Die ARS/AGS-API v1.0 liefert zu Orten und Gebieten in Deutschland den amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und den amtlichen Regionalschlüssel (ARS).
Den Regionalschlüssel finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die LeiKa API v1.0 liefert zu einem Begriff relevante Beschreibungen von Leistungen der deutschen öffentlichen Verwaltung zurück.
Die Inhalte finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die ZuFi-API v1.0.2 liefert zu einem Regionalschlüssel oder einer Postleitzahl und zu einem Leistungsschlüssel Zuständigkeiten zurück.
Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Ergebnis Basisdaten
Leistung Stammtext: Behinderung Feststellung - 99015004037000
Mithilfe dieses Antrags können Sie die Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung beantragen.- Volltext
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Mithilfe dieses Antrags können Sie die Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung beantragen.
Sofern die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, wird ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Der GdB beträgt zwischen 20 und 100 je nach Schwere der Beeinträchtigungen. Bei einem GdB von 50 oder mehr kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
Neben dem Grad der Behinderung können bei Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Einschränkungen auch Merkzeichen festgestellt werden. Diese Merkzeichen werden in den Schwerbehindertenausweis eingetragen und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen.
Folgende Merkzeichen können Sie beantragen:
G - erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
H - Hilflosigkeit
B - Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
RF - Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
GL - Gehörlosigkeit
BL - Blindheit
TBL - Taubblindheit (Befreiung von den Rundfunkgebühren)
Zuklappen - Gruppierung
- Behinderte Menschen
- Kennung
- Behinderung Feststellung
- Bezeichnung2
- Feststellung einer Behinderung beantragen
- Typisierung
- 2/3
- Typ
- 2
- Datum
- 18.10.2022 10:52:44
- Kurztext
- Feststellung einer Behinderung beantragenvom Antragsteller vorzulegen sind ggf. Vollmacht, Betreuungsnachweis, Sorgerechtsnachweis sowie zwingend für Staatsangehörige eines Nicht-EU-Mitgliedsstaates die Kopie des Aufenthaltstitels und bei Wohnsitz im Ausland und Arbeitsplatz in Deutschland die Bescheinigung des Arbeitgebersvom Antragsteller nicht zwingend vorzulegen sind Dokumente (Arztbriefe, Krankenhausberichte, Gutachten u.ä.), die den Gesundheitszustand betreffenmedizinische Unterlagen werden durch die zuständige Stelle von Ärzten/Ärztinnen, Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen etc. und auch von der Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Berufsgenossenschaft, Arbeitsagentur etc. angefordertsofern eine Untersuchung erforderlich ist, erfolgt eine entsprechende Information an den Antragsteller, ein Anspruch auf eine gutachtliche Untersuchung besteht nichteine versorgungsärztliche Stellungnahme wird nach der Sachverhaltsaufklärung selbständig von der zuständigen Stelle erstelltauf Grundlage der versorgungsärztlichen Stellungnahme fertigt die zuständige Stelle einen Bescheid über den festgestellten Grad der Behinderung (GdB) sowie etwaige Merkzeichen oder einen Bescheid über die Ablehnung der Feststellung einer Behinderungzuständige Behörden in Nordrhein-Westfalen: Kreis oder kreisfreie Stadt nach Wohnort
- Erforderliche_unterlagen
- ausgefüllter Antragunterschriebene Schweigepflichtentbindungggf. Vollmacht, Betreuungsnachweis, Sorgerechtsnachweisfür Staatsangehörige eines Nicht-EU-Mitgliedsstaates: Kopie des Aufenthaltstitelsbei Wohnsitz im Ausland und Arbeitsplatz in Deutschland: Bescheinigung des ArbeitgebersFreiwillig:Unterlagen über Ihren Gesundheitszustand (z.B. Arztbriefe, Krankenhausberichte, Reha-Berichte, ärztliche Gutachten)Bescheide anderer Stellen über eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder einen Grad der Schädigung (GdS)
- Voraussetzungen
- Bei der Beurteilung des festzustellenden GdB werden nach Schweregrad nur die gesundheitlichen Einschränkungen berücksichtigt, die länger als sechs Monate bestehen und durch aktuelle Befundberichte oder Gutachten nachgewiesen sind.
- Kosten
- keine
- Bearbeitungsdauer
- Die Bearbeitungszeit variiert je nach Umfang der erforderlichen Sachverhaltsaufklärung und beträgt durchschnittlich ca. drei Monate.
- Verfahrensablauf
- Für Ihren Antrag ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, in dem/der Sie wohnen. Sie erhalten von dort eine Eingangsbestätigung mit weiterführenden Informationen.Ihr Antrag und die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden geprüft. Sofern notwendig fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ärzten oder Institutionen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt hinreichend zu klären.Ihre Unterlagen werden unter ärztlicher Beteiligung ausgewertet. Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen Bescheid über den festgestellten Grad der Behinderung (GdB) sowie etwaige Merkzeichen.Wenn der GdB 50 oder mehr beträgt, können Sie nach Einreichung eines Lichtbildes zudem einen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat erhalten. Dieser wird separat über einen Dienstleister an Sie zugestellt.
- Fristen
- keine
- Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: JaAntrag-Schwerbehindertenrecht_neu.pdf (bezreg-muenster.de)https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/gesundheit_und_soziales/schwerbehindertenrecht/Antrag-Schwerbehindertenrecht_neu.pdfSchriftform erforderlich: JaFormlose Antragsstellung möglich: JaPersönliches Erscheinen nötig: Nein
- Weiterfuehrende_informationen
- Hier finden Sie das Informationsangebot der Bezirksregierung Münster rund um die Themen Behinderung und Schwerbehindertenausweis. https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/schwerbehindertenrecht/index.html Die Broschüre „Behinderung und Ausweis“ des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und der Bezirksregierung Münster bietet einen umfassenden Überblick. Sie kann auch in Papierform auf den Seiten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe kostenlos bestellt werden. https://www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de/media/filer_public/3a/9d/3a9d911b-05d4-4722-9255-10cd20d80315/lwl_bua2022_pdf-ua.pdf
- Url Online Dienst
- https://www.elsa.nrw.de/elsa/cgi-bin/elsa.php
- Fachlich_freigegeben_am
- 18.10.2022 00:00:00
- Fachlich_freigegeben_durch
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Synonyme
- gehbehindert, Gehörlos, Rundfunkgebührenermäßigung, Merkzeichen, Grad der Behinderung, Blind, Schwerbehinderung, Feststellung, Nachteilsausgleiche, Hilflos, Schwerbehindertenausweis
- Rechtsgrundlage
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§ 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
§ 152 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
Versorgungsmedizinische Grundsätze (Anlage zu § 2 der VersMedV)
Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)
Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X)