Die ARS/AGS-API v1.0 liefert zu Orten und Gebieten in Deutschland den amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und den amtlichen Regionalschlüssel (ARS).
Den Regionalschlüssel finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die LeiKa API v1.0 liefert zu einem Begriff relevante Beschreibungen von Leistungen der deutschen öffentlichen Verwaltung zurück.
Die Inhalte finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die ZuFi-API v1.0.2 liefert zu einem Regionalschlüssel oder einer Postleitzahl und zu einem Leistungsschlüssel Zuständigkeiten zurück.
Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Ergebnis Basisdaten
Leistung Stammtext: vorgesehen zum Löschen - Aufenthaltstitel bei Asylantrag Erteilung - 99010004001000
- Volltext
-
Sie haben Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter, wenn Sie politisch verfolgt werden.
Wenn Ihnen Asyl oder Flüchtlingsschutz zuerkannt wird, erhalten Sie eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis. Diese Aufenthaltserlaubnis kann in eine Niederlassungserlaubnis übergehen, wenn die Gründe für die Anerkennung noch bestehen.
Falls Ihnen kein Asyl oder Flüchtlingsschutz gewährt werden kann, können Ihnen europarechtliche Abschiebeverbote nach § 60 Absatz 2, 3 und 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes und nationale Abschiebeverbote nach § 60 Absatz 5 und 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes Schutz bieten. Diese Abschiebeverbote bezeichnet man auch als subsidiären Schutz. Sie erhalten dann in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis durch die zuständige Ausländerbehörde.
Zuklappen - Gruppierung
- Aufenthaltstitel
- Kennung
- Aufenthaltstitel bei Asylantrag
- Bezeichnung2
- Asyl beantragen
- Typisierung
- 1
- Typ
- 1
- Datum
- 27.09.2022 14:11:24
- Kurztext
- Sie haben Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter, wenn Sie politisch verfolgt werden (Artikel 16a des Grundgesetzes).
- Erforderliche_unterlagen
- Falls Sie Ausweispapiere besitzen, müssen Sie diese vorlegen.
- Voraussetzungen
- Sie gelten als politisch verfolgt, wenn Sie von staatlicher Seite verfolgt wurden oder Ihnen unmittelbar eine staatliche Verfolgung droht aufgrund Ihrer Rasse, Ihrer Religion, Ihrer Nationalität, Ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder Ihrer politischen Überzeugung.
- Verfahrensablauf
- Wenn Sie Asyl beantragen wollen, müssen Sie sich zunächst an eine Erstaufnahmeeinrichtung wenden. Dort werden Ihre Personendaten erfasst und Sie erhalten eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung. Den Asylantrag stellen Sie dann persönlich bei derjenigen Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, die der Erstaufnahmeeinrichtung zugeordnet ist. In der Außenstelle werden zunächst Ihre Personaldaten aufgenommen. Es werden Fingerabdrücke genommen und Lichtbilder gemacht. Sie erhalten dann für die Dauer des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung, die zugleich Ihr Ausweis ist. Es folgt eine persönliche Anhörung in der Außenstelle des Bundesamtes. Dabei werden Sie von einem Dolmetscher unterstützt. Nach der Anhörung prüft das Bundesamt, ob die von Ihnen geschilderten Gründe zu Asyl oder Flüchtlingsschutz führen. Sie erhalten vom Bundesamt eine schriftliche Entscheidung über Ihren Asylantrag.
- Fachlich_freigegeben_am
- 14.02.2016 00:00:00
- Fachlich_freigegeben_durch
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Synonyme
- Anerkennung, staatliche Verfolgung, subsidiärer Schutz, Asyl, Flüchtlingsschutz, Asylverfahren, Asylantrag, Flüchtling, Asylbeantragung, Aufenthaltserlaubnis
- Rechtsgrundlage
-
Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Asylgesetz (AsylG)
Grundgesetz (GG)