Die ARS/AGS-API v1.0 liefert zu Orten und Gebieten in Deutschland den amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und den amtlichen Regionalschlüssel (ARS).
Den Regionalschlüssel finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die LeiKa API v1.0 liefert zu einem Begriff relevante Beschreibungen von Leistungen der deutschen öffentlichen Verwaltung zurück.
Die Inhalte finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die ZuFi-API v1.0.2 liefert zu einem Regionalschlüssel oder einer Postleitzahl und zu einem Leistungsschlüssel Zuständigkeiten zurück.
Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Ergebnis Basisdaten
Leistung Stammtext: Ausbildungsförderung Bewilligung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte - 99022001017005
Sie wollen im Ausland studieren oder eine schulische Ausbildung beginnen? Informieren Sie sich hier über die finanzielle Unterstützung.
- Volltext
-
Mit der Ausbildungsförderung (BAföG) können Sie unabhängig von Ihrer wirtschaftlichen Herkunft eine Schul- bzw. Hochschulausbildung absolvieren. Wenn Sie im Ausland ein Studium, eine schulische Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren, können Sie auch BAföG beantragen. Die Förderung des Studiums innerhalb der EU ist bis zum Abschluss möglich. Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU können Sie grundsätzlich 1 Jahr gefördert werden. In Ausnahmefällen ist die Förderung auch für 2,5 Jahre möglich. Bei der Berechnung werden Ihre Studiengebühren und Reisekosten ebenfalls berücksichtigt.
Zuklappen - Gruppierung
- Bundesausbildungsförderung
- Kennung
- Ausbildungsförderung
- Verrichtungsdetail
- für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte
- Verrichtungsdetail
- für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte
- Bezeichnung2
- Ausbildungsförderung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte beantragen
- Typisierung
- 2/3
- Typ
- 1
- Datum
- 25.05.2022 07:46:56
- Kurztext
- für Studium, schul. Ausbildung und Praktikum Höhe ist abhängig von Bedarf und Einkommen (auch der Eltern und Ehepartner) Berücksichtigt werden auch Studiengebühren und Reisekosten Antrag kann online gestellt werden
- Erforderliche_unterlagen
- Antrag auf Ausbildungsförderung Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland Nachweis über Ihr Einkommen und Vermögen Nachweis über das Einkommen Ihrer Eltern und Ehegatten/Ehegattin Nachweise über Studiengebühren
- Voraussetzungen
- Sie müssen die allgemeinen Voraussetzungen für BAföG im Inland erfüllen Bei Ausbildungsaufenthalten außerhalb der EU: beträgt die Ausbildungsdauer mindestens 6 Monate oder 1 Semester bei Praktika und kooperativen Studiengängen mindestens 12 Wochen
- Kosten
- Keine.
- Fristen
- Sie sollten den Antrag so früh wie möglich stellen. Sie müssen den Antrag aber spätestens in dem Monat stellen, in dem Sie Ihren Auslandsaufenthalt beginnen.
- Formulare
- Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.
- Weiterfuehrende_informationen
- Weitere umfassende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundes.
- Fachlich_freigegeben_am
- 29.06.2020 00:00:00
- Fachlich_freigegeben_durch
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt
- Synonyme
- BaföG, Auslandsbafög, Bundesausbildungsförderung für Auslandsaufenthalte
- Rechtsgrundlage
-
§ 5 Absatz 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
§ 1 Absatz 1 Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland (BAföG-AuslandszuschlagsV)