten gesundheitlichen Bezug für eine Zurückstellung enthalten. Dabei können auch präventive Gesichtspunkte mit einbezogen werden.
Die Zeit der Zurückstellung wird in der Regel auf die Dauer der Schulpflicht nicht angerechnet.
- Erforderliche Unterlagen
-
Schulärztliches Gutachten
Weitere Unterlagen wie fachärztliche oder fachtherapeutische Stellungnahmen, die Sie zur Unterstützung Ihres Antrages erbringen
- Voraussetzungen
-
Feststellung, dass Ihr Kind aus erheblichen gesundheitlichen Gründen den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entspricht
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- Broschüre Die Grundschule in NRW Information für Eltern, Ministerium für Schule und Bildung NRW:
broschüren.nrw/grundschule/home/#!/Home
Informationen zur Anmeldung zur Grundschule, Ministerium für Schule und Bildung NRW:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Grundschule/Anmeldung/index.html
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- 23.04.2021 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorschlag vom kommunalen OZG-Umsetzungsteam NRW
MSB vorgelegt (Fachreferat + Juristen)
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Fachoberschule Aufnahme
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23.02.2021
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99019043034000
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4
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online
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einer Fachoberschule anmelden
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Aufnahme an einer Fachoberschule nach Analge C APO-BK, Aufnahme an einer Fachoberschule nach Anlage D APO-BK, Erwerb erster beruflicher Erfahrungen und der Fachhochschulreife, allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Abitur, FOS 11/12, FOS 12B, FOS 13
- Information für 115 / Kurztext
- Fachoberschule Aufnahme
Anmeldung zur Fachoberschule
Fachoberschule Anlage C:
Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und der Fachhochschulreife
Bei Vorliegen einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder entsprechender Berufserfahrungen: Vertiefen der beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und Erwerb der Fachhochschulreife
Fachoberschule Anlage D:
Bei Vorliegen der Fachhochschulreife sowie einschlägiger, abgeschlossener Berufsausbildung oder einschlägiger, mindestens 5-jähriger Berufstätigkeit: Weiterqualifizierung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife bzw. bei fehlender zweiter Fremdsprache der fachgebundenen Hochschulreife
Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
- Teaser
- Hier erfahren Sie, wie sich Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einer Fachoberschule online anmelden können.
- Volltext
- In NRW wird die Fachoberschule in verschiedenen Varianten mit verschiedenen Abschlüssen und verschiedenen Voraussetzungen zum Besuch der jeweiligen Ausprägung der Fachoberschule angeboten. Ja nach Voraussetzung können Sie die Fachhochschulreife (Anlage C, APO-BK) oder die Allgemeine bzw. Fachgebundene Hochschulreife (Anlage D, APO-BK) erwerben.
Wenn Sie sich für einen Bildungsgang der Fachoberschule innerhalb der Anlage C entscheiden, stehen ihnen je nach Vorbildung zwei verschiedene Möglichkeiten offen:
Fachoberschule (Anlage C)
Fachoberschule Klasse 11 und 12
Ziel:
Erwerb berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Fachhochschulreife (Klasse 11 und 12)
Unterricht:
In Klasse 11 arbeiten Sie in der Regel an drei bis vier Wochentagen im Rahmen eines Praktikums in einem (Ausbildungs-)Betrieb oder einer sonstigen Ausbildungsstelle. Daneben erhalten Sie 12 Stunden Unterricht pro Woche in einem Berufskolleg (Teilzeitunterricht).
In Klasse 12 erweitern Sie Ihre beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und bereiten sich im Vollzeitunterricht auf die Fachhochschulreifeprüfung vor.
Im berufsbezogenen Lernbereich werden die Profilfächer sowie Mathematik, Naturwissenschaften (nur in der Klasse 12), Englisch, Informatik oder Wirtschaftsinformatik (nur in der Klasse 12) sowie Wirtschaftslehre (nur in der Klasse 12) unterrichtet.
Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung (nur in der Klasse 12) und Politik/Gesellschaftslehre. Weitere Fächer können je nach Angebot und individueller Neigung aus dem Differenzierungsbereich (nur in der Klasse 12) gewählt werden.
Abschluss:
Bei erfolgreichem Bestehen des Bildungsganges erhalten Sie die Fachhochschulreife.
Anschlussmöglichkeiten:
Berufsausbildung
Fachhochschulstudium
im Fachbereich Sozialwesen: Fachschule
Fachoberschule (Anlage C)
Fachoberschule für Berufserfahrene - Klasse 12 B
Ziel:
Vertiefen der beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und Erwerb der Fachhochschulreife (für Berufserfahrene - Klasse 12 B)
Unterricht:
Im berufsbezogenen Lernbereich werden die Profilfächer sowie Mathematik, Naturwissenschaften, Englisch, Informatik oder Wirtschaftsinformatik sowie Wirtschaftslehre unterrichtet.
Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung und Politik/Gesellschaftslehre. Weitere Fächer können je nach Angebot und individueller Neigung aus dem Differenzierungsbereich gewählt werden.
Abschluss:
Bei erfolgreichem Bestehen des Bildungsganges erhalten Sie die Fachhochschulreife.
Anschlussmöglichkeiten:
Fachhochschulstudium
Nach dem Besuch des Bildungsgangs können Sie als Schülerin oder Schüler mit Berufserfahrung in der Fachoberschule Klasse 13 (FOS 13) in einem Jahr die fachgebundene oder die allgemeine Hochschulreife erwerben.
Fachoberschule (Anlage D)
Fachoberschule, Klasse 13
Die in NRW eingeführte Fachoberschule, Klasse 13 hat in anderen Bundesländern die Bezeichnung Berufsoberschule.
Wenn Sie sich für einen Bildungsgang der Fachoberschule innerhalb der Anlage D entscheiden, gilt:
Ziel:
Vertiefung der beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und Erwerb der Allgemeinen oder der fachgebundenen Hochschulreife (für Berufserfahrene)
Sofern Sie über die Fachhochschulreife und eine Berufsausbildung oder langjährige Berufspraxis verfügen, können Sie am Berufskolleg in der Fachoberschule Klasse 13 (FOS 13) in einem Jahr die Allgemeine beziehungsweise die fachgebundene Hochschulreife (Abitur) erlangen.
Dieser Bildungsgang bildet aufbauend auf der einjährigen Fachoberschule (Klasse 12 B) für Berufserfahrene die zweite Stufe eines insgesamt zweijährigen vollzeitschulischen Bildungsgangs der Fachoberschule, der zur allgemeinen oder zur fachgebundenen Hochschulreife führt.
Unterricht
Der Vollzeitunterricht erstreckt sich über ein Jahr.
Allgemeine Hochschulreife und zweite Fremdsprache:
Zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife müssen Sie Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachweisen. In der Fachoberschule (FOS 13) ist dies möglich durch:
Nachweis von mindestens vier Jahren durchgängigen Unterrichts in der Sekundarstufe I oder Unterricht am Berufskolleg im Umfang von zusammen 320 Stunden und der Abschlussnote ausreichend oder
Erwerb eines Fremdsprachenzertifikates auf dem Niveau B 1 (gemäß der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 20. November 1998.
Abschlüsse
Bei erfolgreichem Bestehen des Bildungsganges erhalten Sie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder, sofern Sie keine zweite Fremdsprache im geforderten Umfang nachweisen können, die
fachgebundene Hochschulreife.
Anschlussmöglichkeiten:
Mit allgemeiner Hochschulreife: Studium an allen Hochschulen
Mit fachgebundener Hochschulreife:
Studium von einschlägigen (an den schulischen Fachbereichen/fachlichen Schwerpunkten orientierten) Studiengängen an allen Hochschulen in Deutschland
Studium an allen Fachhochschulen
Über die Aufnahme an einer Fachoberschule entscheidet die Schulleitung.
- Erforderliche Unterlagen
- Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
evtl. Passbilder
evtl. weitere Unterlagen je nach Schule.
- Voraussetzungen
- Für die Aufnahme in die Fachoberschule Klasse 11 und 12 müssen Sie über den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verfügen.
Für die Aufnahme in die Fachoberschule Klasse 12 B müssen Sie über den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe sowie eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens vierjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen. Die Berufsausbildung/die Berufserfahrung muss an den schulischen Fachrichtungen oder den fachlichen Schwerpunkten orientiert sein.
Für die Aufnahme in die Fachoberschule Klasse 13 (FOS 13) müssen Sie die Fachhochschulreife besitzen und eine mindestens zweijährige, erfolgreich abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit nachweisen. Die Berufsausbildung/die Berufstätigkeit muss sich am Fachbereich oder am fachlichen Schwerpunkt orientieren.
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
-
Die Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung zur Fachoberschule über das Internetportal Schüler Online abgeben.
Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/fachoberschule-anlage-c/index.html
https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/fachoberschule-anlage-d/index.html
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- 23.02.2021 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorschlag vom kommunalen OZG-Umsetzungsteam NRW
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Berufsschule Aufnahme
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22.03.2021
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99019044034000
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4
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online
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einer Berufsschule (Fachklasse des dualen Systems) im Rahmen einer dualen Berufsausbildung anmelden.
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Berufsschule, Fachklasse des dualen Systems, Vollzeitschulische Berufsausbildung, Duale Ausbildung, Azubi, Berufskolleg, College, Lehre, Lehrling, Berufsausbildung , Berufsschulabschluss, schulischer Teil der Ausbildung im Rahmen der dualen Berufsausbildung
- Information für 115 / Kurztext
-
Anmeldung zur Berufsschule (Fachklasse des dualen Systems).
Anmeldung durch den Ausbildungsbetrieb mit gültigem Ausbildungsvertrag.
Anmeldung durch den Schüler oder die Schülerin bei vollzeitschulischer Ausbildung nach der Berufskolleganrechnungs- und -zulassungsverordnung (BKAZVO) oder bei Aufnahme in eine vollzeitschulische Ausbildung in die Staatliche Glasfachschule Rheinbach.
Jeder Ausbildungsbetrieb hat den Anspruch, dass seine Auszubildenden zur Erfüllung der Schulpflicht das zum Ausbildungsbetrieb nächstgelegene Berufskolleg besuchen, in dem eine entsprechende Fachklasse eingerichtet ist. Die Berufsschule (Fachklasse des dualen Systems) vermittelt einen Berufsschulabschluss.
Je nach Vorbildung kann darüber hinaus ein höherer allgemeinbildender Abschluss erworben werden.
Über die Aufnahme an einem Beruflichen Gymnasium entscheidet die Schulleitung.
- Teaser
- Hier erfahren Sie, wie sich Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einer Berufsschule (Fachklasse des dualen Systems) im Rahmen einer dualen Berufsausbildung online anmelden können.
- Volltext
- Wenn Sie eine duale Berufsausbildung beginnen, erfolgt die Anmeldung zur Berufsschule über Ihren Ausbildungsbetrieb. Das zuständige Berufskolleg, das Sie besuchen, richtet sich nach dem Sitz Ihres Ausbildungsunternehmens und nach dem jeweiligen Profil des Berufskollegs. Zur Erfüllung der Schulpflicht besteht ein Anspruch des Ausbildungsbetriebs auf die Aufnahme in das zum Ausbildungsbetrieb nächstgelegene Berufskolleg, in dem eine entsprechende Fachklasse eingerichtet ist. Mit dem Einverständnis des Ausbildungsbetriebes haben Sie die Möglichkeit, ein anderes, insbesondere wohnortnäheres Berufskolleg zu besuchen.
Sie erwerben während Ihrer Ausbildung in den Fachklassen des dualen Systems den Berufsschulabschluss. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, einen höheren allgemeinbildenden Schulabschluss (Abschlüsse der Sekundarstufe I; Abschluss der Fachhochschulreife) zu erwerben. Das Ziel der Ausbildung ist es, berufsbezogene sowie berufsübergreifende Handlungskompetenzen zu erwerben.
Die Berufsschulen und die Ausbildungsbetriebe sind gleichberechtigte Partner in der dualen Berufsausbildung.
Wenn Sie zu Beginn der Ausbildung noch unter 21 Jahre alt sind, sind Sie bis zum Ende der Ausbildung schulpflichtig. Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe überwachen gemeinsam die Einhaltung Ihrer Schulpflicht.
Über die Aufnahme an einer Berufsschule entscheidet die Schulleitung.
- Erforderliche Unterlagen
- Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:
eine Kopie des Ausbildungsvertrages
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
evtl. Passbilder
evtl. weitere Unterlagen je nach Berufsschule
- Voraussetzungen
- Vorliegen eines Ausbildungsvertrages für eine duale Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder ein anderweitig nachzuweisendes berechtigtes Interesse.
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
- Ausbildungsbetriebe (bei vollzeitschulischer Ausbildung Auszubildende) können die Anmeldung zur Berufsschule über das Internetportal Schüler Online abgeben.
- Bearbeitungsdauer
- Umgehend nach Vorlage aller Unterlagen.
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- Einen ersten Einblick bieten die Informationen auf der Seite der QUA-LiS NRW:
- https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/fachklassen-duales-system-anlage-a/index.html
Weiterführende Informationen können je nach Ausbildungsberuf über die Seiten der jeweils zuständigen Kammern (Westdeutscher Handwerkskammertag, Industrie- und Handelskammer NRW, Landwirtschaftskammer und Verband Freier Berufe) abgerufen werden. Hier gibt es örtlich zuständige Kammern (6 Handwerkskammern und 16 Industrie- und Handelskammern).
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- 22.03.2021 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorschlag vom kommunalen OZG-Umsetzungsteam NRW
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höhere Berufsfachschule Aufnahme
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23.02.2021
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99019049034000
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4
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online
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Aufnahme in eine Berufsfachschule mit Abschluss: Berufsabschluss und Fachhochschulreife, Berufsabschluss (für Hochschulzugangsberechtigte) und berufliche Qualifikationen und schulischer Teil der Fachhochschulreife
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Aufnahme an einer Berufsfachschule, Berufsabschluss nach Landesrecht, Fachhochschulreife, vollzeitschulischer Bildungsgang, schulischer Teil der Fachhochschulreife, Höhere Handelsschule, Höhere Technikschule, berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
- Information für 115 / Kurztext
- Aufnahme in eine Berufsfachschule mit Abschluss: Berufsabschluss und Fachhochschulreife, Berufsabschluss (für Hochschulzugangsberechtigte) und berufliche Qualifikationen und schulischer Teil der Fachhochschulreife.
Anmeldung zur Berufsfachschule
Erwerb von beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie dem schulischen Teil der Fachhochschulreife oder
Erwerb eines Berufsabschlusses nach Landesrecht (für Hochschulzugangsberechtigte)
Erwerb eines Berufsabschlusses nach Landesrecht und der Fachhochschulreife
Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
- Teaser
- Hier erfahren Sie, wie sich Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einer Höheren Berufsfachschule anmelden können.
- Volltext
- Wenn Sie sich für einen Bildungsgang innerhalb der Berufsfachschule entscheiden, stehen ihnen in NRW drei verschiedene Optionen mit drei Zielen offen:
Bildungsgang C 1
Ziel:
Berufsabschluss nach Landesrecht und Fachhochschulreife
Bildungsgang C 1
Ziel:
Berufsabschluss nach Landesrecht (für Hochschul-zugangsberechtigte)
Bildungsgang C 2
Ziel:
Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie schulischer Teil der Fachhochschulreife
Bildungsgang C 1 (Berufsabschluss nach Landesrecht und Fachhochschulreife):
Sofern Sie einen Berufsabschluss nach Landesrecht und die Fachhochschulreife anstreben, erlernen Sie in diesen vollzeitschulischen Bildungsgängen einen Beruf nach Landesrecht und können gleichzeitig die Fachhochschulreife erwerben. Dies erfolgt in einem praktisch und theoretisch eng verzahnten Unterricht. Das Klassenzimmer ist hier ein Lernort unter anderen. Daneben ermöglichen Labors, Werkstätten und spezielle Fachräume praxisnahes Arbeiten, das durch integrierte Betriebspraktika vertieft wird.
Unterricht:
Die Bildungsgänge dauern drei Jahre.
In den Jahrgangsstufen 12 und 13 werden Betriebspraktika von insgesamt mindestens acht Wochen durchgeführt.
Abschlüsse:
Berufsabschluss nach Landesrecht
Fachhochschulreife
Bildungsgang C 1 (Berufsabschluss nach Landesrecht für Hochschulzugangsberechtigte):
Sofern Sie einen Berufsabschluss nach Landesrecht (für Hochschulzugangsberechtigte) anstreben und bereits eine Hochschulzugangsberechtigung oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, erlernen Sie in diesen vollzeitschulischen Bildungsgängen einen Beruf nach Landesrecht.
Dies erfolgt in einem praktisch und theoretisch eng verzahnten Unterricht. Das Klassenzimmer ist hier ein Lernort unter anderen. Daneben ermöglichen Labors, Werkstätten und spezielle Fachräume praxisnahes Arbeiten, das durch integrierte Betriebspraktika vertieft wird.
Unterricht:
Die Bildungsgänge dauern zwei Jahre.
Im Verlauf des Bildungsgangs werden Betriebspraktika von insgesamt mindestens acht Wochen durchgeführt.
Abschluss:
Berufsabschluss nach Landesrecht.
Bildungsgang C 2 (Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der schulische Teil der Fachhochschulreife)
In diesem vollzeitschulischen Bildungsgang können Sie berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten sowie Fertigkeiten erwerben und haben die Möglichkeit, gleichzeitig den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben.
Unterricht:
Der Bildungsgang dauert zwei Jahre. Es wird in Form von Vollzeitunterricht erteilt.
Abschluss und Qualifikationen:
Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
Fachhochschulreife (schulischer Teil)
Anschlussmöglichkeiten:
Einschlägiges halbjähriges Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife
Mit Fachhochschulreife: Fachhochschulstudium
Duale Berufsausbildung
Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
Weiterbildung in der Fachschule
Über die Aufnahme an einer Höheren Berufsfachschule entscheidet die Schulleitung.
- Erforderliche Unterlagen
- Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und
evtl. Passbilder
evtl. weitere Unterlagen je nach Schule.
- Voraussetzungen
- Voraussetzungen zur Aufnahme an eine Berufsfachschule Anlage C:
In den Bildungsgang C 1 mit dem Ziel Berufsabschluss nach Landesrecht und Fachhochschulreife wird aufgenommen, wer über den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder über die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verfügt.
In den Bildungsgang C 1 mit dem Ziel Berufsabschluss nach Landesrecht (für Hochschulzugangsberechtigte) wird aufgenommen, wer über den schulischen Teil der Fachhochschulreife oder über die allgemeine Hochschulreife verfügt.
In den Bildungsgang C 2 mit dem Ziel, berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben, wird aufgenommen, wer über einen mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder über die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verfügt.
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
-
Die Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung zur höheren Berufsfachschule über das Internetportal Schüler Online abgeben.
Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/berufsfachschule-anlage-c/index.html
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- 23.02.2021 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorschlag vom kommunalen OZG-Umsetzungsteam NRW
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Berufskolleg Aufnahme
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18.10.2022
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99019047034000
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4
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online
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einem Berufskolleg anmelden.
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Aufnahme an ein Berufskolleg, Berufliche Bildung, Handlungskompetenz, lebensbegleitendes Lernen
- Information für 115 / Kurztext
- Anmeldung an einem BerufskollegBesuch eines Berufskollegs in NRW: Besuch einer Schulform der Sekundarstufe IIPädagogisches Leitziel des Berufskollegs: Erwerb einer umfassenden beruflichen, gesellschaftlichen und personalen Handlungskompetenzvergleichbar mit den beruflichen Schulen in anderen BundesländernVermittlung von beruflicher Qualifizierung (berufliche Kenntnisse, berufliche Weiterbildung und Berufsabschlüsse)differenziertes Unterrichtssystem in einfach- und doppeltqualifizierenden BildungsgängenMöglichkeit alle allgemeinbildenden Abschlüsse vom Hauptschulabschluss bis zur Allgemeinen Hochschulreife zu erwerben bzw. nachholen.Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
- Teaser
- Hier erfahren Sie, wie sich Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einem Berufskolleg online anmelden können.
- Volltext
- Im Folgenden soll Ihnen ein Überblick über das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen vermittelt werden:Die Bildungsgänge des Berufskollegs unterteilen sich in Fachbereiche, Berufsfelder, Fachrichtungen und fachliche Schwerpunkte.Der Unterricht in den einzelnen Bildungsgängen verteilt sich auf:einen berufsbezogenen Lernbereich,der im Besonderen der beruflichen und fachlichen Qualifikation dient.einen berufsübergreifenden Lernbereich,der die berufliche Qualifizierung ergänzt und zur gesellschaftlichen, kulturellen, ethischen sowie religiösen Kompetenzentwicklung beiträgt. Der Sport dient der Gesundheitsförderung.einen Differenzierungsbereich,der es den Lernenden ermöglicht, ihre individuellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechend zu ergänzen, zu erweitern und zu vertiefen.Die Lernbereiche, ihre Fächer und Lernfelder sind aufeinander abgestimmt und tragen zu einer umfassenden Handlungskompetenz bei.In den Berufskollegs in NRW können Sie folgenden Bildungsgänge finden:Anlage AFachklassen des dualen Systems der BerufsausbildungAusbildungsvorbereitungAnlage BBerufsfachschule jeweils einjährigzweijährige BerufsfachschuleAnlage CBerufsfachschuleFachoberschuleAnlage DBerufliches GymnasiumFachoberschuleAnlage Ezwei- und dreijährige Fachschuleeinjährige Fachschule Über die Aufnahme an einem Berufskolleg entscheidet die Schulleitung.
- Erforderliche Unterlagen
- Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:eine Kopie des letzten Schulzeugnisses undevtl. Passbilderweitere Unterlagen je nach Schule und Bildungsgang.
- Voraussetzungen
- Die jeweils geltenden Voraussetzungen zur Aufnahme in einen Bildungsgang an einem Berufskolleg sind den einzelnen Erläuterungen der jeweiligen Bildungsgänge zu entnehmen.
- Kosten
- Keine
- Verfahrensablauf
- Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Ausbildungsbetriebe können die Anmeldung zum jeweiligen Bildungsgang über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
- Bearbeitungsdauer
- umgehend nach Vorlage aller Unterlagen.
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- Berufskolleg | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- 18.10.2022 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorschlag vom kommunalen OZG-Umsetzungsteam NRW
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Berufsfachschule Aufnahme
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23.02.2021
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99019045034000
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4
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online
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einer Berufsfachschule anmelden.
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Aufnahme an einer Berufsfachschule, berufliche Erfahrungen, Hauptschulabschluss nach Klasse 10, Mittlerer Schulabschluss, Fachoberschulreife, Einjähriger vollzeitschulischer Bildungsgang
- Information für 115 / Kurztext
- Berufsfachschule Aufnahme
Anmeldung zur Berufsfachschule
Erwerb erster beruflicher Erfahrungen oder eines Berufsabschlusses nach Landesrecht sowie eines dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschlusses oder des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife), ggf. mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
- Teaser
- Hier erfahren Sie, wie sich Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einer Berufsfachschule online anmelden können.
- Volltext
- Wenn Sie sich für einen Bildungsgang innerhalb der Berufsfachschule entscheiden, stehen ihnen drei verschiedene Möglichkeiten mit drei Zielen offen:
Bildungsgang B 1
Ziel:
Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss
Bildungsgang B 2
Ziel:
Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie ein mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), ggf. mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Bildungsgang B 3
Ziel:
Berufsabschluss nach Landesrecht sowie ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss oder ein mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), ggf. mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Bildungsgang B 1
Sofern Sie sich für den Besuch des Bildungsganges B 1 entscheiden, verfolgen Sie das Ziel berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss zu erwerben.
Unterricht:
Der Bildungsgang dauert ein Jahr. Der Unterricht wird in Vollzeitunterricht mit wöchentlich 32 bis 35 Unterrichtsstunden erteilt. In den Bildungsgängen sind Praktika im Umfang von 15 Tagen integriert.
Abschluss:
Bei erfolgreichem Bestehen des Bildungsganges erhalten Sie einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss.
Anschlussmöglichkeiten:
Sie haben die Möglichkeit, einjährige vollzeitschulische Bildungsgänge zu besuchen, die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife, gegebenenfalls mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe) vermitteln (Bildungsgang B 2).
Alternativ können Sie eine duale Berufsausbildung beginnen, gegebenenfalls mit der Möglichkeit, in das zweite Ausbildungsjahr einzusteigen.
Eine Alternative zur dualen Berufsausbildung ist eine vollzeitschulische Berufsausbildung, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht (zum Beispiel Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger) und zum mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) führt (Bildungsgang B 3).
Bildungsgang B 2
Sofern Sie sich für den Besuch des Bildungsganges B 2 entscheiden, verfolgen Sie das Ziel berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), ggf. mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, zu erwerben.
Unterricht:
Der Bildungsgang dauert ein Jahr. Der Unterricht wird als Vollzeitunterricht mit wöchentlich 32 bis 35 Unterrichtsstunden erteilt. In den Bildungsgängen sind Praktika im Umfang von 15 Tagen integriert.
Abschluss:
Bei erfolgreichem Bestehen des Bildungsganges erhalten Sie einen mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), der mit der Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verbunden sein kann.
Anschlussmöglichkeiten:
Sie können eine duale Berufsausbildung beginnen, gegebenenfalls mit der Möglichkeit, in das zweite Ausbildungsjahr einzusteigen.
Alternativ wäre ein Einstieg in das zweite Jahr der dreijährigen Bildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht (zum Beispiel als Kaufmännische oder Technische Assistentinnen/Assistenten) und zur Fachhochschulreife führen, denkbar.
Bildungsgang B 3
Sofern Sie sich für den Besuch des Bildungsganges B 3 entscheiden, verfolgen Sie das Ziel, einen Berufsabschluss nach Landesrecht und einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss oder den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), ggf. mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, zu erwerben.
Unterricht
Der Bildungsgang dauert zwei Jahre. Der Unterricht wird als Vollzeitunterricht im Umfang von 32 bis 35 Unterrichtstunden in der Woche erteilt. In den Bildungsgängen sind Praktika im Umfang von 16 Wochen integriert.
Abschlüsse:
Bei erfolgreichem Bestehen des Bildungsganges erhalten Sie einen Berufsabschluss als
Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger
Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent
Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent, Schwerpunkt Heilerziehung
Staatlich geprüfte Assistentin/Staatlich geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Service
Außerdem können Sie einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss oder mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), bei entsprechenden Leistungen auch mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, erwerben.
Anschlussmöglichkeiten:
Sofern Sie diesen Bildungsgang absolviert haben, können Sie unmittelbar in das zweite Jahr der dreijährigen Berufsfachschule des entsprechenden Fachbereiches oder Berufsfeldes einsteigen. Dort kann ein Berufsabschluss nach Landesrecht und die Fachhochschulreife erworben werden.
Über die Aufnahme an einer Berufsfachschule entscheidet die Schulleitung.
- Erforderliche Unterlagen
- Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
evtl. Passbilder
evtl. weitere Unterlagen je nach Schule.
- Voraussetzungen
- Für die Aufnahme in den Bildungsgang B 1 müssen Sie über einen Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) oder einen gleichwertigen Abschluss verfügen.
Für die Aufnahme in den Bildungsgang B 2 müssen Sie über Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder einen gleichwertigen Abschluss verfügen.
Für die Aufnahme in den Bildungsgang B 3 müssen Sie mindestens über einen Hauptschulabschluss (Klasse 9) oder über einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss verfügen.
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
-
Die Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung zur Berufsfachschule über das Internetportal Schüler Online abgeben.
Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/berufsfachschule-anlage-b/index.html
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- 23.02.2021 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorschlag vom kommunalen OZG-Umsetzungsteam NRW
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Berufsfachschule
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23.02.2021
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99019045000000
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4
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online
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Informationen zur Berufsfachschule
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Aufnahme an einer Berufsfachschule, berufliche Erfahrungen, Mittlerer Schulabschluss, Fachoberschulreife, Einjähriger vollzeitschulischer Bildungsgang, Hauptschulabschluss nach Klasse 10
- Information für 115 / Kurztext
- Berufsfachschule
Erwerb erster beruflicher Erfahrungen oder
eines Berufsabschlusses nach Landesrecht sowie eines dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschlusses oder
des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife), ggf. mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
- Teaser
- Hier erhalten Sie Informationen zur Berufsfachschule.
- Volltext
- Wenn Sie sich für einen Bildungsgang innerhalb der Berufsfachschule entscheiden, stehen ihnen drei verschiedene Möglichkeiten mit drei Zielen offen:
Bildungsgang B 1
Ziel:
Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss
Bildungsgang B 2
Ziel:
Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie ein mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), ggf. mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Bildungsgang B 3
Ziel:
Berufsabschluss nach Landesrecht sowie ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss oder ein mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), ggf. mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Bildungsgang B 1
Sofern Sie sich für den Besuch des Bildungsganges B 1 entscheiden, verfolgen Sie das Ziel berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss zu erwerben.
Unterricht:
Der Bildungsgang dauert ein Jahr. Der Unterricht wird in Vollzeitunterricht mit wöchentlich 32 bis 35 Unterrichtsstunden erteilt. In den Bildungsgängen sind Praktika im Umfang von 15 Tagen integriert.
Abschluss:
Bei erfolgreichem Bestehen des Bildungsganges erhalten Sie einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss.
Anschlussmöglichkeiten:
Sie haben die Möglichkeit, einjährige vollzeitschulische Bildungsgänge zu besuchen, die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife, gegebenenfalls mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe) vermitteln (Bildungsgang B 2).
Alternativ können Sie eine duale Berufsausbildung beginnen, gegebenenfalls mit der Möglichkeit, in das zweite Ausbildungsjahr einzusteigen.
Eine Alternative zur dualen Berufsausbildung ist eine vollzeitschulische Berufsausbildung, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht (zum Beispiel Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger) und zum mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) führt (Bildungsgang B 3).
Bildungsgang B 2
Sofern Sie sich für den Besuch des Bildungsganges B 2 entscheiden, verfolgen Sie das Ziel berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), ggf. mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, zu erwerben.
Unterricht:
Der Bildungsgang dauert ein Jahr. Der Unterricht wird als Vollzeitunterricht mit wöchentlich 32 bis 35 Unterrichtsstunden erteilt. In den Bildungsgängen sind Praktika im Umfang von 15 Tagen integriert.
Abschluss:
Bei erfolgreichem Bestehen des Bildungsganges erhalten Sie einen mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), der mit der Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verbunden sein kann.
Anschlussmöglichkeiten:
Sie können eine duale Berufsausbildung beginnen, gegebenenfalls mit der Möglichkeit, in das zweite Ausbildungsjahr einzusteigen.
Alternativ wäre ein Einstieg in das zweite Jahr der dreijährigen Bildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht (zum Beispiel als Kaufmännische oder Technische Assistentinnen/Assistenten) und zur Fachhochschulreife führen, denkbar.
Bildungsgang B 3
Sofern Sie sich für den Besuch des Bildungsganges B 3 entscheiden, verfolgen Sie das Ziel, einen Berufsabschluss nach Landesrecht und einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss oder den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), ggf. mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, zu erwerben.
Unterricht
Der Bildungsgang dauert zwei Jahre. Der Unterricht wird als Vollzeitunterricht im Umfang von 32 bis 35 Unterrichtstunden in der Woche erteilt. In den Bildungsgängen sind Praktika im Umfang von 16 Wochen integriert.
Abschlüsse:
Bei erfolgreichem Bestehen des Bildungsganges erhalten Sie einen Berufsabschluss als
Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger
Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent
Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent, Schwerpunkt Heilerziehung
Staatlich geprüfte Assistentin/Staatlich geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Service
Außerdem können Sie einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss oder mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), bei entsprechenden Leistungen auch mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, erwerben.
Anschlussmöglichkeiten:
Sofern Sie diesen Bildungsgang absolviert haben, können Sie unmittelbar in das zweite Jahr der dreijährigen Berufsfachschule des entsprechenden Fachbereiches oder Berufsfeldes einsteigen. Dort kann ein Berufsabschluss nach Landesrecht und die Fachhochschulreife erworben werden.
- Erforderliche Unterlagen
- Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
evtl. Passbilder
evtl. weitere Unterlagen je nach Schule.
- Voraussetzungen
- Für die Aufnahme in den Bildungsgang B 1 müssen Sie über einen Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) oder einen gleichwertigen Abschluss verfügen.
Für die Aufnahme in den Bildungsgang B 2 müssen Sie über Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder einen gleichwertigen Abschluss verfügen.
Für die Aufnahme in den Bildungsgang B 3 müssen Sie mindestens über einen Hauptschulabschluss (Klasse 9) oder über einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss verfügen.
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
-
Die Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung zur Berufsfachschule über das Internetportal Schüler Online abgeben.
Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/berufsfachschule-anlage-b/index.html
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- 23.02.2021 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorschlag vom kommunalen OZG-Umsetzungsteam NRW
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Berufskolleg
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23.02.2021
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99019047000000
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Informationen zum Berufskolleg
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Aufnahme an ein Berufskolleg, Berufliche Bildung, Handlungskompetenz, lebensbegleitendes Lernen
- Information für 115 / Kurztext
- Berufskolleg
Besuch eines Berufskollegs in NRW: Besuch einer Schulform der Sekundarstufe II
Pädagogisches Leitziel des Berufskollegs: Erwerb einer umfassenden beruflichen, gesellschaftlichen und personalen Handlungskompetenz
vergleichbar mit den beruflichen Schulen in anderen Bundesländern
Vermittlung von beruflicher Qualifizierung (berufliche Kenntnisse, berufliche Weiterbildung und Berufsabschlüsse)
differenziertes Unterrichtssystem in einfach- und doppeltqualifizierenden Bildungsgängen
Möglichkeit alle allgemeinbildenden Abschlüsse vom Hauptschulabschluss bis zur Allgemeinen Hochschulreife zu erwerben bzw. nachholen.
- Teaser
- Hier erfahren Sie, wie sich Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einem Berufskolleg anmelden können.
- Volltext
- Im Folgenden soll Ihnen ein Überblick über das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen vermittelt werden:
Die Bildungsgänge des Berufskollegs unterteilen sich in Fachbereiche, Berufsfelder, Fachrichtungen und fachliche Schwerpunkte.
Der Unterricht in den einzelnen Bildungsgängen verteilt sich auf:
einen berufsbezogenen Lernbereich,
der im Besonderen der beruflichen und fachlichen Qualifikation dient.
einen berufsübergreifenden Lernbereich,
der die berufliche Qualifizierung ergänzt und zur gesellschaftlichen, kulturellen, ethischen sowie religiösen Kompetenzentwicklung beiträgt. Der Sport dient der Gesundheitsförderung.
einen Differenzierungsbereich,
der es den Lernenden ermöglicht, ihre individuellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechend zu ergänzen, zu erweitern und zu vertiefen.
Die Lernbereiche, ihre Fächer und Lernfelder sind aufeinander abgestimmt und tragen zu einer umfassenden Handlungskompetenz bei.
In den Berufskollegs in NRW können Sie folgenden Bildungsgänge finden:
Anlage A
Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung
Ausbildungsvorbereitung
Anlage B
Berufsfachschule jeweils einjährig
zweijährige Berufsfachschule
Anlage C
Berufsfachschule
Fachoberschule
Anlage D
Berufliches Gymnasium
Fachoberschule
Anlage E
zwei- und dreijährige Fachschule
einjährige Fachschule
- Erforderliche Unterlagen
- Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und
evtl. Passbilder
weitere Unterlagen je nach Schule und Bildungsgang.
- Voraussetzungen
- Die jeweils geltenden Voraussetzungen zur Aufnahme in einen Bildungsgang an einem Berufskolleg sind den einzelnen Erläuterungen der jeweiligen Bildungsgänge zu entnehmen.
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
-
Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Ausbildungsbetriebe können die Anmeldung zum jeweiligen Bildungsgang über das Internetportal Schüler Online abgeben.
Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Berufskolleg/
https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/uebersicht/index.html
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- 23.02.2021 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorschlag vom kommunalen OZG-Umsetzungsteam NRW
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Berufsschule
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23.02.2021
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99019044000000
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4
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online
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Informationen zur Berufsschule (Fachklasse des dualen Systems) im Rahmen einer dualen Berufsausbildung
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Berufsschule, Fachklasse des dualen Systems, Vollzeitschulische Berufsausbildung, Duale Ausbildung, Azubi, Berufskolleg, College, Berufsschulabschluss, Lehre, Lehrling, Schulischer Teil im Rahmen der dualen Berufsausbildung
- Information für 115 / Kurztext
- Berufsschule
Anmeldung durch den Ausbildungsbetrieb mit gültigem Ausbildungsvertrag.
Anmeldung durch den Schüler oder die Schülerin bei vollzeitschulischer Ausbildung nach der Berufskolleganrechnungs- und -zulassungsverordnung (BKAZVO) oder bei Aufnahme in eine vollzeitschulische Ausbildung in die Staatliche Glasfachschule Rheinbach
Jeder Ausbildungsbetrieb hat den Anspruch, dass seine Auszubildenden zur Erfüllung der Schulpflicht das zum Ausbildungsbetrieb nächstgelegene Berufskolleg besuchen, in dem eine entsprechende Fachklasse eingerichtet ist. Die Berufsschule (Fachklasse des dualen Systems) vermittelt einen Berufsschulabschluss. Je nach Vorbildung kann darüber hinaus ein höherer allgemeinbildender Abschluss erworben werden.
- Teaser
- Hier erhalten Sie Informationen zur Berufsschule (Fachklasse des dualen Systems).
- Volltext
- Wenn Sie eine duale Berufsausbildung beginnen, erfolgt die Anmeldung zur Berufsschule über Ihren Ausbildungsbetrieb. Das zuständige Berufskolleg, das Sie besuchen, richtet sich nach dem Sitz Ihres Ausbildungsunternehmens und nach dem jeweiligen Profil des Berufskollegs. Zur Erfüllung der Schulpflicht besteht ein Anspruch des Ausbildungsbetriebs auf die Aufnahme in das zum Ausbildungsbetrieb nächstgelegene Berufskolleg, in dem eine entsprechende Fachklasse eingerichtet ist. Mit dem Einverständnis des Ausbildungsbetriebes haben Sie die Möglichkeit, ein anderes, insbesondere wohnortnäheres Berufskolleg zu besuchen.
Sie erwerben während Ihrer Ausbildung in den Fachklassen des dualen Systems den Berufsschulabschluss. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, einen höheren allgemeinbildenden Schulabschluss (Abschlüsse der Sekundarstufe I; Abschluss der Fachhochschulreife) zu erwerben. Das Ziel der Ausbildung ist es, berufsbezogene sowie berufsübergreifende Handlungskompetenzen zu erwerben.
Die Berufsschulen und die Ausbildungsbetriebe sind gleichberechtigte Partner in der dualen Berufsausbildung.
Wenn Sie zu Beginn der Ausbildung noch unter 21 Jahre alt sind, sind Sie bis zum Ende der Ausbildung schulpflichtig. Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe überwachen gemeinsam die Einhaltung Ihrer Schulpflicht.
- Erforderliche Unterlagen
- Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:
eine Kopie des Ausbildungsvertrages
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
evtl. Passbilder
evtl. weitere Unterlagen je nach Berufsschule.
- Voraussetzungen
- Vorliegen eines Ausbildungsvertrages für eine duale Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder ein anderweitig nachzuweisendes berechtigtes Interesse.
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
- Ausbildungsbetriebe (bei vollzeitschulischer Ausbildung Auszubildende) können die Anmeldung zur Berufsschule über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- Einen ersten Einblick bieten die Informationen auf der Seite der QUA-LiS NRW:
https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/fachklassen-duales-system-anlage-a/index.html
Weiterführende Informationen können je nach Ausbildungsberuf über die Seiten der jeweils zuständigen Kammern (Westdeutscher Handwerkskammertag, Industrie- und Handelskammer NRW, Landwirtschaftskammer und Verband Freier Berufe) abgerufen werden. Hier gibt es örtlich zuständige Kammern (6 Handwerkskammern und 16 Industrie- und Handelskammern).
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- 23.02.2021 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorschlag vom kommunalen OZG-Umsetzungsteam NRW
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Fachoberschule
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23.02.2021
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99019043000000
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4
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online
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Informationen zur Fachoberschule
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Aufnahme an einer Fachoberschule nach Analge C APO-BK, Aufnahme an einer Fachoberschule nach Anlage D APO-BK, Erwerb erster beruflicher Erfahrungen und der Fachhochschulreife, allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Abitur, FOS 11/12, FOS 12B, FOS 13
- Information für 115 / Kurztext
- Fachoberschule
Fachoberschule Anlage C:
Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und der Fachhochschulreife
Bei Vorliegen einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder entsprechender Berufserfahrungen: Vertiefen der beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und Erwerb der Fachhochschulreife
Fachoberschule Anlage D:
Bei Vorliegen der Fachhochschulreife sowie einschlägiger, abgeschlossener Berufsausbildung oder einschlägiger, mindestens 5-jähriger Berufstätigkeit: Weiterqualifizierung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife bzw. bei fehlender zweiter Fremdsprache der fachgebundenen Hochschulreife.
- Teaser
- Hier erhalten Sie Informationen zur Fachoberschule.
- Volltext
- In NRW wird die Fachoberschule in verschiedenen Varianten mit verschiedenen Abschlüssen und verschiedenen Voraussetzungen zum Besuch der jeweiligen Ausprägung der Fachoberschule angeboten. Ja nach Voraussetzung können Sie die Fachhochschulreife (Anlage C, APO-BK) oder die Allgemeine bzw. Fachgebundene Hochschulreife (Anlage D, APO-BK) erwerben.
Wenn Sie sich für einen Bildungsgang der Fachoberschule innerhalb der Anlage C entscheiden, stehen ihnen je nach Vorbildung zwei verschiedene Möglichkeiten offen:
Fachoberschule (Anlage C)
Fachoberschule Klasse 11 und 12
Ziel:
Erwerb berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Fachhochschulreife (Klasse 11 und 12)
Unterricht:
In Klasse 11 arbeiten Sie in der Regel an drei bis vier Wochentagen im Rahmen eines Praktikums in einem (Ausbildungs-)Betrieb oder einer sonstigen Ausbildungsstelle. Daneben erhalten Sie 12 Stunden Unterricht pro Woche in einem Berufskolleg (Teilzeitunterricht).
In Klasse 12 erweitern Sie Ihre beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und bereiten sich im Vollzeitunterricht auf die Fachhochschulreifeprüfung vor.
Im berufsbezogenen Lernbereich werden die Profilfächer sowie Mathematik, Naturwissenschaften (nur in der Klasse 12), Englisch, Informatik oder Wirtschaftsinformatik (nur in der Klasse 12) sowie Wirtschaftslehre (nur in der Klasse 12) unterrichtet.
Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung (nur in der Klasse 12) und Politik/Gesellschaftslehre. Weitere Fächer können je nach Angebot und individueller Neigung aus dem Differenzierungsbereich (nur in der Klasse 12) gewählt werden.
Abschluss:
Bei erfolgreichem Bestehen des Bildungsganges erhalten Sie die Fachhochschulreife.
Anschlussmöglichkeiten:
Berufsausbildung
Fachhochschulstudium
im Fachbereich Sozialwesen: Fachschule
Fachoberschule (Anlage C)
Fachoberschule für Berufserfahrene - Klasse 12 B
Ziel:
Vertiefen der beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und Erwerb der Fachhochschulreife (für Berufserfahrene - Klasse 12 B)
Unterricht:
Im berufsbezogenen Lernbereich werden die Profilfächer sowie Mathematik, Naturwissenschaften, Englisch, Informatik oder Wirtschaftsinformatik sowie Wirtschaftslehre unterrichtet.
Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung und Politik/Gesellschaftslehre. Weitere Fächer können je nach Angebot und individueller Neigung aus dem Differenzierungsbereich gewählt werden.
Abschluss:
Bei erfolgreichem Bestehen des Bildungsganges erhalten Sie die Fachhochschulreife.
Anschlussmöglichkeiten:
Fachhochschulstudium
Nach dem Besuch des Bildungsgangs können Sie als Schülerin oder Schüler mit Berufserfahrung in der Fachoberschule Klasse 13 (FOS 13) in einem Jahr die fachgebundene oder die allgemeine Hochschulreife erwerben.
Fachoberschule (Anlage D)
Fachoberschule, Klasse 13
Die in NRW eingeführte Fachoberschule, Klasse 13 hat in anderen Bundesländern die Bezeichnung Berufsoberschule.
Wenn Sie sich für einen Bildungsgang der Fachoberschule innerhalb der Anlage D entscheiden, gilt:
Ziel:
Vertiefung der beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und Erwerb der Allgemeinen oder der fachgebundenen Hochschulreife (für Berufserfahrene)
Sofern Sie über die Fachhochschulreife und eine Berufsausbildung oder langjährige Berufspraxis verfügen, können Sie am Berufskolleg in der Fachoberschule Klasse 13 (FOS 13) in einem Jahr die Allgemeine beziehungsweise die fachgebundene Hochschulreife (Abitur) erlangen.
Dieser Bildungsgang bildet aufbauend auf der einjährigen Fachoberschule (Klasse 12 B) für Berufserfahrene die zweite Stufe eines insgesamt zweijährigen vollzeitschulischen Bildungsgangs der Fachoberschule, der zur allgemeinen oder zur fachgebundenen Hochschulreife führt.
Unterricht
Der Vollzeitunterricht erstreckt sich über ein Jahr.
Allgemeine Hochschulreife und zweite Fremdsprache:
Zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife müssen Sie Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachweisen. In der Fachoberschule (FOS 13) ist dies möglich durch:
Nachweis von mindestens vier Jahren durchgängigen Unterrichts in der Sekundarstufe I oder Unterricht am Berufskolleg im Umfang von zusammen 320 Stunden und der Abschlussnote ausreichend oder
Erwerb eines Fremdsprachenzertifikates auf dem Niveau B 1 (gemäß der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 20. November 1998.
Abschlüsse
Bei erfolgreichem Bestehen des Bildungsganges erhalten Sie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder, sofern Sie keine zweite Fremdsprache im geforderten Umfang nachweisen können, die
fachgebundene Hochschulreife.
Anschlussmöglichkeiten:
Mit allgemeiner Hochschulreife: Studium an allen Hochschulen
Mit fachgebundener Hochschulreife:
Studium von einschlägigen (an den schulischen Fachbereichen/fachlichen Schwerpunkten orientierten) Studiengängen an allen Hochschulen in Deutschland
Studium an allen Fachhochschulen
- Erforderliche Unterlagen
- Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
evtl. Passbilder
evtl. weitere Unterlagen je nach Schule.
- Voraussetzungen
- Für die Aufnahme in die Fachoberschule Klasse 11 und 12 müssen Sie über den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verfügen.
Für die Aufnahme in die Fachoberschule Klasse 12 B müssen Sie über den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe sowie eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens vierjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen. Die Berufsausbildung/die Berufserfahrung muss an den schulischen Fachrichtungen oder den fachlichen Schwerpunkten orientiert sein.
Für die Aufnahme in die Fachoberschule Klasse 13 (FOS 13) müssen Sie die Fachhochschulreife besitzen und eine mindestens zweijährige, erfolgreich abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit nachweisen. Die Berufsausbildung/die Berufstätigkeit muss sich am Fachbereich oder am fachlichen Schwerpunkt orientieren.
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
-
Die Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung zur Fachoberschule über das Internetportal Schüler Online abgeben.
Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/fachoberschule-anlage-c/index.html
https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/fachoberschule-anlage-d/index.html
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- 23.02.2021 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorschlag vom kommunalen OZG-Umsetzungsteam NRW
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Ausbildungsvorbereitung
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19.01.2021
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99019042000000
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4
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online
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
Vorschlag vom kommunalen OZG-Umsetzungsteam NRW
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Ausbildungsvorbereitung Aufnahme
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23.02.2021
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99019042034000
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4
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online
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme in die Ausbildungsvorbereitung anmelden.
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Aufnahme in die Ausbildungsvorbereitung, Berufsvorbereitung, Berufsgrundschuljahr (veraltet), berufliche Orientierung, berufsvorbereitende Maßnahmenträger
- Information für 115 / Kurztext
- Ausbildungsvorbereitung Aufnahme
Anmeldung zur Berufsschule; hier: Ausbildungsvorbereitung
Vermittlung beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie beruflicher Orientierung
Erwerb von Kompetenzen für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung oder einer Erwerbstätigkeit
Die Ausbildungsvorbereitung ermöglicht den Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschlusses
Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
- Teaser
- Hier erfahren Sie, wie sich Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme in die Ausbildungsvorbereitung online anmelden können.
- Volltext
- Ihr Ziel:
Berufliche Orientierung und ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss
Sofern Sie sich für die Ausbildungsvorbereitung entscheiden, werden Sie bei ihrer beruflichen Orientierung unterstützt und erwerben berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die auf eine betriebliche Ausbildung oder die unmittelbare Erwerbstätigkeit vorbereiten. In der einjährigen Ausbildungsvorbereitung können Sie Ihre Chancen auf dem Ausbildungsmarkt oder dem Arbeitsmarkt verbessern. Darüber hinaus ist der Erwerb eines dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschlusses möglich.
Unterricht
Die Ausbildungsvorbereitung dauert ein Jahr.
In der Teilzeitform finden an zwei Tagen in der Woche 12 bis 14 Stunden Unterricht im Berufskolleg statt. An den übrigen drei Tagen nehmen Sie als Schülerin oder Schüler dieses Bildungsganges an Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung teil oder Sie befinden sich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.
In der Vollzeitform beträgt der Unterricht, je nach Umfang des schulisch begleiteten Praktikums, 12 bis 36 Unterrichtsstunden in der Woche. Es ist vorteilhaft, wenn Sie sich bereits im Voraus um einen Praktikumsplatz bemühen.
Abschlüsse
Abschlusszeugnis; zugleich ist die Schulpflicht in der Sekundarstufe II erfüllt
Möglichkeit des Erwerbs eines dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschlusses
Anschlussmöglichkeiten:
Einjährige Berufsfachschule (Ziel: ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss)
Zweijährige Berufsfachschule (Ziel: Berufsabschluss nach Landesrecht und Erwerb der Fachoberschulreife)
Duale Berufsausbildung
Über die Aufnahme in die Ausbildungsvorbereitung entscheidet die Schulleitung.
- Erforderliche Unterlagen
- Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und
evtl. Passbilder
evtl. weitere Unterlagen je nach Schule.
- Voraussetzungen
- In die Ausbildungsvorbereitung wird aufgenommen, wer
sich auf eine Berufsausbildung vorbereiten möchte,
die Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I erfüllt hat,
sich in keinem Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung befindet,
keinen anderen Bildungsgang der Sekundarstufe II besucht.
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
-
Die Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung zur Ausbildungsvorbereitung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
- Bearbeitungsdauer
- umgehend nach Vorlage aller Unterlagen
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/ausbildungsvorbereitung-anlage-a/index.html
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- 23.02.2021 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorschlag vom kommunalen OZG-Umsetzungsteam NRW
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Sekundarschule Aufnahme
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29.04.2021
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99088037034000
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4
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Schülerinnen und Schülern für die Aufnahme an einer Sekundarschule anmelden.
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Aufnahme, Schulanmeldung, Sekundarstufe I, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Hauptschulabschluss, Hauptschulabschluss nach Klasse 10, Realschulabschluss, mittlere Reife, mittlerer Schulabschluss, Fachoberschulreife, Gymnasium, gymnasiale Oberstufe
- Information für 115 / Kurztext
-
Schulform für alle Leistungsstärken
alle Abschlüsse der Sekundarstufe I
fast immer gebundene Ganztagsschulen
Über die Aufnahme an einer Sekundarschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
- Teaser
- Sie möchten Ihr Kind an einer Sekundarschule anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform.
- Volltext
- Sie möchten Ihr Kind an einer Sekundarschule anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform.
Sie können Ihr Kind an der Sekundarschule anmelden, wenn es erfolgreich die Grundschule absolviert hat.
Die Sekundarschule ist eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens. Sie arbeitet mit Kindern und Jugendlichen aller Leistungsstärken und hält Laufbahnentscheidungen möglichst lange offen. Aufgrund ihres besonderen pädagogischen Konzeptes sind Sekundarschulen fast immer gebundene Ganztagsschulen. Die Sekundarschule trägt unterschiedlichsten Lebens- und Berufsperspektiven Rechnung: Hier werden die Schülerinnen und Schüler sowohl auf eine berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vorbereitet. Der Unterricht in der Sekundarschule ist im besonderen Maße der individuellen Förderung verpflichtet.
Die Sekundarschule umfasst die Klassen 5 bis 10 der Sekundarstufe I. Die Sekundarschule verfügt über keine eigene Oberstufe. Sie bietet aber über die verbindlich geregelte Zusammenarbeit mit der Oberstufe von Gymnasium, Gesamtschule oder Berufskolleg die Sicherheit einer planbaren Schullaufbahn bis zum Abitur.
An der Sekundarschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden, die auch an der Hauptschule, der Realschule, der Gesamtschule und dem Gymnasium erworben werden:
der Hauptschulabschluss
der Hauptschulabschluss nach Klasse 10
der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10
Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) berechtigt unter bestimmten Voraussetzungen respektive bei bestimmten erbrachten Leistungen auch zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs. Diese Voraussetzungen sind je nach Organisationsform der Sekundarschule leicht different.
Über die Aufnahme an einer Sekundarschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
- Erforderliche Unterlagen
-
Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
von der Grundschule ausgehändigter Anmeldeschein
Empfehlung der Grundschule für die zukünftige Schulform
Personalausweise der Erziehungsberechtigten
ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten, der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann
- Voraussetzungen
- Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich abgeschlossen.
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
-
Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.
- Bearbeitungsdauer
- Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der gewünschten Schule oder von der Sekundarschule unmittelbar.
- Fristen
- Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest.
Informationen zu den Anmeldefristen und zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen erhalten Sie insbesondere bei der Grundschule, den weiterführenden Schulen oder beim jeweiligen Schulträger.
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- - https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/schulformen/sekundarschule
- http://broschüren.nrw/sekundarstufe-1
- https://broschuerenservice.nrw.de/files/download/pdf/broschuere-die-sekundarstufe-i-2019-druckfassung-pdf_von_die-sekundarstufe-i-in-nordrhein-westfalen-informationen-fuer-eltern_vom_staatskanzlei_3158.pdf
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- 29.04.2021 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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Sekundarschule
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29.04.2021
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99088037000000
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4
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Informationen über die Sekundarschule
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Aufnahme, Schulanmeldung, Sekundarstufe 1, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Hauptschulabschluss, Hauptschulabschluss nach Klasse 10, Realschulabschluss, mittlere Reife, mittlerer Schulabschluss, Fachoberschulreife, Gymnasium, gymnasiale Oberstufe, gymnasiale Standards, individuelle Förderung
- Information für 115 / Kurztext
-
Schulform für alle Leistungsstärken
alle Abschlüsse der Sekundarstufe I
fast immer gebundene Ganztagsschulen
Über die Aufnahme an einer Sekundarschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
- Teaser
- Sie möchten Ihr Kind an einer Sekundarschule anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform.
- Volltext
- Sie möchten Ihr Kind an einer Sekundarschule anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform.
Sie können Ihr Kind an der Sekundarschule anmelden, wenn es erfolgreich die Grundschule absolviert hat.
Die Sekundarschule ist eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens. Sie arbeitet mit Kindern und Jugendlichen aller Leistungsstärken und hält Laufbahnentscheidungen möglichst lange offen. Aufgrund ihres besonderen pädagogischen Konzeptes sind Sekundarschulen fast immer gebundene Ganztagsschulen. Die Sekundarschule trägt unterschiedlichsten Lebens- und Berufsperspektiven Rechnung: Hier werden die Schülerinnen und Schüler sowohl auf eine berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vorbereitet. Der Unterricht in der Sekundarschule ist im besonderen Maße der individuellen Förderung verpflichtet.
Die Sekundarschule umfasst die Klassen 5 bis 10 der Sekundarstufe I. Die Sekundarschule verfügt über keine eigene Oberstufe. Sie bietet aber über die verbindlich geregelte Zusammenarbeit mit der Oberstufe von Gymnasium, Gesamtschule oder Berufskolleg die Sicherheit einer planbaren Schullaufbahn bis zum Abitur.
An der Sekundarschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden, die auch an der Hauptschule, der Realschule, der Gesamtschule und dem Gymnasium erworben werden:
der Hauptschulabschluss
der Hauptschulabschluss nach Klasse 10
der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10
Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) berechtigt unter bestimmten Voraussetzungen respektive bei bestimmten erbrachten Leistungen auch zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs. Diese Voraussetzungen sind je nach Organisationsform der Sekundarschule leicht different.
Über die Aufnahme an einer Sekundarschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
- Erforderliche Unterlagen
-
Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
von der Grundschule ausgehändigter Anmeldeschein
Empfehlung der Grundschule für die zukünftige Schulform
Personalausweise der Erziehungsberechtigten
ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten, der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann
- Voraussetzungen
- Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich abgeschlossen.
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
-
Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.
- Bearbeitungsdauer
- Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der gewünschten Schule oder von der Sekundarschule unmittelbar.
- Fristen
- Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest.
Informationen zu den Anmeldefristen und zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen erhalten Sie insbesondere bei der Grundschule, den weiterführenden Schulen oder beim jeweiligen Schulträger.
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- - https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/schulformen/sekundarschule
- http://broschüren.nrw/sekundarstufe-1
https://broschuerenservice.nrw.de/files/download/pdf/broschuere-die-sekundarstufe-i-2019-druckfassung-pdf_von_die-sekundarstufe-i-in-nordrhein-westfalen-informationen-fuer-eltern_vom_staatskanzlei_3158.pdf
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- 29.04.2021 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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Förderschule
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16.07.2021
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99088005000000
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einer Förderschule anmelden.
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Sonderpädagogischer Förderbedarf, Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, AO-SF, AO-SF-Verfahren, Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung, Primarstufe, Sekundarstufe I, Berufspraxisstufe, Förderschwerpunkt Lernen, Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Förderschwerpunkt Sprache, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Förderschwerpunkt Sehen, Zieldifferenter Bildungslehrgang Lernen, Zieldifferenter Lehrgang Geistige Entwicklung
- Information für 115 / Kurztext
- FörderschuleVoraussetzung für die Anmeldung an einer Förderschule ist die Durchführung eines Verfahrens zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (AO-SF-Verfahren) mit abschließender Feststellung eines entsprechenden Förderbedarfs.Förderschulen in sieben FörderschwerpunktenLernenEmotionale und soziale EntwicklungSpracheKörperliche und motorische EntwicklungGeistige EntwicklungHören und KommunikationSehenIn allen Förderschulen gliedert sich der Bildungsgang in die Primarstufe und in die Sekundarstufe I. Er dauert zehn Jahre, im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung elf Jahre.Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen sowie Körperliche und motorische Entwicklung können auch Bildungsgänge der Sekundarstufe II umfassen oder als Schulen der Sekundarstufe II geführt werden.Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung können auch die Sekundarstufe II umfassen. Diese wird dort als Berufspraxisstufe geführt.Die Landschaftsverbände sind Träger der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, mit dem Förderschwerpunkt Sehen, mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung und in der Sekundarstufe I mit dem Förderschwerpunkt Sprache.Im Übrigen sind die Gemeinden Träger der Förderschulen.
- Teaser
- Sie können Ihr Kind an einer Förderschule anmelden, wenn ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt wurde und Sie für Ihr Kind an Stelle des Besuchs einer allgemeinen Schule den Besuch einer Förderschule wählen.
- Volltext
- Wenn bei einer Schülerin oder einem Schüler ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in einem entsprechenden Verfahren (AO-SF-Verfahren) festgestellt wurde, wird sie oder er an einer allgemeinen Schule unterrichtet und sonderpädagogisch gefördert oder besucht eine Förderschule mit dem entsprechenden Förderschwerpunkt, wenn die Eltern die Förderschule wählen. Das AO-SF-Verfahren legt bei Feststellung eines solchen Bedarfs den oder die Förderschwerpunkt(e) fest. In der Folgezeit wird mindestens einmal jährlich überprüft, ob der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung weiterhin besteht.Förderschulen gibt es in allen sieben Förderschwerpunkten (Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, Körperliche und motorische Entwicklung, Geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen).Sonderpädagogische Förderung erfolgt entweder zielgleich in den Bildungsgängen der allgemeinen Schule oder zieldifferent in den Bildungsgängen Lernen und Geistige Entwicklung.
- Erforderliche Unterlagen
- Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (Bescheid der Schulaufsichtsbehörde - § 14 AO-SF)
- Voraussetzungen
- Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung nach AO-SF-Verfahren (§ 13 AO-SF)Bescheid der Schulaufsichtsbehörde (§ 14 AO-SF)Erklärung, dass gemäß § 20 Absatz 2 Satz 2 Schulgesetz als Ort der sonderpädagogischen Förderung eine Förderschule gewählt wird (bei der Schulaufsichtsbehörde einzureichen, idealerweise vor der Bescheidung)Vorschlag einer entsprechenden Schule durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
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- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- 16.07.2021 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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Förderschule Aufnahme
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16.07.2021
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99088005034000
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einer Förderschule anmelden.
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Sonderpädagogischer Förderbedraf, Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, AO-SF, AO-SF-Verfahren, Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung, Primarstufe, Sekundarstufe I, Berufspraxisstufe, Förderschwerpunkt Lernen, Förderschwerpunkt Sprache, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Förderschwerpunkt Sehen, Zieldifferenter Bildungsgang Lernen, Zieldifferenter Bildungsgang geistige Entwicklung, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung , Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung
- Information für 115 / Kurztext
- Förderschule AufnahmeVoraussetzung für die Anmeldung an einer Förderschule ist die Durchführung eines Verfahrens zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (AO-SF-Verfahren) mit abschließender Feststellung eines entsprechenden FörderbedarfsFörderschulen in sieben FörderschwerpunktenLernenEmotionale und soziale EntwicklungSpracheKörperliche und motorische EntwicklungGeistige EntwicklungHören und KommunikationSehenIn allen Förderschulen gliedert sich der Bildungsgang in die Primarstufe und in die Sekundarstufe I. Er dauert zehn Jahre, im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung elf Jahre.Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen sowie Körperliche und motorische Entwicklung können auch Bildungsgänge der Sekundarstufe II umfassen oder als Schulen der Sekundarstufe II geführt werden.Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung können auch die Sekundarstufe II umfassen. Diese wird dort als Berufspraxisstufe geführt.Die Landschaftsverbände sind Träger der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, mit dem Förderschwerpunkt Sehen, mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung und in der Sekundarstufe I mit dem Förderschwerpunkt Sprache.Im Übrigen sind die Gemeinden Träger der Förderschulen.Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter.
- Teaser
- Sie können Ihr Kind an einer Förderschule anmelden, wenn ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt wurde und Sie für Ihr Kind an Stelle des Besuchs einer allgemeinen Schule den Besuch einer Förderschule wählen.
- Volltext
- Wenn bei einer Schülerin oder einem Schüler ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in einem entsprechenden Verfahren (AO-SF-Verfahren) festgestellt wurde, wird sie oder er an einer allgemeinen Schule unterrichtet und sonderpädagogisch gefördert oder besucht eine Förderschule mit dem entsprechenden Förderschwerpunkt, wenn die Eltern die Förderschule wählen. Das AO-SF-Verfahren legt bei Feststellung eines solchen Bedarfs den oder die Förderschwerpunkt(e) fest. In der Folgezeit wird mindestens einmal jährlich überprüft, ob der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung weiterhin besteht.Förderschulen gibt es in allen sieben Förderschwerpunkten (Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, Körperliche und motorische Entwicklung, Geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen).Sonderpädagogische Förderung erfolgt entweder zielgleich in den Bildungsgängen der allgemeinen Schule oder zieldifferent in den Bildungsgängen Lernen und Geistige Entwicklung.Über die Aufnahme an einer Förderschule entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter.
- Erforderliche Unterlagen
- Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (Bescheid der Schulaufsichtsbehörde - § 14 AO-SF)
- Voraussetzungen
- Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung nach AO-SF-Verfahren (§ 13 AO-SF)Bescheid der Schulaufsichtsbehörde (§ 14 AO-SF)Erklärung, dass gemäß § 20 Absatz 2 Satz 2 Schulgesetz als Ort der sonderpädagogischen Förderung eine Förderschule gewählt wird (bei der Schulaufsichtsbehörde einzureichen, idealerweise vor der Bescheidung)Vorschlag einer entsprechenden Schule durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde
- Kosten
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- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
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- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- 16.07.2021 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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allgemeinbildende Schulen Aufnahme Weiterbildungskolleg
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22.06.2021
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99088003034006
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online
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Anmeldung zur Aufnahme in einen der Bildungsgänge Abendrealschule, Kolleg oder Abendgymnasium an der Schulform Weiterbildungskolleg
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Abendgymnasium, Abendrealschule, Abendschule, Kolleg, Realschulabschluss nachholen, Hauptschulabschluss nachholen, Schulabschluss nachmachen, Berufsbegleitend, Neben dem Beruf, Zweiter Bildungsweg, Abschluss Sekundarstufe I, Hauptschulabschluss, Hauptschulabschluss nach Klasse 10, Fachoberschulreife, Mittlere Reife, Abitur nachholen, Abitur nachmachen, Abitur-Online, Fachhochschulreife (schulischer Teil), Allgemeine Hochschulreife, Lernen in Distanz
- Information für 115 / Kurztext
- An einem Weiterbildungskolleg anmelden:
Bildungsgang Abendrealschule
Für in der Regel jüngere Menschen ab Erreichen des 18. Lebensjahres, die jeweils berufstätig sind oder eine mindestens sechsmonatige Berufstätigkeit bzw. als Berufstätigkeit anerkannte Tätigkeit nachweisen können und neben der Arbeit einen Abschluss der Sekundarstufe I nachträglich erwerben möchten.
Mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Hauptschulabschluss nach Klasse 10, mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
Je nach Abschluss und Bildungsstand dauert die Weiterbildung in der Regel zwei Jahre (vier Semester), je nach Vorkenntnissen: Verkürzung um bis zu zwei Semester.
Unterrichtszeit: wöchentlich 20 bis 22 Stunden
Über die Aufnahme in den Bildungsgang entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Bildungsgang Kolleg
für Erwachsene mit abgeschlossener Berufsausbildung oder mindestens zweijähriger Berufserfahrung bzw. dieser gleichgestellten oder anrechenbaren Tätigkeiten
mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Hauptschulabschluss nach Klasse 10, mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), Fachhochschulreife (schulischer Teil), allgemeine Hochschulreife (Abitur)
tagsüber und in Vollzeit: ca. 30 Stunden wöchentlich, im Vorkurs mindestens 12 Stunden
Je nach Abschluss und Bildungsstand dauert die Weiterbildung in der Regel drei bis vier Jahre.
Über die Aufnahme in den Bildungsgang entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Bildungsgang Abendgymnasium
Im Bildungsgang Abendgymnasium können Erwachsene mit abgeschlossener Berufsausbildung oder mindestens zweijähriger Berufserfahrung bzw. dieser gleichgestellten oder anrechenbaren Tätigkeiten neben der Arbeit die allgemeine Hochschulreife erlangen.
mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Hauptschulabschluss nach Klasse 10, mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), Fachhochschulreife (schulischer Teil), allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Unterricht in der Regel an fünf Abenden pro Woche
Im Rahmen des Lehrgangs Abitur-Online wird etwa die Hälfte der Unterrichtszeit im Distanzlernen über eine Lernplattform am heimischen Computer absolviert.
ggf. Vormittags- und Nachmittagskurse
mindestens 20 Unterrichtsstunden, im Vorkurs mindestens 12 Stunden
Je nach Abschluss und Bildungsstand dauert die Weiterbildung in der Regel drei bis vier Jahre.
Über die Aufnahme in den Bildungsgang entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
- Teaser
- Sie möchten einen Schulabschluss neben dem Beruf nachholen? Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten es dazu gibt und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen.
- Volltext
- Sie möchten einen Abschluss der Sekundarstufe I neben dem Beruf nachholen? Dann können Sie am Weiterbildungskolleg den Bildungsgang Abendrealschule besuchen.
Folgende Abschlüsse können Sie erwerben:
Hauptschulabschluss
Hauptschulabschluss nach Klasse 10
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), der mit der Berechtigung zum Besuch von Bildungsgängen des Berufskollegs, die zur allgemeinen Hochschulreife führen, verbunden sein kann.
Die Dauer des Bildungsgangs richtet sich nach den Vorkenntnissen (Abschluss und Bildungsstand). Es erfolgt eine Einstufung. Regelmäßig dauert die Abendrealschule zwei Jahre (vier Semester). Je nach Vorkenntnissen können Sie die Ausbildungsdauer um bis zu zwei Semester verkürzen. Die Unterrichtszeit umfasst wöchentlich 20 bis 22 Stunden.
Wenn Sie keinen Schulabschluss haben, müssen Sie im Regelfall einen Vorkurs besuchen. Das gilt auch, wenn Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache nicht ausreichen, Sie keine Kenntnisse in der obligatorischen Fremdsprache besitzen oder die Jahrgangsstufe 9 nicht erreicht haben.
Über die Aufnahme in den Bildungsgang entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens zweijährige Berufserfahrung und möchten die allgemeine Hochschulreife oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben? Dann können Sie am Weiterbildungskolleg den Bildungsgang Kolleg besuchen.
Folgende Abschlüsse können Sie erwerben:
Hauptschulabschluss, Hauptschulabschluss nach Klasse 10
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
Fachhochschulreife (schulischer Teil)
Allgemeine Hochschulreife
Der Bildungsgang ist gegliedert in:
Vorkurse (je nach Einstufung)
Einführungsphase (1.-2. Semester)
Qualifikationsphase (3.-6. Semester)
Schulabschlüsse der Sekundarstufe I können nach zwei Semestern (einem Jahr), die Fachhochschulreife nach vier Semestern (zwei Jahren) und das Abitur in der Regel nach sechs Semestern (drei Jahren) erworben werden.
Wenn Sie bereits einen mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) haben, beginnen Sie in der Regel im ersten Semester. Je nach Vorkenntnissen können Sie beantragen, in das zweite oder dritte Semester aufgenommen zu werden.
Wenn Sie keinen mittleren Schulabschluss haben, besuchen Sie in der Regel den Vorkurs im Kolleg oder ein entsprechendes Bildungsangebot der Abendrealschule. Der Besuch des Vorkurses oder der Abendrealschule kann durch eine Eignungsprüfung ersetzt werden.
Die Entscheidung über die Einstufung trifft die Schulleitung.
Der Unterricht findet tagsüber an fünf Wochentagen statt. Eine Erwerbstätigkeit während des Studiums am Kolleg ist allenfalls in sehr geringem Umfang möglich. Der Unterricht umfasst 30 Stunden wöchentlich, im Vorkurs mindestens 12 Stunden.
Über die Aufnahme in den Bildungsgang entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung, oder eine mindestens zweijährige Berufserfahrung oder können eine dieser gleichgestellte bzw. anrechenbare Tätigkeit nachweisen und möchten neben dem Beruf die allgemeine Hochschulreife oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben? Dann können Sie den Bildungsgang Abendgymnasium am Weiterbildungskolleg besuchen.
Der Bildungsgang ist gegliedert in:
Vorkurse (je nach Einstufung)
Einführungsphase (1.-2. Semester)
Qualifikationsphase (3.-6. Semester)
Schulabschlüsse der Sekundarstufe I können nach zwei Semestern (einem Jahr), die Fachhochschulreife (schulischer Teil) nach vier Semestern (zwei Jahren) und das Abitur in der Regel nach sechs Semestern (drei Jahren) erworben werden.
Wenn Sie einen mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) haben, beginnen Sie in der Regel im ersten Semester. Je nach Vorkenntnissen können Sie beantragen, in das zweite oder dritte Semester aufgenommen zu werden.
Wenn Sie keinen mittleren Schulabschluss haben, besuchen Sie in der Regel den Vorkurs im Abendgymnasium oder ein entsprechendes Bildungsangebot der Abendrealschule. Der Besuch des Vorkurses oder der Abendrealschule kann durch eine Eignungsprüfung ersetzt werden.
Die Entscheidung über die Einstufung trifft die Schulleitung.
Der Unterricht findet in der Regel an fünf Abenden in der Woche statt. Die meisten Weiterbildungskollegs mit dem Bildungsgang Abendgymnasium bieten daneben Vormittagskurse, einige auch Nachmittagskurse an. Das Unterrichtsangebot umfasst wöchentlich mindestens 20 Unterrichtsstunden, im Vorkurs mindestens 12 Stunden.
Ein besonderes Angebot im Bildungsgang Abendgymnasium stellt der Lehrgang Abitur-Online mit verringerten Präsenzzeiten an der Schule dar: Etwa die Hälfte der Unterrichtsstunden wird im Selbststudium über eine Lernplattform zu Hause am heimischen Computer und mit ergänzenden schriftlichen Lernmaterialien absolviert.
Über die Aufnahme in den Bildungsgang entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
- Erforderliche Unterlagen
- Nachweis von Berufstätigkeit bzw. einer abgeschlossenen Berufsausbildung und/oder darauf anzurechnenden Tätigkeiten
- Voraussetzungen
- Um den Bildungsgang Abendrealschule besuchen zu können, müssen Sie:
eine Berufstätigkeit oder eine berufliche Vorerfahrung von mindestens sechs Monaten vorweisen.
einen Hauptschulabschluss haben oder die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.
mindestens 17 Jahre alt sein (bei Eintritt in das 1. Semester).
Als Berufstätigkeit zählt auch:
geringfügige Beschäftigung (mit Bezahlung)
abgeleisteter Wehr- oder Zivildienst
Freiwilligendienst
ggf. Bescheinigte Arbeitslosigkeit (anteilsmäßig)
(angefangene) Ausbildung
Führung eines eigenen Familienhaushaltes (mindestens 2 Personen)
Kindererziehungszeit
Pflege eines Angehörigen
Um die Bildungsgänge Kolleg oder Abendgymnasium besuchen zu können, müssen Sie:
mit Beginn des ersten Semesters mindestens 18 Jahre alt sein.
eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit vorweisen können.
Es werden angerechnet oder gleichgestellt:
> Dienstzeiten bei der Bundeswehr oder der Bundespolizei
> abgeleisteter Wehr- und Zivildienst
> ein abgeleistetes soziales oder als gleichwertig anerkanntes freiwilliges Jahr
> selbstständige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person
> nachgewiesene Arbeitslosigkeit
bei Eintritt in den Bildungsgang Abendgymnasium und bis einschließlich zum dritten Semester des Bildungsgangs Abendgymnasium berufstätig oder von der Arbeitsagentur als arbeitssuchend anerkannt sein. Die selbstständige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person ist einer Berufstätigkeit gleichgestellt.
- Kosten
- Die Weiterbildung in den Bildungsgängen Abendrealschule, Kolleg und Abendgymnasium ist kostenlos.
Der Besuch eines Weiterbildungskollegs kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden.
- Verfahrensablauf
-
Interessentinnen und Interessenten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
Die jeweilige Schule entscheidet über die Aufnahme und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ggf. ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme notwendig ist.
- Bearbeitungsdauer
- umgehend nach Vorlage aller Unterlagen
- Fristen
- Anmeldefristen sind nicht vorgesehen. Sie können den Kurs entweder im Februar oder nach den Sommerferien beginnen.
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/schulformen
https://www.schulministerium.nrw.de/sites/default/files/documents/Weiterbildungskolleg-Druckfassung.pdf
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- 22.06.2021 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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höhere Berufsfachschule
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23.02.2021
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99019049000000
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online
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Informationen zur höheren Berufsfachschule mit Abschluss: Berufsabschluss und Fachhochschulreife, Berufsabschluss (für Hochschulzugangsberechtigte) und berufliche Qualifikationen und schulischer Teil der Fachhochschulreife
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Fachhochschulreife, Höhere Handelsschule, Höhere Technikschule, vollzeitschulischer Bildungsgang, Berufsabschluss nach Landesrecht, Aufnahme an einer Berufsfachschule, berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, schulischer Teil der Fachhochschulreife
- Information für 115 / Kurztext
- Höhere Berufsfachschule
Aufnahme in eine Berufsfachschule mit Abschluss: Berufsabschluss und Fachhochschulreife, Berufsabschluss (für Hochschulzugangsberechtigte) und berufliche Qualifikationen und schulischer Teil der Fachhochschulreife
Anmeldung zur Berufsfachschule
Erwerb von beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie dem schulischen Teil der Fachhochschulreife oder
Erwerb eines Berufsabschlusses nach Landesrecht (für Hochschulzugangsberechtigte)
Erwerb eines Berufsabschlusses nach Landesrecht und der Fachhochschulreife
- Teaser
- Hier erhalten Sie Informationen zur Höheren Berufsfachschule.
- Volltext
- Wenn Sie sich für einen Bildungsgang innerhalb der Berufsfachschule entscheiden, stehen ihnen in NRW drei verschiedene Optionen mit drei Zielen offen:
Bildungsgang C 1
Ziel:
Berufsabschluss nach Landesrecht und Fachhochschulreife
Bildungsgang C 1
Ziel:
Berufsabschluss nach Landesrecht (für Hochschul-zugangsberechtigte)
Bildungsgang C 2
Ziel:
Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie schulischer Teil der Fachhochschulreife
Bildungsgang C 1 (Berufsabschluss nach Landesrecht und Fachhochschulreife):
Sofern Sie einen Berufsabschluss nach Landesrecht und die Fachhochschulreife anstreben, erlernen Sie in diesen vollzeitschulischen Bildungsgängen einen Beruf nach Landesrecht und können gleichzeitig die Fachhochschulreife erwerben. Dies erfolgt in einem praktisch und theoretisch eng verzahnten Unterricht. Das Klassenzimmer ist hier ein Lernort unter anderen. Daneben ermöglichen Labors, Werkstätten und spezielle Fachräume praxisnahes Arbeiten, das durch integrierte Betriebspraktika vertieft wird.
Unterricht:
Die Bildungsgänge dauern drei Jahre.
In den Jahrgangsstufen 12 und 13 werden Betriebspraktika von insgesamt mindestens acht Wochen durchgeführt.
Abschlüsse:
Berufsabschluss nach Landesrecht
Fachhochschulreife
Bildungsgang C 1 (Berufsabschluss nach Landesrecht für Hochschulzugangsberechtigte):
Sofern Sie einen Berufsabschluss nach Landesrecht (für Hochschulzugangsberechtigte) anstreben und bereits eine Hochschulzugangsberechtigung oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, erlernen Sie in diesen vollzeitschulischen Bildungsgängen einen Beruf nach Landesrecht.
Dies erfolgt in einem praktisch und theoretisch eng verzahnten Unterricht. Das Klassenzimmer ist hier ein Lernort unter anderen. Daneben ermöglichen Labors, Werkstätten und spezielle Fachräume praxisnahes Arbeiten, das durch integrierte Betriebspraktika vertieft wird.
Unterricht:
Die Bildungsgänge dauern zwei Jahre.
Im Verlauf des Bildungsgangs werden Betriebspraktika von insgesamt mindestens acht Wochen durchgeführt.
Abschluss:
Berufsabschluss nach Landesrecht.
Bildungsgang C 2 (Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der schulische Teil der Fachhochschulreife)
In diesem vollzeitschulischen Bildungsgang können Sie berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten sowie Fertigkeiten erwerben und haben die Möglichkeit, gleichzeitig den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben.
Unterricht:
Der Bildungsgang dauert zwei Jahre. Es wird in Form von Vollzeitunterricht erteilt.
Abschluss und Qualifikationen:
Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
Fachhochschulreife (schulischer Teil)
Anschlussmöglichkeiten:
Einschlägiges halbjähriges Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife
Mit Fachhochschulreife: Fachhochschulstudium
Duale Berufsausbildung
Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
Weiterbildung in der Fachschule
- Erforderliche Unterlagen
- Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und
evtl. Passbilder
evtl. weitere Unterlagen je nach Schule.
- Voraussetzungen
- Voraussetzungen zur Aufnahme an eine Berufsfachschule Anlage C:
In den Bildungsgang C 1 mit dem Ziel Berufsabschluss nach Landesrecht und Fachhochschulreife wird aufgenommen, wer über den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder über die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verfügt.
In den Bildungsgang C 1 mit dem Ziel Berufsabschluss nach Landesrecht (für Hochschulzugangsberechtigte) wird aufgenommen, wer über den schulischen Teil der Fachhochschulreife oder über die allgemeine Hochschulreife verfügt.
In den Bildungsgang C 2 mit dem Ziel, berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben, wird aufgenommen, wer über einen mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder über die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verfügt.
- Kosten
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- Verfahrensablauf
-
Die Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung zur höheren Berufsfachschule über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
- Bearbeitungsdauer
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- Fristen
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- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/berufsfachschule-anlage-c/index.html
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- 23.02.2021 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorschlag vom kommunalen OZG-Umsetzungsteam NRW
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Fachschule
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23.02.2021
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99019041000000
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online
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Informationen zur Fachschule
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- berufliche Weiterbildung, Zusatzqualifikation, Studieren an einer Fachschule, Aufnahme an einer Fachschule, Staatlich geprüfte/Staatlich geprüfter , Staatlich anerkannte/Staatlich anerkannter
- Information für 115 / Kurztext
- Fachschule
Aufnahme in eine Fachschule mit einem Staatlichen Abschluss und dem optionalen Erwerb der Fachhochschulreife
berufliche Weiterbildung in verschiedenen Fachbereichen mit unterschiedlichen Fachrichtungen und Schwerpunkten
In NRW Fachschulen in den Fachbereichen Agrarwirtschaft, Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Gestaltung, Informatik, Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft.
- Teaser
- Hier erhalten Sie Informationen zur Fachschule.
- Volltext
- Als Studierende der Fachschule verfolgen Sie das Ziel der beruflichen Weiterbildung. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erwerben.
Die Fachschulen dienen der beruflichen Weiterbildung und bauen auf Ihrer beruflichen Erstausbildung sowie Berufserfahrungen auf. Als Absolventin oder Absolvent einer Fachschule qualifizieren Sie sich für Führungsaufgaben in Betrieben, Unternehmen, Verwaltungen und anderen Einrichtungen. Im Fachbereich Sozialwesen befähigen die Fachschulen ihre Studierenden zu selbstständiger und eigenverantwortlicher Erziehungs-, Bildungs-, Betreuungs- und Förderarbeit.
Unterricht
Als Studierende oder als Studierender der Fachschule erwerben Sie in der Vollzeitform in der Regel nach zwei Jahren Vollzeitunterricht einen Abschluss. Viele Fachschulbildungsgänge werden für Berufstätige auch in drei- oder vierjähriger Teilzeitform angeboten.
Abschlüsse
Mit dem Bestehen des Fachschulexamens erhalten Sie einen staatlichen Berufsabschluss.
Der Erwerb der Fachhochschulreife ist von dem Besuch des entsprechenden unterrichtlichen Zusatzangebotes abhängig und wird ebenfalls mit Bestehen einer Abschlussprüfung erlangt. Gegebenenfalls kann über zusätzliche Unterrichtsangebote auch eine berufliche Zusatzqualifikation erworben werden.
Berufsabschlüsse
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte/Staatlich geprüfter " mit Angabe des Fachbereichs, der Fachrichtung und gegebenenfalls des Schwerpunktes zu führen.
In dem Fachbereich Sozialwesen wird die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte/Staatlich anerkannter " vergeben.
Der Fachschulabschluss ist nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen der Niveaustufe 6 zugeordnet.
Anschlussmöglichkeit
Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an Fachhochschulen und entsprechenden Studiengängen an Hochschulen.
- Erforderliche Unterlagen
- Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und
evtl. Passbilder
evtl. weitere Unterlagen je nach Schule
im Fachbereich Sozialwesen ist zusätzlich ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRG vorzulegen.
- Voraussetzungen
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung der jeweiligen Fachrichtung und
ein entsprechender Berufsschulabschluss (soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand) sowie
eine mindestens einjährige Berufserfahrung in dem entsprechenden Ausbildungsberuf.
Anstelle des Berufsabschlusses und des Berufsschulabschlusses kann auch eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren anerkannt werden. Bei einem Besuch der Fachschule in Teilzeitform können Sie als Studierende oder Studierender die geforderte einjährige Berufserfahrung während der Fachschulbesuchs ableisten.
Für die Fachbereiche Informatik, Sozialwesen und Wirtschaft, zusätzlich der Mittlere Schulabschluss nachzuweisen. Im Fachbereich Sozialwesen kann der Nachweis der abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung durch abschließend festgelegte andere Qualifikationen ersetzt werden.
Sie können sich direkt an dem Berufskolleg Ihrer Wahl informieren, ob Sie die notwendigen Aufnahmevoraussetzungen erfüllen.
- Kosten
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- Verfahrensablauf
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Die Studierenden können die Anmeldung zur Fachschule über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
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- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/fachschule-anlage-e/beschreibung-der-bildungsgaenge/beschreibung.html
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- 23.02.2021 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorschlag vom kommunalen OZG-Umsetzungsteam NRW
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Fachschule Aufnahme
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23.02.2021
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99019041034000
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online
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Studierende für die Aufnahme an einer Fachschule anmelden
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Anmeldung an einer Fachschule, berufliche Weiterbildung, Studieren an einer Fachschule, Zusatzqualifikation, Staatlich geprüfte/Staatlich geprüfter , Staatlich anerkannte/Staatlich anerkannter
- Information für 115 / Kurztext
- Fachschule Aufnahme
Anmeldung an einer Fachschule mit einem Staatlichen Abschluss und dem optionalen Erwerb der Fachhochschulreife
berufliche Weiterbildung in verschiedenen Fachbereichen mit unterschiedlichen Fachrichtungen und Schwerpunkten
In NRW Fachschulen in den Fachbereichen Agrarwirtschaft, Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Gestaltung, Informatik, Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft
Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
- Teaser
- Hier erfahren Sie, wie sich Studierende für die Aufnahme an einer Fachschule online anmelden können.
- Volltext
- Als Studierende der Fachschule verfolgen Sie das Ziel der beruflichen Weiterbildung. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erwerben.
Die Fachschulen dienen der beruflichen Weiterbildung und bauen auf Ihrer beruflichen Erstausbildung sowie Berufserfahrungen auf. Als Absolventin oder Absolvent einer Fachschule qualifizieren Sie sich für Führungsaufgaben in Betrieben, Unternehmen, Verwaltungen und anderen Einrichtungen. Im Fachbereich Sozialwesen befähigen die Fachschulen ihre Studierenden zu selbstständiger und eigenverantwortlicher Erziehungs-, Bildungs-, Betreuungs- und Förderarbeit.
Unterricht
Als Studierende oder als Studierender der Fachschule erwerben Sie in der Vollzeitform in der Regel nach zwei Jahren Vollzeitunterricht einen Abschluss. Viele Fachschulbildungsgänge werden für Berufstätige auch in drei- oder vierjähriger Teilzeitform angeboten.
Abschlüsse
Mit dem Bestehen des Fachschulexamens erhalten Sie einen staatlichen Berufsabschluss.
Der Erwerb der Fachhochschulreife ist von dem Besuch des entsprechenden unterrichtlichen Zusatzangebotes abhängig und wird ebenfalls mit Bestehen einer Abschlussprüfung erlangt. Gegebenenfalls kann über zusätzliche Unterrichtsangebote auch eine berufliche Zusatzqualifikation erworben werden.
Berufsabschlüsse
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte/Staatlich geprüfter " mit Angabe des Fachbereichs, der Fachrichtung und gegebenenfalls des Schwerpunktes zu führen.
In dem Fachbereich Sozialwesen wird die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte/Staatlich anerkannter " vergeben.
Der Fachschulabschluss ist nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen der Niveaustufe 6 zugeordnet.
Anschlussmöglichkeit
Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an Fachhochschulen und entsprechenden Studiengängen an Hochschulen.
Über die Aufnahme an einer Fachschule entscheidet die Schulleitung.
- Erforderliche Unterlagen
- Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und
evtl. Passbilder
evtl. weitere Unterlagen je nach Schule
im Fachbereich Sozialwesen ist zusätzlich ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRG vorzulegen.
- Voraussetzungen
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung der jeweiligen Fachrichtung und ein entsprechender Berufsschulabschluss (soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand) sowie eine mindestens einjährige Berufserfahrung in dem entsprechenden Ausbildungsberuf.
Anstelle des Berufsabschlusses und des Berufsschulabschlusses kann auch eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren anerkannt werden. Bei einem Besuch der Fachschule in Teilzeitform können Sie als Studierende oder Studierender die geforderte einjährige Berufserfahrung während der Fachschulbesuchs ableisten.
Für die Fachbereiche Informatik, Sozialwesen und Wirtschaft, zusätzlich der Mittlere Schulabschluss nachzuweisen. Im Fachbereich Sozialwesen kann der Nachweis der abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung durch abschließend festgelegte andere Qualifikationen ersetzt werden.
Sie können sich direkt an dem Berufskolleg Ihrer Wahl informieren, ob Sie die notwendigen Aufnahmevoraussetzungen erfüllen.
- Kosten
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- Verfahrensablauf
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Die Studierenden können die Anmeldung zur Fachschule über das Internetportal Schüler Online abgeben.
Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
- Bearbeitungsdauer
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- Fristen
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- Formulare
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- Weiterführende Informationen
- https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/fachschule-anlage-e/beschreibung-der-bildungsgaenge/beschreibung.html
- Hinweise / Besonderheiten
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- Fachlich freigegeben am
- 23.02.2021 00:00:00
- Fachlich freigegeben durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorschlag vom kommunalen OZG-Umsetzungsteam NRW
Leistungsbeschreibungen
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Schulpflicht
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06.04.2022
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99088006000000
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4
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1
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online
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Umsetzung NRW
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
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- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
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- Information für 115 / Kurztext
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- Teaser
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- Volltext
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- Erforderliche Unterlagen
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- Voraussetzungen
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- Kosten
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- Verfahrensablauf
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- Bearbeitungsdauer
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- Fristen
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- Formulare
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- Weiterführende Informationen
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- Hinweise / Besonderheiten
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- Fachlich freigegeben am
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- Fachlich freigegeben durch
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