Die ARS/AGS-API v1.0 liefert zu Orten und Gebieten in Deutschland den amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und den amtlichen Regionalschlüssel (ARS).
Den Regionalschlüssel finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die LeiKa API v1.0 liefert zu einem Begriff relevante Beschreibungen von Leistungen der deutschen öffentlichen Verwaltung zurück.
Die Inhalte finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die ZuFi-API v1.0.2 liefert zu einem Regionalschlüssel oder einer Postleitzahl und zu einem Leistungsschlüssel Zuständigkeiten zurück.
Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Ergebnis Basisdaten
Leistung Stammtext: Zusatzleistungen Bewilligung - 99022002017000
- Volltext
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Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.
Sie erhalten Zusatzleistungen, wenn
- Sie ein Kind haben, was noch nicht 14 Jahre alt ist
- bei Ihnen ein Härtefall vorliegt.
- Gruppierung
- Bundesausbildungsförderung
- Kennung
- Zusatzleistungen
- Bezeichnung2
- Zusatzleistung beantragen
- Typisierung
- 2/3
- Typ
- 1
- Datum
- 06.04.2022 12:38:51
- Kurztext
- Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.
- Erforderliche_unterlagen
- Antrag Darüber hinaus müssen Sie entsprechende Nachweise einreichen. Welche das sind, erfahren Sie bei der Antragstellung.
- Voraussetzungen
- Sie haben einen Anspruch auf BAföG und Ihr Kind ist noch nicht 14 Jahre alt oder bei Ihnen liegt ein Härtefall vor
- Kosten
- Keine.
- Fristen
- Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Ihre Ausbildung beginnt.
- Fachlich_freigegeben_am
- 16.07.2020 00:00:00
- Fachlich_freigegeben_durch
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt
- Synonyme
- BaföG, Ausbildungsförderung
- Rechtsgrundlage
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§ 14a Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
§ 14b Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)