Die ARS/AGS-API v1.0 liefert zu Orten und Gebieten in Deutschland den amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und den amtlichen Regionalschlüssel (ARS).
Den Regionalschlüssel finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die LeiKa API v1.0 liefert zu einem Begriff relevante Beschreibungen von Leistungen der deutschen öffentlichen Verwaltung zurück.
Die Inhalte finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die ZuFi-API v1.0.2 liefert zu einem Regionalschlüssel oder einer Postleitzahl und zu einem Leistungsschlüssel Zuständigkeiten zurück.
Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Ergebnis Basisdaten
Leistung Stammtext: Mindestlohn Anmeldung - 99006026104000
Wenn Sie als Arbeitgeber mit Sitz im Ausland Personen in Deutschland beschäftigen, müssen Sie diese über das Meldeportal-Mindestlohn anmelden. Das gleiche gilt, wenn Sie Leiharbeitnehmerinnen oder Leiharbeitnehmer von einem Verleiher mit Sitz im Ausland entleihen.
- Volltext
-
Sie müssen grundsätzlich dann eine Meldung im Meldeportal-Mindestlohn vornehmen, wenn Ihre Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer derzeit in einer der folgenden Branchen tätig sind:
- Bauhaupt- und Baunebengewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe
- Speditions-, Transport- und damit verbundenem Logistikgewerbe
- Schaustellergewerbe
- Unternehmen der Forstwirtschaft
- Gebäudereinigungsgewerbe
- Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
- Fleischwirtschaft
- Prostitutionsgewerbe
- Wach- und Sicherheitsgewerbe
- Abfallwirtschaft, einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst
- Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch
- Pflegedienstleistungen
- Schornsteinfegerhandwerk
- Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung
Weitere Informationen zu den Meldepflichten finden Sie auch auf der Internetseite der Zollverwaltung.
Diese Informationen müssen Sie regelmäßig angeben:- Name, Vorname und Geburtsdatum der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers
- Beginn und Dauer der Beschäftigung oder Überlassung
- Ort der Beschäftigung
- Ort in Deutschland, an dem die Dokumente bereitgehalten werden
- Name und Anschrift des verantwortlich Handelnden oder des Verleihers
- Branche, in welcher die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer tätig wird
Außerdem brauchen Sie grundsätzlich jemanden in Deutschland, dem Post zugestellt werden kann. Sie müssen bei der Meldung ihren oder seinen Namen und Anschrift nennen.
Zuklappen
Weiter müssen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Rahmen der Meldung versichern, dass Sie die in Deutschland geltenden Mindestarbeitsbedingungen einhalten. Wenn Sie als Entleiherin oder Entleiher eine Meldung abgeben, müssen Sie eine entsprechende Versicherung des Verleihers hochladen.
Wenn sich an den Angaben in einer Meldung etwas ändert, müssen Sie eine Änderungsmeldung abgeben. - Gruppierung
- Arbeitsschutz
- Kennung
- Mindestlohn
- Bezeichnung2
- Arbeitnehmer von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland oder Verleihern im Meldeportal Mindestlohn anmelden
- Typisierung
- 1
- Typ
- 1
- Datum
- 01.02.2022 12:24:48
- Kurztext
- Mindestlohn Meldung Arbeitgeber sind in zwei Fällen zur Meldung verpflichtet: Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, deren Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten Entleiher, die Leiharbeitnehmer von einem Verleiher mit Sitz im Ausland entleihen Arbeitnehmer, die in einer der folgenden Branchen tätig sind, müssen (derzeit) grundsätzlich angemeldet werden: Bauhaupt- und Baunebengewerbe Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe Personenbeförderungsgewerbe Speditions-, Transport- und damit verbundenem Logistikgewerbe Schaustellergewerbe Unternehmen der Forstwirtschaft Gebäudereinigungsgewerbe Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen Fleischwirtschaft Prostitutionsgewerbe Wach- und Sicherheitsgewerbe Abfallwirtschaft, einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch Pflegedienstleistungen Schornsteinfegerhandwerk Leiharbeitnehmer müssen in allen Branchen angemeldet werden Die Meldung soll online über das Meldeportal-Mindestlohn getätigt werden zuständig: Generalzolldirektion
- Erforderliche_unterlagen
- Entleiherin oder Entleiher: Dokument, in dem der Verleiher mit Sitz im Ausland versichert, dass er die in Deutschland geltenden Mindestarbeitsbedingungen einhält.
- Voraussetzungen
- Es gibt keine Antragstellende, da kein Antragsverfahren vorhanden ist. Daher gibt es auch keine Voraussetzungen für die Abgabe einer Meldung.
- Kosten
- Keine
- Bearbeitungsdauer
- Keine
- Verfahrensablauf
- Die Meldung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers soll online im Meldeportal-Mindestlohn durchgeführt werden. Registrieren Sie sich auf dem Meldeportal-Mindestlohn. Bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse und loggen Sie sich ein. Ergänzen Sie alle erforderlichen Daten, laden Sie erforderlichenfalls die Nachweise hoch und klicken Sie auf „Senden“. Ihnen wird in der Anwendung sofort eine Empfangsbestätigung, mit der Meldungs-ID, dem Datum und der Uhrzeit Ihrer Meldung angezeigt.
- Fristen
- Meldung: vor Arbeitsbeginn
- Formulare
- Formulare vorhanden: Nein Schriftform erforderlich: Nein Formlose Antragsstellung möglich: Nein Persönliches Erscheinen nötig: Nein Online-Dienste vorhanden: Ja
- Fachlich_freigegeben_am
- 27.01.2022 00:00:00
- Fachlich_freigegeben_durch
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
- Synonyme
- Überlassung Arbeitnehmer, Einsatzplanung, ausländische Arbeitnehmer, Verleiher, Mindestlohn, Meldeportal, Mindestarbeitsbedingungen, Leiharbeit, Mindestlohnmeldung, Entleiher, Entsendung
- Rechtsgrundlage
-
§ 16 Mindestlohngesetz (MiLoG)
§ 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
§ 18 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
§ 17b Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
§§ 1 - 3 Mindestlohnmeldeverordnung
-
1Mindestlohn Anmeldung - 99006026104000 - nicht angegeben
-
2Mindestlohn Anmeldung - 99006026104000 - nicht angegeben
-
3Mindestlohn Anmeldung - 99006026104000 - nicht angegeben
-
4Mindestlohn Anmeldung - 99006026104000 - nicht angegeben
-
1
Mindestlohn Anmeldung - 99006026104000 - nicht angegeben
Leistung: Mindestlohn Anmeldung - 99006026104000
- Beschreibung
-
Sie müssen grundsätzlich dann eine Meldung im Meldeportal-Mindestlohn vornehmen, wenn Ihre Arbeitnehmer derzeit in einer der folgenden Branchen tätig sind:
- Bauhaupt- und Baunebengewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe
- Speditions-, Transport- und damit verbundenem Logistikgewerbe
- Schaustellergewerbe
- Unternehmen der Forstwirtschaft
- Gebäudereinigungsgewerbe
- Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
- Fleischwirtschaft
- Prostitutionsgewerbe
- Wach- und Sicherheitsgewerbe
- Abfallwirtschaft, einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst
- Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch
- Pflegedienstleistungen
- Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen
- Schornsteinfegerhandwerk
- Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung
Weitere Informationen zu den Meldepflichten finden Sie auch auf der Internetseite der Zollverwaltung : https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Anmeldungen-bei-Entsendung/Anmeldung/anmeldung_node.html .
Diese Informationen müssen Sie regelmäßig angeben:
- Name, Vorname und Geburtsdatum des Arbeitnehmers
- Beginn und Dauer der Beschäftigung oder Überlassung
- Ort der Beschäftigung
- Ort in Deutschland, an dem die Dokumente bereitgehalten werden
- Name und Anschrift des verantwortlich Handelnden oder des Verleihers
- Branche, in welcher der Arbeitnehmer tätig wird
Außerdem brauchen Sie grundsätzlich jemanden in Deutschland, dem Post zugestellt werden kann. Sie müssen bei der Meldung seinen Namen und Anschrift nennen.
Weiter müssen Sie als Arbeitgeber im Rahmen der Meldung versichern, dass Sie die in Deutschland geltenden Mindestarbeitsbedingungen einhalten. Wenn Sie als Entleiher eine Meldung abgeben, müssen Sie eine entsprechende Versicherung des Verleihers hochladen.
Wenn sich an den Angaben in einer Meldung etwas ändert, müssen Sie eine Änderungsmeldung abgeben.
Zuklappen - Urheber
- nicht angegeben
- Synonyme
- anmeldung, Mindestlohn Anmeldung, ausland, einsatzplanung, anmelden, sitz, mindestlohnmeldung, leiharbeit, Arbeitnehmer von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland oder Verleihern im Meldeportal Mindestlohn anmelden, arbeitnehmer, entleiher, überlassung, arbeitgeber, meldeportal, ausländisch, entsendung, mindestlohn, mindestarbeitsbedingungen, verleiher
- Rechtsgrundlage
- –
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Arbeitnehmer von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland oder Verleihern im Meldeportal Mindestlohn anmelden
- Voraussetzungen
- Sie sind Arbeitgeber mit Unternehmenssitz im Ausland und mindestens einer Ihrer Arbeitnehmer arbeitet in Deutschland oderSie sind Entleiher und beschäftigen in Deutschland mindestens einen Leiharbeitnehmer eines Verleihers mit Sitz im Ausland. Der von Ihnen beschäftigte Arbeitnehmer ist in einer der folgenden Branchen tätig: Bauhaupt- und Baunebengewerbe,Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,Personenbeförderungsgewerbe,Speditions-, Transport- und damit verbundenem Logistikgewerbe,Schaustellergewerbe,Unternehmen der Forstwirtschaft,Gebäudereinigungsgewerbe,Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,Fleischwirtschaft,Prostitutionsgewerbe,Wach- und Sicherheitsgewerbe Abfallwirtschaft, einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst,Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch,Pflegedienstleistungen,Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen oderSchornsteinfegerhandwerk. Leiharbeitnehmer müssen derzeit in allen Branchen angemeldet werden
- Bearbeitungsdauer
- Keine
- Fristen
- Meldung: vor Arbeitsbeginn
- Letzte Aktualisierung
- 2023-03-26T12:46:02.050650652Z
- Url Online Dienst
- https://www.meldeportal-mindestlohn.de
Organisation: ITZBund, Service Desk -
- Beschreibung
- –
- Mandant
- Adresse(n)
- Kontakt
- Kontaktperson
Kommunikation: 04, +49 22899 680-1875... _key_: -1 -
2
Mindestlohn Anmeldung - 99006026104000 - nicht angegeben
Leistung: Mindestlohn Anmeldung - 99006026104000
- Beschreibung
-
Sie müssen grundsätzlich dann eine Meldung im Meldeportal-Mindestlohn vornehmen, wenn Ihre Arbeitnehmer derzeit in einer der folgenden Branchen tätig sind:
- Bauhaupt- und Baunebengewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe
- Speditions-, Transport- und damit verbundenem Logistikgewerbe
- Schaustellergewerbe
- Unternehmen der Forstwirtschaft
- Gebäudereinigungsgewerbe
- Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
- Fleischwirtschaft
- Prostitutionsgewerbe
- Wach- und Sicherheitsgewerbe
- Abfallwirtschaft, einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst
- Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch
- Pflegedienstleistungen
- Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen
- Schornsteinfegerhandwerk
- Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung
Weitere Informationen zu den Meldepflichten finden Sie auch auf der Internetseite der Zollverwaltung : https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Anmeldungen-bei-Entsendung/Anmeldung/anmeldung_node.html .
Diese Informationen müssen Sie regelmäßig angeben:
- Name, Vorname und Geburtsdatum des Arbeitnehmers
- Beginn und Dauer der Beschäftigung oder Überlassung
- Ort der Beschäftigung
- Ort in Deutschland, an dem die Dokumente bereitgehalten werden
- Name und Anschrift des verantwortlich Handelnden oder des Verleihers
- Branche, in welcher der Arbeitnehmer tätig wird
Außerdem brauchen Sie grundsätzlich jemanden in Deutschland, dem Post zugestellt werden kann. Sie müssen bei der Meldung seinen Namen und Anschrift nennen.
Weiter müssen Sie als Arbeitgeber im Rahmen der Meldung versichern, dass Sie die in Deutschland geltenden Mindestarbeitsbedingungen einhalten. Wenn Sie als Entleiher eine Meldung abgeben, müssen Sie eine entsprechende Versicherung des Verleihers hochladen.
Wenn sich an den Angaben in einer Meldung etwas ändert, müssen Sie eine Änderungsmeldung abgeben.
Zuklappen - Urheber
- nicht angegeben
- Synonyme
- anmeldung, Mindestlohn Anmeldung, ausland, einsatzplanung, anmelden, sitz, mindestlohnmeldung, leiharbeit, Arbeitnehmer von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland oder Verleihern im Meldeportal Mindestlohn anmelden, arbeitnehmer, entleiher, überlassung, arbeitgeber, meldeportal, ausländisch, entsendung, mindestlohn, mindestarbeitsbedingungen, verleiher
- Rechtsgrundlage
- –
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Arbeitnehmer von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland oder Verleihern im Meldeportal Mindestlohn anmelden
- Voraussetzungen
- Sie sind Arbeitgeber mit Unternehmenssitz im Ausland und mindestens einer Ihrer Arbeitnehmer arbeitet in Deutschland oderSie sind Entleiher und beschäftigen in Deutschland mindestens einen Leiharbeitnehmer eines Verleihers mit Sitz im Ausland. Der von Ihnen beschäftigte Arbeitnehmer ist in einer der folgenden Branchen tätig: Bauhaupt- und Baunebengewerbe,Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,Personenbeförderungsgewerbe,Speditions-, Transport- und damit verbundenem Logistikgewerbe,Schaustellergewerbe,Unternehmen der Forstwirtschaft,Gebäudereinigungsgewerbe,Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,Fleischwirtschaft,Prostitutionsgewerbe,Wach- und Sicherheitsgewerbe Abfallwirtschaft, einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst,Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch,Pflegedienstleistungen,Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen oderSchornsteinfegerhandwerk. Leiharbeitnehmer müssen derzeit in allen Branchen angemeldet werden
- Bearbeitungsdauer
- Keine
- Fristen
- Meldung: vor Arbeitsbeginn
- Letzte Aktualisierung
- 2023-03-26T12:46:02.050650652Z
- Url Online Dienst
- https://www.meldeportal-mindestlohn.de
Organisation: Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunftsstelle Zoll -
- Beschreibung
- –
- Mandant
- Adresse(n)
- Kontakt
- Kontaktperson
Anschrift: 001, Carusufer, 3-5, ,... Kommunikation: 04, +49 351 44834-590,... _key_: -1 -
3
Mindestlohn Anmeldung - 99006026104000 - nicht angegeben
Leistung: Mindestlohn Anmeldung - 99006026104000
- Beschreibung
-
Sie müssen grundsätzlich dann eine Meldung im Meldeportal-Mindestlohn vornehmen, wenn Ihre Arbeitnehmer derzeit in einer der folgenden Branchen tätig sind:
- Bauhaupt- und Baunebengewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe
- Speditions-, Transport- und damit verbundenem Logistikgewerbe
- Schaustellergewerbe
- Unternehmen der Forstwirtschaft
- Gebäudereinigungsgewerbe
- Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
- Fleischwirtschaft
- Prostitutionsgewerbe
- Wach- und Sicherheitsgewerbe
- Abfallwirtschaft, einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst
- Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch
- Pflegedienstleistungen
- Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen
- Schornsteinfegerhandwerk
- Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung
Weitere Informationen zu den Meldepflichten finden Sie auch auf der Internetseite der Zollverwaltung : https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Anmeldungen-bei-Entsendung/Anmeldung/anmeldung_node.html .
Diese Informationen müssen Sie regelmäßig angeben:
- Name, Vorname und Geburtsdatum des Arbeitnehmers
- Beginn und Dauer der Beschäftigung oder Überlassung
- Ort der Beschäftigung
- Ort in Deutschland, an dem die Dokumente bereitgehalten werden
- Name und Anschrift des verantwortlich Handelnden oder des Verleihers
- Branche, in welcher der Arbeitnehmer tätig wird
Außerdem brauchen Sie grundsätzlich jemanden in Deutschland, dem Post zugestellt werden kann. Sie müssen bei der Meldung seinen Namen und Anschrift nennen.
Weiter müssen Sie als Arbeitgeber im Rahmen der Meldung versichern, dass Sie die in Deutschland geltenden Mindestarbeitsbedingungen einhalten. Wenn Sie als Entleiher eine Meldung abgeben, müssen Sie eine entsprechende Versicherung des Verleihers hochladen.
Wenn sich an den Angaben in einer Meldung etwas ändert, müssen Sie eine Änderungsmeldung abgeben.
Zuklappen - Urheber
- nicht angegeben
- Synonyme
- anmeldung, Mindestlohn Anmeldung, ausland, einsatzplanung, anmelden, sitz, mindestlohnmeldung, leiharbeit, Arbeitnehmer von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland oder Verleihern im Meldeportal Mindestlohn anmelden, arbeitnehmer, entleiher, überlassung, arbeitgeber, meldeportal, ausländisch, entsendung, mindestlohn, mindestarbeitsbedingungen, verleiher
- Rechtsgrundlage
- –
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Arbeitnehmer von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland oder Verleihern im Meldeportal Mindestlohn anmelden
- Voraussetzungen
- Sie sind Arbeitgeber mit Unternehmenssitz im Ausland und mindestens einer Ihrer Arbeitnehmer arbeitet in Deutschland oderSie sind Entleiher und beschäftigen in Deutschland mindestens einen Leiharbeitnehmer eines Verleihers mit Sitz im Ausland. Der von Ihnen beschäftigte Arbeitnehmer ist in einer der folgenden Branchen tätig: Bauhaupt- und Baunebengewerbe,Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,Personenbeförderungsgewerbe,Speditions-, Transport- und damit verbundenem Logistikgewerbe,Schaustellergewerbe,Unternehmen der Forstwirtschaft,Gebäudereinigungsgewerbe,Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,Fleischwirtschaft,Prostitutionsgewerbe,Wach- und Sicherheitsgewerbe Abfallwirtschaft, einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst,Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch,Pflegedienstleistungen,Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen oderSchornsteinfegerhandwerk. Leiharbeitnehmer müssen derzeit in allen Branchen angemeldet werden
- Bearbeitungsdauer
- Keine
- Fristen
- Meldung: vor Arbeitsbeginn
- Letzte Aktualisierung
- 2023-03-26T12:46:02.050650652Z
- Url Online Dienst
- https://www.meldeportal-mindestlohn.de
Organisation: Generalzolldirektion (GZD), Direktion VII - Finanzkontrolle Schwarzarbeit -
- Beschreibung
- –
- Mandant
- Adresse(n)
- Kontakt
- Kontaktperson
Anschrift: 001, Wörthstraße, 1-3,... Kommunikation: 02, +49 228 303-0, Tel... _key_: -1 -
4
Mindestlohn Anmeldung - 99006026104000 - nicht angegeben
Leistung: Mindestlohn Anmeldung - 99006026104000
- Beschreibung
-
Sie müssen grundsätzlich dann eine Meldung im Meldeportal-Mindestlohn vornehmen, wenn Ihre Arbeitnehmer derzeit in einer der folgenden Branchen tätig sind:
- Bauhaupt- und Baunebengewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe
- Speditions-, Transport- und damit verbundenem Logistikgewerbe
- Schaustellergewerbe
- Unternehmen der Forstwirtschaft
- Gebäudereinigungsgewerbe
- Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
- Fleischwirtschaft
- Prostitutionsgewerbe
- Wach- und Sicherheitsgewerbe
- Abfallwirtschaft, einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst
- Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch
- Pflegedienstleistungen
- Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen
- Schornsteinfegerhandwerk
- Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung
Weitere Informationen zu den Meldepflichten finden Sie auch auf der Internetseite der Zollverwaltung : https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Anmeldungen-bei-Entsendung/Anmeldung/anmeldung_node.html .
Diese Informationen müssen Sie regelmäßig angeben:
- Name, Vorname und Geburtsdatum des Arbeitnehmers
- Beginn und Dauer der Beschäftigung oder Überlassung
- Ort der Beschäftigung
- Ort in Deutschland, an dem die Dokumente bereitgehalten werden
- Name und Anschrift des verantwortlich Handelnden oder des Verleihers
- Branche, in welcher der Arbeitnehmer tätig wird
Außerdem brauchen Sie grundsätzlich jemanden in Deutschland, dem Post zugestellt werden kann. Sie müssen bei der Meldung seinen Namen und Anschrift nennen.
Weiter müssen Sie als Arbeitgeber im Rahmen der Meldung versichern, dass Sie die in Deutschland geltenden Mindestarbeitsbedingungen einhalten. Wenn Sie als Entleiher eine Meldung abgeben, müssen Sie eine entsprechende Versicherung des Verleihers hochladen.
Wenn sich an den Angaben in einer Meldung etwas ändert, müssen Sie eine Änderungsmeldung abgeben.
Zuklappen - Urheber
- nicht angegeben
- Synonyme
- anmeldung, Mindestlohn Anmeldung, ausland, einsatzplanung, anmelden, sitz, mindestlohnmeldung, leiharbeit, Arbeitnehmer von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland oder Verleihern im Meldeportal Mindestlohn anmelden, arbeitnehmer, entleiher, überlassung, arbeitgeber, meldeportal, ausländisch, entsendung, mindestlohn, mindestarbeitsbedingungen, verleiher
- Rechtsgrundlage
- –
- Leistungsbezeichnung II (bürgernahe Sprache)
- Arbeitnehmer von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland oder Verleihern im Meldeportal Mindestlohn anmelden
- Voraussetzungen
- Sie sind Arbeitgeber mit Unternehmenssitz im Ausland und mindestens einer Ihrer Arbeitnehmer arbeitet in Deutschland oderSie sind Entleiher und beschäftigen in Deutschland mindestens einen Leiharbeitnehmer eines Verleihers mit Sitz im Ausland. Der von Ihnen beschäftigte Arbeitnehmer ist in einer der folgenden Branchen tätig: Bauhaupt- und Baunebengewerbe,Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,Personenbeförderungsgewerbe,Speditions-, Transport- und damit verbundenem Logistikgewerbe,Schaustellergewerbe,Unternehmen der Forstwirtschaft,Gebäudereinigungsgewerbe,Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,Fleischwirtschaft,Prostitutionsgewerbe,Wach- und Sicherheitsgewerbe Abfallwirtschaft, einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst,Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch,Pflegedienstleistungen,Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen oderSchornsteinfegerhandwerk. Leiharbeitnehmer müssen derzeit in allen Branchen angemeldet werden
- Bearbeitungsdauer
- Keine
- Fristen
- Meldung: vor Arbeitsbeginn
- Letzte Aktualisierung
- 2023-03-26T12:46:02.050650652Z
- Url Online Dienst
- https://www.meldeportal-mindestlohn.de
Organisation: Generalzolldirektion (GZD), Service Desk Zoll -
- Beschreibung
- –
- Mandant
- Adresse(n)
- Kontakt
- Kontaktperson
Kommunikation: 04, +49 22899 680-1875... _key_: -1