Die ARS/AGS-API v1.0 liefert zu Orten und Gebieten in Deutschland den amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und den amtlichen Regionalschlüssel (ARS).
Den Regionalschlüssel finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die LeiKa API v1.0 liefert zu einem Begriff relevante Beschreibungen von Leistungen der deutschen öffentlichen Verwaltung zurück.
Die Inhalte finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die ZuFi-API v1.0.2 liefert zu einem Regionalschlüssel oder einer Postleitzahl und zu einem Leistungsschlüssel Zuständigkeiten zurück.
Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Ergebnis Basisdaten
Leistung Stammtext: Behinderung Feststellung - 99015004037000
Mithilfe dieses Antrags können Sie die Feststellung einer Behinderung beantragen.
- Volltext
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Mithilfe dieses Antrags können Sie die Feststellung einer Behinderung beantragen.
Als Ergebnis der Prüfung wird bei Ihnen gegebenenfalls ein Grad der Behinderung festgestellt. Sollte die Prüfung der benötigten Unterlagen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden gegebenenfalls in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.
Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:
G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
H – Hilflosigkeit
B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
GL – Gehörlosigkeit
BL – Blindheit
TBL - Taubblindheit
Zuklappen - Gruppierung
- Behinderte Menschen
- Kennung
- Behinderung
- Bezeichnung2
- Feststellung einer Behinderung beantragen
- Typisierung
- 2/3
- Typ
- 1
- Datum
- 02.03.2022 14:42:45
- Kurztext
- ganzer Leistungstitel: Feststellung einer Behinderung beantragen von der Antragstellerin/vom Antragsteller keine zwingende Vorlage von Dokumenten die den Gesundheitszustand betreffen Ggf. Aufenthaltstitel oder Vertretungs- oder Betreuungsvollmacht muss zwingend vorgelegt werden. Ärztliche Unterlagen werden erforderlichenfalls durch die zuständige Stelle vonÄrztinnen/Ärzten, Krankenhäusern etc. angefordert Versorgungsärztliche Stellungnahme wird selbständig von der zuständigen Stelle erstellt. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt ggf. die Bescheidung des Grads der Behinderung und der etwaigen Merkzeichen oder die Ablehnung der Feststellung einer Behinderung.
- Erforderliche_unterlagen
- wenn möglich, anderweitige Feststellungsnachweise über den Grad der Behinderung (beispielsweise Rentenbescheid oder entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung) wenn möglich, gegebenenfalls in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B. Gutachten) gegebenenfalls Vollmacht oder Betreuerausweis für nicht EU-Angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt
- Voraussetzungen
- Sie sind in Ihrer Gesundheit länger als sechs Monate so beeinträchtigt, dass Ihnen dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder sie verhindert wird. Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen müssen durch ärztliche Unterlagen belegt werden.
- Kosten
- keine
- Bearbeitungsdauer
- Bearbeitungsdauer:3Monate
- Verfahrensablauf
- Die Feststellung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Stelle. Nach Antragstellung werden die von Ihnen gegebenenfalls eingereichten Unterlagen geprüft. Sofern notwendig fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt zu klären. Alle dann vorhandenen Unterlagen werden erneut geprüft. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Bescheid, mit dem für Sie gegebenenfalls ein Grad der Behinderung sowie etwaige Merkzeichen festgestellt wird.
- Fristen
- keine
- Fachlich_freigegeben_am
- 22.02.2022 00:00:00
- Fachlich_freigegeben_durch
- Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- Synonyme
- Gehbehinderung, Schwerbehindertenantragstellung, Schwerbehindertenausweiss, gehbehindert, Gehörlos, Rundfunkgebührenermäßigung, Merkzeichen, Grad der Behinderung, Behinderung, Feststellung einer Behinderung, Blind, Verschlechterungsantrag, Merkzeichen (Behinderung), Nachteilsausgleich, Blindheit, Gehörlosigkeit
- Rechtsgrundlage
-
§ 152 Sozialgesetzbuch (SGB) IX
§ 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX