Die ARS/AGS-API v1.0 liefert zu Orten und Gebieten in Deutschland den amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und den amtlichen Regionalschlüssel (ARS).
Den Regionalschlüssel finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die LeiKa API v1.0 liefert zu einem Begriff relevante Beschreibungen von Leistungen der deutschen öffentlichen Verwaltung zurück.
Die Inhalte finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die ZuFi-API v1.0.2 liefert zu einem Regionalschlüssel oder einer Postleitzahl und zu einem Leistungsschlüssel Zuständigkeiten zurück.
Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Ergebnis Basisdaten
Leistung Stammtext: Unterhaltsvorschuss Bewilligung - 99107021017000
Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn für das Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen.- Volltext
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Was ist Unterhaltsvorschuss?
Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Familienhilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Es handelt sich um eine Vorleistung für ausbleibende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils.
Wenn es dem anderen Elternteil eigentlich möglich wäre, Unterhalt zu zahlen, fordert der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss zurück.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses hängt vom Alter des Kindes ab und beträgt seit dem 1. Januar 2022 (nach Abzug des Kindergeldes) monatlich:
- für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 177 Euro,
- für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 236 Euro,
- für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 314 Euro.
Wo kann ich mich beraten lassen?
Zuständig ist das Jugendamt an Ihrem Wohnsitz. Finden Sie hier das Jugendamt in Ihrer Nähe.
Zuklappen - Gruppierung
- Sozialleistungen
- Kennung
- Unterhaltsvorschuss Bewilligung
- Bezeichnung2
- Informationen zum Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden
- Typisierung
- 2/3
- Typ
- 2
- Datum
- 26.01.2022 08:47:30
- Kurztext
- Voraussetzungen:Kindesunterhalt wird nicht oder nur unvollständig gezahltKind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in DeutschlandAusländische Kinder haben den Anspruch nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln.Kinder bis maximal 17 JahrenElternteil ist alleinerziehend (z.B. auch verwitwet)Elternteil und Kind müssen in einem Haushalt lebenHöhe ab 01.01.2022:Kinder von 0 bis zu 5 Jahren bis zu 177 Euro pro MonatKinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 236 Euro pro MonatKinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 314 Euro pro Monat
- Erforderliche_unterlagen
- Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:AntragsformularGeburtsurkunde des KindesWenn vorhanden: Nachweis über die Vaterschaft bei Kindern, die außerhalb einer Ehe geboren sindWenn vorhanden: UnterhaltstitelBitte füllen Sie den Antrag auf Unterhaltsvorschuss sorgfältig aus. Daraus kann sich ergeben, dass Sie in Ihrem konkreten Fall weitere Nachweise erbringen müssen.
- Voraussetzungen
- Wann kann ich Unterhaltsvorschuss bekommen?Sie können Unterhaltsvorschuss bekommen, wennIhr Kind jünger als 18 Jahre ist,Ihr Kind seinen Lebensmittelpunkt in Ihrem Haushalt hat undIhr Kind keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhält oder die Unterhaltszahlungen unter dem gesetzlichen Mindestunterhalt liegen.Sie können auch Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn der andere Elternteil sich an der Betreuung des Kindes beteiligt. Die überwiegende Erziehungsverantwortung muss aber bei Ihnen liegen. Unterhaltsvorschuss wird auch gezahlt, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht mit dem anderen Elternteil haben.Bei einem Kind von 12 bis 17 Jahren muss zusätzlich eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:Ihr Kind ist nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, auch oft als Hartz IV bezeichnet) angewiesen oderSie erhalten SGB-II-Leistungen und haben ohne Kindergeld mindestens 600 Euro brutto monatlich zur Verfügung.Für Alleinerziehende, die keine SGB-II-Leistungen bekommen, gibt es keine Einkommensgrenze. Wann wird kein Unterhaltsvorschuss gezahlt?In den folgenden Fällen können Sie keinen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind bekommen:Wenn Sie mit einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin verheiratet oder verpartnert sind und zusammenleben.Wenn Sie, ob verheiratet oder nicht, mit dem anderen Elternteil zusammenleben.Wenn Ihr Kind mit dem anderen Elternteil zusammenlebt.Wenn Sie keine Auskünfte erteilen über den anderen Elternteil.Wenn Sie nicht bei der Feststellung der Vaterschaft oder einer Klärung des Aufenthaltes des anderen Elternteils mitwirken.
- Bearbeitungsdauer
- Die Bearbeitungszeit unterscheidet sich je nach Wohnort.
- Fristen
- Kann ich Unterhaltsvorschuss rückwirkend beantragen? Sie erhalten Unterhaltsvorschuss in der Regel ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Der Unterhaltsvorschuss kann rückwirkend auch für den Monat vor der Antragstellung gezahlt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen bereits in dieser Zeit erfüllt waren. Dazu gehört auch, dass Unterhaltszahlungen von dem anderen Elternteil eingefordert wurden. Sofern Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben, sollten Sie also keine Zeit verlieren, den Antrag einzureichen.
- Formulare
- Den Unterhaltsvorschuss können Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Jugendamt beantragen. Finden Sie hier das Jugendamt Ihrer Stadt bzw. Ihres Kreises.
- Weiterfuehrende_informationen
- Wie wird der Unterhaltsvorschuss berechnet? Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt, der wiederum vom Alter Ihres Kindes abhängt. Das Kindergeld wird beim Unterhaltsvorschuss in voller Höhe abgezogen. Vom Unterhaltsvorschuss ebenfalls abgezogen werden Waisenbezüge, die ein Kind nach dem Tod eines Elternteils erhält, und Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. Bei Kindern, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, wird unter bestimmten Voraussetzungen auch anderes Einkommen des Kindes auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet, zum Beispiel eine Ausbildungsvergütung.
- Fachlich_freigegeben_am
- 26.01.2022 00:00:00
- Fachlich_freigegeben_durch
- Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
- Synonyme
- Unterhaltssicherung, unterhalsvorschuss, Unterhaltsvorschuss beantragen, kindesunterhalt, alleinerziehend, alleinerziehende, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss
- Rechtsgrundlage
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Der Unterhaltsvorschuss ist geregelt im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).