Die ARS/AGS-API v1.0 liefert zu Orten und Gebieten in Deutschland den amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und den amtlichen Regionalschlüssel (ARS).
Den Regionalschlüssel finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die LeiKa API v1.0 liefert zu einem Begriff relevante Beschreibungen von Leistungen der deutschen öffentlichen Verwaltung zurück.
Die Inhalte finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die ZuFi-API v1.0.2 liefert zu einem Regionalschlüssel oder einer Postleitzahl und zu einem Leistungsschlüssel Zuständigkeiten zurück.
Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Ergebnis Basisdaten
Leistung Stammtext: Meldung des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Anzeige über die Auslagerung interner Sicherungsmaßnahmen - 99089051169002
Sie sind Verpflichteter im Sinne des Geldwäschegesetzes und wollen geschäfts- und/oder kundenbezogene interne Sicherungsmaßnahmen auf einen externen Dritten übertragen? Dann sind Sie zu einer entsprechenden Anzeige bei der zuständigen Aufsichtsbehörde verpflichtet.
- Volltext
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Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz haben angemessene geschäfts- und kundenbezogene interne Sicherungsmaßnahmen zu schaffen, um die Risiken von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung zu steuern und zu mindern. Dazu sind geeignete angemessene Sicherungsmaßnahmen in Form von Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen zu schaffen. Angemessen sind solche Maßnahmen, die der jeweiligen Risikosituation des einzelnen Verpflichteten entsprechen und diese hinreichend abdecken. Die Verpflichteten haben die Funktionsfähigkeit der internen Sicherungsmaßnahmen zu überwachen und sie bei Bedarf zu aktualisieren und anzupassen. Sollen die Sicherungsmaßnahmen durch externe Dritte übernommen werden, ist die Behörde darüber vor der geplanten Auslagerung zu informieren.
Zuklappen - Gruppierung
- Sicherheit und Ordnung
- Kennung
- Meldung des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
- Verrichtungsdetail
- über die Auslagerung interner Sicherungsmaßnahmen
- Verrichtungsdetail
- über die Auslagerung interner Sicherungsmaßnahmen
- Typisierung
- 1
- Typ
- 1
- Datum
- 08.03.2022 11:04:31
- Kurztext
- Auslagerung interner Sicherungsmaßnahmen zur Verhütung von Geldwäsche an externe Dritte
- Voraussetzungen
- Sofern die geldwäschepräventiven Sicherungsmaßnahmen im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen durch einen Dritten durchgeführt werden sollen, ist diese Auslagerung vorher bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
- Synonyme
- Zahlungsmittel, Prävention, Geldwäscheprävention, Geldwäsche, Währung, Geld
- Rechtsgrundlage
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§ 6 Abs. 1 Geldwäschegesetz (GwG) für grundsätzliche Pflicht zu Sicherungsmaßnahmen
§ 6 Abs. 7 GwG bezüglich Pflicht zur Anzeige bei Auslagerung