Die ARS/AGS-API v1.0 liefert zu Orten und Gebieten in Deutschland den amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und den amtlichen Regionalschlüssel (ARS).
Den Regionalschlüssel finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die LeiKa API v1.0 liefert zu einem Begriff relevante Beschreibungen von Leistungen der deutschen öffentlichen Verwaltung zurück.
Die Inhalte finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die ZuFi-API v1.0.2 liefert zu einem Regionalschlüssel oder einer Postleitzahl und zu einem Leistungsschlüssel Zuständigkeiten zurück.
Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Ergebnis Basisdaten
Leistung Stammtext: Ausnahme vom Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 Zulassung - 99089045007000
Das Abbrennen von Kleinfeuerwerken bedarf außerhalb des Jahreswesel einer Ausnahmegenehmigung.
- Volltext
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Am 31.12. und 1.1 eines Jahres dürfen Personen, die 18 Jahre alt sind, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 ohne besondere behördlicher Erlaubnis abbrennen. Den Rest des Jahres ist dies nur Inhabern einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheininhabers erlaubt. Die zuständige Behörde kann davon Ausnahmen bewilligen. Es liegt im Saarland im Ermessen der Gemeinden (Ortspolizeibehörde), ob Ausnahmen grundsätzlich und in welchem Umfang bewilligt werden, da es sich um eine Kann-Bestimmung handelt. Wenn die Gemeinden Ausnahmen vom generellen Abbrennverbot zulassen, ist dies nur aus begründetem Anlass möglich. Der Antrag ist dann bei der für den Abbrennort zuständigen Ortspolizeibehörde zu stellen. Welche Angaben konkret benötigt werden, ist im Einzelfall zu betrachtet, je nach Örtlichkeit, z. B. Nähe zu brandgefährdeten Objekten.
Zuklappen - Gruppierung
- Sicherheit und Ordnung
- Kennung
- Ausnahme vom Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2
- Bezeichnung2
- Antrag auf Genehmigung eines Kleinfeuerwerks
- Typisierung
- 2/3
- Typ
- 1
- Datum
- 16.07.2021 13:08:03
- Kurztext
- Zulassung von Ausnahmen zum Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb der Jahreswende Zulassung ist eine Kann-Bestimmung Einzelfallentscheidung auf Grund der Gegebenheiten vor Ort Im Saarland sind die Ortspolizeibehörden zuständig
- Erforderliche_unterlagen
- - Name und Anschrift des Antragstellers - Ausführliche Begründung - Angabe der genauen Örtlichkeit, Datum und Uhrzeit mit Beginn und Ende des Feuerwerks - Angabe der abzubrennenden pyrotechnischer Gegenstände (genauer Umfang) - Abstände zu besonders empfindlicher Gebäuden und Anlagen etc. Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ortspolizeibehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen
- Voraussetzungen
- Für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 müssen Sie ein Lebensalter von 18 Jahren nachweisen.
- Kosten
- Abgabe:EUR60,00-500,00
- Formulare
- - Formulare: keine - Onlineverfahren möglich: nein - Schriftformerfordernis: nein - Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Synonyme
- Feuerwerk, Verkauf von Kleinfeuerwerk und Kleinstfeuerwerk, Anzeige (Feuerwerk), Feuerwerkskörper
- Rechtsgrundlage
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§ 24 Absat 1 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV)