Die ARS/AGS-API v1.0 liefert zu Orten und Gebieten in Deutschland den amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und den amtlichen Regionalschlüssel (ARS).
Den Regionalschlüssel finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die LeiKa API v1.0 liefert zu einem Begriff relevante Beschreibungen von Leistungen der deutschen öffentlichen Verwaltung zurück.
Die Inhalte finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die ZuFi-API v1.0.2 liefert zu einem Regionalschlüssel oder einer Postleitzahl und zu einem Leistungsschlüssel Zuständigkeiten zurück.
Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Ergebnis Basisdaten
Leistung Stammtext: Elterngeld Informationserteilung - 99041006013000
Als Eltern eines Kleinkinds können Sie Elterngeld in Anspruch nehmen. Wie Sie sich über die genaue Höhe und Dauer informieren können, erfahren Sie hier.- Volltext
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Als Eltern von Säuglingen und Kleinkindern haben Sie Anspruch Elterngeld.
Es soll Ihnen ermöglichen, Ihres Kindes zu erziehen und zu betreuen.
Elterngeld schafft einen Ausgleich, wenn Sie weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht arbeiten. Das Elterngeld hilft, Ihre Lebensgrundlage zu sichern.
Auch wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten, können Sie Elterngeld bekommen.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
Diese Varianten können Sie miteinander kombinieren.
Die Elterngeld-Monate können Sie untereinander aufteilen.
Sie können das Elterngeld gleichzeitig oder abwechselnd beantragen. In jedem Lebensmonat, in dem Sie beide gleichzeitig Elterngeld bekommen, verbrauchen Sie zusammen 2 Monate Elterngeld. Sie können das Elterngeld entweder am Stück beziehen oder den Elterngeld-Bezug unterbrechen und später fortsetzen oder sich mit Ihrem Partner abwechseln.
Beachten Sie:
- Basiselterngeld können Sie nur in den ersten 14 Lebensmonaten bekommen.
- Nach dem 14. Lebensmonat können Sie nur noch ElterngeldPlus bekommen.
Als Partnerschaftsbonus können Sie und der andere Elternteil jeweils 4 zusätzliche Monate mit ElterngeldPlus bekommen. Das ist nur in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten möglich. Voraussetzung ist, dass Sie beide in dieser Zeit Teilzeit arbeiten, und zwar mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche.
Die Höhe des Elterngelds ist abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation und von der Elterngeld-Variante, für die Sie sich entscheiden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt online einen Elterngeldrechner zur Verfügung. Damit können Sie Ihren Anspruch auf Elterngeld selbst ermitteln.
Bei Ihrer zuständigen Stelle können Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten beraten lassen. Auch über die einheitliche Behördennummer 115 können Sie sich informieren.
Zuklappen - Gruppierung
- Familienförderung
- Kennung
- Elterngeld Informationserteilung
- Typisierung
- 2/3
- Typ
- 2
- Datum
- 09.06.2020 12:38:56
- Kurztext
- Eltern von Säuglingen und Kleinkindern haben Anspruch Elterngeld Elterngeld gibt es in drei Varianten: Basiselterngeld ElterngeldPlus Partnerschaftsbonus Eine Kombination der Varianten ist möglich Informationen über die zuständige Stelle, die Behördenrufnummer 115 sowie den Online-Elterngeldrechner
- Erforderliche_unterlagen
- Geburtsbescheinigung des Kindes Vaterschaftsanerkennung Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen Falls Sie selbständig sind: letzten Steuer-Bescheid Falls Sie Arbeitnehmerin sind: Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse über Ihr Mutterschaftsgeld nach der Geburt, Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld Nachweise über Einkommen aus selbständiger und nicht-selbständiger Tätigkeit, während Sie Elterngeld beziehen Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall nötig sein. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Unterlagen auszustellen.
- Voraussetzungen
- Sie stehen in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis oder im Ausland in einem Arbeitsverhältnis nach deutschem Arbeitsrecht, Sie leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt, Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst und Sie sind während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig.
- Kosten
- keine
- Fristen
- Den Antrag auf Elterngeld können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Den Antrag sollten Sie innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes stellen. Denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
- Weiterfuehrende_informationen
- https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld--elterngeldplus-und-elternzeit-/73770?view=DEFAULT https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner https://www.mkffi.nrw/das-elterngeld
- Url Online Dienst
- ja
- Fachlich_freigegeben_durch
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Synonyme
- Beratung, Anspruch auf Elterngeld, Basiselterngeld, Elterngeld-Bezug, ElterngeldPlus, Elterngeld, Elterngeld Informationserteilung, Elterngeldplaner, Elterngeldrechner, Elterngeld-Variante, Partnerschaftsbonus
- Rechtsgrundlage