Die ARS/AGS-API v1.0 liefert zu Orten und Gebieten in Deutschland den amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und den amtlichen Regionalschlüssel (ARS).
Den Regionalschlüssel finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die LeiKa API v1.0 liefert zu einem Begriff relevante Beschreibungen von Leistungen der deutschen öffentlichen Verwaltung zurück.
Die Inhalte finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die ZuFi-API v1.0.2 liefert zu einem Regionalschlüssel oder einer Postleitzahl und zu einem Leistungsschlüssel Zuständigkeiten zurück.
Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Ergebnis Basisdaten
Leistung Stammtext: Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung - 99015013012000
Wenn Sie schwerbehindert sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder auf eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung. Mit Hilfe dieses Antrags können Sie das dazu erforderliche Beiblatt und eine Wertmarke beantragen- Volltext
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Wenn Sie einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen,
Sie können damit entweder die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen.
Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben. Die Eigenbeteiligung entfällt, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder bestimmte soziale Leistungen bezogen werden.
Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der KFZ-Steuer zu erhalten.
Für Personen mit bestimmten Merkzeichen gibt es die Möglichkeit mit dem Beiblatt mit Wertmarke, sowohl die Ermäßigung der KFZ-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch zu nehmen.
Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen.
Zuklappen - Gruppierung
- Behinderte Menschen
- Kennung
- Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung
- Bezeichnung2
- Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen
- Typisierung
- 2/3
- Typ
- 2
- Datum
- 11.11.2022 11:36:22
- Kurztext
- ganzer Leistungstitel: Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragenVoraussetzung ist ein gültiger Schwerbehindertenausweis mit halbseitigen orangefarbenen Flächenaufdruck (zweifarbiger Ausweis) mit mind. einem der Merkzeichen G, aG, Bl, H, GlBeiblatt mit Wertmarke berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen NahverkehrBeiblatt ohne Wertmarke berechtigt zur Ermäßigung der KFZ-SteuerKosten für Wertmarke: 46€ mit Gültigkeit für ein halbes Jahr, 91€ mit Gültigkeit für ein ganzes Jahrfür bestimmte Merkzeichen und Bezieher von Sozialleistungen entfällt der Eigenanteil für die Wertmarkezuständige Behörde in Niedersachsen: Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Erforderliche_unterlagen
- gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichengegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke
- Voraussetzungen
- Sie müssen einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.Sie müssen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis besitzen.Ihnen muss mindestens eins der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden sein: G, aG, Bl, H, Gl.
- Kosten
- Die Ausstellung des Beiblatts ist kostenlos. Die Wertmarke kann gegen eine Eigenbeteiligung für ein halbes oder ein ganzes Jahr erworben werden. Die Höhe der Eigenbeteiligung beträgt aktuell 46€ für ein halbes und 91€ für ein ganzes Jahr. Sie erhalten die Wertmarke ohne Eigenbeteiligung, wenn Ihnen wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde oder wenn Sie als schwerbehinderter Mensch bestimmte Sozialleistungen beziehen.
- Bearbeitungsdauer
- Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke ca. wenige Tage Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke ca. zwei Wochen Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen
- Verfahrensablauf
- Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, werden Ihre Unterlagen zur Berechtigung auf ein Beiblatt geprüft.Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die von Ihnen zu entrichtende Gebühr ermittelt und es wird Ihnen ein Überweisungsträger übersandt.Das Beiblatt mit Wertmarke wird Ihnen nach der Bezahlung zugesandt.Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke gleich zugesandt.Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.
- Fristen
- Abhängig vom Eingang des Antrags. Sofern der Monat der Antragstellung schon fortgeschritten ist, wird das Beiblatt mit Wertmarke erst für den nächsten Monat ausgestellt.
- Fachlich_freigegeben_am
- 11.11.2022 00:00:00
- Fachlich_freigegeben_durch
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Synonyme
- Kfz-Steuer Ermäßigung, Merkzeichen, Beiblatt, Wertmarke, Schwerbehindertenausweis, unentgeltliche Beförderung
- Rechtsgrundlage
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§ 3a Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
§ 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)
§ 228 Sozialgesetzbuch (SGB) IX