Die ARS/AGS-API v1.0 liefert zu Orten und Gebieten in Deutschland den amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und den amtlichen Regionalschlüssel (ARS).
Den Regionalschlüssel finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die LeiKa API v1.0 liefert zu einem Begriff relevante Beschreibungen von Leistungen der deutschen öffentlichen Verwaltung zurück.
Die Inhalte finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die ZuFi-API v1.0.2 liefert zu einem Regionalschlüssel oder einer Postleitzahl und zu einem Leistungsschlüssel Zuständigkeiten zurück.
Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Ergebnis Basisdaten
Leistung Stammtext: Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XII Gewährung - 99101014080000
Wenn Ihnen die finanziellen Mittel fehlen, um die Kosten für die Bestattung einer verstorbenen Person im familiären Umfeld zu tragen, können Sie einen Antrag zur Übernahme der Kosten stellen.
- Volltext
-
Die Bestattung einer verstorbenen Person ist in Niedersachsen Pflicht.
Für die Bestattung der verstorbenen Person haben in folgender Rangfolge zu sorgen:
- die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,
- die Kinder,
- die Enkelkinder,
- die Eltern,
- die Großeltern
- und die Geschwister
Wurde zu Lebzeiten des Verstorbenen vertraglich festgelegt, wer für die Bestattung zu sorgen hat, so hat diese Person unabhängig von der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht für die Bestattung zu sorgen.
Sofern den zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Personen nicht zugemutet werden kann die erforderlichen Kosten zu tragen, können sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.
Zuklappen - Kennung
- Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XII Gewährung
- Bezeichnung2
- Übernahme der Bestattungskosten beantragen
- Typisierung
- 2/3
- Typ
- 1
- Datum
- 05.04.2023 10:00:00
- Kurztext
- ganzer Leistungstitel: Bestattungskosten Übernahme die Kosten für Bestattungen müssen Angehörige tragen dafür gibt es eine gesetzliche Rangfolge wenn ein Familienmitglied die Kosten tragen muss, aber nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, kann es einen Antrag auf Kostenübernahme stellen zuständige Behörde: Landkreis, kreisfreie Stadt, große selbstständige Stadt
- Voraussetzungen
- Die nachfragende Person ist zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet. Der zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Person ist es finanziell nicht zuzumuten die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen. Es werden nur die im Einzelfall erforderlichen Kosten der Bestattung übernommen.
- Bearbeitungsdauer
- Über den Antrag wird unverzüglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
- Verfahrensablauf
- Für die Übernahme der Bestattungskosten ist ein Antrag zu stellen. Sobald der Antrag und die notwendigen Nachweise vorliegen, kann eine Bearbeitung erfolgen. Nachdem der vollständig vorliegende Antrag geprüft wurde, erhält der/die Antragssteller/in einen rechtskräftigen Bescheid von der zuständigen Stelle.
- Fristen
- Es müssen keine Fristen beachtet werden. Es empfiehlt sich jedoch, die Frage der Kostenübernahme rechtzeitig mit der zuständigen Stelle zu klären. Je später ein Antrag nach Eintritt der Kostentragungspflicht gestellt wird, desto eher können Zweifel an der Zumutbarkeit der Kostentragung bestehen.
- Fachlich_freigegeben_am
- 18.07.2022 00:00:00
- Synonyme
- –
- Rechtsgrundlage