Die ARS/AGS-API v1.0 liefert zu Orten und Gebieten in Deutschland den amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und den amtlichen Regionalschlüssel (ARS).
Den Regionalschlüssel finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die LeiKa API v1.0 liefert zu einem Begriff relevante Beschreibungen von Leistungen der deutschen öffentlichen Verwaltung zurück.
Die Inhalte finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die ZuFi-API v1.0.2 liefert zu einem Regionalschlüssel oder einer Postleitzahl und zu einem Leistungsschlüssel Zuständigkeiten zurück.
Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Ergebnis Basisdaten
Leistung Stammtext: Hundesteuer Abmeldung - 99102013070000
Sind Sie nicht mehr Besitzer eines Hundes? Dann müssen Sie ihn von der Hundesteuer abmelden.- Volltext
-
Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Ihren Hund in den folgenden Fällen von der Hundesteuer abmelden:
- Tod des Tieres,
- Verlust des Tieres,
- Abgabe des Tieres (Veräußerung oder Verschenkung)
- Abgabe des Tieres ins Tierheim
- Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde
Die entsprechende Hundesteuermarke für den abgemeldeten Hund ist bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abzugeben.
Bei erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung oder einen geänderten Steuerbescheid von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Bei Abmeldungen im Dezember erhalten Sie diese Dokumente in manchen Gemeinden nicht. In diesem Fall wird kein neuer Bescheid erstellt.
Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.
Zuklappen - Gruppierung
- Steuern
- Kennung
- Hundesteuer Abmeldung
- Bezeichnung2
- Hund abmelden
- Typisierung
- 5
- Typ
- 2
- Datum
- 11.11.2022 11:27:34
- Kurztext
- Ein Hund ist von der Hundesteuer abzumelden, wenn:er stirbter abhandengekommen ister verschenkt oder verkauft wurdeer ins Tierheim abgegeben wurdeSie in eine andere Stadt oder Gemeinde umziehenDie entsprechende Hundesteuermarke für den abgemeldeten Hund muss bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Zuständigkeit: Örtliche Steuerbehörde
- Erforderliche_unterlagen
- Bei Tod des Hundes: Bescheinigung vom Tierarzt oder TierkörperbeseitigungsanlageBei Verschenkung oder Verkauf des Hundes: Schenkungs-, Überlassungs- oder KaufvertragAnschrift der neuen Hundehalterin / des neuen HundehaltersBei Abgabe ins Tierheim: Aufnahmebescheinigung des TierheimsBei Umzug/ Wegzug in eine andere Stadt oder Gemeinde:Um-/AnmeldebestätigungIn jedem Fall muss die Hundesteuermarke bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung wieder abgegeben werden.
- Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.
- Fachlich_freigegeben_am
- 11.11.2022 00:00:00
- Fachlich_freigegeben_durch
- KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen
- Synonyme
- Hundeabmeldung, Hundeummeldung, Hundesteuer, Hundemarke, Steuermarke, Hund abmelden, Hund ummelden , Hund abgeben, Hund verstorben
- Rechtsgrundlage
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Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden.