Die ARS/AGS-API v1.0 liefert zu Orten und Gebieten in Deutschland den amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und den amtlichen Regionalschlüssel (ARS).
Den Regionalschlüssel finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die LeiKa API v1.0 liefert zu einem Begriff relevante Beschreibungen von Leistungen der deutschen öffentlichen Verwaltung zurück.
Die Inhalte finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die ZuFi-API v1.0.2 liefert zu einem Regionalschlüssel oder einer Postleitzahl und zu einem Leistungsschlüssel Zuständigkeiten zurück.
Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Ergebnis Basisdaten
Leistung Stammtext: Schwerbehindertenausweis Ausstellung erstmalig - 99015007012001
Schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf bestimmte Rechte und Hilfen (Nachteilsausgleiche). Um diese in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie einen Schwerbehindertenausweis.
- Volltext
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Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. In ihm sind der Grad der Behinderung (GdB) und eventuelle Merkzeichen festgehalten. Außerdem ist darin die Dauer der Gültigkeit vermerkt.
Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen. Den Antrag können Sie beim Versorgungsamt beziehungsweise der nach Landesrecht zuständigen Behörde stellen.
Sie benötigen einen Schwerbehindertenausweis, um bestimmte Rechte und Hilfen (Nachteilsausgleiche) in Anspruch nehmen, zum Beispiel:- besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz,
- Anspruch auf Zusatzurlaub,
- Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung,
- unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
- Benutzung von Behindertenparkplätzen, Parkerleichterungen,
- Rundfunkgebührenbefreiung,
- ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen
Der Schwerbehindertenausweis gibt den Grad der Behinderung und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an. Diese Merkmale sind:
- aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
- H - Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
- Bl - Blind
- Gl - Gehörlos
- RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
- B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
- G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- TBl - Taubblind
Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Wurde eines der Merkzeichen "G", "aG", "H", "Bl" oder "Gl" festgestellt, hat der Ausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck. Der Ausweis mit dem orangefarbenem Flächenaufdruck ermöglicht die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr.
Zuklappen
- Gruppierung
- Behinderte Menschen
- Kennung
- Schwerbehindertenausweis
- Verrichtungsdetail
- erstmalig
- Verrichtungsdetail
- erstmalig
- Bezeichnung2
- Schwerbehindertenausweis erstmalig beantragen
- Typisierung
- 2/3
- Typ
- 1
- Datum
- 12.05.2022 13:04:27
- Kurztext
- Schwerbehindertenausweis Ausstellung erstmalig der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch Beantragung bei zuständiger Behörde möglich mit einem Schwerbehindertenausweis können bestimmte Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden, z. B. besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz, Anspruch auf Zusatzurlaub, Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr Benutzung von Behindertenparkplätzen, Parkerleichterungen Rundfunkgebührenbefreiung ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen der Schwerbehindertenausweis gibt den Grad der Behinderung und ggf. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an. Diese Merkmale sind: aG - außergewöhnliche Gehbehinderung H - Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes Bl - Blind Gl - Gehörlos RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr TBl - Taubblind der Ausweis hat die Farben grün oder grün/orange. zuständig: zuständige Behörde
- Fachlich_freigegeben_am
- 05.05.2022 00:00:00
- Fachlich_freigegeben_durch
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Synonyme
- Beeinträchtigung, Gehörlos, Mitnahme einer Begleitperson, Vergünstigung, öffentliche Verkehrsmittel, schwerbehindert, Merkzeichen, außergewöhnliche Gehbehinderung, Vergünstigungen bei Einkommensbesteuerung, Beförderung Bahn, Behinderung, Schwerbehindertenausweis, Blind, Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, Zusatzurlaub, Schwerbehindert, Beförderung Bus, Nachteilsausgleich, besonderer Kündigungsschutz, unentgeltliche Beförderung
- Rechtsgrundlage
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§ 152 Absatz 5 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
§ 1 Absatz 5 Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
Muster 5 Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)