Die ARS/AGS-API v1.0 liefert zu Orten und Gebieten in Deutschland den amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und den amtlichen Regionalschlüssel (ARS).
Den Regionalschlüssel finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die LeiKa API v1.0 liefert zu einem Begriff relevante Beschreibungen von Leistungen der deutschen öffentlichen Verwaltung zurück.
Die Inhalte finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die ZuFi-API v1.0.2 liefert zu einem Regionalschlüssel oder einer Postleitzahl und zu einem Leistungsschlüssel Zuständigkeiten zurück.
Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Ergebnis Basisdaten
Leistung Stammtext: Bestellung eines weisungsbefugten Verantwortlichen zur Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes Verpflichtung - 99110019021000
Sie oder Ihre Beschäftigten schlachten, betäuben oder entbluten Tiere gewerblich? Dann müssen Sie aus Tierschutzgründen einen weisungsbefugten Verantwortlichen benennen.
- Volltext
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Wenn Sie
- als Betreiber einer Schlachteinrichtung oder als Gewerbetreibender im Durchschnitt wöchentlich mindestens 50 Großvieheinheiten schlachten oder
- Arbeitskräfte bereitstellen, die Schlachttiere zuführen, betäuben oder entbluten,
müssen Sie der zuständigen Behörde einen weisungsbefugten Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes benennen.
Zuklappen - Gruppierung
- Tierhaltung und Tierschutz
- Kennung
- Bestellung eines weisungsbefugten Verantwortlichen zur Einhaltung der Anforderungen des Tieschutzgesetzes
- Typisierung
- 2/3
- Typ
- 1
- Datum
- 26.01.2022 14:12:08
- Kurztext
- Bestellung eines weisungsbefugten Verantwortlichen zur Einhaltung der Anforderungen des Tieschutzgesetzes Verpflichtung betrifft Schlachtereien oder Betriebe und Ihre Mitarbeiter, die mind. 50 Großvieheinheiten schlachten benötigen Weisungsbefugten Verantwortlichen dient der Einhaltung des Tierschutzgesetzes
- Erforderliche_unterlagen
- Darlegung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Verantwortlichen.
- Voraussetzungen
- Wenn Sie als Betreiber einer Schlachteinrichtung oder als Gewerbetreibender im Durchschnitt wöchentlich mindestens 50 Großvieheinheiten schlachten oder Arbeitskräfte bereitstellen, die Schlachttiere zuführen, betäuben oder entbluten, haben Sie der zuständigen Behörde einen weisungsbefugten Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes zu benennen. Im Einzelfall können auch Betreiber folgender Tierhaltungen, Einrichtungen und Betriebe zur Benennung eines weisungsbefugten Verantwortlichen verpflichtet werden: Nutztierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen, Einrichtungen, in denen Tierversuche durchgeführt werden, Eingriffe oder Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung vorgenommen werden, Eingriffe oder Behandlungen an Wirbeltieren zur Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen vorgenommen werden, Wirbeltieren Organe oder Gewebe zum Zwecke der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen vollständig oder teilweise entnommen werden oder Wirbeltiere zu wissenschaftlichen Zwecken oder zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung getötet werden, Einrichtungen und Betriebe, die gewerbsmäßig Tiere transportieren, in denen Tiere während des Transports ernährt, gepflegt oder untergebracht werden, Zirkusbetriebe, die nicht gewerbsmäßig betrieben werden.
- Kosten
- Es fallen keine Gebühren an.
- Bearbeitungsdauer
- Keine.
- Fachlich_freigegeben_durch
- Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz
- Synonyme
- Tierschutzgesetz, Schaf, Rind, Pferd, Kuh, Nutztierhaltung, Lebendgewicht, Schwein, Großvieh, Legehennen
- Rechtsgrundlage