Die ARS/AGS-API v1.0 liefert zu Orten und Gebieten in Deutschland den amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und den amtlichen Regionalschlüssel (ARS).
Den Regionalschlüssel finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die LeiKa API v1.0 liefert zu einem Begriff relevante Beschreibungen von Leistungen der deutschen öffentlichen Verwaltung zurück.
Die Inhalte finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die ZuFi-API v1.0.2 liefert zu einem Regionalschlüssel oder einer Postleitzahl und zu einem Leistungsschlüssel Zuständigkeiten zurück.
Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Ergebnis Basisdaten
Leistung Stammtext: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis - 99108012005000
Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.- Volltext
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Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind äußerst vielgestaltig. Beispiele solcher Sondernutzung können sein:
- Aufstellen von Waren- und Informationsständen
- Anbringen von Plakaten
- Anbringen von Geschäftsschildern oder Werbeanlagen, die nicht geringfügig in den Luftraum hineinragen
- Betrieb von Außengastronomie
- die Ausübung von Straßenkunst
- Aufstellen von Bauzäunen oder Baukränen
- Gehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen)
Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen).
Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Zuklappen - Gruppierung
- Straßenverkehr
- Kennung
- Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
- Bezeichnung2
- Sondernutzung von Straßen Erlaubnis beantragen
- Typisierung
- 2b
- Typ
- 2
- Datum
- 11.05.2021 08:56:54
- Kurztext
- Sondernutzung von Straßen Erlaubnis Wer eine öffentliche Straße über den Gemeingebrauch hinaus nutzen möchte, benötigt eine Sondererlaubnis Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind äußerst vielgestaltig. Beispiele solcher Sondernutzung können sein: Aufstellen von Waren- und Informationsständen Anbringen von Plakaten Anbringen von Geschäftsschildern oder Werbeanlagen, die nicht geringfügig in den Luftraum hineinragen Betrieb von Außengastronomie die Ausübung von Straßenkunst Aufstellen von Bauzäunen oder Baukränen Gehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen) Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen). Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
- Erforderliche_unterlagen
- Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen.
- Voraussetzungen
- keine
- Verfahrensablauf
- Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte. Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen, Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen, die Straße übermäßig verschmutzen oder das Stadtbild beeinträchtigen Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid. Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
- Fachlich_freigegeben_am
- 11.05.2021 00:00:00
- Fachlich_freigegeben_durch
- Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
- Synonyme
- Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Werbestand, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Informationsstand, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Warenstand, Verkaufsstand, Außengastronomie, Straßencafé, Plakatierung, Außenwerbung, Fahrradständer, Grundstückszufahrt, Bordsteinabsenkung
- Rechtsgrundlage
-
§ 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§§ 18 19a Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)
§§ 22 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)