Die ARS/AGS-API v1.0 liefert zu Orten und Gebieten in Deutschland den amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und den amtlichen Regionalschlüssel (ARS).
Den Regionalschlüssel finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die LeiKa API v1.0 liefert zu einem Begriff relevante Beschreibungen von Leistungen der deutschen öffentlichen Verwaltung zurück.
Die Inhalte finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die ZuFi-API v1.0.2 liefert zu einem Regionalschlüssel oder einer Postleitzahl und zu einem Leistungsschlüssel Zuständigkeiten zurück.
Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Ergebnis Basisdaten
Leistung Stammtext: Schwerbehindertenausweis Ausstellung neu - 99015007012002
Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.- Volltext
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Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.
Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt.
Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.
Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen und weist auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Sie können damit spezielle Rechte und entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.
Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen
- Gruppierung
- Behinderte Menschen
- Kennung
- Schwerbehindertenausweis Ausstellung neu
- Verrichtungsdetail
- neu
- Verrichtungsdetail
- neu
- Bezeichnung2
- Schwerbehindertenausweis neu beantragen
- Typisierung
- 2/3
- Typ
- 2
- Datum
- 11.11.2022 11:36:50
- Kurztext
- Schwerbehindertenausweis neu beantragenBehinderungsgrad mindestens 50 ist nachzuweisenLichtbild/Passfoto ab 10. Lebensjahr notwendiges fallen keine Kosten anbei Verlust, Beschädigung oder Ablauf muss ein neuer Ausweis beantragt werdenzuständige Behörden in Nordrhein-Westfalen: Kreise und kreisfreie Städte
- Erforderliche_unterlagen
- Feststellungsbescheid über einen Grad der Behinderung von mindestens 50 oder entsprechendes GeschäftszeichenLichtbild in Größe eines Passfotos (ab dem 10. Lebensjahr)gültiger Aufenthaltstitel in Deutschland (für nicht-deutsche Staatsbürger)
- Voraussetzungen
- Sie haben einen Feststellungbescheid über einen Grad der Behinderung von mindestens 50.Wenn Sie kein deutscher Staatsbürger sind, brauchen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel
- Kosten
- Keine
- Bearbeitungsdauer
- Ca. Zwei Wochen.
- Verfahrensablauf
- Ein Schwerbehindertenausweis können Sie nur beantragen, wenn bei Ihnen zuvor ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 festgestellt wurde.Wenn Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen, wird Ihnen bei einem festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 50 automatisch ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt, sofern dort bereits ein Passfoto von Ihnen vorliegt.Wenn das nicht der Fall sein sollte, Sie aber bereits einen Feststellungsbescheid oder eine entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 habenoder bei Verlust, Beschädigung oder Ablauf Ihres bestehenden Schwerbehindertenausweises,können Sie bei der zuständigen Stelle eine (neue) Ausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.Für die Ausstellung müssen Sie der zuständigen Stelle ein Lichtbild/ Passfoto von sich zusenden. Die zuständige Stelle prüft jeweils die Voraussetzungen zur Ausstellung des Schwerbehindertenausweises.Bei vorliegenden Voraussetzungen wird über einen externen Dienstleister ein (neuer) Schwerbehindertenausweis ausgestellt und zugesandt.
- Fristen
- Keine
- Weiterfuehrende_informationen
- Hier finden Sie ein breites Angebot an Informationen rund um die Themen Behinderung und Schwerbehindertenausweis https://soziales.niedersachsen.de/faq/behinderung-und-ausweis-faq-202150.html#08
- Url Online Dienst
- https://www.elsa.nrw.de/elsa/cgi-bin/elsa.php
- Fachlich_freigegeben_am
- 11.11.2022 00:00:00
- Fachlich_freigegeben_durch
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Synonyme
- schwerbehindert, Behinderung, Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid, Ablauf, Verlust
- Rechtsgrundlage
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§ 152 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX);
Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)