Die ARS/AGS-API v1.0 liefert zu Orten und Gebieten in Deutschland den amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und den amtlichen Regionalschlüssel (ARS).
Den Regionalschlüssel finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die LeiKa API v1.0 liefert zu einem Begriff relevante Beschreibungen von Leistungen der deutschen öffentlichen Verwaltung zurück.
Die Inhalte finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die ZuFi-API v1.0.2 liefert zu einem Regionalschlüssel oder einer Postleitzahl und zu einem Leistungsschlüssel Zuständigkeiten zurück.
Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Ergebnis Basisdaten
Leistung Stammtext: Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen - 99088011039003
Hier erhalten Sie Informationen zur Übernahme von Schülerfahrkosten in begründeten Ausnahmefällen. Die Höchstbetragsbegrenzung von 100 Euro gilt nicht für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler sowie für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.- Volltext
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Diese Regelung gilt für Schülerinnen und Schülern, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Sie betrifft Schülerinnen und Schülern der allgemein bildenden Schulen, Förderschulen, Schulen für Kranke oder Berufskollegs in Vollzeitform.
Der Schulträger erstattet unter bestimmten Voraussetzungen die kostengünstigste Variante der Beförderung zur nächstgelegenen Schule und zurück. In der Regel gilt die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln als die kostengünstigste Beförderungsart.
Fahrkosten werden unabhängig von der Länge des Schulweges erstattet, wenn dieser nach objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich oder nach den örtlichen Verhältnissen für Schülerinnen und Schüler ungeeignet ist.
In begründeten Ausnahmefällen können darüber hinaus Schülerfahrkosten übernommen werden:
- wenn die nächstgelegene Schule außerhalb Nordrhein-Westfalens liegt,
- wenn für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang der Berufsschule eine entsprechende Beschulungsmöglichkeit in Nordrhein-Westfalen fehlt,
- für arbeitslose Berufsschulpflichtige.
Wenn die Beförderung mit einem Privatfahrzeug der Eltern oder eine andere geeignete Mitfahrgelegenheit ausscheidet, kann in besonders begründeten Ausnahmefällen eine Wegstreckenentschädigung bis zur Höhe der tatsächlich entstehenden Kosten für die Beförderung einer Schülerin oder eines Schülers mit einem Taxi oder Mietwagen gezahlt werden. Die Erstattung muss beantragt werden.
Zuklappen - Gruppierung
- Schulangelegenheiten
- Kennung
- Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen
- Verrichtungsdetail
- der Kosten in begründeten Ausnahmefällen
- Verrichtungsdetail
- der Kosten in begründeten Ausnahmefällen
- Bezeichnung2
- Übernahme von Schülerfahrkosten in begründeten Ausnahmefällen
- Typisierung
- 4
- Typ
- 2
- Datum
- 23.02.2021 11:04:52
- Kurztext
- Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten AusnahmefällenKörperliche oder geistige Einschränkung des Kindes liegt vorBeförderung mit ÖPNV, Schülerspezialverkehr, Privatfahrzeug oder Mitfahrgelegenheit scheiden ausWegstreckenentschädigung in Höhe der tatsächlich entstehenden Kosten für die Beförderung einer Schülerin oder eines Schülers mit einem Taxi oder MietwagenUnabhängig von der Länge des Schulweges entstehen Fahrkosten bei einem gefährlichen Schulweg.
- Erforderliche_unterlagen
- Nachweis der besuchten SchuleWeitere Nachweise je nach Ausnahmefall.Falls erforderlich Atteste/Gesundheitszeugnisse des KindesFalls erforderlich ausgefüllter Fragebogen für Eltern (Selbstauskunft, Führerschein, Fahrzeug, Arbeitszeiten ggf. Atteste/Bescheinigungen).
- Voraussetzungen
- Ein Ausnahmefall liegt vor (individuelle Prüfung notwendig).
- Kosten
- Atteste sind auf eigene Kosten beizubringen.
- Verfahrensablauf
- Die Verfahrensabläufe unterscheiden sich je nach Kommune und je nach Ausnahmefall.Generell:BeantragungMaterielle PrüfungEntscheidung.
- Fristen
- Der Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Schuljahr. Stellen Sie den Antrag auf Fahrkostenübernahme möglichst vor Beginn des Schuljahres beim Schulträger. Eine nachträgliche Übernahme (Erstattung) der Schülerfahrkosten ist nur möglich, wenn der Antrag spätestens bis drei Monate nach Schuljahresende gestellt wird.
- Formulare
- Analoger Antrag über die Schulsekretariate.
- Weiterfuehrende_informationen
- - Fragen und Antworten zu Schülerfahrkosten: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/schulrecht/fragen-und-antworten-zum-schulrecht/fragen-und-antworten-zu - Informationen zur Finanzierung von Schülertickets: https://infoportal.mobil.nrw/organisation-finanzierung/finanzierung-von-schuelertickets.html
- Fachlich_freigegeben_am
- 23.02.2021 00:00:00
- Fachlich_freigegeben_durch
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Synonyme
- Schülerfahrkosten, Schulweg, Schülerticket, Schülerzeitkarte, Schülerverkehr, Fahrkosten, Fahrkostenübernahme, Fahrkostenerstattung, Notwendige Fahrkosten, Kostenträger, Schülerspezialverkehr, Wegstreckenentschädigung, Schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler, Zumutbarkeit
- Rechtsgrundlage
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§ 97 Schulgesetz NRW SchulG
Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO)