Die ARS/AGS-API v1.0 liefert zu Orten und Gebieten in Deutschland den amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und den amtlichen Regionalschlüssel (ARS).
Den Regionalschlüssel finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die LeiKa API v1.0 liefert zu einem Begriff relevante Beschreibungen von Leistungen der deutschen öffentlichen Verwaltung zurück.
Die Inhalte finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die ZuFi-API v1.0.2 liefert zu einem Regionalschlüssel oder einer Postleitzahl und zu einem Leistungsschlüssel Zuständigkeiten zurück.
Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Ergebnis Basisdaten
Leistung Stammtext: Daueraufenthalt-EU Erlaubnis - 99010002005000
Sie möchten unbefristet in Deutschland leben? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auf Antrag als ausländische Staatsangehörige/ausländischer Staatsangehöriger eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erhalten. Damit dürfen Sie sich innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen.- Volltext
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Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG dürfen sich ausländische Staatsangehörige innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen. Sie ist der Niederlassungserlaubnis in vielen Punkten gleichgestellt und ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich auf Antrag eine so genannte Erlaubnis zum Daueraufenthalt in Deutschland ausstellen lassen.
Zuständig ist dafür die Ausländerbehörde in Ihrem Wohnort.
Zuklappen - Gruppierung
- Aufenthaltstitel
- Kennung
- Daueraufenthalt-EU Erlaubnis
- Typisierung
- 2/3
- Typ
- 2
- Datum
- 04.01.2022 10:30:36
- Kurztext
- Ein Daueraufenthalt in der EU ist für ausländische Staatsangehörige unter bestimmten Voraussetzungen möglich Der Daueraufenthalt-EG ist unbefristet Die Erlaubnis über den Daueraufenthalt-EG muss beantragt werden
- Erforderliche_unterlagen
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht Nachweis, dass Sie seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland leben Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts Nachweis über den Krankenversicherungsschutz Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung Nachweis über ausreichenden Wohnraum für Sie und Ihre Familie Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt ein aktuelles Lichtbild (Biometriefoto gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH)
- Voraussetzungen
- Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht. Sie leben seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland. Ihr Lebensunterhalt sowie der Ihrer Angehörigen, denen Sie Unterhalt leisten, ist durch regelmäßige Einkünfte gesichert. Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder haben einen unbefristeten Krankenversicherungsschutz. Sie haben Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen eingezahlt. Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse sowie über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung. Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie. Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Kosten
- EUR 109
- Fristen
- keine
- Fachlich_freigegeben_am
- 18.01.2021 00:00:00
- Fachlich_freigegeben_durch
- Landesredaktion
- Synonyme
- Ausländeramt, vorläufige Aufenthaltserlaubnis, Integrationskurse für Ausländer, Reiseausweise für Staatenlose, Reiseausweise für Flüchtlinge, vorläufige Aufenthaltsbescheinigung, Duldung, Aufenthaltsbeendigung, aufenthaltsbeendende Maßnahme, Ausländerabteilung, unbefristeter Aufenthaltstitel, Ausreisepflicht, Fiktionsbescheinigungen, Familienzusammenführung, Ausländerbehörde, Fiktionsbescheinigung, Durchsetzung der Ausreisepflicht, Reiseausweise für Ausländer, Einreisesperre, Sprachkurs für Ausländer, Abschiebung, Anerkennung des Daueraufenthalts, Asyl, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthaltsgesetz, Aufenthaltstitel, Daueraufenthalt in Deutschland, Daueraufenthalt-EG Erlaubnis, Daueraufenthalt, Daueraufenthalt-EG, Erlaubnis zum Daueraufenthalt, Freizügigkeit, Genehmigung, Migration, Niederlassungserlaubnis, Unbefristete Aufenthaltserlaubnis
- Rechtsgrundlage
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§§ 9a 9c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) - Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
§ 51 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) - Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung der Beschränkungen
§ 44a Aufenthaltsverordnung (AufenthV) - Gebühr