Die ARS/AGS-API v1.0 liefert zu Orten und Gebieten in Deutschland den amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und den amtlichen Regionalschlüssel (ARS).
Den Regionalschlüssel finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die LeiKa API v1.0 liefert zu einem Begriff relevante Beschreibungen von Leistungen der deutschen öffentlichen Verwaltung zurück.
Die Inhalte finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die ZuFi-API v1.0.2 liefert zu einem Regionalschlüssel oder einer Postleitzahl und zu einem Leistungsschlüssel Zuständigkeiten zurück.
Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Ergebnis Basisdaten
Leistung Stammtext: Schwerbehindertenausweis Änderung - 99015007011000
Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis haben und sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich verändert, können Sie dies der für Sie zuständigen Behörde mitteilen und die Neufeststellung des Grades der Behinderung beantragen.
- Volltext
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Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. In ihm sind der Grad der Behinderung (GdB) und eventuelle Merkzeichen festgehalten. Außerdem ist darin die Dauer der Gültigkeit vermerkt.
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich verändert, sich also entweder verbessert oder verschlechtert, können Sie diese Veränderung gegenüber dem Versorgungsamt beziehungsweise der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitteilen und die Neufeststellung des Grades der Behinderung beantragen.
Ihr Schwerbehindertenausweis wird daraufhin entweder ungültig oder es werden der Grad der Behinderung und gesundheitliche Merkmale korrigiert.
Sie benötigen einen Schwerbehindertenausweis, um bestimmte Rechte und Hilfen (Nachteilsausgleiche) in Anspruch nehmen, zum Beispiel:- besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz,
- Anspruch auf Zusatzurlaub,
- Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung,
- unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
- Benutzung von Behindertenparkplätzen, Parkerleichterungen,
- Rundfunkgebührenbefreiung,
- ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen
Als eventuelle zusätzliche gesundheitliche Merkmale/Merkzeichen kommen in Frage:
- aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
- H - Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
- Bl - Blind
- Gl - Gehörlos
- RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
- B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
- G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- TBl - Taubblind
Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Wurde eines der Merkzeichen "G", "aG", "H", "Bl" oder "Gl" festgestellt, hat der Ausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck. Der Ausweis mit dem orangefarbenem Flächenaufdruck ermöglicht die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr.
Zuklappen - Gruppierung
- Behinderte Menschen
- Kennung
- Schwerbehindertenausweis
- Bezeichnung2
- Änderung des Schwerbehindertenausweises beantragen
- Typisierung
- 2/3
- Typ
- 1
- Datum
- 12.05.2022 10:47:45
- Kurztext
- Schwerbehindertenausweis Änderung der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch Personen, die einen Schwerbehindertenausweis haben, können wesentliche Änderungen ihres Gesundheitszustandes dem Versorgungsamt bzw. der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitteilen und die Neufeststellung des Grades der Behinderung beantragen zuständig: zuständige Behörde
- Fachlich_freigegeben_am
- 05.05.2022 00:00:00
- Fachlich_freigegeben_durch
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Synonyme
- Beeinträchtigung, Gehörlos, Mitnahme einer Begleitperson, Vergünstigung, öffentliche Verkehrsmittel, schwerbehindert, Merkzeichen, außergewöhnliche Gehbehinderung, Vergünstigungen bei Einkommensbesteuerung, Beförderung Bahn, Behinderung, Schwerbehindertenausweis, Blind, Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, Zusatzurlaub, Schwerbehindert, Beförderung Bus, Nachteilsausgleich, besonderer Kündigungsschutz, unentgeltliche Beförderung
- Rechtsgrundlage
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§ 152 Absatz 5 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
§ 1 Absatz 5 Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
Muster 5 Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)