Die ARS/AGS-API v1.0 liefert zu Orten und Gebieten in Deutschland den amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und den amtlichen Regionalschlüssel (ARS).
Den Regionalschlüssel finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die LeiKa API v1.0 liefert zu einem Begriff relevante Beschreibungen von Leistungen der deutschen öffentlichen Verwaltung zurück.
Die Inhalte finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die ZuFi-API v1.0.2 liefert zu einem Regionalschlüssel oder einer Postleitzahl und zu einem Leistungsschlüssel Zuständigkeiten zurück.
Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Ergebnis Basisdaten
Leistung Stammtext: Abbruchgenehmigung Erteilung - 99012001001000
Sie möchten eine bauliche Anlage (beispielsweise ein Gebäude) beseitigen? Je nach Einzelfall müssen Sie die Beseitigung schriftlich anzeigen, bevor Sie beginnen.- Volltext
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Wenn Sie eine bauliche Anlage (beispielsweise ein Gebäude) vollständig beseitigen möchten, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde schriftlich anzeigen.
Dies ist erforderlich für:
- alle nicht freistehenden, also angebauten, Gebäude (Gebäudeklassen 2-5),
- freistehende Gebäude mit einer Höhe ab 7m (Gebäudeklassen 4 und 5),
- sonstige bauliche Anlagen mit mehr als 10 m Höhe.
Vor der Beseitigung eines Gebäudes müssen Sie verschiedene Dinge beachten.
Beispielsweise:
- Standsicherheit der Nachbargebäude prüfen lassen, wenn es sich um ein angebautes Gebäude handelt
- Gefährliche Stoffe wie zum Beispiel Asbestschiefer sind gesondert zu entsorgen
- Auf besonders geschützte Tiere in den Gebäuden und auf dem Abbruchgrundstück achten
- Gegebenenfalls müssen Sie zusätzlich Genehmigungen einholen (beispielsweise nach dem Denkmalschutz-, Naturschutz-, Planungs- oder Abfallrecht beziehungsweise kommunaler Satzungen)
Wenn Sie eine bauliche Anlage nur teilweise beseitigen möchten, so handelt es sich um die Änderung einer baulichen Anlage, für die in der Regel ein Bauantrag einzureichen ist.
Für verfahrensfreie Beseitigungen können sie beantragen, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird.
Zuklappen - Gruppierung
- Baurecht
- Kennung
- Abbruchgenehmigung Erteilung
- Bezeichnung2
- Abbruch anzeigen
- Typisierung
- 4
- Typ
- 2
- Datum
- 20.07.2021 07:19:25
- Kurztext
- Abbruchgenehmigung Erteilungschriftliche Anzeige für die vollständige Beseitigung bestimmter Gebäude und Anlagen erforderlichDie Bauherrschaft kann beantragen, dass für verfahrensfreie Beseitigungen ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird.bei der teilweisen Beseitigung einer baulichen Anlage handelt es sich um eine Änderung der baulichen AnlageVorschriften der Landesbauordnung sowie beispielsweise Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht müssen eingehalten werden
- Erforderliche_unterlagen
- die Benennung des Grundstücks, auch nach Straße und Hausnummer, auf dem die Beseitigungsmaßnahme durchgeführt werden sollein Auszug aus der Flurkarte mit der Darstellung der Lage des BeseitigungsvorhabensErhebungsbogen für die AbgangsstatistikBei aneinandergebauten Gebäuden zusätzlich die Bestätigung eines qualifizierten Tragwerksplanenden (z.B. Statiker), dass das verbleibende Gebäude auch ohne das zu beseitigende Gebäude noch standsicher ist
- Voraussetzungen
- alle nicht freistehenden, also angebauten, Gebäude (Gebäudeklassen 2-5)freistehende Gebäude mit einer Höhe ab 7m (Gebäudeklassen 4 und 5)sonstige bauliche Anlagen mit mehr als 10 m HöheEinhaltung von beispielsweise Denkmalschutz-, Naturschutz- oder AbfallrechtSie dürfen mit der Beseitigung erst einen Monat später beginnen, nachdem die Bauaufsichtsbehörde Ihnen den Eingang der vollständigen Anzeige bestätigt hat.
- Kosten
- Die Eingangsbestätigung Ihrer Anzeige kostet pauschal EUR 50,00. Ist Ihre Anzeige unvollständig oder mangelhaft, fallen für die Nachforderungen weiterer Unterlagen erneut EUR 50,00 an. Auch für die Mitteilung der Bauaufsichtsbehörde, dass die Anzeige vervollständigt oder der Mangel behoben wurde, werden EUR 50,00 erhoben.
- Bearbeitungsdauer
- Ca. 2 Wochen
- Verfahrensablauf
- Reichen Sie die von Ihnen unterschriebene Anzeige mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein. Die Anzeige wird dort nur auf Vollständigkeit geprüft. Eine inhaltliche Prüfung findet nicht statt.Sie sind dafür verantwortlich, alle maßgeblichen Rechtsvorschriften einzuhalten. Bitte beachten Sie, dass andere Genehmigungen für Ihr Vorhaben erforderlich sein können. Die Bauaufsichtsbehörde bestätigt Ihnen schriftlich den Eingang Ihrer Anzeige und fordert Sie ggf. auf, weitere Unterlagen nachzureichen oder Mängel zu beheben. Ist die Anzeige vollständig oder der Mangel behoben, teilt Ihnen das die Bauaufsichtsbehörde ebenfalls mit. Frühestens einen Monat später dürfen Sie mit den Abbrucharbeiten beginnen.
- Fristen
- Einen Monat nach Erhalt der Eingangsbestätigung Ihrer vollständigen, mängelfreien Anzeige dürfen Sie mit dem Abbruch der Anlage beginnen.
- Formulare
- Vordruck zur Anzeige der Beseitigung von Anlagen (Anlage I/6 zur VV BauPrüfVO)https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924alternativhttps://www.bauportal.nrw/informationen-baurecht/weiterfuehrende-informationen/vordrucke-und-formulare
- Url Online Dienst
- https://www.bauportal.nrw
- Fachlich_freigegeben_am
- 20.07.2021 00:00:00
- Fachlich_freigegeben_durch
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Synonyme
- Abbruch einer baulichen Anlage, Abbruchantrag, Abbruchgenehmigung, Abbruch, Abbrucharbeit, Abbruchgenehmigung Erteilung, Beseitigung von Gebäuden, Genäude abreißen, Haus abreißen, Garage abreißen, Carport abreißen, Abbriss, Beseitigung von Nebenanlagen, Beseitigung von baulichen Anlagen
- Rechtsgrundlage
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§ 60 Absatz 2 Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018)
§ 52 Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018)
§ 53 Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018)
§ 62 Absatz 3 Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018)
§ 81 Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018)
§ 15 Bauprüfverordnung NRW (BauprüfVO NRW)
§ 9 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW)