Die ARS/AGS-API v1.0 liefert zu Orten und Gebieten in Deutschland den amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und den amtlichen Regionalschlüssel (ARS).
Den Regionalschlüssel finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die LeiKa API v1.0 liefert zu einem Begriff relevante Beschreibungen von Leistungen der deutschen öffentlichen Verwaltung zurück.
Die Inhalte finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die ZuFi-API v1.0.2 liefert zu einem Regionalschlüssel oder einer Postleitzahl und zu einem Leistungsschlüssel Zuständigkeiten zurück.
Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Ergebnis Basisdaten
Leistung Stammtext: Ausbildungsförderung Änderung Personendaten - 99022001011001
Wenn Sie BAföG erhalten, müssen Sie bestimmte Änderungen an Ihrer Person dem BVA bekannt geben.
- Volltext
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Die Ausbildungsförderung (BAföG) beantragen und beziehen Sie bei dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Für die Rückzahlung des BAföG Darlehensanteiles nach dem Studium ist aber das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig.
Die Ämter für Ausbildungsförderung übermitteln dazu Ihre Daten nur einmal an das BVA. Dort wird eine elektronische Akte angelegt und Ihr Darlehenskonto eingerichtet.
Sie müssen dem BVA Änderungen zu Ihrem Namen oder Anschrift selbst mitteilen. Dies kann schriftlich oder digital über BAföG-Online per "Änderungsmitteilung" erfolgen.
Versäumen Sie das, müssen Sie einen Pauschalbetrag für den Aufwand der Anschriftenermittlung in Höhe von 25 Euro zahlen.
Zuklappen - Gruppierung
- Bundesausbildungsförderung
- Kennung
- Ausbildungsförderung
- Verrichtungsdetail
- Personendaten
- Verrichtungsdetail
- Personendaten
- Typisierung
- 1
- Typ
- 1
- Datum
- 08.02.2022 09:10:45
- Kurztext
- Änderungen bei Namen oder Anschrift sind dem BVA mitzuteilen
- Erforderliche_unterlagen
- Mitteilung (auch formlos möglich)
- Voraussetzungen
- Sie haben BAföG erhalten, Oder beziehen BAföG Es ergeben sich Änderungen in folgenden persönlichen Verhältnissen Name Anschrift
- Kosten
- Keine.
- Verfahrensablauf
- Namensänderungen oder Ihre neue Anschrift übermitteln Sie bequem und einfach über das Onlineportal. Sie haben hierbei die Möglichkeit, sich entweder mit Ihrer E-Mail-Adresse zu registrieren und anschließend die Anmeldung über E-Mail und Passwort vorzunehmen oder sich über Ihren Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eiD) anzumelden. Bei Anmeldung mit E-Mail steht Ihnen ein Änderungsformular zur Verfügung, bei Anmeldung mit eID können Sie die aktuell im BVA gespeicherten Daten unmittelbar selbst aktualisieren. Jegliche Anträge und sonstige Mitteilungen können Sie während des gesamten Rückzahlungsverfahrens bei beiden Anmeldemöglichkeiten online übersenden und Unterlagen hochladen. Die Anmeldung mit dem Personalausweis bietet Ihnen zusätzliche Services wie eine tagesaktuelle Konto- und Akteneinsicht. Den vollen Umfang der Leistungen bei Anmeldung mit Personalausweis und eID finden Sie auf der Homepage des BVA.
- Fristen
- Sie müssen die Änderung unverzüglich bekannt geben.
- Fachlich_freigegeben_am
- 24.06.2020 00:00:00
- Fachlich_freigegeben_durch
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt
- Synonyme
- BaföG
- Rechtsgrundlage