Die ARS/AGS-API v1.0 liefert zu Orten und Gebieten in Deutschland den amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und den amtlichen Regionalschlüssel (ARS).
Den Regionalschlüssel finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die LeiKa API v1.0 liefert zu einem Begriff relevante Beschreibungen von Leistungen der deutschen öffentlichen Verwaltung zurück.
Die Inhalte finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die ZuFi-API v1.0.2 liefert zu einem Regionalschlüssel oder einer Postleitzahl und zu einem Leistungsschlüssel Zuständigkeiten zurück.
Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Ergebnis Basisdaten
Leistung Stammtext: Eheschließung Vollzug - 99059001110000
Hier erfahren sie Näheres zur Eheschließung.- Volltext
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Mit der Trauung wird Ihre Eheschließung vollzogen. Sie müssen beide persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, dass Sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Der Standebeamte oder die Standesbeamtin darf die Mitwirkung nur verweigern, wenn Sie die nötigen Voraussetzungen nicht erfüllen. Ihre Eheschließung kann im Beisein von 1 oder 2 Zeugen beziehungsweise Zeuginnen vorgenommen werden. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift, welche von Ihnen beiden, den Zeugen und Zeuginnen sowie dem Standesbeamten beziehungsweise der Standesbeamtin unterschrieben wird.
Zuklappen - Gruppierung
- Heirat
- Kennung
- Eheschließung Vollzug
- Bezeichnung2
- Heiraten
- Typisierung
- 2/3
- Typ
- 2
- Datum
- 17.09.2021 11:13:41
- Kurztext
- Eheschließung VollzugEheschließende werden vor der Eheschließung gefragt, ob sich Änderungen in den Ehevoraussetzungen im Vergleich zur Anmeldung ergeben habenEheschließende erklären vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollensie müssen dies persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklärendie Erklärungen können nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werdendie Eheschließenden werden von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten einzeln befragt, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollender Standebeamte oder die Standesbeamtin darf die Mitwirkung nicht verweigern, wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt sindder Standesbeamte oder die Standesbeamtin erklärt, dass die Eheschließenden kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sinddie Eheschließung kann im Beisein von 1 oder 2 Zeugen beziehungsweise Zeuginnen vorgenommen werdender Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift, welche von den Eheleuten, den Zeugen und Zeuginnen sowie dem Standesbeamten beziehungsweise der Standesbeamtin unterschrieben wirdzuständig: Standesamt
- Erforderliche_unterlagen
- Sie müssen folgende Unterlagen vorlegen:Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)
- Voraussetzungen
- Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:Sie haben die Eheschließung angemeldet.Es dürfen keine Hinderungsgründe vorliegen.
- Kosten
- Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: EUR 66; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt: EUR 40; Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten und beziehungsweise oder außerhalb der Amtsräume des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklärenden: EUR 66 - 120
- Verfahrensablauf
- Die Eheschließung wird folgendermaßen vollzogen:Sie werden als Eheschließende werden vor der Eheschließung gefragt, ob sich Änderungen in Ihren Ehevoraussetzungen im Vergleich zur Anmeldung ergeben haben.Sie beide erklären vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen.Sie müssen dies persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären.Sie können die Erklärungen nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgeben.Sie werden von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten einzeln befragt, ob Sie die Ehe miteinander eingehen wollen.Der Standebeamte oder die Standesbeamtin darf die Mitwirkung nicht verweigern, wenn Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen.Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin erklärt, dass Sie kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind.Ihre Eheschließung kann im Beisein von 1 oder 2 Zeugen beziehungsweise Zeuginnen vorgenommen werden.Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift, welche von Ihnen beiden, den Zeugen und Zeuginnen sowie dem Standesbeamten beziehungsweise der Standesbeamtin unterschrieben wird.
- Weiterfuehrende_informationen
- Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html
- Synonyme
- Aufgebot, Heirat, Heiraten, Braut, Bräutigam, Ehe, Ehe schließen, Ehefrau, Ehemann, Ehegatte, Ehegattin, Familienbuch, Gatte, Gattin, Hochzeit, Trauung
- Rechtsgrundlage
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§ 1310 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1311 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1312 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 14 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 29 Personenstandsgesetz (PStG)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW, Tarifstellen 5b.1.1 bis 5b.1.4)