Die ARS/AGS-API v1.0 liefert zu Orten und Gebieten in Deutschland den amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und den amtlichen Regionalschlüssel (ARS).
Den Regionalschlüssel finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die LeiKa API v1.0 liefert zu einem Begriff relevante Beschreibungen von Leistungen der deutschen öffentlichen Verwaltung zurück.
Die Inhalte finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die ZuFi-API v1.0.2 liefert zu einem Regionalschlüssel oder einer Postleitzahl und zu einem Leistungsschlüssel Zuständigkeiten zurück.
Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Ergebnis Basisdaten
Leistung Stammtext: § 62 Kennzeichen für Reitpferde Verlängerung - 99090018020000
Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Reitkennzeichen verlängern können.- Volltext
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Wer in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchte, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) ein gültiges Reitkennzeichen, das gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht ist.
Ein Reitkennzeichen besteht aus 2 gelben Tafeln (Grundträger) mit jährlich wechselnden farblichen Aufklebern (Reiterplaketten) zwei Stück (einer pro Grundträger). Die Plaketten gelten für ein Kalenderjahr und müssen bei Ausritten für das aktuelle Jahr vorhanden sein. Hier handelt es sich um die Verlängerung der Reiterplaketten bei vorhandenen Grundträgern.
Reitkennzeichen und Reiterplaketten werden bei den Naturschutz- oder Umweltabteilungen der jeweiligen Kreis- oder Stadtverwaltung erteilt. Wo sie zu beantragen sind, richtet sich nach dem Wohnort der Halterin/des Halters und nicht nach dem Standort des Pferdes. Sollten Sie bereits im Besitz eines Reitkennzeichens aus einem anderen Bundesland sein, so ist Ihr Reitkennzeichen auch in NRW für die Dauer des jeweiligen Kalenderjahres gültig.[CJ1]
Ist für das laufende Jahr ein Reitkennzeichen mit gültigen Reiterplaketten vorhanden, werden für das nächste Jahr lediglich neue Reiterplaketten benötigt, die auf die Reitkennzeichen geklebt werden. In diesem Fall muss ein Folgeantrag gestellt werden.
[CJ1]Bedeutet dies, dass das NRW-Reitkennzeichen dann auch in anderen Bundesländern gültig ist?
Zuklappen - Gruppierung
- Naturschutz
- Kennung
- § 62 Kennzeichen für Reitpferde Verlängerung
- Bezeichnung2
- Reitkennzeichen verlängern
- Typisierung
- 4
- Typ
- 2
- Datum
- 29.04.2021 11:07:46
- Kurztext
- § 62 Kennzeichen für Reitpferde Verlängerung Antragsstellung von Pferdehaltenden Personen für Reitkennzeichen und Reiterplaketten je Reitkennzeichen werden zwei dazugehörige Reiterplaketten versandt für das aktuelle Kalenderjahr Reitkennzeichen und -plaketten werden nach Entrichtung der Gebühren postalisch versandt In den Folgejahren erhalten Pferdehalter die Reiterplaketten für das Kalenderjahr
- Erforderliche_unterlagen
- Keine
- Voraussetzungen
- Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt
- Kosten
- Die Abgabe gemäß § 62 Absatz 2 des Landesnaturschutzgesetzes beträgt 25 Euro, für Reiterhöfe 75 Euro, je Kennzeichen und Kalenderjahr. Zusätzlich fallen kommunale Verwaltungsgebühren und der postalische Versand an. Die Verwaltungsgebühren können variieren.
- Bearbeitungsdauer
- Ungefähr zwei Tage
- Verfahrensablauf
- Verlängerung der Aufkleber (Reiterplaketten) per Formular beantragen Gebühren entrichten Reiterplaketten per Post empfangen
- Formulare
- https://formulare.krzn.de/metaform/Form-Solutions/?2&releaseUserId=05154036-0002-0019&releaseID=5fbe043901a0660d0c3667c4&releaseOrganizationID=05154036-0002&assistant=KFAS_KreisKleve_605_Umwelt_01&translation=false&storable=true&fileUrl=https%253A%252F%252Fformulare.krzn.de%252Fmetaform%252FForm-Solutions%252Fsid%252Fassistant%252F5fbe043901a0660d0c3667c4&oID=05154036-0002&kdnr=05154036-0002
- Fachlich_freigegeben_am
- 29.04.2021 00:00:00
- Fachlich_freigegeben_durch
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
- Synonyme
- Reitkennzeichen, Reiterplaketten, Reitabgabe, Pferdehaltung, öffentliche Reitwege, Pferdeausritte
- Rechtsgrundlage
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Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz LNatSchG NRW) vom 21.07.2000 § 62
Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 15
Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 16
Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 17