Die ARS/AGS-API v1.0 liefert zu Orten und Gebieten in Deutschland den amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und den amtlichen Regionalschlüssel (ARS).
Den Regionalschlüssel finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die LeiKa API v1.0 liefert zu einem Begriff relevante Beschreibungen von Leistungen der deutschen öffentlichen Verwaltung zurück.
Die Inhalte finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die ZuFi-API v1.0.2 liefert zu einem Regionalschlüssel oder einer Postleitzahl und zu einem Leistungsschlüssel Zuständigkeiten zurück.
Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Ergebnis Basisdaten
Leistung Stammtext: Immatrikulation Bescheinigung - 99061003022000
Sie möchten sich an einer Hochschule für ein Studium einschreiben?- Volltext
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Wenn Sie sich an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen einschreiben möchten, gilt es zwischen zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengängen zu unterscheiden:
In zulassungsfreien Studiengängen können Sie sich nach Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen direkt mit den geforderten Unterlagen einschreiben, ggf. nach vorangegangener Bewerbung.
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge gibt es nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen, so dass ein Auswahlverfahren stattfindet. An Kunst- und Musikhochschulen findet generell ein Auswahlverfahren statt.
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge gilt: Nach einer erfolgreichen Bewerbung auf einen Studienplatz inkl. eines erfolgreichen Auswahlverfahrens erhalten Sie von der betreffenden Hochschule einen Zulassungsbescheid. Die Einschreibung und damit die Aufnahme an der Hochschule erfolgt dann innerhalb einer Frist auf Ihren Antrag hin.
Bitte beachten Sie immer die Informationen, geforderten Unterlagen und Fristen der jeweiligen Hochschule zu den jeweiligen Studiengängen.
Zuklappen - Gruppierung
- Hochschulangelegenheiten
- Kennung
- Immatrikulation Bescheinigung
- Bezeichnung2
- Sich an einer Hochschule einschreiben
- Typisierung
- 4
- Typ
- 2
- Datum
- 16.12.2022 09:47:48
- Kurztext
- Sich an einer Hochschule einschreibenImmatrikulation an einer Hochschule
- Erforderliche_unterlagen
- Neben dem Immatrikulationsantrag kann die Hochschule weitere Nachweise anfordern, wie etwa:gültiger Identitätsnachweis (z.B. gültiger Personalausweis oder Reisepass, Aufenthaltstitel)Erklärung, dass der Studienplatz angenommen wirdNachweis der HochschulzugangsberechtigungNachweis der studentischen Krankenversicherung (elektronische Meldung über die Krankenkasse)im Falle minderjähriger Bewerberinnen oder Bewerber die Genehmigung der ErziehungsberechtigtenSie werden im Rahmen des Zulassungsverfahrens darüber informiert, welche Unterlagen Sie zur Einschreibung an Ihrer Hochschule beibringen müssen.
- Voraussetzungen
- Sie haben den Zulassungsbescheid für einen Studienplatz erhalten. Um ein Studium an einer nordrhein-westfälischen Hochschule aufnehmen zu können, müssen Sie in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen: Universitäten: Allgemeine Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Hochschule.eine Meisterprüfung oder vergleichbare Prüfung oderPersonen, die eine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben können beim Vorliegen entsprechender Voraussetzungen eine Hochschulzugangsberechtigung erhalten. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Hochschule. Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen): Allg. Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Hochschuleeine Meisterprüfung oder vergleichbare Prüfung oderPersonen, die eine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben können beim Vorliegen entsprechender Voraussetzungen eine Hochschulzugangsberechtigung erhalten. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Hochschule. Kunst-/Musikhochschulen:Für das Studium an Kunst-/Musikhochschulen können besondere Voraussetzungen gelten (Begabtenprüfung). Bitte erkunden Sie sich direkt bei der entsprechenden Hochschule. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen für die Immatrikulation können je nach Hochschule und Studiengang voneinander abweichen. Im Zweifel wenden Sie sich zur Klärung an Ihre Hochschule bzw. die Studienberatung.
- Bearbeitungsdauer
- Die Bearbeitungsdauer ist von Hochschule zu Hochschule individuell.
- Verfahrensablauf
- Sie erhalten von der betreffenden Hochschule einen Zulassungsbescheid. Die Einschreibung und damit die Aufnahme an der Hochschule erfolgt dann innerhalb einer Frist auf Ihren Antrag hin.Nach der Einschreibung sind Sie als Student oder Studentin der jeweiligen Hochschule eingetragen. Zur Bestätigung erhalten Sie einen Studierendenausweis/eine Chipkarte, außerdem steht Ihnen eine Immatrikulationsbescheinigungen für das laufende Semester zur Verfügung. Hinweis: Zu jedem neuen Semester müssen Sie sich zurückmelden; hierzu ist die Errichtung des Semesterbeitrags die Voraussetzung (siehe LeiKa „Semesterbeitrag Erhebung“).Bitte beachten Sie immer die Informationen, geforderten Unterlagen und Fristen der jeweiligen Hochschule zu den jeweiligen Studiengängen.
- Fristen
- Die Bewerbungs- und Immatrikulationsfristen finden Sie auf den Webseiten der Hochschulen. Bitte beachten Sie, dass in der Regel beim Verstreichen dieser Fristen eine Einschreibung nicht mehr möglich ist.
- Formulare
- Hinweise zum Antragsverfahren sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.
- Weiterfuehrende_informationen
- Auf den Webseiten der Hochschulen finden Sie alle Informationen zum Bewerbungsverfahren, das von Ihrem Schulabschluss und Ihrem Herkunftsland abhängt.
- Fachlich_freigegeben_am
- 16.12.2022 00:00:00
- Fachlich_freigegeben_durch
- Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
- Synonyme
- Immatrikulation, Einschreibung, Hochschule, Studium
- Rechtsgrundlage
-
§48 HG NRW
§50 HG NRW
§40 KunstHG