Die ARS/AGS-API v1.0 liefert zu Orten und Gebieten in Deutschland den amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und den amtlichen Regionalschlüssel (ARS).
Den Regionalschlüssel finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die LeiKa API v1.0 liefert zu einem Begriff relevante Beschreibungen von Leistungen der deutschen öffentlichen Verwaltung zurück.
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Die ZuFi-API v1.0.2 liefert zu einem Regionalschlüssel oder einer Postleitzahl und zu einem Leistungsschlüssel Zuständigkeiten zurück.
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Ergebnis Basisdaten
Leistung Stammtext: Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen inkl. Eingliederungszuschuss im Anschluss an eine Aus- oder Weiterbildung Bewilligung SGB II - 99007027017001
Wenn Sie Menschen mit Behinderungen betrieblich aus- oder weiterbilden, können Sie einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung erhalten. Wenn Sie schwerbehinderte Menschen im Anschluss an diese Aus- oder Weiterbildung fest einstellen, können Sie einen Lohnzuschuss erhalten.
- Volltext
-
Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung behinderter und schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellten Menschen
Sie erhalten den Ausbildungszuschuss in der Regel durchgehend für die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung.
Die Höhe des Zuschusses wird individuell festgelegt und richtet sich nach der Art und Schwere der Behinderungen sowie nach der Auswirkung der Behinderungen auf die Aus- oder Weiterbildung.
Der Zuschuss wird monatlich ausgezahlt und beträgt bis zu 60 Prozent, bei schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung, jeweils inklusive des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. In begründeten Ausnahmefällen können Zuschüsse jeweils bis zur Höhe der Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr erbracht werden.
Alle betrieblichen Maßnahmen, die eine berufliche Ausbildung oder Qualifikation des behinderten beziehungsweise schwerbehinderten Menschen zum Inhalt und auch Schwerpunkt haben, können gefördert werden. Hierzu gehören beispielsweise auch duale Studiengänge, wenn diese einen Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz beinhalten.
Ob Sie den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung bekommen können, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihr Jobcenter. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.
Eingliederungszuschuss im Anschluss an eine Aus- oder Weiterbildung
Wenn Sie einen schwerbehinderten Menschen nach einer mit Ausbildungszuschuss geförderten und abgeschlossenen Aus- oder Weiterbildung einstellen, kann Ihnen die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter einen Eingliederungszuschuss auszahlen.
Der Eingliederungszuschuss beträgt bis zu 70 Prozent des Lohns und kann 1 Jahr lang ausgezahlt werden.
Die konkrete Höhe liegt jedoch im Ermessen der Agentur für Arbeit beziehungsweise des Jobcenters.
Zuklappen - Gruppierung
- Arbeitsförderung
- Kennung
- Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen inkl. Eingliederungszuschuss im Anschluss an eine Aus- oder Weiterbildung
- Verrichtungsdetail
- SGB II
- Verrichtungsdetail
- SGB II
- Bezeichnung2
- Zuschüsse für die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen beantragen
- Typisierung
- 1
- Typ
- 1
- Datum
- 10.01.2022 14:06:32
- Kurztext
- Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung behinderter und schwerbehinderter Menschen inkl. Eingliederungszuschuss im Anschluss an eine Aus- oder Weiterbildung Bewilligung SGB II Arbeitgeber können monatliche Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderungen beantragen. Der Zuschuss wird normalerweise für die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung gezahlt und beträgt bei Menschen mit Behinderungen, die nicht schwerbehindert oder ihnen gleichgestellt sind, bis zu 60 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung bei schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung. In begründeten Ausnahmefällen können Zuschüsse jeweils bis zur Höhe der Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr erbracht werden Arbeitgeber können außerdem im Anschluss an eine abgeschlossene Aus- oder Weiterbildung einen Eingliederungszuschuss für die Anstellung schwerbehinderter Menschen bekommen Höhe bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgelts Dauer: 1 Jahr Bei Übernahme in ein Arbeitsverhältnis durch den ausbildenden oder einen anderen Arbeitgeber im Anschluss an eine mit dem Ausbildungszuschuss geförderte abgeschlossene Aus- oder Weiterbildung Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch zuständig: Agentur für Arbeit beziehungsweise Jobcenter
- Erforderliche_unterlagen
- Unterschriebener Aus- oder Weiterbildungsvertrag (bei Ausbildungsvergütung) Unterschriebener Arbeitsvertrag (bei Eingliederungszuschuss) Eintrag in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse (bei Ausbildung) gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis gegebenenfalls Bescheid über den Grad der Behinderung und/oder Gleichstellungsbescheid Nachweis der abgeschlossenen Aus- oder Weiterbildung(bei Eingliederungszuschuss)
- Voraussetzungen
- Voraussetzung für den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung ist, dass eine Aus- oder Weiterbildung ohne diese Förderung nicht zu erreichen ist, dass eine Eignung für den angestrebten Ausbildungs- beziehungsweise Weiterbildungsberuf vorliegt, dass ein unterzeichneter Aus- oder Weiterbildungsvertrag mit dem Betrieb vorliegt, dass Ausbildungsvergütung, Lohn oder Gehalt gezahlt wird, bei behinderten Menschen die Bundesagentur für Arbeit der zuständige Rehabilitationsträger ist Voraussetzung für den Eingliederungszuschuss ist, dass ein Arbeitsvertrag im Anschluss an eine erfolgreich abgeschlossene betriebliche Aus- oder Weiterbildung vorliegt und dass diese Aus- oder Weiterbildung mit einem Ausbildungszuschuss gefördert wurde.
- Kosten
- Keine
- Bearbeitungsdauer
- In der Regel wenige Wochen
- Verfahrensablauf
- Sowohl den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung als auch den Eingliederungszuschuss im Anschluss können Sie schriftlich, persönlich oder telefonisch beantragen: Setzen Sie sich mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner des Arbeitgeber-Service Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihren Ansprechpersonen im Jobcenter in Verbindung. Dort erhalten Sie die Formulare zum Ausfüllen und Hinweise zum Antragsverfahren. Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie ihn bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ein. Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen per Post ein. Die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter prüft Ihren Antrag. Sie bekommen dann per Post einen Bescheid, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.
- Fristen
- Den Ausbildungszuschuss müssen Sie beantragen, bevor Sie den Ausbildungs- oder Weiterbildungsvertrag geschlossen haben. Den Eingliederungszuschuss müssen Sie beantragen, bevor die Person, die Sie beschäftigen werden, ihre Arbeit aufnimmt.
- Formulare
- Formulare: ja Onlineverfahren möglich: nein Schriftform erforderlich: ja Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Fachlich_freigegeben_am
- 11.11.2020 00:00:00
- Fachlich_freigegeben_durch
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Synonyme
- Teilhabe, Eingliederungszuschuss, Schwerbehinderung, Ausbildung, Weiterbildung, Ausbildungsvergütung, Inklusion, Arbeitgeberzuschuss, Behinderung, Zuschuss
- Rechtsgrundlage
-
§ 73 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
§ 16 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
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1Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen inkl. Eingliederungszuschuss im Anschluss an eine Aus- oder Weiterbildung Bewilligung SGB II - 99007027017001 - nicht angegeben
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2Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen inkl. Eingliederungszuschuss im Anschluss an eine Aus- oder Weiterbildung Bewilligung SGB II - 99007027017001 - nicht angegeben
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3Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen inkl. Eingliederungszuschuss im Anschluss an eine Aus- oder Weiterbildung Bewilligung SGB II - 99007027017001 - nicht angegeben
-
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Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen inkl. Eingliederungszuschuss im Anschluss an eine Aus- oder Weiterbildung Bewilligung SGB II - 99007027017001 - nicht angegeben
Leistung: Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen inkl. Eingliederungszuschuss im Anschluss an eine Aus- oder Weiterbildung Bewilligung SGB II - 99007027017001
- Beschreibung
-
Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung behinderter und schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellten Menschen
Sie erhalten den Ausbildungszuschuss in der Regel durchgehend für die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung.
