Die ARS/AGS-API v1.0 liefert zu Orten und Gebieten in Deutschland den amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und den amtlichen Regionalschlüssel (ARS).
Den Regionalschlüssel finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die LeiKa API v1.0 liefert zu einem Begriff relevante Beschreibungen von Leistungen der deutschen öffentlichen Verwaltung zurück.
Die Inhalte finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die ZuFi-API v1.0.2 liefert zu einem Regionalschlüssel oder einer Postleitzahl und zu einem Leistungsschlüssel Zuständigkeiten zurück.
Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Ergebnis Basisdaten
Leistung Stammtext: Elterngeld Bewilligung - 99041006017000
Wenn Sie nach der Geburt im Job aussetzen oder Teilzeit arbeiten, bekommen Sie Elterngeld. Die finanzielle Leistung ermöglicht Ihnen, sich Zeit für Ihr Kind und die Familie zu nehmen. Hier finden Sie wichtige Informationen, die Sie zum Elterngeld kennen müssen.- Volltext
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Was ist Elterngeld?
Das Elterngeld ist ein Ausgleich für bisheriges Einkommen. Sie bekommen Elterngeld, wenn Sie nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, um Ihr Kind in den ersten Monaten zu betreuen.
Welche Elterngeld-Varianten gibt es?
Das Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
Die Varianten können miteinander kombiniert werden.
1. Basiselterngeld
Basiselterngeld können Sie nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate Ihres Kindes beziehen.
Wissenswertes auf einen Blick:
- Das Basiselterngeld wird als finanzielle Starthilfe bis zum 1. Geburtstag des Babys gezahlt.
- Bleibt der andere Elternteil auch für mindestens 2 Monate zuhause, verlängert sich die Zahlung um 2 Monate auf insgesamt 14 Monate.
- Die Bezugsmonate können zwischen beiden Elternteilen beliebig aufgeteilt werden.
- Alleinerziehende können bis zu 14 Monate Elterngeld bekommen.
- Eine Teilzeitbeschäftigung bis zu 32 Wochenstunden ist möglich.
- Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten 12 Monate, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro monatlich.
2. ElterngeldPlus
Statt 1 Monat Basiselterngeld können Sie auch 2 Monate ElterngeldPlus in Anspruch nehmen. Es ist gedacht für Elternteile, die bald nach der Geburt des Kindes wieder in Teilzeit arbeiten möchten.
Wissenswertes auf einen Blick:
- ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange erhalten wie das Basiselterngeld.
- Dafür ist es nur halb so hoch und beträgt zwischen 150 und 900 Euro monatlich.
- Sie möchten Familie und Beruf vereinbaren und bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten? Dann kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein, wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit.
- ElterngeldPlus ist daher besonders lohnenswert für Eltern, die früh nach der Geburt des Kindes wieder in den Job einsteigen.
3. Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus ist ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben teilen.
Die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus sind:
- Beide Elternteile arbeiten 2 bis 4 Monate gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche und betreuen ihr Kind gemeinsam.
- So kann die Bezugsdauer um bis zu 4 zusätzliche Monate auf insgesamt 28 Monate verlängert werden.
Wo kann ich Elterngeld beantragen?
Das Elterngeld können Sie bei der örtlichen Elterngeldstelle beantragen. In Nordrhein-Westfalen sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Bearbeitung des Elterngeldes zuständig. Die für Sie zuständige Elterngeldstelle finden Sie in der nachstehenden Datenbank. Dort können Sie sich auch beraten lassen.
Zuklappen - Gruppierung
- Familienförderung
- Kennung
- Elterngeld Bewilligung
- Bezeichnung2
- Elterngeld beantragen
- Typisierung
- 2/3
- Typ
- 2
- Datum
- 22.02.2022 08:47:47
- Kurztext
- Das Elterngeld ist eine Unterstützungsleistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Sie können Elterngeld beantragen, wenn SieIhren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen,nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (max. 30 Wochenstunden) ausüben,im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen nicht über 250.000 Euro hatten. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei 500.000 Euro
- Erforderliche_unterlagen
- Welche Unterlagen muss ich bei der Elterngeldstelle einreichen?Als erstes füllen Sie den Elterngeldantrag aus und unterschreiben ihn. Den Antrag müssen beide Eltern unterschreiben. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, reicht die Unterschrift des Sorgeberechtigten aus. Wichtig ist, vollständige Angaben zu machen. Das vermeidet Rückfragen, die die Bearbeitung verzögern. Neben dem unterschriebenen Elterngeldantrag reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:Die Geburtsbescheinigung des Kindes mit dem Verwendungszweck für Elterngeld" oder für soziale Zwecke im Original. Diese erhalten Sie beim Standesamt mit der Geburtsurkunde.Einkommensnachweise: Für das Elterngeld sind die letzten 12 Lohn- oder Gehaltsabrechnungen vor der Geburt bzw. vor dem Mutterschutz notwendig. Wenn Sie selbstständig sind, reichen Sie den Steuerbescheid des Vorjahres der Geburt mit ein. Wenn Sie neben Ihrer Selbstständigkeit auch abhängig beschäftigt sind, werden neben dem Steuerbescheid vom Vorjahr der Geburt auch die Lohn- und Gehaltsbescheinigungen aus dem Vorjahr der Geburt benötigt. Falls Ihre Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit vergleichsweise gering sind, können Sie wählen, ob das Elterngeld aus dem Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt oder aus dem Einkommen aus den letzten zwölf Monaten vor der Geburt berechnet werden soll. Dieses Wahlrecht besteht, wenn Sie weder im Kalenderjahr vor der Geburt Ihres Kindes noch in den Monaten, die im Jahr der Geburt Ihres Kindes dem Geburtsmonat vorangingen, weniger als 35 Euro im Monatsdurchschnitt verdient haben.Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten: eine entsprechende Bescheinigung Ihres Arbeitgebers.Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: die Krankenkassenbescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt.Wenn Sie privat krankenversichert sind, reichen Sie die Bescheinigung über das Krankentagegeld während des Mutterschutzes ein.Bitte füllen Sie den Antrag auf Elterngeld sorgfältig aus. Daraus kann sich ergeben, dass Sie in Ihrem konkreten Fall weitere Nachweise einreichen müssen.
- Voraussetzungen
- Wer kann Elterngeld beziehen?Als Mutter oder Vater können Sie unter folgenden Voraussetzungen Elterngeld bekommen:Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.Sie arbeiten gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.Ihr gemeinsames Jahreseinkommen beträgt nicht mehr als 300.000 Euro. Wenn Sie alleinerziehend sind, beträgt Ihr Jahreseinkommen nicht mehr als 250.000 Euro.Ausländische Eltern müssen weitere Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind können Sie hier nachlesen.Pflegeeltern können kein Elterngeld bekommen.Wenn Sie andere Leistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder BAföG beziehen, können Sie ebenfalls Elterngeld bekommen. Möglicherweise wird das Elterngeld aber auf die andere Leistung angerechnet.
- Kosten
- keine
- Bearbeitungsdauer
- Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwischen 2 und 6 Wochen.
- Fristen
- Wann reiche ich den Elterngeldantrag ein? Der Elterngeldantrag kann gestellt werden, sobald das Baby da ist. Das Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. Da man sich beim Elterngeld an den jeweiligen Lebensmonaten des Kindes (nicht an Kalendermonaten) orientiert, muss ein Antrag also spätestens am letzten Tag des 4. Lebensmonats des Kindes bei der zuständigen Behörde eingegangen sein, damit der Anspruch auf Elterngeld rückwirkend ab Geburt des Kindes gilt. Bitte beachten Sie: Falls Sie den Antrag später einreichen, lassen Sie Elterngeld verfallen.
- Formulare
- Antragsformulare für das Elterngeld finden Sie hier zum Download:Antrag auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und ElternzeitgesetzErklärung für SelbstständigeErklärung für AlleinerziehendeErläuterungen zum Elterngeldantrag
- Weiterfuehrende_informationen
- Wie hoch ist das Elterngeld? Das Elterngeld ist abhängig von der Höhe Ihres Einkommens vor der Geburt Ihres Kindes und von der Elterngeld-Variante, für die Sie sich entscheiden. Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1.800 Euro monatlich. das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich. Den Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro ElterngeldPlus können Sie auch bekommen, wenn Sie bisher kein Einkommen hatten. Sie erhalten den Mindestbetrag zum Beispiel auch, wenn Sie nach der Geburt genauso viel verdienen wie davor. Besondere Zuschläge des Elterngeldes können Sie bekommen bei Mehrlingsgeburten Geschwisterkindern geringem Einkommen Frühgeborene Kinder Kommt das Kind besonders früh auf die Welt, bekommen Eltern bis zu 4 Elterngeldmonate mehr: Wird das Kind mind. 6 Wochen vor dem errechneten Termin geboren, gibt es 1 zusätzlichen Monat Basiselterngeld. Wird das Kind mind. 8 Wochen vor dem errechneten Termin geboren, gibt es 2 zusätzliche Monate Basiselterngeld. Wird das Kind mind. 12 Wochen vor dem errechneten Termin geboren, gibt es 3 zusätzliche Monate Basiselterngeld. Wird das Kind mind. 16 Wochen vor dem errechneten Termin geboren, gibt es 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld. Diese zusätzlichen Monate Basiselterngeld können Sie auf Wunsch auch in ElterngeldPlus umwandeln. Mehrlingszuschlag Wenn Sie Zwillinge haben, dann bekommen Sie für diese nur einmal Elterngeld. Bei Drillingen bekommen Sie den doppelten Zuschlag, bei Vierlingen den dreifachen und so weiter. Geschwisterbonus Wenn Sie weitere Kinder haben, die ebenfalls in Ihrem Haushalt leben, dann können Sie einen Zuschlag auf Ihr Elterngeld erhalten, den sogenannten Geschwisterbonus. Ihr Elterngeld wird dann um 10 Prozent erhöht, mindestens um 75 Euro pro Monat beim Basiselterngeld oder 37,50 Euro pro Monat beim ElterngeldPlus. Den Geschwisterbonus bekommen Sie, wenn in Ihrem Haushalt mindestens ein weiteres Kind lebt, das noch keine 3 Jahre alt ist, oder mindestens zwei weitere Kinder leben, die beide noch keine 6 Jahre alt sind, oder mindestens ein weiteres Kind mit Behinderung lebt, welches noch keine 14 Jahre alt ist. Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20. Zuschlag für Geringverdiener Eltern mit geringem Einkommen können mehr als 67 Prozent des Nettoverdienstes erhalten. Sie wollen wissen, wie hoch Ihr Elterngeldanspruch ist? Dann nutzen Sie den Elterngeldrechner auf der Seite des Bundesfamilienministeriums: https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner Für welche Kinder bekommen Sie Elterngeld? Elterngeld können Sie bekommen für Ihr leibliches Kind, für das leibliche Kind Ihrer Ehefrau oder Ihres Ehemannes, Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners, für Ihr Adoptivkind, auch wenn das Adoptionsverfahren noch läuft, in besonderen Fällen auch für Ihr Enkelkind oder Urenkelkind, Ihre Nichte oder Ihren Neffen, Ihre Schwester oder Ihren Bruder. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn die Eltern des Kindes schwer krank, behindert oder gestorben sind und sich deshalb nicht selbst um ihr Kind kümmern können.
- Fachlich_freigegeben_am
- 22.02.2022 00:00:00
- Fachlich_freigegeben_durch
- Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
- Synonyme
- Elternzeit, ElterngeldPlus, Basiselterngeld, Familiengeld, Elterngeld beantragen, Basis Elterngeld, Bundeserziehungsgeld, Basis-Elterngeld, Elterngeld Plus, Erziehungsgeld
- Rechtsgrundlage
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Das Elterngeld ist geregelt im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit.