Die ARS/AGS-API v1.0 liefert zu Orten und Gebieten in Deutschland den amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und den amtlichen Regionalschlüssel (ARS).
Den Regionalschlüssel finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die LeiKa API v1.0 liefert zu einem Begriff relevante Beschreibungen von Leistungen der deutschen öffentlichen Verwaltung zurück.
Die Inhalte finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die ZuFi-API v1.0.2 liefert zu einem Regionalschlüssel oder einer Postleitzahl und zu einem Leistungsschlüssel Zuständigkeiten zurück.
Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Ergebnis Basisdaten
Leistung Stammtext: Schwerbehindertenausweis - 99015007000000
- Volltext
- –
- Gruppierung
- Behinderte Menschen
- Kennung
- Schwerbehindertenausweis
- Typisierung
- 2/3
- Typ
- 1
- Datum
- 16.05.2022 08:01:21
- Synonyme
- –
- Rechtsgrundlage
-
§ 69 Absatz 5 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
-
1
Schwerbehindertenausweis - 99015007000000 -
Leistung: Schwerbehindertenausweis - 99015007000000
Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen sind.
Der Ausweis hat die Farben grün und orange. Für Schwerbehinderte ab einem Alter von 10 Jahren ist ein Lichtbild in Passbildgröße erforderlich.
- Beschreibung
-
Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Er ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, wie:
- besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz,
- Anspruch auf Zusatzurlaub,
- Vergünstigungen bei der Einkommensteuerung und
- vergünstigter oder unentgeltlicher Beförderung mit Bus und Bahn.
Er gibt den Grad der Behinderung und gesundheitliche Merkmale an.
Diese Merkmale sind:- aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
- H - Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
- Bl - Blind
- Gl - Gehörlos
- RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
- Kl. - Berechtigt zur Nutzung der ersten Klasse in Eisenbahnen mit Fahrkarten für die Zweite Klasse oder innerhalb des persönlichen Streckenverzeichnisses (nur bei Versorgungsempfängern nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz)
- B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
Der Ausweis hat die Farben grün und orange. Für Schwerbehinderte ab einem Alter von 10 Jahren ist ein Lichtbild in Passbildgröße erforderlich.
Zuklappen - Urheber
- Synonyme
- Ausweis (behinderte Menschen), Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, Behindertenausweis, Behindertenhilfe, Menschen mit Behinderung, Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung, SB-Ausweis, Schwerbeschadigtenausweis, Sitzplatzausweis
- Rechtsgrundlage
- –
Organisation: Bezirksregierung Münster Dezernat 27.1.1.1 Schwerbehindertenrecht/SBX IX - Verfahrensrecht - 728e18c17c9b4077cb33caf124cc7213
- Beschreibung
- –
- Mandant
- Bezirksregierung Münster
- Adresse(n)
-
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster - Kontakt
-
Telefon: 02514113382Fax: Nicht vorhandenEmail: poststelle@brms.nrw.de
Mandant ID: bezirksregierungmuenster Rolle: 01 Gebiet ID: 05