Leika-Bezeichnung
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Landesredaktion letzte Änderung |
Leika-ID
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Leika-Typ
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Gesetzeskürzel
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SDG1
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SDG2
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Status
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Projekt-Umsetzungsstatus
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Beteiligungsanzeige
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13.11.2012
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99128012000000
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2/3
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BWO
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
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- Teaser
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- Volltext
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- Erforderliche Unterlagen
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- Voraussetzungen
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- Kosten
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- Verfahrensablauf
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- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
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- Formulare
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- Weiterführende Informationen
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- Hinweise / Besonderheiten
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- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Beteiligungsanzeige Prüfung
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13.11.2012
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99128012029000
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2/3
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BWahlG, BWO
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
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- Teaser
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- Volltext
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- Erforderliche Unterlagen
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- Voraussetzungen
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- Kosten
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- Verfahrensablauf
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- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
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- Formulare
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- Weiterführende Informationen
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- Hinweise / Besonderheiten
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- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Beteiligungsanzeige Prüfung Bundestagswahl
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13.11.2012
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99128012029001
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1
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BWahlG, BWO
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Partei, Bundeswahlleiter, Bundeswahlausschuss, Partei, Bundeswahlleiter, Bundeswahlausschuss
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
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- Volltext
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- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
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- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
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- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Beteiligungsanzeige Prüfung Landtagswahl
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13.11.2012
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99128012029002
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4
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Partei, Wahlvorschläge, Wahlvorschlag, Landeswahlausschuss, Wahlvorschlagsrecht, Landeswahlleiter, Partei, Wahlvorschläge, Wahlvorschlag, Landeswahlausschuss, Wahlvorschlagsrecht, Landeswahlleiter
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
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- Kosten
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- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
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- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Briefwahl
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05.01.2021
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99128001000000
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2/3
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BWahlG
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1
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Wahlen, Wahlbezirk, Gremien, Bundestagswahl, Wahleberechtigungen, Briefwahl, Stimmbezirk, Wahlschein, Wahlvorschlag, Rat, Briefwahlbüro, Parteien, Stimmzettel, Ausländerbeiratswahl, Wahllokal, Wahlvorstand, Unterstützungsunterschrift, Statistik, Bürgerentscheid, Europawahl, Bürgerbegehren, Wahlhelfer, Auslandsdeutsche, Wählerverzeichnis, Einwohnerantrag, Landtagswahl, Kommunalwahl, Briefwahlantrag
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
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- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
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- Fristen
- -
- Formulare
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- Weiterführende Informationen
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- Hinweise / Besonderheiten
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- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
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Briefwahl Zusendung
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13.11.2012
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99128001120000
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2/3
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BWahlG
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1
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
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- Volltext
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- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
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- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
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- Weiterführende Informationen
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- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Briefwahl Zusendung der Briefwahlunterlagen
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15.10.2020
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99128001120001
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2/3
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BWahlG
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1
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Briefwahl beantragen
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Briefwahlunterlagen, Wahlbrief, Bundestagswahl, Europawahl, Stimmabgabe, Stimmzettel, Wahl per Post, Wahl per Brief, Wahlbenachrichtigungskarte, Zusendung Wahlunterlagen
- Information für 115 / Kurztext
-
die Stimmabgabe zur Wahl kann per Briefwahl erfolgen
Wahlschein kann beantragt werden: Briefwahlunterlagen werden per Post zugesandt
Stimmabgabe auch vorab direkt in der Gemeindeverwaltung möglich
- Teaser
- Sie möchten per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Wie Sie diesen erhalten, erfahren Sie hier.
- Volltext
- Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können jedoch am Wahltag nicht im Wahlraum erscheinen. In diesem Fall können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen.
Wo Sie die Unterlagen beantragen können, ist auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben.
Die Unterlagen für die Briefwahl können Sie sich zusenden lassen oder Sie holen diese im Bürgerbüro ab. Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, können Sie Ihre Stimme gleich vor Ort abgeben.
Die Wahlunterlagen können Sie dem Wahlamt entweder zusenden oder persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben.
Mit dem Abholen der Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens beauftragen. Die oder der Bevollmächtigte benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht.
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten und möchten Ihre Stimme zur Wahl per Brief abgeben.
- Kosten
- keine (portofreier Versand innerhalb von Deutschland)
- Verfahrensablauf
- Auf Ihren Antrag auf Briefwahl erhalten Sie nachfolgende Unterlagen:
den Wahlschein,
den amtlichen Stimmzettel,
den amtlichen Stimmzettelumschlag,
den amtlichen Wahlbriefumschlag und
das Merkblatt zur Briefwahl, auf dem die Briefwahl erläutert wird
Briefwahl per Post:
Kennzeichnen Sie persönlich den Stimmzettel.
Legen Sie den Stimmzettel in den dafür vorgesehenen amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließen Sie diesen.
Unterzeichnen Sie die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt, geben Sie Ort und Datum an.
Stecken Sie den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag.
Verschließen Sie den Wahlbriefumschlag.
Senden Sie den Wahlbrief rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckt ist oder geben Sie ihn persönlich dort ab.
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- Informationen zu Wahlen auf der Internetseite des Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
https://www.im.nrw/themen/buergerbeteiligung-wahlen/kandidatinnen-und-kandidaten-fuer-die-parlamente-waehlen
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Bundestagswahl
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23.07.2013
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99128013000000
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2/3
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BWahlG
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Wahlen, Wahllokale, Kanzlerin, Bundestag, Legislatur, Mandat, Bundeswahl, BWahlG, Abgeordnete, Bundesregierung, Wahlperiode, Kanzler, Wahllokal, Fünfprozenthürde, Wahlen, Wahllokale, Kanzlerin, Bundestag, Legislatur, Mandat, Bundeswahl, BWahlG, Abgeordnete, Bundesregierung, Wahlperiode, Kanzler, Wahllokal, Fünfprozenthürde
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Bundestagswahl Feststellung
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06.03.2013
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99128013037000
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2/3
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BWahlG
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Bundestagswahl Feststellung des Wahlergebnisses
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06.03.2013
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99128013037003
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2/3
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BWahlG
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Wahlen, Wahlausgang, Kanzlerin, Bundestag, Legislatur, Mandat, BWahlG, Abgeordnete, Bundeswahl, Wahlkreis, Bundesregierung, Wahlperiode, Kanzler, Fünfprozenthürde, Wahlen, Wahlausgang, Kanzlerin, Bundestag, Legislatur, Mandat, BWahlG, Abgeordnete, Bundeswahl, Wahlkreis, Bundesregierung, Wahlperiode, Kanzler, Fünfprozenthürde
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Bürgermeisterwahl
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19.03.2021
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99128016000000
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4
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1
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Wahlen, Oberbürgermeister, Kommunalwahl, Oberbürgermeisterwahl
- Information für 115 / Kurztext
-
Bürgermeisterwahl
Wahlperiode beträgt 5 Jahre
wahlberechtigt sind Deutsche und Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft
Mindestalter für Wahlberechtigung: 16 Jahre
Mindestalter für Wählbarkeit: Vollendung des 23. Lebensjahres
Wahltag ist ein Sonntag
- Teaser
- Sie erfahren Näheres zur Wahl des (Ober-)Bürgermeisters beziehungsweise der (Ober-)Bürgermeisterin.
- Volltext
- Die Wahlperiode für den (Ober-)Bürgermeister beziehungsweise die (Ober-)Bürgermeisterin beträgt 5 Jahre.
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind. Außerdem müssen Sie Deutsche beziehungsweise Deutscher sein oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb der Gemeinde haben.
Für die Stimmabgabe ist es erforderlich, dass Sie im entsprechenden Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein besitzen.
Als Bürgermeister oder Bürgermeisterin ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Sollte kein Kandidat oder keine Kandidatin die absolute Mehrheit erzielen, findet in der Regel am 2. Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern beziehungsweise Bewerberinnen mit den höchsten Stimmenzahlen statt.
Wahltag ist grundsätzlich ein Sonntag.
- Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
- Voraussetzungen
- Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich au
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
- Die Wahlberechtigten können an der (Ober-)Bürgermeisterbeziehungsweise (Ober-)Bürgermeisterinwahl entweder durch Briefwahl oder durch die Urnenwahl in einem Wahlraum teilnehmen.
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- Die Urnenwahl des (Ober-)Bürgermeisters beziehungsweise der (Ober-)Bürgermeisterin ist lediglich am Wahltag innerhalb der Wahlzeit von 8 bis 18 Uhr möglich. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief der Gemeinde bis zum Wahltag um 16 Uhr zugehen.
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Bürgermeisterwahl Eintragung als Rückkehrer
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19.03.2021
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99128016060001
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4
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1
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Wählerverzeichnis Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters als Rückkehrer oder Rückkehrerin eintragen lassen
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Wahl, Wahlberechtigte, Kommunalwahl, Bürgermeisterwahl, Kreistagswahl, Landratswahl, Wählerverzeichnis, Rückkehrer, Umzug, Wähler
- Information für 115 / Kurztext
-
Bürgermeisterwahl Eintragung als Rückkehrer
Voraussetzungen:
Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz oder Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union
mindestens 16 Jahre alt am Wahltag
kein Ausschluss vom Wahlrecht
mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl Wohnung im Wahlgebiet Gemeinde (bei mehreren Wohnungen Hauptwohnung) oder gewöhnlicher Aufenthalt im Wahlgebiet und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes
bei Nebenwohnsitz im Ausland ist Hauptwohnung im Wahlgebiet erforderlich
in das Wählerverzeichnis werden alle Personen von Amts wegen eingetragen, bei denen am 42. Tag vor der Wahl feststeht, dass sie wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
auch wahlberechtigte Personen, die nach dem 42., aber bis zum 16. Tag vor der Wahl in das Wahlgebiet Gemeinde ziehen und bei der Meldebehörde gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen
ohne Eintragung von Amts wegen (keine Wohnung, aber gewöhnlicher Aufenthalt im Wahlgebiet oder von der Meldepflicht befreit), ist bis zum 20. Tag vor der Wahl eine Eintragung auf Antrag möglich, wenn das Wahlrecht besteht
innerhalb der Einsichtsfrist (20. – 16. Tag vor der Wahl) erfolgt die Eintragung auf Einspruch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
zuständig: Gemeindebehörde
- Teaser
- Sie erfahren Näheres, was Sie bei der Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin als Rückkehrer oder Rückkehrerin für die Eintragung ins Wählerverzeichnis beachten sollten.
- Volltext
- Wenn Sie als Deutsche beziehungsweise Deutscher oder Unionsbürger beziehungsweise Unionsbürgerin im zeitlichen Umfeld der Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin umziehen, sind Sie in der Zuzugsgemeinde nur dann zur Wahl wahlberechtigt, wenn Sie vor dem 16. Tag vor der Wahl umziehen.
Zudem müssen Sie am Wahltag mindestens 16. Jahre alt sein und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Die Teilnahme an der Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin setzt neben dem materiellen Wahlrecht die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde oder einen Wahlschein voraus.
Haben Sie Ihren (Haupt-)Wohnsitz vor dem 16. Tag im Wahlgebiet, werden Sie dort von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist ein Nebenwohnsitz im Wahlgebiet nicht ausreichend.
Ist eine Eintragung mangels gemeldeter (Haupt-)Wohnung von Amts wegen nicht erfolgt, können Sie bis zum 20. Tag vor der Wahl einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.
Vom 20. – 16. Tag vor der Wahl können Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten das Wählerverzeichnis einsehen.
In dieser Zeit können Sie auf einen Einspruch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- Sie sind im Wahlgebiet der Gemeinde zur Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin wahlberechtigt, wenn Sie
Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Grundgesetz sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen
am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind
kein Ausschluss vom Wahlrecht vorliegt
mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet der Gemeinde Ihre Wohnung oder bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben.
Die Teilnahme an der Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin setzt neben dem materiellen Wahlrecht die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde oder einen Wahlschein voraus.
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
- Die Eintragung ins Wählerverzeichnis zur Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin als Rückkehrer oder Rückkehrerin erfolgt folgendermaßen:
Soweit Sie rechtzeitig vor der Wahl einen angemeldeten (Haupt-)Wohnsitz im Wahlgebiet haben, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie erhalten dann eine Wahlbenachrichtigung.
Anderenfalls werden Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. – 16. Tag vor Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten bei Ihrer Gemeindebehörde einsehen. In dieser Zeit können Sie auf Einspruch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, wenn Sie die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllen.
Bei einer Anmeldung in der Zuzugsgemeinde im zeitlichen Umfeld der Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin werden Sie darauf hingewiesen, was sich für Sie in Bezug auf Ihre Wahlberechtigung ändert.
- Bearbeitungsdauer
- 1 bis 2 Wochen
- Fristen
- für die (Haupt-)Wohnsitznahme (und Anmeldung) im Wahlgebiet: 16. Tag vor der Wahl
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- Allgemeine Informationen des Ministeriums des Innern zu den
Kommunalwahlen:
https://www.im.nrw/themen/beteiligung/wahlen/kommunalwahlen
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Europawahl Durchführung
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05.01.2021
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99128003058000
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2/3
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EuWG
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1
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Europawahl durchführen
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Wahlen, Wählerin, Wähler, Wahl, Europawahl
- Information für 115 / Kurztext
-
Europawahl Durchführung
gewählt wird mit amtlichem Stimmzettel
Stimmzettel wird bei Betreten des Wahlraumes ausgehändigt
anschließend betritt der Wähler oder die Wählerin einzeln die Wahlkabine
durch Kreuz oder anderweitig wird der gewünschte Wahlvorschlag eindeutig kenntlich gemacht
anschließend wird der Stimmzettel in der Wahlkabine gefaltet
der Wähler oder die Wählerin hat die Wahlbenachrichtigung auf Verlangen vorzulegen oder sich auszuweisen
wenn der Wähler oder die Wählerin im Wählerverzeichnis aufgeführt ist, kann der Stimmzettel in die Wahlurne eingeworfen werden
der Schriftführer oder die Schriftführerin notiert anschließend die Stimmabgabe
zuständig: Wahlvorstand
- Teaser
- Wie die Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.
- Volltext
- Sie geben Ihre Stimme auf einem Stimmzettel ab. Diesen erhalten Sie vom Wahlvorstand, wenn Sie den Wahlraum betreten. Mit dem Stimmzettel gehen Sie dann einzeln in die
Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie Ihren gewünschten Listenwahlvorschlag mit einem Kreuz oder anderweitig. Danach falten Sie den Stimmzettel so, dass man Ihre Kennzeichnung nicht erkennen kann.
Die Schriftführerin oder der Schriftführer des Wahlvorstandes prüft dann, gegebenenfalls nachdem Sie auf Verlangen Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis vorgelegt haben, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen. Der Schriftführer oder die Schriftführerin vermerkt anschließend, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben.
- Erforderliche Unterlagen
-
Wahlbenachrichtigung
Ausweisdokument
- Voraussetzungen
- Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
- Die Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:
Wähler oder Wählerin betritt den Wahlraum, Beisitzer beziehungsweise Beisitzerin gibt Stimmzettel aus,
Wähler oder Wählerin kennzeichnet und faltet Stimmzettel in der Wahlkabine,
Wähler beziehungsweise Wählerin tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch,
Wahlvorstand prüft Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments),
Wähler oder Wählerin wirft gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
- Bearbeitungsdauer
- entfällt
- Fristen
- am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr
- Formulare
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Europawahl Feststellung
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13.11.2012
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99128003037000
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2/3
|
EuWG
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1
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offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Europawahl Feststellung der Wählbarkeit
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05.01.2021
|
99128003037002
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2/3
|
EuWG
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1
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- wählbare Personen zur Europawahl
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Wahlen, Wähler, Wahl, wählbar, Wählbarkeit, Wahlbewerberin, Wählerin, Wahlbewerber, Europawahl
- Information für 115 / Kurztext
-
Europawahl Feststellung der Wählbarkeit
Voraussetzungen:
deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit am Wahltag
mindestens 18 Jahre alt
als Bürgerin oder Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnung in Deutschland oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
nicht wählbar bei deutscher Staatsangehörigkeit, wenn:
vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen oder
laut gerichtlicher Entscheidung nicht wählbar oder Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger nicht wählbar, wenn:
in Deutschland vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen oder
im Herkunftsland vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen oder
in Deutschland durch gerichtliche Entscheidung Wählbarkeit oder Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder
im Herkunftsstaat wegen zivil- oder strafrechtlicher Entscheidung passives Wahlrecht verloren wurde
zuständig: Gerichte, Herkunftsstaat, Bürgermeister oder Bürgermeisterin
- Teaser
- Sie können sich zur Europawahl selbst zur Wahl stellen. Dies ist unter anderem an Ihre Wählbarkeit geknüpft.
- Volltext
- Sie können sich zur Europawahl unter bestimmten Voraussetzungen selbst zur Wahl stellen. Sie müssen hierfür zunächst wählbar sein.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind Sie wählbar, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit auch am Wahltag besitzen. Außerdem müssen Sie am Wahltag volljährig sein. Sie sind allerdings nicht wählbar, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung Ihr aktives Wahlrecht oder Ihre Wählbarkeit verlieren oder keine öffentlichen Ämter wahrnehmen dürfen.
Wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind, sind Sie wählbar, wenn Sie in Deutschland eine Wohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Außerdem müssen Sie am Wahltag die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und mindestens 18 Jahre alt sein. Sie verlieren Ihre Wählbarkeit wiederum, wenn Sie in Deutschland oder Ihrem Herkunftsland vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen wurden oder Ihnen Ihre Wählbarkeit auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung aberkannt wurde. Sie sind auch nicht wählbar, wenn Sie in Deutschland auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung kein öffentliches Amt ausüben dürfen.
- Erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls Personalausweis bzw. ausländisches Ausweisdokument
- Voraussetzungen
- Sie sind wählbar, wenn
Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und
das 18 Lebensjahr vollendet haben.
Zudem dürfen Sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
- Ihre Wählbarkeit ist im amtlichen Melderegister hinterlegt.
Soweit dies nicht der Fall ist und Sie der Auffassung sind, dennoch wählbar zu sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeindeverwaltung.
- Bearbeitungsdauer
- abhängig vom Einzelfall
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Europawahl Feststellung des Wahlergebnisses
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05.01.2021
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99128003037003
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2/3
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EuWG
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1
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Ergebnis der Europawahl feststellen
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Wahlen, Wahlergebnis, Wahl, Wahlvorstand, Wahlhandlung, Europawahl
- Information für 115 / Kurztext
-
Europawahl Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
abgegebene Stimmen für den jeweiligen Listenwahlvorschlag werden nach Ende der Wahlzeit vom Wahlvorstand ausgezählt
anschließend stellt der Kreiswahl- oder Stadtwahlausschuss fest, wie viele Stimmen in den Kreisen oder kreisfreien Städten auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen sind; diese Wahlausschüsse haben das Recht der Nachprüfung
danach stellen die Landeswahlausschüsse die Stimmen länderbezogen fest
abschließend stellt der Bundeswahlausschuss fest, wie viele Stimmen für die Listenwahlvorschläge abgegeben worden sind, wie viele Sitze welcher Listenwahlvorschlag erhält und welche Bewerberin oder welcher Bewerber gewählt worden ist
zuständig: Wahlvorstand, Kreis- beziehungsweise Stadtwahlausschuss, Landeswahlausschuss, Bundeswahlausschuss
- Teaser
- Wie das Ergebnis einer Europawahl festgestellt wird, erfahren Sie hier.
- Volltext
- Wenn die Wahl beendet ist, stellt der Wahlvorstand fest, wie viele Stimmen der jeweilige Listenwahlvorschlag erhalten hat. Anschließend stellen der Kreiswahl- oder Stadtwahlausschuss fest, wie viele Stimmen innerhalb des Kreises oder der kreisfreien Stadt die jeweiligen Listenwahlvorschläge erhalten haben. Diese Wahlausschüsse können außerdem die Feststellungen der Wahlvorstände nachprüfen. Als nächste Instanz stellt der Landeswahlausschuss die Stimmen für die Wahlvorschläge landesbezogen fest. Er darf Ergebnisse der Wahlvorstände sowie Kreis- und Stadtwahlausschüsse rechnerisch berichtigen. Abschließend stellt der Bundeswahlausschuss auf Bundesebene die abgegebenen Stimmen fest. Außerdem ermittelt er die Anzahl der Sitze für die Listenwahlvorschläge und stellt die gewählten Bewerberinnen und Bewerber fest. Der Bundeswahlausschuss
darf die Ergebnisse des Landeswahlausschusses rechnerisch berichtigen.
- Erforderliche Unterlagen
-
Anlage 25 zur Europawahlordnung: Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk bei der Wahl zum Europäischen Parlament
Anlage 26 zur Europawahlordnung: Zusammenstellung der endgültigen Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament
Anlage 27 zur Europawahlordnung: Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl bei der Wahl zum Europäischen Parlament
Anlage 28 zur Europawahlordnung: Niederschrift über die Sitzung des Kreiswahlausschusses/Stadtwahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament
Anlage 29 zur Europawahlordnung: Niederschrift über die Sitzung des Landeswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament
Anlage 30 zur Europawahlordnung: Niederschrift über die Sitzung des Bundeswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet der Wahl zum Europäischen Parlament
- Voraussetzungen
- Voraussetzung für die Feststellung des Wahlergebnisses sind jeweils die Feststellungen der darunterliegenden Ebenen (Kreis, Land).
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
- Das Ergebnis der Europawahl wird folgendermaßen festgestellt:
Der Wahlvorstand im Wahlbezirk stellt das Ergebnis im Wahlbezirk fest, fertigt eine Niederschrift und übergibt diese der Gemeindebehörde.
Die Gemeindebehörde einer kreisangehörigen Gemeinde fertigt eine Zusammenstellung der Ergebnisse der Wahlbezirke im Gemeindegebiet und übergibt diese dem Kreiswahlleiter.
Die Kreis- und Stadtwahlausschüsse stellen das Ergebnis in ihrem Zuständigkeitsbereich (Landkreis oder kreisfreie Stadt) fest und übermitteln es an den Landeswahlleiter.
Der Landeswahlausschuss stellt das Ergebnis im Land fest und übermittelt es an den Bundeswahlleiter.
Der Bundeswahlausschuss stellt das Ergebnis für den Bund fest, wie viele Sitze auf die einzelnen Parteien entfallen und welche Bewerberinnen und Bewerber gewählt sind.
- Bearbeitungsdauer
- circa 4 Wochen
- Fristen
- entfällt
- Formulare
-
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: entfällt
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Europawahl Feststellung von Ausschlussgründen
|
05.01.2021
|
99128003037001
|
2/3
|
EuWG
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1
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Ausschluss von Europawahl
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Wahlen, Wähler, Ausschlussgrund, Wahlausschluss, Ausschlussgründe, Wahl, Ausschluss, Wählerin, Europawahl
- Information für 115 / Kurztext
-
Europawahl Feststellung von Ausschlussgründen
bei deutscher Staatsangehörigkeit: durch gerichtliche Entscheidung
bei Unionsbürgerinnen und Unionsbürger:
durch gerichtliche Entscheidung in Deutschland
durch zivil- oder strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat
zuständig: Gericht in Deutschland, Herkunftsstaat, Bürgermeister beziehungsweise Bürgermeisterin
- Teaser
- Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
- Volltext
- Sie können unter bestimmten Voraussetzungen von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.
Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlieren.
- Erforderliche Unterlagen
- Gerichtliche Entscheidung in Deutschland oder zivilbeziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstatt.
- Voraussetzungen
- Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
- Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:
die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Gemeindeverwaltung,
die Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Europawahlvorschlag
|
13.11.2012
|
99128004000000
|
2/3
|
EuWG
|
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Europawahlvorschlag Änderung
|
13.11.2012
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99128004011000
|
2/3
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EuWG
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offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Europawahlvorschlag Zulassung
|
13.11.2012
|
99128004007000
|
2/3
|
EuWG
|
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
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- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
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- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Europawahlvorschlag Zurücknahme
|
13.11.2012
|
99128004161000
|
2/3
|
EuWG
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offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
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- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
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- Kosten
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- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Kommunalwahlvorschlag
|
02.11.2016
|
99128023000000
|
4
|
|
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|
offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
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- Information für 115 / Kurztext
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- Teaser
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- Volltext
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- Erforderliche Unterlagen
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- Voraussetzungen
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- Kosten
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- Verfahrensablauf
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- Bearbeitungsdauer
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- Fristen
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- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Kommunalwahlvorschlag Änderung
|
02.11.2016
|
99128023011000
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4
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|
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|
offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
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- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
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- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Kommunalwahlvorschlag Zulassung
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02.11.2016
|
99128023007000
|
4
|
|
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
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- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
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- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Kommunalwahlvorschlag Zurücknahme
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02.11.2016
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99128023161000
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4
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
|
18.03.2021
|
99128015037002
|
4
|
|
1
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Wahlbarkeit für die Wahl zum Kreistag feststellen
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Wahlen, Kreistag, Kommunalwahl, Kreistagswahl, Wählbarkeit, Wahlbewerberin, Kreistagskandidaten
- Information für 115 / Kurztext
-
Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
jede selbst wahlberechtigte Person
Mindestalter für Wählbarkeit: 18 Jahre
am Wahltag mindestens 3 Monate im Kreis alleinige Wohnung, Hauptwohnung oder gewöhnlichen Aufenthalt ohne Wohnung außerhalb des Kreises
Wählbarkeit darf nicht durch Richterspruch oder durch Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter ausgeschlossen sein
zuständig: Gemeinde, Gerichte
- Teaser
- Sie erfahren Näheres, unter welchen Voraussetzungen Sie selbst für den Kreistag wählbar sind.
- Volltext
- Sie sind als wahlberechtigte Person wählbar, wenn Sie am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in dem Kreis ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Kreises haben.
Nicht wählbar sind Sie, wenn Sie am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.
Wenn Sie wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden, verlieren Sie für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.
Darüber hinaus sind bestimmte Tätigkeiten oder Funktionen, die Sie gegebenenfalls als Beamter beziehungsweise Beamtin oder Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerin für eine relevante Körperschaft ausüben, mit der Ausübung eines Kreistagsmandats unvereinbar.
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- Sie sind wählbar, wenn
Sie wahlberechtigt sind,
das 18. Lebensjahr vollendet haben,
Sie seit mindestens drei Monaten in dem Kreis Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Kreises haben
Sie von der Wählbarkeit am Wahltag nicht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland ausgeschlossen sind und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen.
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
- hre Wählbarkeit wird folgendermaßen festgestellt:
Ihre Wählbarkeit ist im amtlichen Melderegister hinterlegt.
Soweit dies nicht der Fall ist und Sie der Auffassung sind, dennoch wählbar zu sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeindeverwaltung.
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- Ihre Wählbarkeitsbescheinigung ist spätestens bis zum Ende der
Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Kreistagswahl
vorzulegen
- Formulare
- Wählbarkeitsbescheinigung Anlage 13a Kommunalwahlordnung (KWahlO)
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Kreistagswahl Feststellung des Wahlergebnisses
|
18.03.2021
|
99128015037003
|
4
|
|
1
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Wahlen, Kreistag, Kreiswahlergebnis, Kommunalwahl, Kreistagswahl
- Information für 115 / Kurztext
-
Kreistagswahl Feststellung des Wahlergebnisses
Feststellung des vorläufigen Ergebnisses der Kreistagswahl
Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Kreistagswahl
Entscheidung über die Gültigkeit der Kreistagswahl
- Teaser
- Sie erfahren Näheres, wie das Wahlergebnis der Kreistagswahl festgestellt wird.
- Volltext
- Das vorläufige Ergebnis der Kreistagswahl wird am Wahlabend durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises festgestellt.
Grundlage des vorläufigen Ergebnisses sind die Schnellmeldungen der Urnen- und der Briefwahlvorstände nach Auszählung der Stimmzettel, die zunächst auf der Ebene der kreisangehörigen Gemeinden zusammengefasst werden.
Das endgültige Ergebnis der Kreistagswahl wird in den Tagen nach der Wahl durch den Wahlausschuss des Kreises festgestellt.
Grundlage des endgültigen Ergebnisses der Kreiswahl sind die am Wahltag gefertigten Wahlniederschriften der Urnen- und der Briefwahlvorstände.
Über die Gültigkeit der Kreistagswahl entscheidet nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss der neu gewählte Kreistag.
- Erforderliche Unterlagen
-
Schnellmeldungen
Wahlniederschriften der Urnen- und Briefwahlvorstände
Zusammenstellung des endgültigen Wahlergebnisses durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises
- Voraussetzungen
- Die Feststellung des Wahlergebnisses zur Kreistagswahl setzt Folgendes voraus:
Ermittlung des Wahlergebnisses in den Stimmbezirken durch die Urnen- und Briefwahlvorstände am Wahlabend
deren Weitergabe an die kreisangehörige Gemeinde
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
- Das Wahlergebnis der Kreistagswahl wird folgendermaßen festgestellt:
Am Wahltag nach Ende der Wahlzeit (18 Uhr) zählen die Urnen- und Briefwahlvorstände die Stimmen in folgender Reihenfolge aus:
Zählung der Wählerinnen und Wähler
Zählung der Stimmen für die Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber/innen in drei Arbeitsschritten (Sortieren der Stimmzettel in zweifelsfrei gültige Stimmen, ungekennzeichnete Stimmzettel und Stimmzettel mit Anlass zu Bedenken; Prüfung und Zählung der zweifelsfrei gültigen und ungültigen Stimmen; Auswertung der Stimmzettel mit Bedenken)
Schnellmeldung des Ergebnisses durch den Wahlvorstand an die kreisangehörige Gemeinde
Schnellmeldung des Gemeindeergebnisses an den Wahlleiter des Kreises
das vorläufige Ergebnis der Kreistagswahl wird durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises am Wahlabend festgestellt
die Wahlniederschriften der Wahlvorstände werden durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises in den Tagen nach dem Wahltag geprüft und das endgültige Ergebnis zusammengestellt
das endgültige Ergebnis der Kreistagswahl wird durch den Wahlausschuss des Kreises auf der Grundlage der Zusammenstellung des Wahlleiters beziehungsweise der Wahlleiterin des Kreises festgestellt
- Bearbeitungsdauer
- Der Wahlausschuss des Kreises stellt das endgültige Ergebnis der
Kreistagswahl innerhalb von zwei bis drei Wochen nach der Wahl
fest.
- Fristen
- - Auszählung der Stimmen nach Ende der Wahlzeit durch
die Urnen- und Briefwahlvorstände: sofort
- Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses der
Kreistagswahl durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin
des Kreises: am Wahlabend/in der Wahlnacht
- Ermittlung des endgültigen Ergebnisses der Kreistagswahl
durch den Wahlausschuss des Kreises: möglichst bald
nach dem Wahltag
- Formulare
- Vordrucke für Schnellmeldung, (Brief-) Wahlniederschrift, Zusammenstellung des Endergebnisses und Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses des Kreises
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Kreiswahlvorschlag
|
28.12.2016
|
99128005000000
|
2/3
|
BWahlG
|
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Landesliste, Aufstellung von Parteibewerbern, Bundestagswahlvorschlag, Landesliste, Aufstellung von Parteibewerbern, Bundestagswahlvorschlag
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Kreiswahlvorschlag Änderung
|
28.12.2016
|
99128005011000
|
2/3
|
BWahlG
|
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Bundestagswahlvorschlag, Bundestagswahlvorschlag
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Kreiswahlvorschlag Zulassung
|
28.12.2016
|
99128005007000
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2/3
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BWahlG
|
|
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Zulassung von Parteien und Kandidaten zur Wahl, Bundestagswahlvorschlag, Zulassung von Parteien und Kandidaten zur Wahl, Bundestagswahlvorschlag
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
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- Kosten
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- Verfahrensablauf
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- Bearbeitungsdauer
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- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
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- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Kreiswahlvorschlag Zurücknahme
|
28.12.2016
|
99128005161000
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2/3
|
BWahlG
|
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Bundestagswahlvorschlag, Bundestagswahlvorschlag
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
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- Volltext
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- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
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- Kosten
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- Verfahrensablauf
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- Bearbeitungsdauer
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- Fristen
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- Formulare
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- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
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- Fachlich freigegeben am
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- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Landeslisten
|
13.11.2012
|
99128006000000
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2/3
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BWahlG
|
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
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- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
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- Information für 115 / Kurztext
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- Teaser
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- Volltext
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- Erforderliche Unterlagen
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- Voraussetzungen
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- Kosten
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- Verfahrensablauf
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- Bearbeitungsdauer
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- Fristen
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- Formulare
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- Weiterführende Informationen
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- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Landeslisten Zulassung
|
13.11.2012
|
99128006007000
|
2/3
|
BWahlG
|
|
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
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- Teaser
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- Volltext
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- Erforderliche Unterlagen
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- Voraussetzungen
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- Kosten
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- Verfahrensablauf
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- Bearbeitungsdauer
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- Fristen
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- Formulare
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- Weiterführende Informationen
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- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Landeslisten Zurückweisung
|
13.11.2012
|
99128006162000
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2/3
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BWahlG
|
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
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- Erforderliche Unterlagen
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- Voraussetzungen
- -
- Kosten
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- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Landtagswahl Feststellung
|
06.03.2013
|
99128014037000
|
4
|
|
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
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- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
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- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Landtagswahl Feststellung der Wählbarkeit
|
06.03.2013
|
99128014037002
|
4
|
|
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Landesparlament, Wahlen, passives Wahlrecht, Bewerber, Landtag, Regierung, Landesregierung, Abgeordnetenhaus, Ministerpräsident, Legislatur, Mandat, Wahlkandidat, Abgeordnete, Landtagskandidat, Parlament, Bürgerschaft, Wahlperiode, Landesparlament, Wahlen, passives Wahlrecht, Bewerber, Landtag, Regierung, Landesregierung, Abgeordnetenhaus, Ministerpräsident, Legislatur, Mandat, Wahlkandidat, Abgeordnete, Landtagskandidat, Parlament, Bürgerschaft, Wahlperiode
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
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Landtagswahl Feststellung des Wahlergebnisses
|
06.03.2013
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99128014037003
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4
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Landesparlament, Wahlen, Landtag, Regierung, Landesregierung, Abgeordnetenhaus, Ministerpräsident, Legislatur, Mandat, Abgeordnete, Parlament, Wahlkreis, Bürgerschaft, Wahlperiode, Landesparlament, Wahlen, Landtag, Regierung, Landesregierung, Abgeordnetenhaus, Ministerpräsident, Legislatur, Mandat, Abgeordnete, Parlament, Wahlkreis, Bürgerschaft, Wahlperiode
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
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- Volltext
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- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
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- Kosten
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- Verfahrensablauf
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- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
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- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Landtagswahlvorschlag
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02.11.2016
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99128022000000
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4
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
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- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
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- Teaser
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- Volltext
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- Erforderliche Unterlagen
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- Voraussetzungen
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- Kosten
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- Verfahrensablauf
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- Bearbeitungsdauer
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- Fristen
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- Formulare
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- Weiterführende Informationen
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- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Landtagswahlvorschlag Änderung
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02.11.2016
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99128022011000
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4
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
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- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
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- Teaser
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- Volltext
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- Erforderliche Unterlagen
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- Voraussetzungen
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- Kosten
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- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Landtagswahlvorschlag Zulassung
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02.11.2016
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99128022007000
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4
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
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- Teaser
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- Volltext
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- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
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- Kosten
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- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
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- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Landtagswahlvorschlag Zurücknahme
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02.11.2016
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99128022161000
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4
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
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- Volltext
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- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Parteieigenschaft
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13.11.2012
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99128010000000
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2/3
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BWahlG
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Zulassung von Parteien und Kandidaten zur Wahl, Beteiligungsanzeige, Wahlvorschlagsrecht, Zulassung von Parteien und Kandidaten zur Wahl, Beteiligungsanzeige, Wahlvorschlagsrecht
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Parteieigenschaft Feststellung
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13.11.2012
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99128010037000
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2/3
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BWahlG
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Zulassung von Parteien und Kandidaten zur Wahl, Zulassung von Parteien und Kandidaten zur Wahl
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl
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16.04.2014
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99128002000000
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2/3
|
BWahlG
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Berichtigung
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15.10.2020
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99128002062000
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2/3
|
BWO
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Berichtigung beantragen
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Einspruch gegen das Wählerverzeichnis, Wählerverzeichnis, Korrektur Wählerverzeichnis, Bundestagswahl, Wählerverzeichnis Bundestagswahl
- Information für 115 / Kurztext
-
jeder Wahlbezirk hat ein amtliches Wählerverzeichnis
das Wählerverzeichnis enthält wahlberechtigte Personen, die am 42. Tag vor der Wahl mit ihrem Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde gemeldet sind
das Wählerverzeichnis liegt vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl öffentlich zur Einsichtnahme aus
Ort und Zeit werden durch die Verwaltung bekanntgegeben
während der Einsichtsfrist ist Einspruch und Berichtigung möglich
bei fehlendem oder falschem Eintrag kann Einspruch bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung eingelegt werden
- Teaser
- Sie sind kürzlich umgezogen und deshalb nicht im Wählerverzeichnis Ihres Wahlkreises aufgeführt? In diesem Fall können Sie eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses zur Bundestagswahl beantragen. Information dazu erhalten Sie hier.
- Volltext
- In jedem Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Wahlberechtigte, die dort zu einem bestimmten Stichtag mit ihrer Hauptwohnung angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Verzeichnis eingetragen und erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung.
Möchten Sie sich in das Wählerverzeichnis einer Stadt oder Gemeinde eintragen lassen, in dem Sie nicht geführt werden, weil Sie zum Beispiel kürzlich umgezogen sind, haben Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl die Möglichkeit, dies zu beantragen.
Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde sofort vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Eintragung beantragen. Ist diese erfolgt, können Sie auch an der Wahl teilnehmen und Ihre Stimme am Wahltag oder per Briefwahl abgeben.
- Erforderliche Unterlagen
-
gültiger Personalausweis
Nachweise, dass Sie die Voraussetzungen des Wahlrechts erfüllen
- Voraussetzungen
- Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung hat von Amts wegen für Sie keinen Eintrag im Wählerverzeichnis vorgenommen, obwohl Sie von Ihrer Wahlberechtigung für die Bundestagswahl ausgehen.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die
am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
seit mindestens drei Monaten in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten und
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
- Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen. Innerhalb dieser Frist können Sie auch eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen. Sie können dies schriftlich oder persönlich (zur Niederschrift) bei der Gemeinde tun.
Die Wahlbenachrichtigung wird vor der Wahl per Post verschickt. Falls Sie keine erhalten haben, melden Sie sich bei der Stadt beziehungsweise Gemeinde und lassen sich in das Wählerverzeichnis eintragen.
Ihr schriftlicher Antrag zur Berichtigung sollte folgende Angaben enthalten:
Ihren Vor- und Nachnamen
Ihr Geburtsdatum
Ihre Wohnanschrift
Ihre Unterschrift
und die Formulierung "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis".
Für den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl durch Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik leben, sind besondere Formblätter zu verwenden, die auf der Webseite des Bundeswahlleiters abrufbar sind.
Wenn eine Eintragung möglich ist, erhalten Sie umgehend eine Wahlbenachrichtigung. Falls Sie nicht wahlberechtigt sind, werden Sie ebenfalls unverzüglich benachrichtigt.
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- Sie können den Antrag zur Eintragung in das Wählerverzeichnis bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl stellen.
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Einsicht gewähren
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15.10.2020
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99128002109000
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2/3
|
BWahlG
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Einsicht nehmen
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Wählerverzeichnis, Wählerverzeichnis einsehen, Wählerverzeichnis Bundestagswahl, Wählerverzeichnis Bundestagswahl einsehen, Bundestagswahl
- Information für 115 / Kurztext
-
wahlberechtigte Personen sind im Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie am 42. Tag vor der Wahl bei der Meldebehörde gemeldet sind
das Wählerverzeichnis liegt vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl öffentlich zur Einsichtnahme aus
- Teaser
- Sie möchten eine Einsicht in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl erhalten, um beispielsweise Ihre Daten auf Richtigkeit oder Vollständigkeit zu prüfen? Hier erfahren Sie Näheres dazu.
- Volltext
- In jedem Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.
Sie sind im Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am Wahltag wahlberechtigt sind und in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu einem bestimmten Stichtag mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind.
Die Wahlberechtigten können vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl an Werktagen während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde das Wählerverzeichnis einsehen.
Die Gemeindebehörde gibt die Einsichtszeiten und die genauen Bestimmungen dazu rechtzeitig bekannt.
Sie können das Wählerverzeichnis am Ort der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen.
Innerhalb der Einsichtsfrist können Sie schriftlich Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Falls Ihre Daten nicht richtig oder nicht vollständig sind oder Sie in das Wählerverzeichnis nicht aufgenommen wurden, werden diese innerhalb der Einspruchsfrist berichtigt bzw. Sie werden in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
- Erforderliche Unterlagen
-
gültiger Personalausweis
- Voraussetzungen
-
Sie sind wahlberechtigt
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
- Ihnen kann wie folgt Einsicht in das Wählerverzeichnis gewährt werden:
- als Wahlberechtigte oder Wahlberechtigter können Sie vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl an Werktagen während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde das Wählerverzeichnis einsehen,
- innerhalb der Einsichtsfrist können Sie schriftlich Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen,
- falls Ihre Daten nicht richtig oder nicht vollständig sind oder Sie in das Wählerverzeichnis nicht aufgenommen wurden, werden diese innerhalb der Einspruchsfrist berichtigt bzw. Sie werden in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- keine
- Formulare
- keine
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Eintragung
|
15.10.2020
|
99128002060000
|
2/3
|
BWO
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offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl eintragen lassen
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Wahlverzeichnis, Wählerverzeichnis, Bundestagswahl
- Information für 115 / Kurztext
-
jeder Wahlbezirk hat ein amtliches Wählerverzeichnis
wahlberechtigte, gemeldete Personen werden von Amts wegen eingetragen
die Wahlbenachrichtigung wird vor der Wahl per Post verschickt
wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich bei der Stadt beziehungsweise Gemeinde in das Wählerverzeichnis eintragen lassen
- Teaser
- Sie haben keine Wahlbenachrichtigung erhalten, weil Sie möglicherweise nicht im Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl eingetragen sind. Wie Sie sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen können, erfahren Sie hier.
- Volltext
- In jedem Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.
Sie sind im Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am Wahltag wahlberechtigt sind und in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu einem bestimmten Stichtag mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind.
Spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.
Im Falle eines Umzugs kann es sein, dass Sie noch nicht im Wählerverzeichnis Ihres neuen Wahlbezirkes geführt werden. In diesem Fall können Sie sich bis zum 21. Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis Ihrer Stadt oder Gemeinde eintragen lassen.
Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie bei Ihrer Gemeinde sofort prüfen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Eintragung beantragen.
Das Wählerverzeichnis liegt vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Nur wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie an der Wahl teilnehmen.
- Erforderliche Unterlagen
-
gültiger Personalausweis
Nachweise, dass Sie die Voraussetzungen des Wahlrechts erfüllen
- Voraussetzungen
- Sie werden nicht im Wählerverzeichnis Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung geführt, obwohl Sie wahlberechtigt sind.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die
am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
seit mindestens 3 Monaten in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten und
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
- Die Wahlbenachrichtigung wird vor der Wahl per Post verschickt. Falls Sie keine erhalten haben, melden Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung und beantragen Ihren Eintrag in das Wählerverzeichnis.
Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie unverzüglich eine Wahlbenachrichtigung.
Falls Sie nicht wahlberechtigt sind, werden Sie ebenfalls sofort benachrichtigt.
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- Den Antrag zur Eintragung in das Wählerverzeichnis können Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl stellen.
Nach dieser Zeit können Sie eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen.
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Eintragung als Rückkehrer
|
16.04.2014
|
99128002060001
|
2/3
|
BWO
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offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen
|
16.04.2014
|
99128002060002
|
2/3
|
BWO
|
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen
|
16.04.2014
|
99128002060003
|
2/3
|
BWO
|
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern
|
16.04.2014
|
99128002060004
|
2/3
|
BWO
|
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl
|
16.04.2014
|
99128019000000
|
4
|
|
1
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Berichtigung
|
16.04.2014
|
99128019062000
|
4
|
|
1
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Einsicht gewähren
|
16.04.2014
|
99128019109000
|
4
|
|
1
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung
|
16.04.2014
|
99128019060000
|
4
|
|
1
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung als Rückkehrer
|
16.04.2014
|
99128019060004
|
4
|
|
1
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen
|
16.04.2014
|
99128019060001
|
4
|
|
1
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen
|
16.04.2014
|
99128019060002
|
4
|
|
1
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern
|
16.04.2014
|
99128019060003
|
4
|
|
1
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Wählerverzeichnis zur Europawahl
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16.04.2014
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99128021000000
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2/3
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EuWO
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1
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Wählerverzeichnis zur Europawahl Berichtigung
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30.11.2020
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99128021062000
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2/3
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EuWO
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1
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Wählerverzeichnis für die Europawahl berichtigen lassen
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Wahlen, Wähler, Berichtigung, Wahl, Korrektur, Wählerin, Wählerverzeichnis, Europawahl
- Information für 115 / Kurztext
-
Wählerverzeichnis zur Europawahl Berichtigung
ab dem 20. Tag vor der Wahl - Beginn der Frist für die Einsichtnahme - kann das Wählerverzeichnis nur noch auf Einspruch oder von Amts wegen berichtigt werden
Einspruch ist nur bis zum 16. Tag vor der Wahl möglich (= Ende der Einsichtnahmefrist)
Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden
Entscheidung der Gemeinde über Einspruch spätestens 10 Tage vor der Wahl
hiergegen Beschwerdemöglichkeit binnen zwei Tagen nach Zustellung
offensichtliche Fehler, die nicht Gegenstand eines Einspruchs sind, kann die Gemeinde auch von Amts wegen beheben
Abschluss des Wählerverzeichnisses spätestens am Tag vor der Wahl
zuständig: Wohnortgemeinde
- Teaser
- Wenn das Wählerverzeichnis zur Europawahl falsche Angaben enthält, können Sie diese korrigieren lassen.
- Volltext
- Wenn das Wählerverzeichnis zur Europawahl falsche Angaben enthält oder unvollständig ist, können Sie dies korrigieren lassen. Dies ist ab dem 20. Tag vor der Wahl (= Beginn der Einsichtnahmefrist) nur noch auf einen Einspruch hin oder von Amts wegen möglich.
Der Einspruch ist nur bis zum 16. Tag vor der Wahl möglich (= Ende der Einsichtnahmefrist). Er ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wohnortgemeinde zu erheben. Die
Gemeinde entscheidet bis zum 10. Tag vor der Wahl über den Einspruch. Gegen die Entscheidung ist binnen zwei Tagen nach Zustellung Beschwerde möglich.
Die Gemeinde kann das Wählerverzeichnis, wenn dieses offensichtlich unrichtig oder unvollständig ist, jederzeit korrigieren.
Der Abschluss des Wählerverzeichnisses erfolgt spätestens am Tag vor der Wahl.
- Erforderliche Unterlagen
- beweiskräftige Unterlagen, die das Korrekturbedürfnis im Wählerverzeichnis belegen bzw. bei fehlendem Eintrag ein Nachweis der Wahlberechtigung
- Voraussetzungen
-
Soweit sich das Wählerverzeichnis als fehlerhaft erweist, wird das Wählerverzeichnis korrigiert.
Soweit eine Wahlberechtigung trotz fehlendem Eintrag nachgewiesen werden kann, wird das Wählerverzeichnis entsprechend ergänzt.
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
- Das Wählerverzeichnis für die Europawahl lassen Sie
folgendermaßen berichtigen:
Nach Einsicht stellen Sie einen Fehler im Wählerverzeichnis fest oder Sie sind nicht eingetragen, obwohl Sie wahlberechtigt sind.
Sie legen Einspruch ein und belegen die Tatsachen durch geeignete Beweismittel.
Die Behörde korrigiert das Wählerverzeichnis oder versendet einen ablehnenden Bescheid. Im Falle der nachträglichen Eintragung erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.
- Bearbeitungsdauer
- etwa 1 Woche
- Fristen
- 20. Tag (= Beginn der Einsichtnahmefrist) bis 16. Tag (= Ende der Einsichtnahmefrist) vor der Wahl
- Formulare
- keine
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Wählerverzeichnis zur Europawahl Einsicht gewähren
|
09.11.2020
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99128021109000
|
2/3
|
EuWO
|
1
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offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Wählerverzeichnis für die Europawahl einsehen
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Wahlen, Wähler, Wahl, Einsehen, Wählerin, Wählerverzeichnis, Einsicht, Europawahl
- Information für 115 / Kurztext
-
Wählerverzeichnis zur Europawahl Einsicht gewähren
mindestens am Ort der Gemeindeverwaltung bereitzustellen
an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten auszulegen
Recht auf Einsichtnahme erfasst zunächst nur die eigenen Daten
Einsichtnahme in die Daten anderer Personen nur, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden können, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
in diesem Rahmen dürfen Wahlberechtigte Auszüge aus dem Wählerverzeichnis im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen fertigen
zuständig: Gemeindebehörde
- Teaser
- Sie können das Wählerverzeichnis zur Europawahl einsehen.
- Volltext
- Als Wahlberechtigter können Sie vor der Europawahl das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen. Das Wählerverzeichnis wird mindestens am Ort der
Gemeindeverwaltung ausgelegt. Es kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Eine Einsichtnahme in die Daten anderer Personen ist nur möglich, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen können, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des
Wählerverzeichnisses ergeben kann.
In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.
- Erforderliche Unterlagen
-
für Einsichtnahme in eigene Daten: keine
für die Einsichtnahme in die Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
für Fertigung von Auszügen zur Prüfung der Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
- Voraussetzungen
- Einsichtnahme in die eigenen Daten:
Sie sind wahlberechtigt
Einsichtnahme in die Daten anderer Personen:
Sie sind wahlberechtigt und
Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann Fertigung von
Auszügen von Daten anderer Personen:
Sie sind wahlberechtigt und
Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
- Das Wählerverzeichnis für die Europawahl sehen Sie
folgendermaßen ein:
Sie suchen die Gemeindebehörde während der allgemeinen Öffnungszeiten auf.
Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen.
Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.
- Bearbeitungsdauer
- keine
- Fristen
- Auslegezeitraum: vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu den allgemeinen Öffnungszeiten
- Formulare
- keine
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung
|
16.04.2014
|
99128021060000
|
2/3
|
EuWO
|
1
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung als Rückkehrer
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30.11.2020
|
99128021060004
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2/3
|
EuWO
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1
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Als Deutsche oder Deutscher nach Rückkehr aus dem Ausland zur Europawahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Rückkehrer, Wahlen, Wähler, Wahl, Wählerin, Wählerverzeichnis, Rückkehrerin, Deutsche, Deutscher, Europawahl
- Information für 115 / Kurztext
-
Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung als Rückkehrer
Personenkreis:
volljährige Deutsche ohne Wahlrechtsausschluss, die aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland zurückkehren,
volljährige Deutsche ohne Wahlrechtsausschluss, die aus sonstigen Staaten nach Deutschland zurückkehren, wenn sie nach ihrem 14. Geburtstag mindestens 3 Monate in Deutschland eine Wohnung oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten und dies nicht länger als 25 Jahre her ist,
volljährige Deutsche ohne Wahlrechtsausschluss, die aus sonstigen Staaten nach Deutschland zurückkehren, wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik erworben haben und von ihnen betroffen waren
Eintragung in das Wählerverzeichnis von Amts wegen bei der Anmeldung in Deutschland später als 3 Monate, aber bis zum 42. Tag vor der Wahl
Eintragungsantrag erfordert Versicherung an Eides statt über Wahlberechtigung und Erklärung, noch keinen anderen Eintragungsantrag in Deutschland oder einem anderen EUMitgliedsstaat gestellt zu haben
zuständig für Eintragungsantrag: Zuzugsgemeinde
- Teaser
- Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wahlberechtigt sind und aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren, können Sie sich in das Wählerverzeichnis zur
Europawahl eintragen lassen, falls die Voraussetzungen für eine Eintragung von Amts wegen nicht erfüllt sind.
- Volltext
- Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und aus dem Ausland zurück nach Deutschland ziehen, werden Sie eventuell nicht automatisch im Wählerverzeichnis für die Europawahl eingetragen.
Dies hängt davon ab, wann Sie sich nach Ihrer Rückkehr wieder in Deutschland angemeldet haben. Wenn Sie dies nach dem 42. und vor dem 20. Tag vor der Wahl getan haben, müssen Sie die Eintragung ins Wählerverzeichnis schriftlich beantragen.
- Erforderliche Unterlagen
- Erklärung an Eides statt zur Wahlberechtigung und Erklärung, dass nicht woanders ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt wurde
- Voraussetzungen
- Sie können sich als volljährige Deutsche oder volljähriger Deutscher ohne Wahlrechtsausschluss nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland zur Europawahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie:
sich in Deutschland nach dem 42. Tag, aber vor dem 20. Tag vor der Wahl anmelden
als Deutsche oder Deutscher aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland zurückkehren oder
als Deutsche oder Deutscher außerhalb der Bundesrepublik gelebt haben und nach Deutschland zurückkehren, wenn Sie nach ihrem 14. Geburtstag mindestens 3 Monate in Deutschland eine Wohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten und dieser nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
als Deutsche oder Deutscher aus sonstigen Staaten nach Deutschland zurückkehren, wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik erworben haben und von ihnen betroffen waren
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
-
Sie melden sich nach dem 42., aber vor dem 20. Tag bei Ihrer Zuzugsgemeinde an.
Sie versichern an Eides statt, dass Sie wahlberechtigt sind und erklären, dass nicht woanders ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt wurde.
Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.
- Bearbeitungsdauer
- 2 bis 4 Wochen
- Fristen
- ab dem 41. bis zum 21. Tag vor der Wahl
- Formulare
- keine
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen
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30.11.2020
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99128021060001
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2/3
|
EuWO
|
1
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offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- zur Europawahl als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Wahlen, Wähler, Wahl, Auslandsdeutscher, Wählerin, Wählerverzeichnis, Auslandsdeutsche, Europawahl
- Information für 115 / Kurztext
-
Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen
Voraussetzungen:
Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz
mindestens 18 Jahre alt am Wahltag
kein Ausschluss vom Wahlrecht
am Wahltag mindestens 3 Monate gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder
nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten und dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück oder
aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und von ihnen betroffen
in allen Fällen schriftlicher Antrag nach Anlage 2 zur Europawahlordnung bis zum 21. Tag vor der Wahl mit entsprechender Erklärung an Eides statt auch dahingehend, dass man in keinem anderen Mitgliedsstaat und in keiner anderen deutschen Gemeinde wählt
zuständig: Gemeinde in Deutschland, in der Sie vor Ihrem Fortzug ins Ausland zuletzt gemeldet waren; sofern Sie nie in Deutschland gemeldet waren, das Bezirksamt Berlin Mitte
- Teaser
- Für die Europawahl können Sie sich als Deutsche oder Deutscher auch ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie im Ausland leben.
- Volltext
- Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher im Ausland leben, können Sie dennoch an der Europawahl teilnehmen.
Sie müssen sich hierfür auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.
- Erforderliche Unterlagen
- Antrag nach Anlage 2 zur Europawahlordnung
- Voraussetzungen
- Sie können sich als Deutsche oder Deutscher im Ausland in das
Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie
Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
sich am Wahltag seit mindestens 3 Monaten eine Wohnung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten oder
nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
Sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind,
in allen Fällen einen schriftlichen Antrag nach Anlage 2 zur Europawahlordnung bis zum 21. Tag vor der Wahl gestellt haben, der eine entsprechende Erklärung an Eides statt auch dahingehend beinhaltet, dass Sie in keinem anderen Mitgliedsstaat und in keiner anderen deutschen Gemeinde wählen
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
- Sie können sich als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher
folgendermaßen ins Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen
lassen:
Sie stellen einen Antrag nach Anlage 2 der Europawahlordnung bei der letzten Gemeinde, in der Sie vor dem Umzug ins Ausland eine Wohnung innehatten oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.
Haben Sie nie in Deutschland gelebt, ist der Antrag beim Bezirksamt Berlin Mitte zu stellen.
Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet zugleich Briefwahlunterlagen oder einen ablehnenden Bescheid
- Bearbeitungsdauer
- 2 bis 4 Wochen
- Fristen
- Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl
- Formulare
- Anlage 2 zur Europawahlordnung
Die Vordrucke sind auch bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen im Ausland erhältlich.
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen
|
30.11.2020
|
99128021060002
|
2/3
|
EuWO
|
1
|
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offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- zur Europawahl als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eingetragen werden oder eintragen lassen
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Wahlen, Wähler, Wahl, Inlandsdeutscher, Wählerin, Wählerverzeichnis, Inlandsdeutsche, Europawahl
- Information für 115 / Kurztext
-
Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen
von Amts wegen, wenn am 42. Tag vor der Wahl:
Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz
am Wahltag mindestens 18 Jahre alt
kein Ausschluss vom Wahlrecht
Hauptwohnsitz oder alleinige Wohnung in Deutschland oder
Kapitän beziehungsweise Kapitänin oder
Besatzungsmitglied für ein Seeschiff unter deutscher Flagge oder
Binnenschiffer beziehungsweise Binnenschifferin eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffes oder
als Angehörige beziehungsweise Angehöriger des entsprechenden Hausstandes oder
unter der Anschrift einer Justizvollzugsanstalt oder einer ähnlichen Einrichtung in Deutschland gemeldet
auf Antrag:
Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz
am Wahltag mindestens 18 Jahre alt
kein Ausschluss vom Wahlrecht
ohne Wohnung, aber mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder in einer Justizvollzugsanstalt befindlich, ohne dass eine Eintragung von Amts wegen erfolgt
zuständig bei Antragstellung: Gemeinde,
in der man eine Wohnung innehat,
in der man sich gewöhnlich aufhält,
in der der Reeder seinen oder die Reederin ihren Sitz hat,
die der Heimatort des Binnenschiffs ist oder
in der die Justizvollzugsanstalt liegt
- Teaser
- Für die Europawahl werden Sie als Deutsche oder Deutscher von Amts wegen oder auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen.
- Volltext
- Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies
geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.
- Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag im Original, der
Familiennamen,
die Vornamen,
das Geburtsdatum,
die genaue Anschrift enthalten muss;
der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein
- Voraussetzungen
- Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am 42. Tag vor der Wahl,
Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
Ihren Hauptwohnsitz oder Ihre alleinige Wohnung in Deutschland haben oder
Kapitän beziehungsweise Kapitänin oder
Besatzungsmitglied eines Seeschiffes unter deutscher Flagge sind oder
als Binnenschiffer oder Binnenschifferin eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffes oder
als Angehöriger beziehungsweise Angehörige des entsprechenden Hausstandes gemeldet sind oder
unter der Anschrift einer Justizvollzugsanstalt oder einer ähnlichen Einrichtung in Deutschland gemeldet sind.
Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen,
wenn Sie
Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
ohne Wohnung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder sich in einer Justizvollzugsanstalt befinden, ohne dass eine Eintragung von Amts wegen erfolgt ist.
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
- Sie können sich als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher folgendermaßen eintragen lassen:
Sie stellen einen formlosen Antrag bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.
- Bearbeitungsdauer
- etwa 2 Wochen
- Fristen
- Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern
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30.11.2020
|
99128021060003
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2/3
|
EuWO
|
1
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offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- zur Europawahl als Unionsbürgerin oder Unionsbürger ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Wahlen, Wähler, Unionsbürgerin, Wahl, Unionsbürger, Wählerin, Wählerverzeichnis, Europawahl
- Information für 115 / Kurztext
-
Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern
Eintrag erfolgt von Amts wegen oder auf Antrag
von Amts wegen:
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union,
am Wahltag mindestens 18 Jahre alt,
kein Ausschluss vom Wahlrecht,
wenn bei vorherigen Europawahlen bereits im Wählerverzeichnis registriert und kein zwischenzeitlich erfolgter Fortzug ins Ausland
auf Antrag:
keine Eintragung von Amts wegen,
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union,
am Wahltag mindestens 18 Jahre alt,
kein Ausschluss vom Wahlrecht,
am Wahltag mindestens 3 Monate eine Wohnung oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder
bei einem Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsvertrag als Kapitän beziehungsweise Kapitänin oder Besatzungsmitglied für ein Seeschiff unter deutscher Flagge oder
Binnenschiffer beziehungsweise Binnenschifferin eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffes oder als Angehöriger beziehungsweise Angehörige des entsprechenden Hausstandes oder
unter der Anschrift einer Justizvollzugsanstalt oder einer ähnlichen Einrichtung in Deutschland gemeldet
zuständig bei Antragstellung:
Gemeinde,
in der man eine Wohnung innehat,
in der man sich gewöhnlich aufhält,
in der der Reeder seinen oder die Reederin ihren Sitz hat,
die der Heimatort des Binnenschiffs ist oder
in der die Justizvollzugsanstalt liegt
- Teaser
- Als in Deutschland lebende Unionsbürgerin oder lebender Unionsbürger können Sie an der Europawahl teilnehmen, wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
- Volltext
- Wenn Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.
Wenn Sie bei vorherigen Europawahlen bereits im Wählerverzeichnis eingetragen waren und zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen sind, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und brauchen keinen Antrag zu stellen.
In den übrigen Fällen müssen Sie die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen.
- Erforderliche Unterlagen
- Antrag nach Anlage 2A Europawahlordnung
- Voraussetzungen
- Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn Sie am Wahltag:
die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
mindestens 18 Jahre alt sind,
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
bei vorherigen Europawahlen im Wählerverzeichnis eingetragen waren.
Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen,
wenn Sie am Wahltag:
die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
mindestens seit 3 Monaten in Deutschland eine Wohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder
einen Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsvertrag als Kapitän beziehungsweise Kapitänin oder Besatzungsmitglied für ein Seeschiff unter deutscher Flagge besitzen oder
als Binnenschiffer beziehungsweise Binnenschifferin eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffes oder als Angehöriger beziehungsweise Angehörige des entsprechenden Hausstandes gemeldet sind oder
unter der Anschrift einer Justizvollzugsanstalt oder einer ähnlichen Einrichtung in Deutschland gemeldet sind.
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
- Als Unionsbürgerin beziehungsweise Unionsbürger können Sie sich folgendermaßen ins Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen lassen:
Sie stellen einen Antrag nach Anlage 2A der Europawahlordnung bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.
- Bearbeitungsdauer
- etwa 2 Wochen
- Fristen
- Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl
- Formulare
- Anlage 2A zur Europawahlordnung
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl
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16.04.2014
|
99128018000000
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4
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|
1
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offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
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- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Berichtigung
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16.04.2014
|
99128018062000
|
4
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1
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Einsicht gewähren
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16.04.2014
|
99128018109000
|
4
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|
1
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Eintragung
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16.04.2014
|
99128018060000
|
4
|
|
1
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offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Eintragung als Rückkehrer
|
16.04.2014
|
99128018060004
|
4
|
|
1
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|
offline (noch nicht in Betrieb)
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Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen
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16.04.2014
|
99128018060001
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4
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|
1
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|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
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- Teaser
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- Volltext
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- Erforderliche Unterlagen
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- Voraussetzungen
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- Kosten
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- Verfahrensablauf
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- Bearbeitungsdauer
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- Fristen
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- Formulare
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- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen
|
16.04.2014
|
99128018060002
|
4
|
|
1
|
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offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
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- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
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- Information für 115 / Kurztext
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- Teaser
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- Volltext
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- Erforderliche Unterlagen
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- Voraussetzungen
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- Kosten
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- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern
|
16.04.2014
|
99128018060003
|
4
|
|
1
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
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- Information für 115 / Kurztext
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- Teaser
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- Volltext
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- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
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- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
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- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Wählerverzeichnis zur Landtagswahl
|
16.04.2014
|
99128020000000
|
4
|
|
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offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
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- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
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- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
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- Information für 115 / Kurztext
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- Teaser
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- Volltext
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- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
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- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
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- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Wählerverzeichnis zur Landtagswahl Berichtigung
|
16.04.2014
|
99128020062000
|
4
|
|
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
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- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Wählerverzeichnis zur Landtagswahl Einsicht gewähren
|
16.04.2014
|
99128020109000
|
4
|
|
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Wählerverzeichnis zur Landtagswahl Eintragung
|
16.04.2014
|
99128020060000
|
4
|
|
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
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- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Wählerverzeichnis zur Landtagswahl Eintragung als Rückkehrer
|
16.04.2014
|
99128020060004
|
4
|
|
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Wählerverzeichnis zur Landtagswahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen
|
16.04.2014
|
99128020060001
|
4
|
|
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Wählerverzeichnis zur Landtagswahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen
|
16.04.2014
|
99128020060002
|
4
|
|
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Wählerverzeichnis zur Landtagswahl Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern
|
16.04.2014
|
99128020060003
|
4
|
|
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Wahlhelfer Anmeldung
|
16.04.2014
|
99128008104000
|
2/3
|
BWahlG, BWO
|
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Als Wahlhelfer freiwillig melden
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Wahlhelfer Verpflichtung
|
13.11.2012
|
99128008021000
|
2/3
|
BWahlG
|
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- -
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Wahlschein
|
13.11.2012
|
99128009000000
|
2/3
|
BWahlG
|
1
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- -
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Europawahl, Bürgermeisterwahl, Kommunalwahl, Wahlrecht, Bundestagswahl, Europawahl, Bürgermeisterwahl, Kommunalwahl, Wahlrecht, Bundestagswahl
- Information für 115 / Kurztext
- -
- Teaser
- -
- Volltext
- -
- Erforderliche Unterlagen
- -
- Voraussetzungen
- -
- Kosten
- -
- Verfahrensablauf
- -
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- -
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- -
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
|
Wahlschein Ausstellung
|
15.10.2020
|
99128009012000
|
2/3
|
BWahlG
|
1
|
|
offline (noch nicht in Betrieb)
|
Konzeption
|
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Wahlschein beantragen (Briefwahl)
- Begriffe im Kontext (Leistungssynonyme)
- Briefwahl, Wahl per Brief, Wahl per Post, Wahlschein ausstellen lassen, Wahlschein beantragen, Wahlschein zuschicken lassen
- Information für 115 / Kurztext
-
Wahlschein kann beantragt werden: Briefwahlunterlagen werden per Post zugesandt
Stimmabgabe auch vorab direkt in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung möglich
- Teaser
- Sie möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Wie Sie diesen erhalten, erfahren Sie hier.
- Volltext
- Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können jedoch am Wahltag nicht im Wahlraum erscheinen. In diesem Fall können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Dieser enthält den Wahlschein.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.
Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
- Erforderliche Unterlagen
-
Wahlbenachrichtigung
Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll
- Voraussetzungen
- Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten.
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
- Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:
Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
Sie stellen einen schriftlichen Antrag – verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
- Bearbeitungsdauer
- -
- Fristen
- Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Reichen Sie die Wahlunterlagen bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle ein.
- Formulare
- -
- Weiterführende Informationen
- Informationen zu dem Thema Wahlen auf der Internetseite des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
https://www.im.nrw/themen/buergerbeteiligung-wahlen/kandidatinnen-und-kandidaten-fuer-die-parlamente-waehlen
- Hinweise / Besonderheiten
- -
- Fachlich freigegeben am
- -
- Fachlich freigegeben durch
- -
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