Die Höhe des Zuschusses wird individuell festgelegt und richtet sich nach der Art und Schwere der Behinderungen sowie nach der Auswirkung der Behinderungen auf die Aus- oder Weiterbildung.
Der Zuschuss wird monatlich ausgezahlt und beträgt bis zu 60 Prozent, bei schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung, jeweils inklusive des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. In begründeten Ausnahmefällen können Zuschüsse jeweils bis zur Höhe der Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr erbracht werden.
Alle betrieblichen Maßnahmen, die eine berufliche Ausbildung oder Qualifikation des behinderten beziehungsweise schwerbehinderten Menschen zum Inhalt und auch Schwerpunkt haben, können gefördert werden. Hierzu gehören beispielsweise auch duale Studiengänge, wenn diese einen Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz beinhalten.
Ob Sie den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung bekommen können, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihr Jobcenter. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.
Eingliederungszuschuss im Anschluss an eine Aus- oder Weiterbildung
Wenn Sie einen schwerbehinderten Menschen nach einer mit Ausbildungszuschuss geförderten und abgeschlossenen Aus- oder Weiterbildung einstellen, kann Ihnen die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter einen Eingliederungszuschuss auszahlen.
Der Eingliederungszuschuss beträgt bis zu 70 Prozent des Lohns und kann 1 Jahr lang ausgezahlt werden.
Die konkrete Höhe liegt jedoch im Ermessen der Agentur für Arbeit beziehungsweise des Jobcenters.
Zuklappen - Urheber
- nicht angegeben
- Synonyme
- weiterbildung, mensch, behinderung, ausbildung, arbeitgeberzuschuss, Zuschüsse für die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen beantragen, teilhaben, Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen inkl. Eingliederungszuschuss im Anschluss an eine Aus- oder Weiterbildung Bewilligung SGB II, anschluss, ausbildungsvergütung, bewilligung, eingliederungszuschuss, zuschuss, beschäftigung, inkl, schwerbehinderte, inklusion, SGBII, schwerbehinderung, beantragen
- Rechtsgrundlage
- –
Organisation: Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder -
- Beschreibung
- –
- Mandant
- Adresse(n)
- Kontakt
-
2
Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen inkl. Eingliederungszuschuss im Anschluss an eine Aus- oder Weiterbildung Bewilligung SGB II - 99007027017001 - nicht angegeben
Leistung: Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen inkl. Eingliederungszuschuss im Anschluss an eine Aus- oder Weiterbildung Bewilligung SGB II - 99007027017001
- Beschreibung
-
Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung behinderter und schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellten Menschen
Sie erhalten den Ausbildungszuschuss in der Regel durchgehend für die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung.
Die Höhe des Zuschusses wird individuell festgelegt und richtet sich nach der Art und Schwere der Behinderungen sowie nach der Auswirkung der Behinderungen auf die Aus- oder Weiterbildung.
Der Zuschuss wird monatlich ausgezahlt und beträgt bis zu 60 Prozent, bei schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung, jeweils inklusive des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. In begründeten Ausnahmefällen können Zuschüsse jeweils bis zur Höhe der Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr erbracht werden.
Alle betrieblichen Maßnahmen, die eine berufliche Ausbildung oder Qualifikation des behinderten beziehungsweise schwerbehinderten Menschen zum Inhalt und auch Schwerpunkt haben, können gefördert werden. Hierzu gehören beispielsweise auch duale Studiengänge, wenn diese einen Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz beinhalten.
Ob Sie den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung bekommen können, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihr Jobcenter. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.
Eingliederungszuschuss im Anschluss an eine Aus- oder Weiterbildung
Wenn Sie einen schwerbehinderten Menschen nach einer mit Ausbildungszuschuss geförderten und abgeschlossenen Aus- oder Weiterbildung einstellen, kann Ihnen die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter einen Eingliederungszuschuss auszahlen.
Der Eingliederungszuschuss beträgt bis zu 70 Prozent des Lohns und kann 1 Jahr lang ausgezahlt werden.
Die konkrete Höhe liegt jedoch im Ermessen der Agentur für Arbeit beziehungsweise des Jobcenters.
Zuklappen - Urheber
- nicht angegeben
- Synonyme
- weiterbildung, mensch, behinderung, ausbildung, arbeitgeberzuschuss, Zuschüsse für die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen beantragen, teilhaben, Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen inkl. Eingliederungszuschuss im Anschluss an eine Aus- oder Weiterbildung Bewilligung SGB II, anschluss, ausbildungsvergütung, bewilligung, eingliederungszuschuss, zuschuss, beschäftigung, inkl, schwerbehinderte, inklusion, SGBII, schwerbehinderung, beantragen
- Rechtsgrundlage
- –
Organisation: Bundesagentur für Arbeit (BA) -
- Beschreibung
- –
- Mandant
- Adresse(n)
- Kontakt
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Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen inkl. Eingliederungszuschuss im Anschluss an eine Aus- oder Weiterbildung Bewilligung SGB II - 99007027017001 - nicht angegeben
Leistung: Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen inkl. Eingliederungszuschuss im Anschluss an eine Aus- oder Weiterbildung Bewilligung SGB II - 99007027017001
- Beschreibung
-
Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung behinderter und schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellten Menschen
Sie erhalten den Ausbildungszuschuss in der Regel durchgehend für die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung.
Die Höhe des Zuschusses wird individuell festgelegt und richtet sich nach der Art und Schwere der Behinderungen sowie nach der Auswirkung der Behinderungen auf die Aus- oder Weiterbildung.
Der Zuschuss wird monatlich ausgezahlt und beträgt bis zu 60 Prozent, bei schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung, jeweils inklusive des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. In begründeten Ausnahmefällen können Zuschüsse jeweils bis zur Höhe der Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr erbracht werden.
Alle betrieblichen Maßnahmen, die eine berufliche Ausbildung oder Qualifikation des behinderten beziehungsweise schwerbehinderten Menschen zum Inhalt und auch Schwerpunkt haben, können gefördert werden. Hierzu gehören beispielsweise auch duale Studiengänge, wenn diese einen Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz beinhalten.
Ob Sie den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung bekommen können, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihr Jobcenter. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.
Eingliederungszuschuss im Anschluss an eine Aus- oder Weiterbildung
Wenn Sie einen schwerbehinderten Menschen nach einer mit Ausbildungszuschuss geförderten und abgeschlossenen Aus- oder Weiterbildung einstellen, kann Ihnen die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter einen Eingliederungszuschuss auszahlen.
Der Eingliederungszuschuss beträgt bis zu 70 Prozent des Lohns und kann 1 Jahr lang ausgezahlt werden.
Die konkrete Höhe liegt jedoch im Ermessen der Agentur für Arbeit beziehungsweise des Jobcenters.
Zuklappen - Urheber
- nicht angegeben
- Synonyme
- weiterbildung, mensch, behinderung, ausbildung, arbeitgeberzuschuss, Zuschüsse für die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen beantragen, teilhaben, Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen inkl. Eingliederungszuschuss im Anschluss an eine Aus- oder Weiterbildung Bewilligung SGB II, anschluss, ausbildungsvergütung, bewilligung, eingliederungszuschuss, zuschuss, beschäftigung, inkl, schwerbehinderte, inklusion, SGBII, schwerbehinderung, beantragen
- Rechtsgrundlage
- –
Organisation: Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitgeber-Hotline -
- Beschreibung
- –
- Mandant
- Adresse(n)
- Kontakt