Die ARS/AGS-API v1.0 liefert zu Orten und Gebieten in Deutschland den amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und den amtlichen Regionalschlüssel (ARS).
Den Regionalschlüssel finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die LeiKa API v1.0 liefert zu einem Begriff relevante Beschreibungen von Leistungen der deutschen öffentlichen Verwaltung zurück.
Die Inhalte finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die ZuFi-API v1.0.2 liefert zu einem Regionalschlüssel oder einer Postleitzahl und zu einem Leistungsschlüssel Zuständigkeiten zurück.
Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Ergebnis Basisdaten
Leistung Stammtext: Schwerbehindertenausweis Ausstellung neu - 99015007012002
Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis abläuft oder sie ihn verloren haben, können Sie einen neuen beantragen.
- Volltext
-
Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. In ihm sind der Grad der Behinderung (GdB) und eventuelle Merkzeichen festgehalten. Außerdem ist darin die Dauer der Gültigkeit vermerkt.
Beachten Sie, dass der Schwerbehindertenausweis in der Regel befristet gültig ist. Beantragen Sie rechtzeitig eine neue Ausstellung, wenn die Gültigkeitsdauer Ihres Ausweises ausläuft.
Einen neuen Schwerbehindertenausweis können Sie beim Versorgungsamt beziehungsweise der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragen.
Sie benötigen einen Schwerbehindertenausweis, um bestimmte Rechte und Hilfen (Nachteilsausgleiche) in Anspruch nehmen, zum Beispiel:- besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz,
- Anspruch auf Zusatzurlaub,
- Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung,
- unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
- Benutzung von Behindertenparkplätzen, Parkerleichterungen,
- Rundfunkgebührenbefreiung,
- Ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen
Als eventuelle zusätzliche gesundheitliche Merkmale/Merkzeichen kommen in Frage:
- aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
- H - Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
- Bl - Blind
- Gl - Gehörlos
- RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
- B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
- G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- TBl - Taubblind
Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Wurde eines der Merkzeichen "G", "aG", "H", "Bl" oder "Gl" festgestellt, hat der Ausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck. Der Ausweis mit dem orangefarbenem Flächenaufdruck ermöglicht die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr.
Zuklappen
- Gruppierung
- Behinderte Menschen
- Kennung
- Schwerbehindertenausweis
- Verrichtungsdetail
- neu
- Verrichtungsdetail
- neu
- Bezeichnung2
- Neuen Schwerbehindertenausweis beantragen
- Typisierung
- 2/3
- Typ
- 1
- Datum
- 12.05.2022 10:33:25
- Kurztext
- Schwerbehindertenausweis Ausstellung neu der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch Ausweis ist in der Regel befristet gültig neue Ausstellung/Verlängerung muss rechtzeitig beantragt werden Mit einem Schwerbehindertenausweis können bestimmte Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden, z. B. besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz, Anspruch auf Zusatzurlaub, Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr Benutzung von Behindertenparkplätzen, Parkerleichterungen Rundfunkgebührenbefreiung ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen zuständig: zuständige Behörde
- Fachlich_freigegeben_am
- 05.05.2022 00:00:00
- Fachlich_freigegeben_durch
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Synonyme
- Beeinträchtigung, Gehörlos, Mitnahme einer Begleitperson, Vergünstigung, öffentliche Verkehrsmittel, schwerbehindert, Merkzeichen, außergewöhnliche Gehbehinderung, Vergünstigungen bei Einkommensbesteuerung, Beförderung Bahn, Behinderung, Schwerbehindertenausweis, Blind, Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, Zusatzurlaub, Schwerbehindert, Beförderung Bus, Nachteilsausgleich, besonderer Kündigungsschutz, unentgeltliche Beförderung
- Rechtsgrundlage
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§ 152 Absatz 5 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
§ 1 Absatz 5 Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
Muster 5 Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
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1Schwerbehindertenausweis Ausstellung neu - 99015007012002 -
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2Schwerbehindertenausweis - 99015007000000 -
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3Schwerbehindertenausweis Ausstellung - 99015007012000 -
-
1
Schwerbehindertenausweis Ausstellung neu - 99015007012002 -
Leistung: Schwerbehindertenausweis Ausstellung neu - 99015007012002
- Beschreibung
- –
- Urheber
- Synonyme
- –
- Rechtsgrundlage
- –
Organisation: Bezirksregierung Münster Dezernat 27.1.1.1 Schwerbehindertenrecht/SBX IX - Verfahrensrecht - 728e18c17c9b4077cb33caf124cc7213
- Beschreibung
- –
- Mandant
- Bezirksregierung Münster
- Adresse(n)
-
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster - Kontakt
-
Telefon: 02514113382Fax: Nicht vorhandenEmail: poststelle@brms.nrw.de
Mandant ID: bezirksregierungmuenster Rolle: 01 Gebiet ID: 05 -
2
Schwerbehindertenausweis - 99015007000000 -
Leistung: Schwerbehindertenausweis - 99015007000000
Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen sind.
Der Ausweis hat die Farben grün und orange. Für Schwerbehinderte ab einem Alter von 10 Jahren ist ein Lichtbild in Passbildgröße erforderlich.
- Beschreibung
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Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Er ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, wie:
- besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz,
- Anspruch auf Zusatzurlaub,
- Vergünstigungen bei der Einkommensteuerung und
- vergünstigter oder unentgeltlicher Beförderung mit Bus und Bahn.
Er gibt den Grad der Behinderung und gesundheitliche Merkmale an.
Diese Merkmale sind:- aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
- H - Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
- Bl - Blind
- Gl - Gehörlos
- RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
- Kl. - Berechtigt zur Nutzung der ersten Klasse in Eisenbahnen mit Fahrkarten für die Zweite Klasse oder innerhalb des persönlichen Streckenverzeichnisses (nur bei Versorgungsempfängern nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz)
- B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
Der Ausweis hat die Farben grün und orange. Für Schwerbehinderte ab einem Alter von 10 Jahren ist ein Lichtbild in Passbildgröße erforderlich.
Zuklappen - Urheber
- Synonyme
- Ausweis (behinderte Menschen), Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, Behindertenausweis, Behindertenhilfe, Menschen mit Behinderung, Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung, SB-Ausweis, Schwerbeschadigtenausweis, Sitzplatzausweis
- Rechtsgrundlage
- –
Organisation: Bezirksregierung Münster Dezernat 27.1.1.1 Schwerbehindertenrecht/SBX IX - Verfahrensrecht - 728e18c17c9b4077cb33caf124cc7213
- Beschreibung
- –
- Mandant
- Bezirksregierung Münster
- Adresse(n)
-
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster - Kontakt
-
Telefon: 02514113382Fax: Nicht vorhandenEmail: poststelle@brms.nrw.de
Mandant ID: bezirksregierungmuenster Rolle: 01 Gebiet ID: 05 -
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Schwerbehindertenausweis Ausstellung - 99015007012000 -
Leistung: Schwerbehindertenausweis Ausstellung - 99015007012000
Der Schwerbehindertenausweis wird auf Antrag ausgestellt.
- Beschreibung
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Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.
- Urheber
- Synonyme
- SB-Ausweis
- Rechtsgrundlage
- –
Organisation: Bezirksregierung Münster Dezernat 27.1.1.1 Schwerbehindertenrecht/SBX IX - Verfahrensrecht - 728e18c17c9b4077cb33caf124cc7213
- Beschreibung
- –
- Mandant
- Bezirksregierung Münster
- Adresse(n)
-
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster - Kontakt
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Telefon: 02514113382Fax: Nicht vorhandenEmail: poststelle@brms.nrw.de
Mandant ID: bezirksregierungmuenster Rolle: 01 Gebiet ID: 05